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wufstseinsinhaltes sein; nämlich derjenigen Art von ihm, die einen zu bewirkenden Erfolg in Gedanken hat. Wem dieses Ergebnis, als Bestimmung der Gesetzmälsigkeit, nicht genügen sollte, wer gleich wieder die Vorstellung einer wirkenden Kraft, am Ende gar einer lebendigen, hineinbringen möchte, der fragt, wie Faust, zu viel. Der hat sich dann die Kausalität schon in einer mystischen Weise vorgestellt, als etwas angeblich anderes, denn auch wieder nur eine Methode, einen Bewusstseinsinhalt einheitlich auszugestalten; und er ist der Meinung von einem absolut rollenden Prozesse von selbst drängender Verursachung verfallen. Diese mechanische Mythologie gestattet hier freilich keinen anderen Ausblick, als den auf wirkende Ideen. Immer wieder kommt diese Betrachtung in das Genetische zurück; und verfehlt damit die den Zweckinhalten eigene Gesetzmäfsigkeit.

Aber soll diese letztere überhaupt sein? Hat das Nachsinnen über richtigen Inhalt von Zwecken überhaupt einen - Zweck? Das Bezweckte ist doch ein in der Erfahrung zu verwirklichendes Ereignis; und dessen Eintreten ist entweder unmöglich oder notwendig verursacht. Weil nun das Bezweckte (so hat sich mancher gesagt), falls es überhaupt eintreten kann, notwendig so und so eintreten mufs, so sei das Setzen von Zwecken und das Verfolgen von deren eigenartiger Gesetzmäfsigkeit ohne Berechtigung.

Aber diese Behauptung ist mehr als paradox; sie ist falsch, sie trägt einen Widerspruch in sich. Denn es ist unbewiesen angenommen, dafs das Eintreten des Bezweckten über die Berechtigung von Zwecken entscheiden kann. Damit ist jedoch ein oberstes Gesetz für die Zwecke schon angenommen; und nicht sowohl über den Bestand

eines solchen, als vielmehr über seine begründete Art eine besondere Meinung aufgestellt.

Und diese Meinung wiederum ist unhaltbar. Der wirkliche Erfolg im Laufe des Geschehens entscheidet nicht darüber, ob der ihn begleitende Inhalt des Bewusstseins richtig ist. Das letztere kann nur dadurch bewiesen werden, dafs der besondere Inhalt eines Zweckes mit einem. unbedingten Richtmafse von Zwecken überhaupt übereinstimmt. Es ist die Auffassung der letzteren nach einem einheitlichen Gesichtspunkte, die in Frage steht. Diese Einheit gewinnen wir, indem wir alle in der Erfahrung möglichen Zwecke dadurch verbinden, dafs wir sie Einem Mafsstabe unterworfen vorstellen. Dieser oberste einheitliche Mafsstab heifst in der Schulsprache seit langem der Endzweck. Hieraus erhellt, dafs ein besonderer Erfolg, ein bestimmtes Eintreten dieses oder jenes Geplanten nicht über die inhaltliche Richtigkeit des Willensinhaltes entscheiden kann, der als Plan im Bewusstsein ist; dafs dies vielmehr nur nach einer eigenen Art von Gesetzmässigkeit für Pläne und Ziele und Wahlen und Zwecke überhaupt zulässig erscheint.

Der Gegensatz von wirklichem Geschehen und von Gesetzmäfsigkeit des Inhaltes von Zwecken prägt sich auch vulgär überall bezeichnend genug aus. Vielleicht sagt jemand zu einem Schachspieler, dafs ein bestimmter Zug ihm nicht richtig erscheine: Er würde gewifs betroffen sein, die Replik zu vernehmen, dafs das Vorsetzen der fraglichen Figur kausal notwendig gewesen wäre, und weiter sich darüber nichts sagen liefse! Und in ernsterer Lage heifst es wohl überall, dafs man eine gewisse Entschliefsung zwar begreifen, aber nicht billigen

könne; womit wieder nur sich ausdrückt, dafs zwei Urteile nach verschiedener grundlegender Methode gefällt worden sind.

So ist die Frage einer möglichen Erfüllung der Zwecke von derjenigen nach ihrer inhaltlichen Berechtigung überhaupt ganz zu trennen. Jenes ist eine Betrachtung des wirklichen Geschehens nach Grundsätzen der Erfahrung, unter denen sich auch das Kausalitätsgesetz befindet; - das andere geht auf eine systematische Einsicht in den Inhalt des wollenden Bewusstseins, dessen Ordnen und Richten nach grundlegend anderen Prinzipien, als den soeben genannten, allein möglich ist.

Diese Scheidung hat mit dem Gegensatze von Determinismus und Indeterminismus nichts zu tun; welcher Gegensatz vielmehr nur innerhalb der einen der soeben. geschiedenen Klassen auftritt und für eine erschöpfende Abteilung untauglich ist.

Der Determinismus vertritt ein richtiges Prinzip der Betrachtung darin, dafs er in derjenigen Ebene, in welcher die Ordnung unseres Bewusstseinsinhaltes mit Hilfe des Grundsatzes der Verursachung geschieht, diesem Grundsatze eine solche Zuständigkeit zuweist, dafs ein ihm widersprechendes Prinzip der Einheitsordnung nicht Platz greifen darf; eben weil es ein Selbstwiderspruch wäre. Aber er irrt, sofern er blofs dieses eine Reich als allein denkbaren Bewusstseinsinhalt zulassen will; während in der Tat es noch eine zweite grundsätzliche Methode der Verknüpfung von Bewufstseinsinhalt gibt, wobei die Kausalität gar nichts zu suchen hat.

Der Indeterminismus würde Richtiges vertreten, soweit er auf die Selbständigkeit des Zweckgedankens neben dem

Allein er geht fehl, da er

kausalen Werden dringt. jenen in das Reich der Verursachung untertänig einschaltet. Wenn gesagt ist, dafs die Beschränkung auf das kausal zu ordnende Werden als Prinzip zu vermeiden sei, weil damit nicht ausgedacht werde: so darf dieses nicht heifsen, dafs innerhalb des Werdens der Erscheinungen neben natürlichen noch rätselhafte Kräfte besonderer Weise als Ursachen angenommen werden sollten; es bedeutet die Betonung, dafs aufserhalb des Bewufstseinsinhaltes, der auf das Werden von Erscheinungen sich richtet, noch ein weiterer steht, dessen Eigenart in dem Gedanken der Zwecke und ihrer selbständigen Gesetzmässigkeit gipfelt.

Zum Schlusse noch die Ablehnung eines Mifsverständnisses. In dem Begriffe des Mittels liegt als wesentliches Merkmal des künftigen Gegenstandes der Gedanke des zu Bewirkenden, in dem der Ursache derjenige des Werdenden. Die Verknüpfung von Ursache und Wirkung drückt also eine Notwendigkeit des Geschehens aus, bei welcher das Bewirkte als etwas Gewordenes vorgestellt wird. Umgekehrt bedeutet die Reihe von Mittel und Zweck unvermeidlich, dafs das Gewollte als etwas zu Erreichendes gedacht ist. Aber beides darf nicht von der jetzigen Lage des gerade darüber simulierenden Subjektes genommen werden. Andernfalls käme man ja zu der merkwürdigen Auffassung, als ob die Kette der Ursachen vor der zufällig heute anfangenden Zukunft abbräche, um dann der Herrschaft des Zweckes Platz zu machen; der wieder seinerseits in der gerade tatsächlich gegebenen Vergangenheit nichts zu suchen hätte.

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Die hier vorgetragene Lehre hat mit einer solchen Auffassung nichts zu tun.

Sie ist eine systematische Unterscheidung von abstrakten Methoden. Diese finden auf den ganzen Lauf der Menschengeschichte gleichmäfsig neben einander Anwendung; und ob eine Frage der Vergangenheit oder der Zukunft des jetzt gerade Denkenden angehört, ist für die Gültigkeit der von uns gelehrten verschiedenen Gesetzmässigkeit ohne allen Belang. Ich kann heute das Kausalitätsgesetz auf menschliche Handlungen im Jahre 2000 unserer Zeitrechnung grundsätzlich begründet anwenden, mit der offenen Frage nur, ob es im einzelnen erfolgreich glückt; und es hat keine Bedenken, auf die Reformgesetze des Augustus die kritische Frage nach den dabei verfolgten Zwecken und ihrer etwaigen sachlichen Richtigkeit zu lenken. Nur in der abstrakten Richtung der Lehrart und der dabei massgeblichen Gesetzmäfsigkeit liegt der Unterschied zwischen kausaler und finaler Betrachtung; in der Zufälligkeit einer empirisch abgegrenzten Zeitreihe aber gar nicht.

III.

Freiheit und Gleichheit.

Welches ist nun das Grundgesetz für die Zwecke äufserer Normen? Dafs es sich bei unserer Aufgabe um. die Unterstellung unter jenes handelt, ist nicht zu bezweifeln; denn es steht ja das Bewirken eines richtigen. Zusammenlebens im äufseren Verhalten der Verbundenen zu einander in Frage. Wie kann hierauf der Gedanke von der einheitlichen Synthesis des Inhaltes von Zwecken. angewandt werden? Was für ein oberstes Ziel gibt den

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