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sammen darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

14 Soll aber die Opfergabe, die er Jahwe bringen will, in einem Geflügel-Brandopfer bestehen, so müssen es Turteltauben oder junge Tauben sein, die er als Opfergabe darbringt. 15 Der Priester aber soll das Tier an den Altar bringen, ihm den Kopf einknicken und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; das Blut aber ist auszupressen an die Wand des Altars. 16 Und den Kropf samt den Federn' soll er wegnehmen und östlich vom Altar auf den Aschenhaufen werfen. 17 Alsdann soll er ihm die Flügel einreißen, jedoch ohne sie abzutrennen; der Priester aber soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, auf den Holzscheiten, die über dem Feuer [aufgeschichtet sind]; ein Brandopfer ist es, ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

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Vorschriften in betreff des Speisopfers.

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1 Will jemand Jahwe eine Speisopfergabe darbringen, so muß seine Opfergabe in Feinmehl bestehen; dieses übergieße er mit Öl und thue Weihrauch darauf. 2 Alsdann bringe er es den Söhnen Aarons, den Priestern; der Priester aber nehme davon eine reichliche Hand voll, von dem Mehl und dem Öl, aus dem es besteht, samt dem ganzen Weihrauch, und lasse diesen Duftteil von ihm auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. 3 Alles übrige aber von dem Speisopfer foll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes. Willst du aber im Ofen Gebackenes als Speisopfergabe darbringen, so feien es ungesäuerte Kuchen von Feinmehl, die mit 5 Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen. 5 Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungefäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein; brich brich es in einzelne Bissen und übergieße es mit Öl — ein Speisopfer ist es. Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden. Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe. Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer 10 lieblichen Geruchs. 10 Alles übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes. 11 Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus Gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehen lassen, als Feueropfer für Jahwe. 12 Als Erstlings-Opfergabe mögt ihr sie Jahwe darbringen; auf den Altar aber dürfen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. 18 Alle deine Speisopfergaben aber mußt du salzen; nie darfst du das Salz des Bundes, den dein Gott angeordnet hat, bei deinem Speisopfer fehlen lassen: zu allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen. 14 Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren, [oder] zerriebene Körner von der frischen Frucht als 15 dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen. 15 Du mußt aber Öl darauf thun und Weihrauch darauf legen ein Speisopfer ist es. 16 Sodann soll der Priester einen Duftteil von ihm — von den zerriebenen Körnern und dem Öl, worin es besteht, — samt dem ganzen dazu gehörenden Weihrauch als Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen.

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Borschriften in betreff der Heilsopfer.

1 Ist aber seine Opfergabe ein Heilsopfer und er will sie von den Rindern darbringen, so muß es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er vor Jahwe bringt. Sodann soll er die Hand auf den Kopf seines Opfers aufstemmen und es schlachten vor der Thüre des Offenbarungszeltes; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut ringsum

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an den Altar sprengen. Hierauf soll er von dem Heilsopfer Jahme ein Feueropfer darbringen, [nämlich] das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, dazu die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. Die Söhne Aarons aber sollen es auf dem 5 Altar über dem Brandopfer, das auf den Holzscheiten über dem Feuer [liegt], in Rauch aufgehen lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

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6 Ist aber die Opfergabe, die er zu einem Heilsopfer für Jahwe bestimmt hat, dem Kleinvieh entnommen, so soll es ein fehlloses männliches oder weibliches Tier sein, welches er darbringt. Will er ein Lamm als Opfergabe darbringen, so bringe er sie vor Jahwe, stemme seine Hand auf den Kopf seines Opfers und schlachte es sodann vor dem Offenbarungszelte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. Hierauf soll er von dem Heilsopfer Jahwe ein Feueropfer darbringen, (und zwar] das Fett desselben: den ganzen Fettschwanz dicht am Schwanzbein soll er ihn wegnehmen —, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden, 10 die beiden Nieren samt dem Fett an 10 ihnen, an den Lendenmuskeln, und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. 11 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropferspeise für Jahwe.

12 Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er es vor Jahwe, 18 stemme die Hand auf seinen Kopf und schlachte es sodann vor dem Offenbarungszelte; die Söhne Aarons aber follen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 14 Hierauf bringe er seine Opfergabe davon dar, als Feueropfer für Jahwe, [nämlich] das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 15 die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, 15 und das Anhängsel an der Leber; bei den Nieren soll er es wegnehmen. 16 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, als eine Jahwe dargebrachte' Feueropferspeise lieblichen Geruchs. Alles Fett gehört Jahwe zu! 17 Das ist eine für alle Zeiten geltende Sagung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnfißen: unter keinen Umständen dürft ihr Fett oder Blut genießen!

Borschriften in betreff der Sündopfer.

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1 Und Jahwe sprach zu Mose also: Rede mit den Israeliten und befiehl ihnen: wenn 4 sich jemand unvorfäßlich gegen irgend eines der Verbote Jahwes vergeht, so daß er irgend etwas Verbotenes thut, [so foll folgendes gelten]:

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Wenn sich der gesalbte Priester vergeht und so Schuld auf das Volk kommt, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, Jahwe einen fehllosen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar soll er den Farren an die Thüre des Offenbarungszeltes vor Jahwe bringen, die Hand auf den Kopf des Farren aufstemmen und sodann den Farren [dort] vor Jahwe schlachten. Hierauf nehme der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des 5 Farren und bringe es hinein ins Offenbarungszelt. Und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute vor Jahwe vor den Vorhang im Heiligtum - hinsprengen. Sodann soll der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte [steht]; das ganze [übrige] Blut des Farren aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes [steht], auf den Boden gießen. Sodann aber soll er von dem Sündopfer-Farren das ganze Fett abheben das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen, an den Lendenmuskeln, sowie das Anhängsel an der Leber; an den Nieren soll er es wegnehmen 10 so, wie 10 es vom Heilsopfer-Stier abgehoben wird; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen. 11 Was aber das Fell des Farren betrifft, sowie sein gesamtes Fleisch

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nebst seinem Kopf und seinen Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist, 12 so soll man den ganzen Farren hinaus vor das Lager schaffen an eine reine Stätte an den Ort, wo man die Asche hinschüttet — und ihn auf Holzscheiten verbrennen; an dem Ort, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.

18 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel unvorfäßlich vergeht, ohne daß sich das Volk dessen bewußt wird, und sie irgend eines der Verbote Jahwes übertreten und so in Schuld geraten, 14 so soll das Volk, wenn das Vergehen kund geworden ist, dessen sie sich schuldig gemacht haben, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen. Und zwar sollen sie ihn vor das 15 Offenbarungszelt bringen; 15 die Vornehmsten der Gemeinde sollen vor Jahwe die Hand auf den Kopf des Farren stemmen, und dann soll man den Farren [dort] vor Jahwe schlachten. 16 Hierauf soll der gesalbte Priester einen Teil des Blutes des Farren hinein ins Offenbarungszelt bringen. 17 Und der Priester soll seinen Finger 'in das Blut tauchen und siebenmal etwas von dem Blute' vor Jahwe vor den Vorhang im Heiligtum -hinsprengen. 18 Auch soll

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er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte [fteht]; das ganze [übrige] Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes [steht], an den Boden gießen. 19 Das gesamte Fett aber soll er von ihm 20 abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 20 Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem [eigenen] Sündopfer-Stier verfuhr — so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden. 21 Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den erst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.

22 Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorfäßlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät, 28 und' das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen, 24 die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer 28 vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es. 25 Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein [übriges] Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen. 26 Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen feines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

27 Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsäglich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät, 28 und' ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen, 29 die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brand30 opfer [zu schlachten pflegt]. 30 Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze [übrige] Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen. 31 Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden. 82 Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt. 88 Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt. 34 Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars as streichen; das ganze [übrige] Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen. 85 Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen

zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehen lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.

1 Wenn sich jemand vergeht, indem er eine laut ausgesprochene Verwünschung [eines Ver- 5 brechers] anhört und könnte Zeuge sein, mag er nun [den Thäter] gesehen oder [sonst] in Erfahrung gebracht haben, hat aber keine Anzeige gemacht und so Schuld auf sich geladen — oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber [nachher] 'inne wird' und in Schuld gerät, — 3 oder wenn er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung kommt, mit irgend welcher Unreinigkeit, infolge deren einer unrein sein kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber [nachher] inne wird und in Schuld gerät, - oder wenn jemand leichtfertigerweise schwört, daß er irgend etwas thun wolle, worauf man etwa leichtfertigerweise einen Schwur seßt, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber [nachher] inne wird und durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges in Schuld gerät, bekennen, 5 wessen er sich schuldig gemacht hat; sodann soll er Jahwe als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein Stück Kleinvieh, [und zwar] ein Weibchen, es sei ein Schaf oder eine Ziege, zum Sündopfer bringen, und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen.

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7 Wenn er aber zur Beschaffung eines Schafes zu arm ist, so soll er Jahwe als Buße für sein Vergehen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. Und zwar soll er sie zum Priester bringen; dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen. Er soll ihr dicht vor dem Genick den Kopf einknicken, ohne ihn abzutrennen. Sodann soll er etwas von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen; der Rest des Blutes aber soll ausgedrückt werden, [so daß es] am Altar auf den Boden [herabfließt]; ein Sündopfer ist es. 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer herrichten, so, 10 wie es sich gebührt. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. 11 Wenn er aber zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben zu arm ist, so soll er als Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer bringen, doch ohne Öl darauf zu schütten oder Weihrauch darauf zu thun, denn es ist ein Sündopfer. 12 Und er soll es zum Priester bringen; der Priester aber soll eine reichliche Hand voll davon nehmen, als Duftteil von ihm, und soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehen lassen · ein Sündopfer ist es. 18 Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich bei irgend einem jener Anlässe schuldig gemacht hat, wird ihm vergeben werden. Es soll aber [ein derartiges Sündopfer] wie das Speisopfer dem Priester gehören.

Borschriften in betreff der Schuldopfer.

14 Und Jahwe redete mit Mose also: 15 Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvor- 15 fäßlich an dem vergreift, was Jahwe geheiligt ist, so soll er Jahwe als Buße einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde, der nach deiner Schäßung einen Wert von mindestens zwei Sekeln heiligen Gewichtes hat, zum Schuldopfer bringen. 16 Und was er sich von dem Geheiligten widerrechtlich angeeignet hat, soll er zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Er soll es dem Priester übergeben, und der Priester soll ihm durch den SchuldopferWidder Sühne schaffen; so wird ihm vergeben werden.

17 Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat, 18 so soll er einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh - Herde nach deiner Schäßung als Schuldopfer zum Priester

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bringen, und der Priester soll ihm Sühne schaffen wegen des Versehens, das er unbewußt begangen hat, so wird ihm vergeben werden. 19 Ein Schuldopfer ist es; hat er sich doch gegen Jahwe verschuldet.

20 Und Jahwe redete mit Mose also: 21 Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt 22 oder Verlorenes, das er gefunden hat, ableugnet, oder indem er einen falschen Eid schwört wegen irgend einer Handlung, durch die sich einer vergehen kann,-28 wenn er sich so vergeht und inSchuld gerät, so soll er dasjenige, was er geraubt oder erpreßt hat, oder was ihm anvertraut worden war, oder das Verlorne, das er gefunden, 24 oder dasjenige, um dessentwillen er falsch geschworen hat was es auch sein mag zurückerstatten; und zwar soll er es nach seinem vollen Wert ersehen und noch ein Fünftel des Betrags darauflegen. Dem soll er es geben, dem es 25 zukommt, an dem Tage, wo er seine Buße entrichtet. 25 Als Buße aber soll er für Jahwe einen fehllosen Widder aus seiner Kleinvieh-Herde nach deiner Schäßung als Schuldopfer zum Priester bringen. 26 Und der Priester soll ihm Sühne schaffen vor Jahwe, so wird ihm vergeben werden jedwede Handlung, durch die sich einer verschulden kann.

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Weitere Borschriften in betreff der Brandopfer, Speisopfer und Sündopfer.

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1 Und Jahwe redete mit Mose also: Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses das Brandopfer - — foll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden. Und der Priester ziehe sein linnenes Gewand an, bedecke seine Scham mit linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in welche das Brandopfer vom Feuer verwandelt ist, und schütte sie neben den Altar. Hierauf ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager 5 an einen reinen Ort. 5 Das Feuer auf dem Altar aber soll damit brennend erhalten werden und nie erlöschen. Alle Morgen soll der Priester Holzscheite darauf anzünden, das Brandopfer darauf schichten und die Fettstücke der Heilsopfer über demselben in Rauch aufgehen lassen. 6 Immerfort soll Feuer auf dem Altar brennen und nie erlöschen.

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7 Und dies find die Bestimmungen in betreff des Speisopfers. Die Söhne Aarons sollen es vor Jahwe, heran an den Altar, bringen. 8 Sodann soll er eine Hand voll davon nehmen - von dem Feinmehl und dem Öl, in welchen das Speisopfer besteht, dazu den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, als ein Feueropfer' lieblichen Geruchs, als den Duftteil von ihm für Jahwe. Und was übrig ist von ihm, das sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an 10 heiliger Stätte: im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen. 10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich verleihe es [ihnen] als ihren Anteil an meinen Feueropfern; hochheilig ist es, wie das Sündopfer und das Schuldopfer. 11 Alles was männlich ist unter den Kindern Aarons, darf es essen, kraft eines für alle Zeiten geltenden Rechtes, das euch gegenüber den Feueropfern Jahwes zusteht von Geschlecht zu Geschlecht. Jeder der sie berührt, ist dem Heiligtum verfallen.

12 Und Jahwe redete mit Mose also: 18 Dies sei die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie Jahwe darzubringen haben an dem Tage, an welchem er gefalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend. 14 Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. ` . . . . ' *) als ein Speisopfer in Bissen sollst du es darbringen zum lieblichen

* Das im Hebr. hier folgende Wort ist vollständig dunkel; wahrscheinlich ist der Text verdorben (j. die tertkritischen Anmerkungen).

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