ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Von der Feier eines Jubeljahres, die so ausführlich 3. Mos. Kap. 25. vorgeschrieben wird, findet sich vor dem Eril keine Spur; und nach dem Eril, wo das Gesetz in Wahrheit vorhanden war, wird man vergeblich unter dem Judenvolke nach der Verwirklichung jener Vorschrift suchen, welche verlangt, daß alle Leibeigenen frei gegeben und alle erkauften Grundstücke ohne Vergütung an ihre ursprünglichen Besizer ausgehändigt werden sollen. Schon der gute Michaelis muß gestehen ): «Meistens lese ich nur Uebertretungen dieses Gesetzes. Nie finde ich in der Geschichte die Feier eines dieser Jahre erwähnt oder eingeflochten; nie zählt die Bibel nach Jubeljahren, welches doch eine viel bequemere Chronologie gewesen wäre, als bloß nach den Jahren der Könige zu rechnen.» Biblische Stellen, wie 1. Kön. Kap. 21, Jef. 5, 8., Jer. 34, 11. sprechen offenbar dafür, daß, wie anderwärts, auch bei den Juden die erkauften Grundstücke als immerwährende Besißung angesehen wurden und die Leibeigenschaft lebenslänglich war. Ebensowenig findet man eine Spur, daß in jedem siebenten oder Sabbathjahre die Grundstücke unbebaut geblieben seyen. «Wenn ich 2. Chron. 36, 21. lese," sagt der orthodore Michaelis, so komme ich fast auf den Gedanken, daß die Feier des Sabbathsjahres siebenzig Mal hintereinander, also in einem Zeitlauf von 500 Jahren, unterlassen worden ist. Mose scheint selbst nicht geglaubt zu haben, daß dieses Gesetz vom Jubel- und Sabbathsjahre unverbrüch lich genug gehalten werden würde. Wenn er unter anderen Flüchen den Israeliten eine Verwüstung ihres Landes droht, so schreibt er: dann werde das Land die Sabbathe feiern, welche es vorhin nicht gefeiert habe (3. Mos. 26, 34.), seßt also zum voraus, daß man ihm diese Feier um die Zeit ents ziehen werde, da es bevölkert sey. » Wie klar wird Alles, wenn man weiß, daß dieses angeblich mosaische Gesez erst kurz vor der babylonischen Gefangenschaft aufgesetzt und in

1) Mos. Recht II., S. 48 ff.

der Ausführlichkeit, wie wir es in fünf Büchern haben, erst in der Gefangenschaft selbst oder nach derselben bearbeitet wurde! So konnten die Verfasser den Mose leicht in der Zukunft lesen lassen, daß die Gefeße über das Sabbath- und Jubeljahr nicht würden gehalten werden; sie hatten diese Zeit hinter sich. Sollte ihr Geseß aber von Mose herrühren, so mußten sie demselben freilich zum mindesten für Mose's Zeitalter eine Geltung zuschreiben, wie sie bei allen ihren Gesezen gethan haben.

Es sind der Beweispuncte so viele, welche dieses unser mosaisches Gesch in die lezten Zeiten des jüdischen Staates zurückweisen, daß eine Berücksichtigung aller und eine ausführliche Bearbeitung derselben diese meine Einleitung zu weit ausdehnen würden. Der Gegenstand möchte ein eigenes, ausführliches Werk verdienen, auf das unsere emsig forschende Zeit wohl nicht lange mehr wird warten lassen; Bohlen hat bereits in seiner Einleitung zur Genesis einen tüchtigen Grund gelegt. Hier nur noch ein paar Bemerkungen.

Nicht allein finden wir das mosaische Verbot einer Verehelichung mit den sogenannten Heiden vor der Gefangenschaft nirgends bei den Hebräern beobachtet (hierüber später ein Mehres); sondern die älteren Schriften kennen auch das strenge Verbot einer Verehelichung mit Personen aus nahen Verwandtschaftsgraden nicht. Im zweiten Buche Samuel's Kap. 13, 13. findet die Thamar keinen Grund, warum ihr Vater David ihr die Ehe mit ihrem Bruder Ammon versagen sollte; eine Stelle, die den Rabbinen freilich viel zu schaffen gemacht hat. Das Harem des Königs vererbt sich bei den alten Hebräern von einem Regenten auf den anderen, vom Vater auf den Sohn. David tritt in den Besitz von Saul's Weibern; Jehova selbst gibt sie ihm 9. Als Absalom seinen Vater David vom Throne gestoßen hat, fragt er den Ahitophel um Rath, wie er es anzufangen habe, um sich in

1) 2. Sam. 12, 8.

der Regentschaft zu befestigen; denn der Rath dieses Mannes galt bei Allen und selbst bei David so viel, als ein Ausspruch Jehova's . Da macht dieser in dem Ansehen eines Propheten stehende Ahitophel den Vorschlag, Absalom solle die in Jerusalem zurückgebliebenen Weiber seines Vaters David beschlafen, um dem Volke dadurch zu beweisen, daß er sich in dem Besize des königlichen Harems befinde; ein solcher Act scheint bei den Hebräern, wie sonst die Krönung, den öffentlichen Beweis gegeben zu haben, daß man im Besiße der Regentschaft sey. Dieser Vorschlag, der 2. Sam. 12, 11. als eine Veranstaltung Jehova's dargestellt wird, kommt auch wirklich zur Ausführung. Absalom hält eine Volksversammlung und beschläft die Weiber seines Vaters «vor den Augen des ganzen Israel» 2). Wie kann bei solchen geschichtlichen Zeugnissen die Rede davon seyn, daß in jener Zeit ein mosaisches Gesetz bekannt gewesen, wie das unsrige?

[ocr errors]

Für die sehr späte Entstehung des mosaischen Gesetzes, kurz vor dem Untergange des Reiches Juda, gibt nun aber das alte Testament selbst ein ausdrückliches und schlagendes Zeugniß 2. Kön. Kap. 22 und 2. Chron. 34.

Das Reich Israel war lange zu Grunde gegangen (722 v. Chr.); im Reiche Juda regierte König Josia (642 bis 611 v. Chr.). Bereits neigte sich auch das Reich Juda seinem Ende zu; denn schon im Jahre 598 wurde Jerusalem von den Chaldäern eingenommen, der Tempel geplündert, der König Jojachin mit dem Propheten Ezechiel und einer Anzahl Juden in die Gefangenschaft abgeführt; im Jahre 588 endlich, als der König Zedekia sich auf die Seite der Aegypter schlägt, fallen die Chaldäer wieder in das Land, zerstören Jerusalem und führen den größten Theil der Juden mit sich fort nach Babylonien. Unter der Regierung des oben genannten Königs Josia also, ungefähr im Jahre 622 v. Chr., trug

1) 2. Sam. 16, 23.

2) 2. Sam. 16, 20-23.

sich eine Begebenheit zu, die auf die jüdische Geschichte, wie auf das alte Testament, ein gar eigenes Licht wirft.

Der König Josia war, wie 2. Kön. Kap. 22. erzählt wird, acht Jahre alt, als er zur Regierung kam, und regierte eins unddreißig Jahre zu Jerusalem. Im achtzehnten Jahre seis ner Regierung schickte er seinen Schreiber Saphan an den Hohenpriester Hilkia in den Tempel, um die Bezahlung der Bauleute zu besorgen, die mit einer Ausbesserung des Tempels beschäftigt waren. Dem Schreiber übergibt der Hohenpriester ein Gesetzbuch, das er im Hause Jehova's gefunden habe, wie es scheint, in dem Kasten, aus welchem er das Geld zur Bezahlung der Bauleute nahm. Der Schreiber Saphan berichtet dem Josia: «Ein Buch hat mir Hilkia, der Priester, gegeben,» und liest die Schrift dem König vor. Als Josia den Inhalt vernimmt, geräth er in Bestürzung nud zerreißt seine Kleider. Er befiehlt dem Hohenpriester Hilkia, dem Schreiber Saphan, dem Ahikam, Saphan's Sohne, dem Achbor und dem Asaja, für ihn und für das jüdische Volk über die Worte dieses gefundenen Buches den Jehova zu fragen. Denn groß ist der Grimm Jehova's, der über uns entzündet ist, darum, daß unsere Väter nicht gehorchet den. Worten dieses Buches, Alles zu thun, wie es uns vorgeschrieben. Auf diesen Befehl verfügen sich genannte Männer zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallum's, um von ihr den Willen und das Urtheil Jehova's zu erfahren. Nicht also Jeremia, der schon im dreizehnten Jahre des Josia seine prophetische Laufbahn begonnen hatte, auch nicht der Hohenpriester selbst gibt Jehova's Willen kund, sondern eine nicht weiter bekannte Prophetin, die ohne Zweifel damals das höchste Ansehen in Jerusalem genoß; wiewohl ihre dem Josia gegebene Verheißung, welche nicht eingetroffen ist, von ihrer Prophetengabe kein rühmliches Zeugniß hinterlassen hat. Sie gibt den Ausspruch: »So spricht Jehova: Siehe, ich bringe Unglück über diesen Ort und über seine Bewohner, alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen. Darum,

[ocr errors]
[ocr errors]

daß sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert, mich zu reizen mit allen Werken ihrer Hände; so ist mein Grimm entzündet über diesen Ort und wird nicht erlöschen. Aber zum Könige von Juda, der euch sendet, Jehova zu fragen, sprechet so zu ihm: So spricht Jehova, der Gott Israel's: die Worte, die du gehöret weil dein Herz erweichet wor den und du dich demüthigest vor Jehova, indem du höretest, was ich geredet über diesen Ort und über seine Bewohner, daß sie zur Verwüstung und zum Fluch werden sollen, und weil du deine Kleider zerrissest und weinetest vor mir: so habe auch ich gehöret, spricht Jehova. Darum siehe, will ich dich sammeln zu deinen Vätern, und du sollst gesammelt werden zu deinen Gräbern in Frieden, und deine Augen sollen nicht all das Unglück ansehen, das ich bringe über diesen Ort.»

Es lag in der Weise der Propheten, daß für die Nichtbefolgung des Gebotes, das von Mose herrühren sollte, Strafe eintreten mußte, obgleich König und Volk in so ferne unschuldig waren, als (wie die ganze Erzählung zeigt) weder Priester noch Propheten Etwas von diesem mosaischen Geseße wußten. Die Prophetin wird also allerdings Unglück geweissagt haben. Dagegen ist die Beziehung auf den bald hereinbrechenden gänzlichen Untergang des Reiches Juda zu deutlich, daß man nicht die Hand der biblischen Verfasser der Bücher der Könige, welche diesen Untergang kannten, daran bemerken sollte. Dem König Josĩa seinerseits mußte für seine Beachtung des Gesezes eine angenehme Verheißung gegeben werden, die je doch nicht in Erfüllung gegangen ist; denn Josła wurde nicht «in Frieden zu den Gräbern seiner Väter gesammelt,» vielmehr in einer Schlacht gegen die Aegypter unter Pharao Necho bei Megiddo schwer verwundet, so daß er an seinen Wunden starb. 1)

1) 2. Kön. 22, 29. ff. 2. Chr. 35, 20. ff.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »