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die zuverlässige Bewahrheitung des reinen Herzens, die in dem Almosen des Armen sich zeigt; und nicht als Opfer, sondern als Ausflufs einer rechten inneren Gesinnung ist es ein Muster des Guten.

Dagegen ist die Frage, unter welchen Umständen ein Almosen richtiger Weise zu geben ist, wann eine Schenkung einer sittlichen Pflicht entspricht, mit der berichteten Erzählung der Evangelien keineswegs beantwortet. Und auch nicht mit einer anderen Lehre derselben. Sie geben keine Methode des richtigen Rechtes. Sie bieten für das Zusammenleben der Menschen nur die eine Hälfte der Lehre, die Anweisung für die überzeugte Hingabe an das als richtig Erkannte. Aller Nachdruck wird ausschliefslich auf die Läuterung des inneren Wesens des Menschen gelegt; von dem äufseren Verhalten ist nicht weiter die Rede. Wo anscheinend äufserliche Anweisungen ergehen, etwa in dem Auftrage an die Jünger, als Sendboten predigend auszuziehen und dabei in bestimmter Weise vorzugehen, da geschieht doch nicht ein Abwägen gegenseitig richtigen Verhaltens; sondern es wird auf die Art der Mitteilung abgestellt, als einen Bestandteil der Lehre selbst, und auf die Stärke des Entschlusses, als Bekenntnis zu ihrem Inhalte.

Es war in diesem Sinne, dafs auch für das Gebiet seiner sittlichen Lehre JESUS sagen konnte: Mein Reich ist nicht von dieser Welt, und doch hinzufügen: Ich bin ein König.

V.

Vereinigung zu gemeinsamem Vorgehen.

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Es waren einmal drei Kammmacher, welche als Gesellen bei demselben Meister in Arbeit standen. Die waren unter sich und gegen andere die Sanftmut, die Verträglichkeit und Geduld selbst. Niemals gab es fleifsigere Leute mit weniger Ansprüchen; und immer bewiesen sie sich gleich willig und gehorsam und ehrlich. Und doch war alles so sagt KELLER in seiner anmutigen Geschichte hierüber eine blutlose Gerechtigkeit. Jeder der drei hatte gleichmäfsig seinen Plan darauf gerichtet, dereinst selbst das Geschäft des Meisters zu erwerben: Wenn er aber erst Meister wäre, dann gedachte er so klug und zweckmässig zu leben, wie noch nie ein Bürger in Seldwyla, sich um gar nichts zu bekümmern, was nicht seinen Wohlstand mehre, nicht einen Deut auszugeben, aber deren so viele als möglich an sich zu ziehen. Diesen stillen Plan, ihre einzige Leidenschaft auszuführen, opferten sie sich im Dienste des sie mifsbrauchenden Meisters auf, mit der Hoffnung und dem Wunsche eines jeden von ihnen, die beiden anderen durch Milde und Gerechtigkeit und unübertroffene Hingabe hinauszubeifsen. Und da sie in Erfahrung gebracht, dafs in derselben Strafse eine tugendsame ältere Jungfrau wohne, die einen Gültbrief von 700 Gulden ihr Eigentum nenne, so mühten sie sich in tiefster Nebenbuhlerschaft, und doch im Äufseren friedfertig und bescheiden, um die Hand jener, als einer nutzbringenden Ehehälfte.

War das nun richtig und gut? - Die Frage gibt die Antwort.

Aber auch das Gegenstück würde nicht genügen. Wenn es nämlich bei blofser guter Gesinnung jemandes verbleibt, ohne dafs er sie richtig betätigt. Wenn in dem heutigen Schrifttume von einer Partei des Mitleides gesprochen worden ist, welcher die Guten und die ihren Nächsten Liebenden anhangen sollten, so ist damit noch nichts Lösendes gesagt. Das könnte auch eine Crispinade nach der Sage sein. Es ist nötig zu wissen, wo und wie der mitleidvollen Teilnahme, die jemand empfindet, eine richtige Verwirklichung werden kann. Die Gerechtigkeit ohne die Liebe ist leer, das Mitleid ohne richtige Regelung ist blind.

Es muss eine Vereinigung wieder stattfinden. Die Trennung von richtigem Rechte und sittlicher Lehre hat nur zu geschehen, um sich über die Bedeutung und die Aufgaben beider inhaltlich verschiedenen Lehrarten klar zu werden; und um einer jeden das Verfolgen des ihr selbständig und eigentümlich zufallenden Planes überall erst möglich zu machen. Aber sie beziehen sich doch auf die gleiche Materie der menschlichen Willensbetätigungen und führen sich beide auf dasfelbe Grundgesetz, das oberste Ziel für das Wollen zurück.

Daher können sie in Wahrheit sich niemals widersprechen. Sofern nur ein jedes in seiner Satzung oder Lehre mit folgerichtiger Schärfe sich ausführt, so müssen sie zusammenstimmen; so wie es überall der Fall ist, wenn zwei Untersuchungen verschiedener Betrachtungsweise unter derselben letzten Gesetzmäfsigkeit stehen.

Endlich ist hier nicht mit der Wendung gedient, dafs die beiden Gerechtigkeit und Liebe in Wechselwirkung mit einander stehen. Denn diese Betrachtungen

gehen auf das Wollen und nicht auf Wahrnehmungen als Erscheinungen. Soweit jedoch für das erstere eine Analogie aus dem angeführten Ausdrucke abgeleitet werden kann, so ist damit nichts gesagt, was eines tieferen Ausbaues fähig wäre, wie er hier nötig ist. Es ist die Vereinigung zu gemeinsamem Vorgehen, die für richtiges Recht und sittliche Lehre zu fordern ist.

Freilich ist diese Forderung nicht ohne Gefahr. Es ist nicht zulässig, ihr also nachzugeben, dafs die Rechtsordnung die sittlichen Lehren in sich aufnehme und zu den ihrigen mache. Das würde heifsen: Die juristische Zwangsordnung soll das Gebot guter innerer Gesinnung sich einfügen; was nicht sowohl unmöglich, als ganz und gar unrichtig ist. So ist es denn auch in interessanten und schlagenden Sätzen vormals schon abgelehnt worden; von LUTHER: Darumb wo weltlich Gewalt sich vermisset, der Seelen Gesetz zu geben, da greift sie Gott in sein Regiment, und verführet und verderbet nur die Seelen; und in anderer Richtung des Gedankens von KANT: Wehe dem politischen Gesetzgeber, der eine auf ethische Zwecke, d. i. Tugendgesinnung hervorzubringen, gerichtete Verfassung durch Zwang bewirken wollte! Denn er würde dadurch nicht allein gerade das Gegenteil bewirken, sondern auch seine politische Verfassung untergraben und unsicher

machen.

Doch die gleiche Verwirrung mufs eintreten, wenn die sittliche Lehre äufsere Pflichten so als die ihrigen aufstellen möchte, dafs es selbständige und sich genügende Verbindlichkeiten wären. Das ideale Ziel der eigenen Vollkommenheit kann nicht mit Regeln verfolgt werden, welche ein richtiges äufseres Verhalten anderer, in gegenseitiger ge

er Abwägung, betreffen. Hier war der Ort, wo der dfehler des MACHIAVELLI Verborgen lag: Hunger und t machen die Menschen betriebsam, die Gesetze machen ut. In stärkerer Weise kann das richtige Verhältnis verkannt werden.

So darf die Erfüllung des Richtigen nicht von einem mischen des Inhaltes unserer beiden besprochenen plinen erwartet werden, sondern von einem SchutzTrutzbündnis unter ihnen. Die Vereinigung zu insamem Vorgehen ist aber auch für sie unerlässlich, jedes von ihnen seinen eigenen Aufgaben völlig gewerden soll. Ein jedes bedarf hierzu des andern. .. Das richtige Recht bedarf zu seiner vollaenen Erfüllung der sittlichen Lehre. Die Feststellung dessen, was in einem besonderen Falle ;es Recht ist, bedeutet zunächst nur eine Erkenntnis. ie zu verwerten und auszuführen, braucht man des und immerwährenden Willens, der in 'der selbstlosen be an das Richtige sein Ziel und Gesetz gefunden nufs das Richtige nicht nur wissen, sondern auch den usiasmus zu seiner Verwirklichung besitzen; und diesen liefert die sittliche Lehre.

Das gilt vor allem von denen, welche durch ihr Wort und Gebot das Gemeinwesen rechtlich zu ordnen und zu führen haben; gleichviel, welche Menschen dies nach besonderem gesetzten Rechte gerade seien. Hier ist wieder zu unterscheiden: a) Eine Unterweisung darin, was sachlich dem richtigen Rechte entsprechen würde; b) die eindringliche Lehre für den zur Rechtsetzung Berufenen, das Richtige auch wirklich zu wollen. Nur das letztere würde den Tugenden des Gesetzgebers entsprechen, wie sie

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