Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2E. Trewendt, 1903 |
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... bereits auf der vor- geschrittenen Kulturstufe des Ackerbaues befanden oder in Kriegszügen den Bestand ihrer Erwachsenen dezimiert sahen , konnte der Zuwachs von Kindern genehm sein . Aber häufig waren Kinder kein Segen . Just wie der ...
... bereits auf der vor- geschrittenen Kulturstufe des Ackerbaues befanden oder in Kriegszügen den Bestand ihrer Erwachsenen dezimiert sahen , konnte der Zuwachs von Kindern genehm sein . Aber häufig waren Kinder kein Segen . Just wie der ...
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... bereits in verhältnismässig früher Zeit vorgekommene Vorgang in der Familie des Manlius , der das Kapitol vor dem Überfall der Gallier gerettet hatte . Der stolze Patrizier schämte sich seines Sohnes , der ihm nicht schlagfertig und ...
... bereits in verhältnismässig früher Zeit vorgekommene Vorgang in der Familie des Manlius , der das Kapitol vor dem Überfall der Gallier gerettet hatte . Der stolze Patrizier schämte sich seines Sohnes , der ihm nicht schlagfertig und ...
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... bereits die alte Sitte 4 ) . Wir finden also mit Erstaunen bei einem heutigen Negervolk dieselbe Entwickelung wie vor Zeiten im klassischen Rom : die Norm besteht , wie dort bis in die letzten Zeiten der römischen Republik , noch zu ...
... bereits die alte Sitte 4 ) . Wir finden also mit Erstaunen bei einem heutigen Negervolk dieselbe Entwickelung wie vor Zeiten im klassischen Rom : die Norm besteht , wie dort bis in die letzten Zeiten der römischen Republik , noch zu ...
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... bereits STRABO ( 3 , 4 § 17 ) von den Iberern : Die Weiber besorgen den Ackerbau , und wenn sie geboren haben , so pflegen sie die Männer , welche sich an ihrer Stelle niedergelegt haben « , und DIODORUS SICULUS ( 5 , 14 , § 2 ) von den ...
... bereits STRABO ( 3 , 4 § 17 ) von den Iberern : Die Weiber besorgen den Ackerbau , und wenn sie geboren haben , so pflegen sie die Männer , welche sich an ihrer Stelle niedergelegt haben « , und DIODORUS SICULUS ( 5 , 14 , § 2 ) von den ...
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... bereits das Gesetz des Königs Hammurabi um 2250 v . Chr . §§ 185 ff .; ebenso wird sie häufig in den altbabylo- nischen Urkunden behandelt ( MEISSNER , Beiträge , S. 15 ; KOHLER - PEISER , aus dem babylonischen Rechtsleben I , S. 9 ff ...
... bereits das Gesetz des Königs Hammurabi um 2250 v . Chr . §§ 185 ff .; ebenso wird sie häufig in den altbabylo- nischen Urkunden behandelt ( MEISSNER , Beiträge , S. 15 ; KOHLER - PEISER , aus dem babylonischen Rechtsleben I , S. 9 ff ...
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