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crebros exploratores in Suebos mittant quaeque apud eos gerantur cognos

cant.

Caesars Hoffnung erweist sich bald als trügerisch, kennt er doch die wirtschaftlichen Zustände der Germanen noch nicht genauer die Kundschafter melden das Gegenteil, die Feinde haben sich auf die Nachricht vom Anrücken der Römer § 4 penitus ad extremos fines se recepisse zum ungeheuer grossen Wald Bacenis. Dort wollen sie den Gegner erwarten.

Kap. 29: Caesar kann ihnen nicht dahin folgen, warum? inopiam frumenti veritus, quod, ut supra demonstravimus, minime homines1) Germani agriculturae student! Jedoch er will den Feinden nicht ganz die Furcht vor seiner Rückkehr benehmen, daher bricht er die Rheinbrücke nur zum Teil am jenseitigen (ubischen) Ufer ab, befestigt und besetzt das Uebrige mit 12 Kohorten unter dem Kommando des jungen C. Volcacius Tullus. Er selbst geht durch den Ardennenwald nach Gallien zurück usw.

Wer wollte hiernach noch behaupten, dass der grosse Exkurs Kap. 11-28 mit seiner fesselnden Schilderung nicht unmittelbar in den Text des ursprünglichen Kommentars gehöre? Dass nicht speziell die Darstellung der Zustände in Germanien, und zwar ganz speziell die der wirtschaftlichen Verhältnisse, die unser vornehmliches Interesse hier gefesselt haben, von allem anderen abgesehen, einen ganz bestimmten Zweck für Caesar erfüllen sollen? Den nämlich, abzulenken von dem Rückzug aus Deutschland und gleichzeitig augenfällig zu begründen, warum er erfolgen musste. Es bedurfte freilich einer so souveränen, sprachlichen und sachlichen Meisterschaft wie die, über welche dieser wundervolle Genius verfügte, um beides zu erreichen, von denen das eine das andere gleichwohl direkt auszuschliessen schien!

Dass Caesar ausserdem ein ausgesprochenes wissenschaftliches Interesse bei seiner Digression leitete und er es gewesen ist, dessen klarer Blick zuerst die Erkenntnis von der Verschiedenheit der Kelten und der Germanen gewonnen und erwiesen hat, gilt uns als eine wissenschaftliche Grosstat allerersten Ranges, die in dem immerhin prekären äusseren Zusammenhange, in dem sie steht, nur um so höhere Bewunderung abnötigt 2).

Wir wenden uns damit bereits der Einzeluntersuchung der oben mitgeteilten und übersetzten Aeusserungen Caesars über die wirtschaftlichen. und politischen Verhältnisse bei den Germanen zu. Sie soll auch die Antwort auf die Frage nach der Zeit der Veröffentlichung zum mindesten von Buch IV und VI erteilen.

Kap. 11, 1: gleichsam die Ueberschrift des Exkurses: auffallende, aus

1) Davis., Meusel; omnes X.

2) Sie bezeichnet eine geographische und ethnographische „Entdeckung" folgenschwerster Bedeutung; vgl. ausführlich unten S. 74 ff.

drückliche Betonung des Unterschiedes des Charakters von Gallien und Germanien und seiner Bewohner. Dementsprechend

Kap. 21, 1: Als programmatische Ueberschrift des zweiten Teiles des Exkurses, Germanien und Germanen betreffend, nochmals pointiert herausgestellt: Die Germanen sind ganz anders als die Gallier". Die Besprechung von Kap. 24, 2 wird vielleicht, nachdem die Einzeluntersuchung eine breitere Grundlage geschaffen hat, seinerzeit erklären, aus welchem Grunde 1).

Kap. 21, 3: Dasselbe in anderer Ausführung wie in IV 1, 8b, was die Vorliebe für die Jagd anbetrifft; studia rei militaris gleich IV 1, 6 ratio atque usus belli. Zu der geübten Abhärtung kann im übrigen noch 2) IV 1, 10 herangezogen werden: atque in eam se consuetudinem adduxerunt, ut locis frigidissimis neque vestitus praeter pelles haberent quicquam, quarum propter exiguitatem magna est corporis pars aperta, et lavarentur in fluminibus. Zu der Art der Jagden vgl. auch VI 27 f.

Kap. 22, 1: Die für Caesars politischen Zweck so wichtige Betonung des agriculturae non studere cf. IV 29, 1 inopiam frumenti veritus, quod, ut supra demonstravimus, minime homines Germani agriculturae student. Der Mangel an Zerealien will ja für den Südländer etwas völlig anderes besagen als für den Germanen bekanntlich auch heutigentages noch!-. dessen abweichende Ernährungsweise 22, 1b angibt: Milch, Käse, Fleisch. Das ist das gleiche, was bereits IV 1, 8 von den Schwaben aussagte (maximam partem lacte atque pecore vivunt und Erwähnung der Jagd ohne Schlussfolgerung für die Nahrung) und auch ganz kurz aus Strabo VII 1. 3 zu erkennen war 3).

Kap. 22, 2 f.: Eine der wichtigsten Stellen des ganzen Berichtes, wenn nicht die wichtigste überhaupt. Es handelt sich um dasselbe, was IV 1, 7 a kurz mitgeteilt war sed privati ac separati agri apud nihil est, nur dass entsprechend der Absonderlichkeit der für Caesar ebenso wie für uns heutigentages noch gleich auffallenden Institution im sechsten Buch sich die ausführliche Darlegung derselben findet, der dann noch im Paragraphen 3 ein langes Raisonnement über ihre möglichen oder angeblichen Ursachen bei den Germanen folgt. Schon daraus ist ersichtlich, dass Caesar in der Zwischenzeit, die die Abfassung von Buch IV und VI von einander trennt, sich mit den Nachrichten über die ihm (wie jedem Angehörigen eines voll entwickelten Kulturkreises, in dem der Grundsatz des Privateigentums prinzipiell durchgeführt ist) besonders befremdliche Erscheinung näher befasst hat, so dass seine Kenntnis in Buch VI bedeutend erweitert erscheint. Man sieht zugleich, welch vortreffliche Erklärung der quantitativen Verschiedenheit der beiden Berichte die Lehre von der sukzessiven Entstehung der Kommentarien de bello Gallico uns an die Hand gibt, und mit welcher Lebendigkeit sie das Bild des stets regen Geistes des Feld1) S. 74 f. 2) S. 53 fortgelassen als nicht eigentlich zum Thema gehörig. 3) Vgl. oben S. 52.

herren, der bei allen seinen umfassenden politischen Unternehmungen und Geschäften die Zeit findet, seinen ethnographischen Interessen nachzugehen, vor unser geistiges Auge zaubert.

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In der Tat: So ist die Lehre von der sukzessiven Entstehung des Werkes nichts weniger als bedeutungslos in ihren unmittelbaren und mittelbaren Folgen: an die Stelle eines Buches mit einer unpraktisch gewählten und schlecht durchgeführten Tendenz tritt ein anderes voll persönlichen Erlebens, voll innerer Wandlungen. Für einen konstruierten Helden, der den Verlauf des Bürgerkrieges schon im Kopfe trug, als er sich ihm noch mit allen Mitteln zu entziehen suchte, tauschen wir einen lebendigen Menschen ein, dessen wunderbare Entwicklung während sieben wichtiger Jahre seines Lebens offen vor unseren Augen liegt 1).

Doch wir gewinnen, quellenkritisch betrachtet, durch den Vergleich von IV 1, 7 und VI 22, 2 f. für unseren speziellen Zweck noch mehr; denn an die Seite des quantitativen Unterschiedes der beiden Berichte tritt sogleich ein hochbedeutsamer qualitativer, mit einem anderen Worte: Caesar widerspricht an der zweiten Stelle einer Nachricht, die er selbst vorher gegeben, indem er sie wie das unter den obwaltenden Umständen auch ein moderner Schriftsteller kaum anders getan haben würde, stillschweigend korrigiert. Damit wird der betreffende Absatz in Buch IV einfach kassiert und alles, was über ihn und sein Verhältnis zu Buch VI geschrieben worden ist, das heisst viele hundert Seiten oft sehr scharfsinniger Erwägungen, ein für allemal ungültig. Es ist die angebliche Verwechslung von seiten Caesars in der Frage des jährlichen Flurwechsels und des Wohnungswechsels bei den Germanen 2). IV 1, 7b

1) Ebert 1. c. S. 80.

2) Wie sie zum Beispiele R. Much dem Römer vorgeworfen hat in seinem Aufsatz Waren die Germanen Wanderhirten? eine übrigens nunmehr an sich unmögliche Fragestellung im 36. Bande der Zeitschrift für Deutsches Altertum (NF. 24 = 1892) S. 97 ff. Vgl. schon oben S. 50, Anm. 1. Der jährliche Wohnungswechsel hätte überhaupt nie ernstlich diskutiert werden sollen; er ist aus allgemeinen einfachen Erwägungen heraus wie auch den Ergebnissen der modernen prähistorischen Forschung gegenüber a priori ein Unding. Die neuesten Erscheinungen hierzu sind R. Gradmann, Getreidebau im deutschen und römischen Altertum 1909, wo in der Einleitung kurz die Nomadentheorie" der Germanen zurückgewiesen wird, und von fundamentalem Interesse Ed. Hahn, Die Entstehung der Pflugkultur 1909, der auch seinerseits S. 4 in der Einleitung die frühere Annahme zurückweist als müsste überall dem sesshaften Ackerbau eine Stufe schweifenden Hirtentums vorangegangen sein"; musste dieselbe doch noch vor gar nicht langer Zeit die Disposition für Roschers grundlegendes Werk über unsern Ackerbau" hergeben (Nationalökonomik des Ackerbaus, fünfte Auflage 1867, S. 49). Vgl. auch Ed. Hahn 1. c. S. 24 ff. — Es trennen uns heute erst 55-60 Generationen von den Germanen Caesars; haben in dieser geringen Zahl der Geschlechtsfolgen wirklich grundlegende Aenderungen des Körpers und des Geistes der Massen vollendet werden können?! Der Historiker ist freilich im allgemeinen nicht geneigt, unter diesem physiologischen Gesichtswinkel zu betrachten.

hiess es, wie wir S. 54 f. sahen, allerdings neque longius anno remanere uno in loco incolendi causa licet von den Schwaben, was eventuell auch auf einen Wohnungswechsel des ganzen Stammes alle zwei Jahre hinweisen konnte, VI 22, 2 jedoch steht kein Wort von einer solchen Gepflogenheit, dafür aber heisst es ganz ausführlich, nachdem die Worte neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios denen sed privati ac separati agri apud nihil est, man kann nicht anders sagen, als direkt entsprochen haben, sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui tum una coierunt, quantum et quo loco visum est agri attribuunt atque anno post alio transire cogunt. Und darauf folgt das weitläufige Raisonnement.

Was bedeutet das anders als die stillschweigende Korrektur der in dem früheren Kommentar gegebenen Nachricht von dem jährlichen Wohnungswechsel der Germanen? Dabei lässt der Wortlaut der Stelle noch durchschimmern, dass Caesar die frühere irrige Mitteilung vor Augen hatte, als er das Spätere niederschrieb. Warum also kassierte er nicht einfach die falsche Nachricht IV 1, 7b und liess nur den ersten Teil 7 a stehen, indem er die ausführlichere Mitteilung dem sechsten Kommentare vorbehielt? Warum?

Weil er das früher Geschriebene nicht mehr kassieren konnte, oder anders ausgedrückt, weil Buch IV bereits veröffentlicht war, als Buch VI niedergeschrieben wurde.

Daher hat Caesar seinen anfänglichen Irrtum an dieser ihn so stark beschäftigenden und überhaupt so allgemein interessierenden Stelle stillschweigend verbessert als Meister der Sprache in einer wundervollen Form, auf deren stilistische Feinheit wir aufmerksam machen zu müssen glaubten. Man mag sich wenden, wie man will, es findet sich an diesem Punkte keine andere Erklärung; sie erbringt gleichzeitig den Nachweis, dass zum mindesten Buch IV bereits in der Oeffentlichkeit verbreitet war, als Buch VI, in dem die gallisch-germanische Digression als integrierender Bestandteil erwiesen ist, erst geschrieben wurde.

Wir haben im Rahmen unseres Aufsatzes nicht erschöpfend nachzuweisen, dass überhaupt jeder einzelne Kommentar am Ende oder am Anfang jedes einzelnen Jahres publiziert worden ist. Innerlich wahrscheinlich ist es in hohem Masse. Verfasser sieht im übrigen soeben, dass die gleiche Auffassung von H. Walther in No. 13 der Deutschen Literaturzeitung 1910 anlässlich seiner Besprechung von Eberts Buch geteilt wird:

„Allerdings lassen sich (für die jährliche Veröffentlichung) bestimmte Beweise nicht beibringen 1), aber sollte Caesar sich begnügt haben, nur durch kurze Berichte an den Senat seine Kriegstaten in das richtige Licht zu setzen? Sollte er wirklich die Papyrusrollen, die seinen Ruhm ver

1) Das ist nicht mehr haltbar und ersichtlich geschrieben unter dem Einfluss von Eberts unerwiesener Behauptung S. 74, vgl. dazu oben S. 59.

künden und seine Autorität stützen mussten, auf seinen oft beschwerlichen Kriegszügen lange Jahre hindurch gleichsam als Ballast mit sich geschleppt haben, während, wie wir wissen, in Rom seine Gegner durch böswillige Ausstreuungen ihm auf jede Weise zu schaden suchten?"

Es gibt in der Tat wohl nichts, was dieser Annahme an innerer Unwahrscheinlichkeit gleichkäme, zumal wir uns nicht erklären könnten, warum dieser hervorragende Schriftsteller nicht wenigstens einige der auffallendsten Unebenheiten und Diskrepanzen hätte verbessern sollen, wenn er die Kommentare so lange bei sich führte und gewiss doch hier und da wieder überlas oder in ihnen, die eigene Erinnerung wachzuhalten und zu unterstützen, nachblätterte 1).

Also: nur die Institution des jährlichen Flurwechsels ist nach Caesar germanisch; er erfolgt so, dass jedesmal die einzelnen Geschlechtsverbände und Sippschaften zusammentreten und dann von den magistratus ac principes nach deren, wie wir wohl hinzufügen dürfen, durch Sitte und Herkommen geregeltem Belieben ihren Anteil am Ackerland erhalten, den sie im nächsten Jahr mit einem anderen vertauschen müssen. Magistratus ac principes gibt es, jedoch nach Kap. 23, 5 nur für die örtlich enger umgrenzten regiones atque pagi, nicht aber gemeinsamme Stammesbehörden, die erst in Kriegszeiten in Aktion treten. Man hat öfters beliebt, die Worte Caesars so zu übersetzen, als ob er von Häuptlingen" bei den Germanen spräche. Das ist ganz und garnicht der Fall.

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Denn es ist wohl nicht abzustreiten, dass die Bezeichnung „Häuptling" dem herrschenden deutschen Sprachgebrauch zufolge die Vorstellung auslöst, dass die betreffende Person mit ausserordentlicher, wenn nicht unumschränkter Machtbefugnis ausgestattet sei und diese jederzeit gegenüber ihren Untertanen" anwenden könne, wie das bei dem Negerhäuptling ganz despotisch, bei dem Indianerhäuptling in milderer Form der Fall ist. Immer aber steht der Häuptling hoch über seinem" Stamm. Beide verbindet kein gemeinsames Gesetz, nur bisweilen Sitte und Herkommen. Der Römer nun spricht von magistratus ac principes der einzelnen Bezirke des Stammes, das heisst in dem Sprachgebrauch der klassischen Latinität Behörden (Beamte) und Erste", weiter nichts. Die magistratus der Germanen sind mithin diejenigen, denen in den Bezirken ein gewisser behördlicher oder, wir können auch sagen amtlicher, obrigkeitlicher Charakter zukommt, ad hoc: zur Verteilung des Ackerlandes und, wie ein Blick in

1) So beispielsweise gleich Kap. 29, 4 im sechsten Buche: per Arduennam silvam, quae est totius Galliae maxima atque ab ripis Rheni finibusque Treverorum ad Nervios pertinet milibusque amplius D in longitudinem patet, während V 3, 4 es noch unbestimmt heisst: in silvam Arduennam abditis, quae ingenti magnitudine per medios fines Treverorum a flumine Rheno ad initium Remorum (!) pertinet. Caesar hat eben erst die genauere Kenntnis erworben, nachdem Buch V veröffentlicht worden war, sonst würde er die frühere Angabe doch höchstwahrscheinlich korrigiert haben. Vgl. auch Ebert 1. c. S. 61 f.

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