Klio: Beiträge zur alten Geschichte, àÅèÁ·Õè 11Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, 1911 |
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... Livius Andronicus und Naevius wieder angewen- 1 ) CIL I , 1156. Wachsmut zu Ritschl op . IV , 705 . 2 ) Corssen , Sprache der Etrusker Taf . I , 3 . 3 ) Bull . instit . 1892 , 90 . 4 ) Gamurrini append . Taf . III , 57. 5 ) Haeberlin ...
... Livius Andronicus und Naevius wieder angewen- 1 ) CIL I , 1156. Wachsmut zu Ritschl op . IV , 705 . 2 ) Corssen , Sprache der Etrusker Taf . I , 3 . 3 ) Bull . instit . 1892 , 90 . 4 ) Gamurrini append . Taf . III , 57. 5 ) Haeberlin ...
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... Livius und Dio scheinbar abweichende Angabe Suetons sucht Fischer , R. Zeitt . 443 so zu erklären , dass er annimmt , Sueton wolle lediglich das Tagesdatum , nicht aber das Jahr der Einweihung bezeichnen , während O. Hirschfeld ( S. Brl ...
... Livius und Dio scheinbar abweichende Angabe Suetons sucht Fischer , R. Zeitt . 443 so zu erklären , dass er annimmt , Sueton wolle lediglich das Tagesdatum , nicht aber das Jahr der Einweihung bezeichnen , während O. Hirschfeld ( S. Brl ...
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... ( Livius a . a . O. ) . Was nun die Wahl , die dazu notwendigen Voraussetzungen und die Ehren des Provinzialpriesters , ferner die Abgeordneten , Beamten und die politischen Rechte des Provinziallandtages usw. anlangt , so mag hier ein ...
... ( Livius a . a . O. ) . Was nun die Wahl , die dazu notwendigen Voraussetzungen und die Ehren des Provinzialpriesters , ferner die Abgeordneten , Beamten und die politischen Rechte des Provinziallandtages usw. anlangt , so mag hier ein ...
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... . 5 die Bezeichnung des Bellum Gallicum mit Sue- tons Namen . 2 ) Vgl . unten im zweiten Abschnitt zu Tac . 11.7 ( Suetonius Optatianus ) . geschichte ein ähnliches kanonisches Ansehen damals besass , wie Livius 49 226 Ernst Hohl ,
... . 5 die Bezeichnung des Bellum Gallicum mit Sue- tons Namen . 2 ) Vgl . unten im zweiten Abschnitt zu Tac . 11.7 ( Suetonius Optatianus ) . geschichte ein ähnliches kanonisches Ansehen damals besass , wie Livius 49 226 Ernst Hohl ,
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Beiträge zur alten Geschichte. geschichte ein ähnliches kanonisches Ansehen damals besass , wie Livius für die republikanische . Von Livius sagt z . B. Th . Opitz , a . a . O. S. 208 Anm . 25 : „ Livii enim nomen illa aetate ( saec . V ) ...
Beiträge zur alten Geschichte. geschichte ein ähnliches kanonisches Ansehen damals besass , wie Livius für die republikanische . Von Livius sagt z . B. Th . Opitz , a . a . O. S. 208 Anm . 25 : „ Livii enim nomen illa aetate ( saec . V ) ...
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˹éÒ 184 - Schulz, Das Kaiserhaus der Antonine und der letzte Historiker Roms, Leipzig 1907, S.
˹éÒ 9 - ... ceterum nee cohibere parietibus decs neque in ullam humani oris speciem adsimulare ex magnitudine caelestium arbitrantur : lucos ac nemora consecrant deorumque nominibus appellant secretum illud, quod sola reverentia vident.
˹éÒ 296 - Senat 5) ; auf das erste von ihm als 1) Es wird genügen dafür zu verweisen auf die berühmte Schilderung des Regierungsantritts des Tiberius bei Tacitus : non ad unum omnia defcrrcnt (ann.
˹éÒ 56 - Agriculturae non student ; majorque pars eorum victus in lacte, caseo, carne consistit ; neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios ; sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum qui una coierunt, quantum et quo loco visum est agri attribuunt atque anno post alio transire cogunt.
˹éÒ 293 - T) gehört wohl zu der Besonderheit derjenigen Imperien des dritten Jahrhunderts, in denen versucht wurde das Imperium des Senats zu realisiren und -der Imperator als dessen Geschäftsführer erscheint. Dass der neue Princeps statt durch Edict auch durch persönliche Ansprache sich beim Volke...
˹éÒ 257 - Es liegt in der Natur der Chronik, dass sie zu der Geschichte die Vorgeschichte fügt und wenn nicht bis auf die Entstehung von Himmel und Erde, doch wenigstens bis auf die Entstehung der Gemeinde zurückgeführt zu werden verlangt und es ist auch ausdrücklich bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das Gründungsjahr Roms angab.
˹éÒ 79 - Nullas Germanorum populis urbes habitari satis notum est; ne pati quidem inter se iunctas sedes. colunt discreti ac diversi, ut fons, ut campus, ut nemus placuit. vicos locant non in nostrum morem, conexis et cohaerentibus aedificiis: suam quisque domum spatio circumdat, sive adversus casus ignis remedium, sive inscitia aedificandi.
˹éÒ 257 - Aufzeichnung dieser Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in dieser Epoche stattgefunden: die Grundzüge der Erzählung und namentlich deren Quasichronologie treten in der späteren Tradition mit so unwandelbarer Festigkeit auf, daß schon darum ihre Fixierung nicht in, sondern vor die literarische Epoche Roms gesetzt werden muß.
˹éÒ 305 - ... biographischen Quelle" entnommen sei. Soll man aber, da es sich offenkundig um eine der üblichen „Fälschungen" handelt, von einem „erbärmlichen Machwerk"35 sprechen? „Wie kann man denn allen städtischen Sklaven die Freiheit schenken, und zwar in Gemäßheit des Gesetzes nicht mehr als hundert? Entweder gab es überhaupt nicht mehr als hundert solche Sklaven, dann schenkte er eben allen die Freiheit; in diesem Fall konnte er das Gesetz überhaupt nicht überschreiten, oder aber, es gab...
˹éÒ 337 - Veii flüchtenden Römer den Fluss zu passiren, und in der That erzählt er so, dass die erste Hälfte seines Berichtes auf das rechte, die zweite auf das linke Tiberufer führt und derselbe also sich selber aufhebt.