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einer Landgemeinde allgemein als eben so einsichtsvoller und maßvoller Theolog und Geistlicher geachtet, mehr als einmal Präsident der Synode, und als Haupt der bernischen Geistlichkeit angesehen; Prof. Gelpke, bisher Prof. der Dogmatik und Neutestamentlichen Eregese, ein eben so literarisch und philosophisch als theologisch gebildeter Mann, welcher sich u. A. durch eine Schrift über die Jugendgeschichte des Herrn“ hervorgethan hatte*), und Prof. G. Studer, der nach glänzenden philosophischen und theologischen Studien in seiner Vaterstadt, in Halle bei Gesenius die Alttestamentliche Philologie und die semitischen Sprachen studirt hatte und seit geraumer Zeit die hebräische Sprache am Gymnasium lehrte.

Die theologische Richtung der Berner Fakultät hatte sich auch seit Lug's und Schneckenburger's Tod nicht wesentlich verändert; es war die Richtung des besonnenen Fortschritts, der die Anforderungen des Glaubens mit denjenigen der strengen Wissenschaft zu versöhnen sucht. Sie hat sich von Anfang an immerwährend von den Ertremen einer beschränkten und kurzsichtigen Orthodorie, wie eines radikalen und destruktiven Kriticismus fern zu halten gesucht. .- Auch der neue Lehrer der Dogmatik und Eregese gehörte so viel uns bewußt - keiner andern Richtung an; denn die Luz'sche Theologie hatte zu tiefe Wurzeln bei ihm geschlagen, als daß er dieselbe seinem ohnehin nicht in Fleisch und Blut gewachsenen Hegelianismus hätte opfern können. Wohl mochte in den ersten Jahren manch' Unverdautes und Unverdauliches vorkommen, aber aus genauen Erkundigungen ergibt sich, daß solches längst bei ihm verschwunden ist und daß seine Vorträge mehr und mehr an Gediegenheit gewonnen haben.

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*) Bekanntlich hat derselbe seither eine auf gründlichem Quellenstudium beruhende „Kirchengeschichte der Schweiz“ und eine „kirchliche Sagengeschichte herausgeben.

Erfter Angriff.

Es war im Jahr 1853, da das Gemunkel über die theologische Fakultät immer lauter ward. Einige Studirende, welche in Beziehung zum bernischen Jünglingsverein standen, fanden ihr religiöses Gefühl durch Aeußerungen theologischer Lehrer verlegt. Wir haben schon zugegeben, daß die Klage' in Betreff Immer's in jener Zeit einigen Grund haben mochte; aber es wäre fraglich, ob die betreffenden Studirenden nicht auch durch Aeußerungen des alten Luß verlegt worden wären! Genug, im Sommer 1853 wußte sich ein Geistlicher vom Lande einige Excerpte aus einem - offenbar schlecht nachgeschriebenen

Collegienheft Immer's zu verschaffen. Er hatte nichts eiligeres zu thun, als dieses corpus delicti seinen Amtsbrüdern im Simmenthal mitzutheilen, und im dortigen Pastoralkränzchen soll allen Ernstes die Frage aufgeworfen worden sein, ob nicht ein Antrag auf Immer's Abberufung zu stellen sei. Doch erhielt der mildere Antrag die Mehrheit, auf Anstellung eines entschiedenen evangelischen Lehrers der Exegese und Dogmatik zu dringen. An der Bezirkssynode des Oberlandes im Jahr 1854 wurde eine Einladung zur Subscription in diesem Sinne produzirt und schon vorher eine Vorstellung dieser Art an den Synodalaus schuß gerichtet. — Die Petenten machen darin geltend, wie wichtig die Bildungsanstalt der jungen Theologen und Geistlichen für die Kirche sei, und daß — bei allem Recht der eigenen Forschung und der verschiedenen theologischen Richtungen - doch die kirchlich-evangelische Richtung vor Allem ein Recht habe an der theologischen Fakultät vertreten zu sein. Sie sprachen dann die Ansicht aus, daß die Theologen zu einseitig in gewissen Fächern nur mit einem philosophischen Christenthum bekannt gemacht werden, welches nicht immer das unsers göttlichen Erlösers sei. Sie behaupten, daß zwar die Schule des Zweifels für denkende Geister nothwendig und

strenge Wissenschaftlichkeit etwas Gutes sei, doch ebenso nothwendig, ja noch nothwendiger sei es, daß dem Zweifelnden eine starke Hand geboten werde, damit er aus den Zweifeln herausgezogen und auf den rechten Felsengrund gestellt werde. Auf diese Gründe gestüßt stellen die Petenten den Antrag an die Synodalbehörde: „dieselbe möchte bei den betreffenden Behörden dahin wirken, daß in den Fächern der Neutestamentlichen Exegese und der kirchlichen Dogmatik neben den jezt vertretenen Richtungen auch die rein evangelische durch Anstellung eines wahrhaft an Christum gläubigen Lehrers vertreten, und also für möglichst vollständige Beseßung der theologischen Fakultät gesorgt werde." - Die Petition war unterzeichnet von 9 Geistlichen des Simmenthales und einem Schwager des Erstunterschriebenen.

Wer wird den Grundsäßen, welche in diesem Schreiben ausgesprochen werden, im Allgemeinen seine Zustimmung versagen? Nur den Nachweis sind die Petenten schuldig geblieben, daß die evangelische Richtung an der Fakultät nicht vertreten sei. Es scheint, sie haben es doch nicht gewagt, die Excerpte von Herrn H. als Belege beizufügen! Der Synodalausschuß war in seiner Mehrheit billig genug, das Audiatur et altera pars geltend zu machen und die Petition der Fakultät zur Einsicht und Begutachtung zuzusenden.

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Die Fakultät beschloß nach genommener Einsicht der Akten, ein eingehendes Antwortschreiben an den Synodalausschuß zu erlassen. Die Fakultät bemerkt in diesem, vom 10. December 1854 datirten, Schreiben: Schon bevor dieselbe von vorliegender Bittschrift Kenntniß gehabt, sei sie durch die Reorganisationsplane der Regierung veranlaßt gewesen, sich über die Vermehrung der Lehrkräfte auszusprechen. Wie damals, so müsse sie auch jezt erklären, daß wesentliche Lehrstühle nicht erledigt, auch eine Vertretung der verschiedenen theologischen Richtungen an einer so beschränkten Anstalt nicht statthaft sei. Angesichts der vorliegenden Beschuldigung aber müsse sie erklären,

daß die evangelische Richtung an unserer Anstalt nicht vermißt werde. Sie hingegen vermisse die Begründung der ihr gemachten Vorwürfe. Nicht weniger als die Petenten müßte es die Fakultät selbst beklagen, wenn in ihrem Schooße eine ungläubige Richtung sich kund thäte, oder wenn so wichtige Fächer, wie die Neutestamentliche Eregese und die Dogmatik, auf eine das Heil der Kirche gefährdende Weise gelehrt würden. Sie müsse es vielmehr als ihre höchste Aufgabe betrach ten, daß in die Studirenden ein fester und weltüberwindender Glaube gepflanzt werde. Dies werde aber nicht dadurch erreicht, daß zwei entgegengeseßte Richtungen an der Anstalt vertreten und die studirenden Jünglinge zwischen dieselben hineingestellt, sondern dadurch, daß Glaube und Wissen zu versöhnen gesucht werden. Die Versöhnung von Glauben und Wissen, von jeher das Ziel und der Triumph der ausgezeichnetsten Väter der Kirche, sei auch fortwährend das Augenmerk der theologischen Fakultät. Sie müsse also da= hin schließen, daß 1) die Petenten ihr Begehren nicht gehörig begründet haben, und daß 2) auch wenn es begründet wäre, das von denselben vorgeschlagene Mittel nicht der geeignete Weg wäre, um zu dem gewünschten Ziele zu gelangen.

Dieses Schreiben der Fakultät scheint denn doch die Gemüther vor der Hand ein wenig beruhigt zu haben. Zwar summten die Anklagen in dem „Langenthaler Correspondenzblatt“ eine Weile nach; aber die nächste Zeit wenigstens sah keinen Angriff mehr auftauchen.

Bweiter Angriff.

Die kirchliche Windstille dauerte nicht lange. Es waren unterdessen Umstände eingetreten, welche dem religiösen Parteiwesen im Kanton Bern leicht eine andere Richtung geben

konnten. Der conservativen Regierung (1850-54) folgte seit dem Sommer des leztern Jahres die sog. Fusionsregierung. Hatte die Richtung, welche sich ausschließlich die evangelische nennt, in der conservativen Periode hoffen können, die Regierung auf ihre Seite zu bringen, so konnte nun hieran nicht mehr gedacht werden. Die Neigung zur Dissidenz sprach sich entschiedener aus, und der radikale Antrag von Duchosal in Genf auf gänzliche Trennung von Kirche und Staat soll in gewissen Berner Kreisen nicht ohne Anklang geblieben sein. Man sieht, es bereitete sich ein Kampf vor auf breiterer Basis. Dieser Kampf, der nicht allzu lange auf sich warten ließ, hatte einen Vorläufer. Am bernischen Gymnasium lehrte neben zwei Collegen Hr. Pabst die Philologie. Dieser hochgebildete und geistreiche Lehrer war seit Jahren den „Evangelischen" ein Stein des Anstoßes, weil man ihn für einen Pantheisten hielt. Es hatte sich im vorigen Jahre sogar zwischen ihm und dem bekannten Dr. Eckart ein Streit erhoben, indem letterer sich auf den Standpunkt des Theismus gestellt und als Auctorität unter andern den Meister Eckart (!) angeführt hatte. Im Januar 1855 erhielt Hr. Pabst von einem Schüler eine anonyme Zusendung, welche da die Handschrift den Zusender kenntlich machte eine DisziplinarUntersuchung gegen den Betreffenden veranlaßte. Diese hatte zur Folge, daß die Aufsichtsbehörde den Schülern des Gymnasiums die Theilnahme an Jünglingsvereinen und Gebetkränzchen verbot, weil sich herausgestellt hatte, daß diese Vereine den Jünglingen ein Mißtrauen, ja sogar eine kezerrichterliche Stellung gegen ihre Lehrer einflößten. Zugleich wurde der Lehrer, welcher diese frommen Vereine gegründet hatte und ihr unmittelbares oder mittelbares Oberhaupt war, seiner Stelle entlassen. Beides erregte in gewissen Kreisen einen großen Unwillen. Im Publikum wurde damit noch ein anderer Umstand in Verbindung gebracht, welcher zwar gleichzeitig, aber ganz unabhängig von jenem Vorfalle war: Der

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