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Homiletisches Reallerikon

nebst

Inder Rerum

von

E. Eckhardt.

V-3.

Battle Creek, Neb.

1917.

Success Printing Co.,

St. Louis, Mo.

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wie sie heutzutage ist, müssen wir fämpfen, weil vieles damit verbunden ist, was wir nicht billigen können. Es ist ein Auswuchs verkehrter Religion.

Anm. a Mit den bestehenden Temperänzgesellschaf. Can. 1912, 30. 34. ten kann ein Christ keine gemeinsame Sache machen, weil

fie Sünde machen, wo feine ist, die Schrift verdrehen,

Kirche und Staat vermengen.

Anm. b. Wo Temperänzler mit der Bibel für Prohi- Neb. 1912, 31. 35. bition kämpfen, müssen wir sie mit der Bibel zurückwei

sen und schlagen.

Anm. c. Dazu kommt noch,

1. daß niemand weiß, was die Folge von totaler Can. 1912, 30.
Prohibition sein würde. Es ist nur Spekulation
und nicht auf Erfahrung beruhendes Wissen;

2. daß wir bereits gute Geseze haben, die, wenn durchgeführt, wohl der Trunkenheit steuern können. b. Dennoch kann auch ein Christ für Prohibition stimmen, zumal wenn man darunter nur Schließung der Saloons versteht.

1. Die Frage der Abstimmung für oder wider Saloons wird uns nicht von Methodisten oder Baptisten vorgelegt, sondern von Beamten des Staates oder der Stadt, und zwar als eine rein politische Sache. Die Frage, die auf dem Stimmzettel zur Abstimmung vorgelegt wird, heißt nicht: Ist es Sünde, geistige Getränke zu verkaufen oder nicht? sondern einfach: wet or dry.

2. Ist ein Christ davon überzeugt, daß von den beiden übeln, Saloon und Prohibition, das letztere das kleinere übel sei, so mag er dafür eintreten. Anm. a. Man kann es keinem Christen wehren, für die Temperänzsache weiter zu agitieren, Petitionen im Interesse derselben zu unterschreiben oder auf eigene Faust eine Temperänzbewegung ins Leben zu rufen, die frei von allen Auswüchsen ist.

Anm. b. Ein Christ soll allezeit das Beste des Landes fuchen und darum auch in dieser Frage stimmen, wie es ihm nach seiner Vernunft am besten erscheint.

Anm. c. Schließt Prohibition aber Herstellung und Verkauf von Abendmahlswein in sich, so kann kein Christ für solche Prohibition stimmen. Überhaupt wird er wohl schwerlich für Prohibition im strengsten Sinne des Wortes eintreten, wenn damit alle Herstellung und aller Verkauf geistiger Getränke verboten sein soll.

Anm. d. Besondere Vorsicht geziemt den Pastoren. in dieser Frage. Sie sind öffentliche Personen.

Anm. e. Die rechte Behandlung der Trinkfrage beteht nicht darin, daß man alles Trinken geistiger Getränke mit Gewalt verbietet und die Versuchung dazu ganz wegnimmt, sondern darin, daß man die Menschen zu Christen macht und erzicht.

Einwand. Luther sei Prohibitionist gewesen. Man muß aber seine Worte verdrehen, um das herauszubekommen.

Can. 1912, 31.

Can. 1912, 34. 30.

Can. 1912, 32. 33.

Can. 1912, 34. 35.

Wafion 271--279.

Suth. 45, 109.

€925

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