Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile... Die Lehre von dem richtigen rechte - หน้า 401โดย Rudolf Stammler - 1902 - 647 หน้ามุมมองทั้งเล่ม - เกี่ยวกับหนังสือเล่มนี้
| August Schleipen - 1898 - 72 หน้า
...Gesetzbuch aufgehoben worden. Nach § 138 Absatz 2 : „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das Jemand unter Ausbeutung der Notlage, des...Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| Gerhard von Buchka - 1898 - 546 หน้า
...Rechtsgeschäfte, durch die jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns und der Nnerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvurteile... | |
| Julius Wolf - 1900 - 958 หน้า
...Rechtsgeschäft , durch das Jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfuhrenhcit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umstanden nach die Vermögensvorteile... | |
| Johannes Conrad, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Edgar Loening - 1901 - 1180 หน้า
...hebt sie auf, während sie als Strafgesetze weiter in Geltung verbleiben (EG z. GB 39; 47). Darnach ist jetzt jedes Rechtsgeschäft nichtig, durch das...Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| József Vecseklőy - 1906 - 866 หน้า
...Rechtsgeschaft, durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheií eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewáhren lásst, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, dass den Umstánden nach die... | |
| Jena. Universität. Wirtschaftwissenschaftliches Seminar - 1907 - 674 หน้า
...des Gläubigers zu schützen, z. BBGB § 138 Abs. 2. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Notlage, des...Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| Lorenz Brütt - 1907 - 224 หน้า
...große Menge wirtschaftlicher Existenzen dem Ruin nahegebracht wird. Der Wucher, welcher vorliegt, wenn jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns...Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| Arthur H. Hübner - 1914 - 1094 หน้า
...Rechtsgeschäft, durch das Jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Uncrfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| Germany, Albert Mosse, Ernst Heymann, Felix Litthauer - 1926 - 712 หน้า
...verstößt, ist nichtig. Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutimg der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit...Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistimg dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile... | |
| |