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Statistische Kom-

mission - Wissenschaftliche Ferienkurse — Verband Pädagogia —
Vereinigung bayerischer Landorganisten Pädagogisch-psycho-
logisches Institut in München Bayerisches Schulmuseum in

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14. Die Kreiskassen für hilfsbedürftige ältere Lehrerwaisen

XV. Dorkämpfer und Führer im Bayerischen Volksschullehrerverein

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I.

Die Bestrebungen der bayerischen Lehrer
vor Gründung des Lehrervereins.

Die Beschäftigung mit der Vergangenheit, das Zurückgehen in dieselbe hat einen überaus großen Reiz. Was ehemals gedacht und empfunden worden ist, hat den jeßigen Zustand des Denkens, Empfindens und Wollens mitgebildet. (W. v. Humboldt.)

Im ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts wandte die bayerische Staatsregierung dem Volksschulwesen große Aufmerksamkeit zu. Freisinnige Verordnungen erwarteten von der Volksschule,,Bildung der Nation und Aufklärung des Volkes über seine heiligsten und wichtigsten Angelegenheiten"; sämtliche Staatsorgane waren von dem Geiste landesväterlicher Geneigtheit gegen den Stand der Schullehrer beseelt,,,der zu den wichtigsten und achtungswürdigsten, sowie zu den mühe- und verdienstvollsten“ gehöre.

Leider wurde nicht im Sinne und Geiste des edlen Maximilian Joseph und seiner gediegenen Ratgeber fortgebaut. Ein merkbares Schwanken hinsichtlich der Gunst von oben gegen den Schullehrerstand trat von 1826 an ein. Zur Erzielung einer besseren Lehrerbildung hielt man es für notwendig, die Lehrerseminare konfessionell zu trennen, das Internat dortselbst einzuführen und die Leitung und Oberleitung der Seminare, statt in die Hände von Schulmännern, in die von Theologen zu legen. Auch das segensreiche Institut der Regierungs- und Kreisschulräte“ (solche waren u. a. Stephani und Graser) wurde aufgehoben. Der um diese Zeit in Bayern bestehende ,,Allgemeine Lehrerverein“, zu dem der 1821 begründete Nürnberger Verein Veranlassung gegeben hatte und dem 3-400 Mitglieder aus den Frankenkreisen, dann aus der Oberpfalz, Schwaben und Niederbayern angehörten*) (Vereinsorgan war die in Nürnberg herausgegebene Zeitschrift ,,Der Volksschullehrerverein" 1825-1830), wurde 1832 von der Kgl. Regierung des Rezatkreises aufgelöst, da „neben den neueingeführten amt= lichen Fortbildungskonferenzen noch besondere Schullehrervereine einzuführen oder zu gestatten weder angemessen noch zulässig erachtet werden könne". Der Nürnberger Verein beschränkte sich nun darauf, als „,formloser Verein" durch gesellige Veranstaltungen sein bißchen Leben zu erhalten. Unter dem Ministerium Abel (1837-1844) wurde den Volksschullehrern Bayerns der Besuch der Wirtshäuser und Tanzböden unter

*) Näheres bei Andr. Därr, Festgabe zur 11. Hauptversammlung des B. V.-C.-VS., Nürnberg 1899.

sagt, die Ausübung der Jagd, das Tragen von Bärten jeder Fasson (als Zeichen eines hochmütigen, ungeregelten, widerspenstigen Sinnes *) und vieles andere (s. Konduitenlisten!) unter Androhung der Dienstesentlassung verboten; ihre Gehaltsansprüche wurden im Landtagsabschiede vom 23. Mai 1846 (§ 44) als ,,ungemessen“ bezeichnet, denen „niemals stattgegeben werden könne“. „Amtsentsetzungen geschahen nicht auf dem Wege der Justiz, der Gerechtigkeit und des richterlichen Urteils, sondern auf dem Wege der bloßen Verwaltung. Ja, der arme Volksschullehrer in Bayern hatte kein anderes Heimatrecht als das des Grabes.“**)

Kein Wunder war es deshalb, daß auch die bayerischen Lehrer in den Tagen begeisterter, freiheitlicher Regung, in dem Sturmjahre 1848, ihr Haupt und ihre Stimme zu erheben wagten, sich zusammenscharten, ihren herben Schmerzen lauten Ausdruck verliehen, ihre Angelegenheiten besprachen, in Denkschriften und Petitionen niederlegten und von der ,,hohen konstituierenden Nationalversammlung“ zu Frankfurt am Main Erlösung von beengenden Maßregeln erhofften.

,,Daß in dieser Bewegung die Notlage, die damals fast überall in den deutschen Landen den Lehrerstand bedrückte, auch eine Rolle spielte,

*) Diese kleinliche, lächerliche Vorschrift blieb bis in die 60er Jahre wirksam. Im Jahre 1863 veröffentlichte der Fränk. Kurier" ein Gedicht Der verbotene Bart", aus dem folgende Strophen hier Plaß finden sollen:

Es tragen Hausknecht, Schuster, Schneider,
Doktoren, Schreiber vom Gericht,

Regierungsräte, Bürgermeister

Den Mannesbart im Angesicht.

Doch wenn auch ein Schullehrer waget
zu tragen diese Manneszier,

Gleich wird ihm strenge angedeutet:
,,Mein Freund! Das ist verboten dir!"

Zwar an den höhern Lehranstalten
Erschreckt er Kind und Eltern nicht,
Beim Turnen auch und Sang genieret
Der Schnurrbart nicht beim Unterricht.

Nur er, der Volksschuljugend Lehrer,
Von dem verlanget jedermann,
Daß er zu Männern sie erziehe,
Soll nicht erscheinen wie ein Mann.

"

Du, Leser! Denkst, was wohl bedeute

Die tragi-komische Geschicht?

Mein Freund! Man liebet eben Leute

Mit Haaren auf den Zähnen nicht.

(Böhm, Beiträge zur Gesch. d. b. Volksschule 1900.)

**) In der Tat, so war es. Bis 1845 hatten auch die bayerischen Lehrer ihre Heimat in der Gemeinde ihres Wirkens. Eine Ministerialentschließung vom 27. Januar 1846 verfügte, daß ihnen keine Ansässigmachung in dieser Gemeinde zustehe. Erst 1849 gelang es, in den Kammern ein Notgesetz über Anfässigmachung und Verehelichung der Schullehrer durchzusetzen, das den früheren Zustand wieder herstellte und den Lehrern gleich den Staatsdienern die Heimat in der Gemeinde des Schulsites zusprach.

wer möchte es tadeln? Aber bemerkenswert ist doch, daß von Anfang an die Sorgen, unter denen der einzelne seufzte, weit zurücktraten hinter dem großen Ideal einer neuen, zeitgemäßen Volksbildung, und es ist rührend, zu beobachten, wie der arme, gedrückte und verachtete Schulmeister der vormärzlichen Zeit in jenen Tagen des Aufschwungs eifrig mitarbeitet am stolzen Schulbau der Zukunft und kaum einen Seitenblick tut auf die Löcher im Strohdach des eignen Schulhauses. Auch die Vereinsbewegung jener Zeit dient in erster Reihe nicht Standesinteressen, sondern den großen Fragen einer Neugestaltung des nationalen Schulwesens.“ (Rißmann, Gesch. d. D. Lehrervereins.)

Die Lehrer Nürnbergs und Fürths erließen schon unterm 12. März 1848 einen Aufruf an sämtliche Volksschullehrer Bayerns zum Zusammenschluß und zur Absendung von Bittgesuchen, an Regierung, Ständeund Reichsversammlung. Sie verlangten u. a. auch wohlbegründet und kräftig — die Trennung der Schule von der Kirche (richtiger die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht und die Einführung der Fachaufsicht), die Erhebung der Volksschule zur Staatsanstalt und der Lehrer zu Staatsdienern.

Ein,,Aufruf an die deutschen Schullehrer Altbayerns“ aus Landshut vom 1. August 1848, unterzeichnet von den Lehrern Tischler, Freundorfer (beide später Mitbegründer des B. C.-V.), Lemberger und Rosenlöhner, zeigte an, daß sich in Landshut ein Verein von Lehrern" gebildet habe, und knüpft hieran die Aufforderung, es möchten die Lehrer in allen Bezirken zusammentreten und ihre Wünsche in einem Protokoll niederlegen, namentlich in Bezug auf ein zu gründendes Schulblatt für Altbayern". Die Protokolle werde dann Tischler einer in München abzuhaltenden Generalversammlung vorlegen.,,Was helfen alle Klagen, die jeder Schullehrer vereinzelt ausspricht, und mögen sie auch noch so begründet sein! Nur Einheit unter uns kann ihnen Geltung verschaffen“ heißt es in dem Aufruf.

Weitergehend und von grundsätzlicher Folgerichtigkeit waren die Vorschläge, welche einige hundert unterfränkische Lehrer zu Kizingen (u. a. Hamm, Fr. Heuner, Breuning, Uhl usw.),,einer hohen Nationalversammlung" zur geneigten Berücksichtigung empfahlen:

1. Aufstellung eines Reichs ministeriums des Erziehungs- und Unterrichtswesens fürs Gesamtvaterland, damit das äußere Band der Einheit durch innere geistige Bande immer mehr erstarke und unser Vaterland mächtig und groß werde.

2. Aufstellung eines Unterrichtsministeriums in allen Einzelstaaten mit besonderer Abteilung für das Volksschulwesen.

3. Aufstellung von Kreisschulräten aus der Mitte praktisch und theoretisch gebildeter Pädagogen.

4. Aufstellung von Distriktss ch u l i n s p e k t oren aus dem Kreise theoretisch und praktisch gebildeter Schulmänner.

5. Errichtung von Lokalschul in s pektionen (Schulvertretungen). Diese könnten aus dem Lehrer und 4-6 Staatsbürgern bestehen. Der Lehrer sei Vorstand wie der Geistliche Vorstand der Kirchenverwaltung ist. Die Ernennung der Mitglieder geht aus freier Gemeindewahl hervor.

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