| Österreichisches Archäologisches Institut (Vienna, Austria) - 1903 - 358 หน้า
...vertretenen Königreichen und Ländern besitzen. Die Arbeiten, welche noch nicht veröffentlicht worden sein dürfen und in deutscher Sprache abgefaßt sein müssen, sind in Reinschrift bis längstens 1. October 1904 gegen Bestätigung bei dem Decanate der philosophischen Facultät der kk Universität... | |
| Österreichisches Archäologisches Institut (Vienna, Austria) - 1903 - 370 หน้า
...vertretenen Königreichen und Ländern besitzen. Die Arbeiten, welche noch nicht veröffentlicht worden sein dürfen und in deutscher Sprache abgefaßt sein müssen, sind in Reinschrift bis längstens l. October 1904 gegen Bestätigung bei dem Decanate der philosophischen Facultät der kk Universität... | |
| Wilhelm Viëtor - 1909 - 658 หน้า
...nur personen zugelassen, welche das staatsbürgerrecht in den im reichsrate vertretenen königreicheu und ländern besitzen. Die arbeiten, welche noch nicht veröffentlicht sein dürfen und in deutscher spräche abgefaßt sein müssen, sind in reinschrift bis längstens 1. Juli 1910 bei dem dekanate der... | |
| 1909 - 414 หน้า
...nur personen zugelassen, welche das staatsbürgerreeht in den im reichsrate vertretenen könlgreioben und ländern besitzen. Die arbeiten, welche noch nicht veröffentlicht sein dürfen und in deutscher spräche abgefafst sein müssen, sind in reinschrift bis längstens 1. Juli 1910 gegen bestätigung... | |
| Heinrich Schröder (i.e. Franz Johannes Heinrich) - 1911 - 732 หน้า
...Hinblick auf Veit Webers Sagen der Vorzeit. GRM. III. 4* 682 Bitte. Bedingungen : Zur Bewerbung werden nur Personen zugelassen, welche das Staatsbürgerrecht...Sprache abgefaßt sein müssen, sind in Reinschrift gegen Bestätigung bei dem Dekanate der philosophischen Fakultät der kk Universität zu Wien einzureichen,... | |
| Eugen Kölbing, Johannes Hoops, Reinald Hoops - 1909 - 510 หน้า
...dukaten ausgeschrieben. Bewerbungsbedingnisse. Zur bewerbung werden gemäss dem Stiftbriefe nurpersonen zugelassen, welche das staatsbürgerrecht in den im...veröffentlicht sein dürfen und in deutscher Sprache abgefasst sein müssen, sind in reinschrift bis längstens i. Juli 1910 gegen bestätigung bei dem... | |
| 1912 - 464 หน้า
...zugelassen, welche das staatsbürgerrecht in den im reichsrate vertretenen königreichen und länderu besitzen. Die arbeiten, welche noch nicht veröffentlicht sein dürfen und in deutscher spräche abgefafst sein mUsseu, sind in reinschrift bis längstens 1. April 1913 gegen bestätigung... | |
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