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frum), auch Verronius IX 362, 407 (Canusium). Doch kommt auch Eronius CIL XI, 6045 vor.

Kavvos, St. in Kreta und in Karien, wohl entstanden aus KaFvos, gehört zu Caunius, Gaunia, cavinei (Volaterrae), Cavinius, Gavinius etc. (Schulze S. 76). Der Name cavinei wird später zu cainei, wie schon oben erwähnt; dies bringt uns auch Aufklärung über den Namen des Lapithenkönigs Karevs, der aus KaFiveus entstanden sein wird. Καινεύς,

*

'Olovs hält Fick S. 13 für griechisch und bringt es zu Fólos, das wohl „Rundstein“ heisse, in Beziehung; er nimmt zwei ursprüngliche Digamma in dem Worte an: * Foló Fers; ich leite den Namen von etr. velný ab und glaube unter Berufung auf die Wiedergabe dieses Namens in pränestinisch Volntilius, Volentilius und Voluntilius, dass sich hierauf sämtliche überlieferte griechische Formen des Namens der Stadt und ihrer Bewohner zurückführen lassen. Wir besitzen aus Olus ein paar Inschriften, die mehrere vorgriechische Namen enthalten. So finden wir Smlg. 5107 einen Tvzάotos, der einen Namensvetter aus Mallos in Smlg. 4941 (Aptara) hat. Die ungriechische Endung -dotos legt die Vermutung nahe, dass der Name nur gräzisiert ist und mit Túzn nichts zu tun hat; dann gehört er zur Gruppe Ducenius (Schulze S. 160), zu etr. tucmenas, und es liegt die Vermutung ebenfalls nahe, dass Tvzauέvns Smlg. 4948 b und 4951 (in letzter sogar ein Tvzaμévns, Tvzaμévios) auch nur gräzisierte Formen eines ungriechischen Namens mit -uva sind, so dass sogar die direkte genaue Entsprechung dafür in tucmenas vorliegt, wofür wieder das oben zitierte tucumsna nur eine Variante ist. Eine andere Inschrift aus Olus (Smlg. 5104) lehrt uns einen Damiurgen Apoias kennen, vgl. silra Arsia, Arsenius, Arsellius, Arsnius, Arsius, Arsina, arzni, Arsaniacus. Genau so wie der Damiurg aus Olus heisst griechisch der Fluss Arsia, der Grenzfluss von Oberitalien und Illyrien. 'Agoia heisst auch die Umgegend vom See "Agonoa (Van-See), wo die hattidischen Biainier oder Chalden wohnten, Agonis ein König der Myleer in Karien.

Dieselbe Inschrift Smlg. 5107 macht uns auch mit einem Damiurgen Aoxoivor bekannt. Stammt der aus Lokris? Vielleicht. Aber die Λοκρίνων Lokrer waren nach der Ansicht der Alten Leleger, und derselbe Name kann sich auch anderswo bei stammverwandter Bevölkerung entwickelt haben. Zu der lelegischen Namengruppe, zu der die Loxooi gehören, stellen die Etrusker ein grosses Kontingent: luzoɛ (Luceres), Locrius, Lucernius Lucretius (gr. Aozoýtios), Locer(ius?), Lucrianus, Lucrinius, fundus Locresianus in Veleia.

Ein Grabstein aus Olus, Smlg. 5108, trägt die Inschrift: Dilg Knzivos. Die zahlreichen Verwandten dieses Knz haben wir bei Schulze S. 273: Cecanias CIL XI 6712 108, Geganius 6223, Gigennius (das Schulze S. 220 einen ganz etr. Namen nennt) CIL VI 2379 a, zahlreich in Sas

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sina, ferner vielfach etr. cicu und cicunia, Gigennaus CIL VIII s. 18065, das Quartier der Cicinenses in Rom etc.

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Eine Inschrift von Elyros Smlg. 4960 macht uns mit einem Kosmen Túoßaoos bekannt; der Name hat besonderes Interesse; da er nicht griechisch ist, so ist auch das Fest Tuoẞn, das auf dem Chaongebirge zwischen Argos und Tegea dem Dionysos gefeiert wurde (Paus. II, 24. 6), nicht etwa ein θόρυβος, auch Απόλλων Τυρβηνός (Hes.) kein Gott des Wirrwarrs, sondern wir haben in diesem Namen einen alten Gott zu suchen, an dessen Stelle in Argolis der Dionysos getreten und der anderswo mit Apollo identifiziert ist. Hesychs Glosse τυρβασία χορῶν ἀγωγή τις διθυgaußizov bezieht sich jedenfalls auf die Aufführung am Feste zu Ehren dieses Gottes Tvoß- und wird auch mit rúgßnougẞn nichts zu tun σύρβη haben. Ein Verehrer oder Nachkomme dieses Gottes steckt im Namen Téopagos. Jenen Apollo finden wir in Turpenus pater in Praeneste inschriftlich wieder, also in einer etruskischen oder halbetruskischen Stadt; seine Nachkommen oder Verehrer finden wir an vielen Orten als Turpilii, einen Turpilinus in Falerii, einen Turpilienus CIL VI 27774, etr. turpli in Perusia, auch je zwei Turpidii und Turpedii und zweimal das Cognomen Turpio (bei einem Ambivius und einem Antistius), s. Schulze S. 246 und 308. In Kreta begegnet von demselben Stamme noch ein Tvoßaios in der Inschrift aus Hyrtakina 5055 a.

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Zwischen Kreta und dem Peloponnes lag eine kleine Insel namens "Qyvios; Fick hält den Namen für griechisch und leitet ihn von einem Adjektiv ὠγύλος krumm, gebogen ab, das in yúlλovto = συνεκάμπTOVIO (Hes.) stecke. Aber der Name müsste dann m. E. 'Qyón lauten; der Name wird vielmehr vorgriechisch sein; dann haben wir in dieser Insel wahrscheinlich die Heimat der plebeischen gens Ogulnia, wie aus folgenden Inschriften klar erhellt (Schulze 150 f.): Oculnius CIL 2097 (Clusium), 4901 (Spoletium) VI 23 427, ferner Oculnius auf Münzen, Ogulnius CIL 6064 (Minturnae), XIV 1423 Ostia, 3979 f. Nomentum, L. Ogulni V 8112 62, Oglinia CIE 2075 = CIL XI 2479 (Clusium), uclina CIE 4502 (Perusia), uclnial 2571 (Clusium), Oc(u)latius (c. 12 mal) und Oclatinius cons. 218. Ob die übrigen Formen, die Schulze S. 150 n. 4 heranzieht, a(u)cilnia, auclina, acline, und der oskische Vorname Aukil nebst Ocellius, Aucilius, sowie Aucideni und Auceius auch hierher gehören, ist leider nicht zu entscheiden. Die Formen mit au führten Schulze zu der Vermutung, dass es möglicherweise zwei verschiedene Ogulnii gegeben habe, einen mit kurzem und einen mit langem o. Da wir das Analogon von Ravxos, Râzos, Rozos haben sowie von rafi, raufi, rufi, so können sämtliche obige Formen mit auf das dem griechischen "Qyvios entsprechende vorgriechische Wort zurückgehen, die Quantität dürfte bei der Uebertragung des fremden Wortes ins Lateinische kaum ins Gewicht fallen. Wenn aber Ogulnius zu Aucidius gehört, dann kann eine erst auf italischem Boden vorge

gangene Namenbildung aus dem Stamme Auc- unter anderem auch zu dem Namen Oculnius geführt haben, so dass wir in der Insel "Qyvios nicht die Heimat aller jener Etrusker zu sehen hätten, sondern nur dieselbe Namenentwicklung. Allerdings wäre ja auch eine Rückkehr zu einfacherer Namensform wieder denkbar, so dass alle Träger obiger Namen doch aus "Qyvios stammten. Solche Fragen müssen leider unbeantwortet bleiben; Ωγυλος sicher ist, dass die Ogulnier, wie schon Schulze ausdrücklich feststellte, etruskisch und, wie ich nunmehr hinzufügen darf, hattidisch sind.

Das Ergebnis unserer Untersuchung lässt sich in wenige Worte zusammenfassen:

Die altkretischen Ortsnamen scheinen durchweg mit Personennamen in Zusammenhang zu stehen. Die grosse Masse dieser Ortsnamen, insbesondere die Namen fast aller (vielleicht aller!) an der See liegenden Orte Kretas kehren in italischen Orts- und Personennamen wieder, die etruskischen Ursprungs sind, ebenso ein grosser Teil gelegentlich vorkommender kretischer Personennamen. Es muss daher eine ausserordentlich starke Einwanderung in Italien aus Kreta oder aus Ländern erfolgt sein, die eine mit der altkretischen stammverwandte Bevölkerung hatten. Es bedarf nur noch einer genaueren Feststellung des Anteils, den die übrigen Länder und Inseln des ägäischen Meeres an der Besiedelung Italiens gehabt haben. Gelsenkirchen.

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Ueber die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse bei den Germanen zur Zeit des C. Julius Caesar.

Von Otto Th. Schulz.

In der Einleitung in das Studium der Alten Geschichte vom Jahre 1895 findet sich folgender Satz aus der Feder Kurt Wachsmuths:

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Natürlich waren es politische Zwecke, die ihn (Caesar) veranlassten, die 7 Bücher Commentarii de bello Gallico', d. h. die Memoiren seiner eigenen Taten in Gallien während der letzten sieben Jahre (58-52; je ein Jahr in einem Buche) im Winter 52/51 auszuarbeiten und Frühjahr 51 herauszugeben" (Seite 662).

Wachsmuth stellte sich damit also durchaus auf die Seite Theodor Mommsens, der im dritten Bande seiner Römischen Geschichte (Seite 615 f., 8. Aufl.) den Beweis für seine Behauptung liefern zu können geglaubt hatte „Das Bellum Gallicum ward geschrieben und bekannt gemacht im Jahre 703, als in Rom der Sturm gegen Caesar losbrach und er aufgefordert wurde, sein Heer zu entlassen und sich zur Verantwortung zu stellen."

Ganz anders war die Auffassung der Frage von seiten Wachsmuths bis zu dem Wintersemester 1900/01 geworden, in dem er in seinem althistorischen Seminar Caesars Feldzüge behandelte. Ueber den beweisenden Satz des Bellum Gallicum I 28, 5, auf den sich Mommsen stützte, urteilte er jetzt folgendermassen 1):

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Der Satz beweist nichts; denn der Relativsatz quosque ist unmöglich. angeknüpft und ersichtlich von einem eingeschoben, der seine Kenntnisse damit dokumentieren wollte."

Und er fügte zu dem zweiten Passus, den man besonders als Beweis für die Abfassung der Kommentarien in einem Zuge anzuführen liebte, IV 21, 7 hinzu:

Noch schlimmer steht es mit dem anderen Satz. Vier miteinander verbundene Relativsätze gibt es im ganzen Caesar nicht und dann schleppt

1) Aus dem eigenen Leipziger Kolleghefte des Verfassers dieser Zeilen. Thema: Die Ueberlieferung des Bellum Gallicum, behandelt im Februar 1901.

das mittit so unglaublich nach! Nur ein Sprachstümper konnte einen solchen Satz verbrechen, ein Caesar gewiss nicht" 1).

Daran an schloss dann der ausführliche Nachweis der sukzessiven Entstehung der Bücher des gallischen Krieges, den in ähnlicher Weise Verfasser seit 1905 in seinen einschlägigen Kollegs oder im Seminarvorkurs zu führen pflegte.

Er braucht in seinen Einzelheiten hier nicht wiederholt zu werden; denn in der Zwischenzeit ist die Dissertation von Christian Ebert Ueber die Entstehung von Caesars,Bellum Gallicum (1909) erschienen, die vorsichtig und klar, erschöpfend und restlos überzeugend den gleichen Beweis erbracht hat 2).

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Wir haben uns heute eine weitere Aufgabe gestellt, deren Notwendigkeit an seinem Teile im übrigen bereits Felix Jacoby erkannt hat, wenn er in No. 8 der Berliner l'hilologischen Wochenschrift (1910) schreibt: Weil ich von der Lektüre (Eberts) einen so seltenen Genuss gehabt habe, möchte ich auch nicht mit Polemik schliessen. Sie würde sich gegen das zu richten haben, was Ebert S. 74 f. über die Frage der Edition der Kommentarien... sagt. Nicht als ob der Verfasser hier falsch urteilte. Aber er hat diese Fragen zu flüchtig gestreift, wohl um die einleuchtend richtigen Ergebnisse nicht zum Schlusse durch Hypothesen abzuschwächen. Dennoch werden wir uns der Forderung nicht entziehen können, nun weiter zu untersuchen, ob die Kommentarien auch einzeln publiziert sind -".

Die Erkenntnis von der sukzessiven Entstehung des Bellum Gallicum, erweitert durch eine derartige Fragestellung, muss nämlich an einem speziellen Punkte zu einem Resultate führen, das in der Tat den Anspruch auf hohe geschichtliche Bedeutung wird erheben können: in den beiden Exkursen Caesars über Germanien und Germanen.

Es kommen in Betracht Buch IV. Kapitel 1, 3 ff. und Buch VI, Ka1) B. G. I 28, 5: Boios petentibus Haeduis, quod egregia virtute erant cogniti, ut in finibus suis conlocarent concessit; quibus illi agros dederunt quosque postea in parem iuris libertatisque condicionem atque ipsi erant receperunt. B. G. IV 21,7: eos domum remittit et cum iis una Commium, quem ipse Atrebatibus superatis regem ibi constituerat, cuius et virtutem et consilium probabat et quem sibi fidelem esse arbitrabatur cuiusque auctoritas in his regionibus magni habebatur, mittit. Man beachte, dass jedesmal am Satzschluss zwei Verben sich unmittelbar folgen, eine kaum erträgliche Härte!

2) Anerkannt bereits in Nordens Römischer Literaturgeschichte bei Gercke-Norden, Einleitung in die Altertumswissenschaft I 1910 S. 486 f., deren Besprechung vonseiten des Verfassers in nächster Zeit in Seeligers Historischer Vierteljahrsschrift erfolgen soll, und im Grundriss der Geschichte der römischen Literatur von Max Zoeller, neu bearbeitet von Edgar Martini 1910, S. 213 f., wo sich die widerlegbare Behauptung findet: Wurden also die Commentarii einzeln abgefasst, so wurden sie aber gewiss nicht einzeln veröffentlicht, sondern alle auf einmal, und zwar vermutlich bald nach 52. — Irrig gegen Ebert nochmals A. Klotz, Caesarstudien, S. 17 ff., unmittelbar vor Drucklegung dieses Aufsatzes (November 1910) veröffentlicht.

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Klio, Beiträge zur alten Geschichte XI 1.

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