ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub
[blocks in formation]

Das Recht der Übersetzung bleibt vorbehalten

Rec. Apr. 22, 1903.

V

on je habe ich mir die Frage vorgelegt: Wo liegen die Keime des Rechts? Wie war vor jenen Jahrhunderttausenden in den ersten Anfängen der Menschheit das, was man Recht nennen konnte? Wie hat sich das, was wir heute Recht nennen, entwickelt? Je mehr ich mich mit dieser Frage beschäftigte, je mehr sah ich ein, dass sie sich rund nicht beantworten lässt. Von den ältesten Geschlechtern haben wir gar keine Kunde; und, was wir wissen, reicht verhältnismässig wenig weit zurück. Überlieferungen der Sage können wir nur aus der Zeit seit Erfindung der Schrift haben, also seit der sehr späten Zeit einer bereits hohen Kulturstufe. Und die Erinnerung der Sage selbst kann naturgemäss höchstens auf Jahrhunderte zurückreichen, besonders wenn sie von Mund zu Mund überliefert ist. Was vorher war, ist erloschen, als wenn der Stern, auf dem die Menschheit damals lebte, untergegangen wäre.

Und doch komme ich nicht mit leeren Händen. Wir Söhne unserer heutigen Zeit, durch die Naturwissschaften an Ausblicke in gewaltige Fernen der Gegenwart und Zukunft, durch die kühne Wissenschaft der Paläontologie an ungeahnt weite Blicke in die Vergangenheit gewöhnt, haben auch hier ein Material geschafft, das ein neues Wissensgebiet, gegen die

Kenntnis früherer Zeiten ein Wunderland ist. Erst durch das, was wir einer langen Reihe von Forschern zu verdanken haben, ist es jetzt möglich, von einer höheren Staffel aus das gewaltige Gewebe der Zeiten auf dem Gebiete des Rechts zu überblicken; die Zustände fernster Urzeiten verbinden sich mit denen heute lebender Naturvölker; es ist wie in der Schöpfung überall, wie in der Lebewelt der Menschen durchweg, so auch in ihrem Recht ein stetes Werden und Wachsen, nirgends ein völliger Ruhepunkt, vielmehr alles ein Hinübergleiten und Umgestalten aus einer Vergangenheit in eine Zukunft. Kein stetiges Sein, ein ewiges Werden!

[merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small]
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small]

Die zweite Abteilung des Werks, welche ungefähr auf
dieselbe Seitenzahl berechnet ist, soll folgende Abschnitte ent-
halten: Eltern und Kinder, Künstliche Verwandtschaft, bei
welcher auch die Leviratsehe zur Abhandlung gelangen wird,
und Blutsbrüderschaft, Hausgenossenschaft und Anfänge

[ocr errors]

--

-

-

des Eigentums, Stammesverfassung, Blutrache und An-
fänge des Strafrechts und Strafverfahrens,

[ocr errors]

Berührung der

Völker und Sklaverei.

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »