ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

richtige Folge begründet feststellen und überzeugend darlegen will, mufs vor allem eine deutliche Kenntnis des Obersatzes und der Methode seiner Handhabung besitzen; und darf sich ausschliefslich auf seinen Takt mit Fug weder verlassen, noch dritten gegenüber berufen. Er hätte nicht mehr Recht damit, als jener, der da meinte, dafs man die Entfernung nach dem Monde am besten nach dem unmittelbaren Augenscheine bestimmen könne.

Im Märchen mag es sein, dafs einer auf Gutdünken auszieht, um aus fernen Landen das heilende Wunderkraut zu holen, im Märchen auch geschehen, dafs er irrend es findet: Doch in der Welt des wahren Menschenlebens, da braucht man Lehre und bewusste Überlegung. Ohne ihre Hilfe ist keine Gewähr, zu gegenständlichem Ziele zu gelangen. Wer sie verschmäht, der hat hier nichts zu hoffen.

DAS ZWEITE BUCH

METHODE

DES

RICHTIGEN RECHTES

Ich würde Erkenntnis aus Prinzipien diejenige nennen, da ich das Besondere im Allgemeinen durch Begriffe erkenne... Es ist ein alter Wunsch, der, wer weiss wie spät, vielleicht einmal in Erfüllung gehen wird, dafs man doch einmal statt der endlosen Mannigfaltigkeit bürgerlicher Gesetze ihre Prinzipien aufsuchen möge; denn darin kann allein das Geheimnis bestehen, die Gesetzgebung, wie man sagt, zu simplifizieren. Kant.

Erster Abschnitt.

Die Idee des richtigen Rechtes.

I.

Die Elemente des Rechtsinhaltes.

In jeder Regel des äufseren Verhaltens lassen sich zwei Klassen der Elemente bestimmen, aus denen sich der Inhalt der Regel zusammensetzt.

Die eine Klasse wird von solchen Elementen gebildet, welche die Besonderheit gerade dieser Regel ausmachen. Sie liefern denjenigen Bestandteil des fraglichen Rechtsinhaltes, welcher bedingt und wechselnd erscheint; und dessen Eigentümlichkeit darin beschlossen ist, dieses veränderliche und konkrete Material abzugeben.

In die zweite Klasse gehören die gedanklichen Teile eines Willensinhaltes, welche mit notwendiger Allgemeinheit in allem und jedem Rechte enthalten sind. Dieses sind die Elemente, welche den konkreten Inhalt der Regel erst als einen rechtlichen möglich machen; und ihn, der ja für sich nur ein vereinzeltes Wollen bedeuten würde, mit den anderen besonderen Rechtsinhalten sachlich verbinden: so dafs die Einheit dieser zweiten Art von Bestandteilen der rechtlichen Regeln das bedingende Band ist, durch welches das in sich zerstreut

zu denkende Material zu einem geschlossenen Ganzen gefügt wird; als das wir es ja unwillkürlich von Anfang auch nehmen.

Für die zuerst genannte Klasse brauchen wir keine nähere Ausführung. Dieser Teil des Inhaltes einer Rechtsregel erscheint jedem Beschauer von selbst einleuchtend; und drängt sich derartig auf, dafs sogar den meisten es schwer fällt, neben ihm die andere Gruppe der gedanklichen Elemente überhaupt noch zu gewahren. Denn das mufs nun alsbald festgestellt werden und ist im folgenden niemals aus den Augen zu lassen: Die beiden genannten Klassen von Elementen eines Rechtsinhaltes kommen in Wirklichkeit nicht getrennt vor. Wir haben als rechtliche Erfahrung immer nur solche Willensinhalte, in denen unsere zwei Klassen schon verbunden sind. Nur in der Abstraktion vermögen wir die Elemente zu unterscheiden, aus welchen sich ein gegebener Rechtsinhalt zusammensetzt. So kann bei einem Körper der besondere Stoff von dem Raume getrennt und letzterer abgezogen bestimmt werden, obgleich in Wirklichkeit niemals ein leerer Raum vorkommt, noch auch jener Stoff uns ohne die allgemeine räumliche Anschauung wird.

Bei dem Rechte scheint eine entsprechende Abstraktion einer etwas erhöhten Schwierigkeit zu begegnen. Denn sie ist in gleicher Methode zweifach wiederholt durchzuführen. Einmal sind hier äufsere Satzungen mit dem Begriffe der rechtlichen zu versehen; indem sie von konventionalen Regeln und willkürlichen Geboten zu scheiden sind. Sodann ist auf den begleitenden Gedanken jeder rechtlichen Ordnung acht zu geben, wonach sie sich als Anwendung eines Zwangsversuches zum Richtigen darstellt.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »