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40 Sklavendienst thun lassen. 4o Gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen, soll er bei dir sein; bis zum Halljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von dir ausgehen und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen [Erb-]Besig kommen. 42 Denn meine Knechte sind sie, die ich aus Ägypten weggeführt habe; sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 48 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 44 Und wenn du Sklaven und Sklavinnen haben willst, von den [Heiden-]Völkern, die euch rings umgeben - von denen mögt ihr Sklaven 45 und Sklavinnen kaufen. 45 Auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, mögt ihr welche kaufen, sowie aus ihrer Sippschaft, die sich bei euch befindet, die in eurem Lande geboren ist; die sollen euer Besißtum sein, 46 und ihr mögt sie auf eure Kinder nach euch vererben, daß sie ihr Eigentum feien, und mögt sie [fo] dauernd zu Sklaven haben. Aber über eure Brüder, die Israeliten — da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen. 47 Und wenn ein Fremdling oder Beisaß neben dir zu Besik gelangt, dagegen dein Bruder neben ihm verarmt und sich einem Fremdling ‘oder' Beisassen oder einem Abkömmling von der Sippschaft eines Fremdlings neben dir verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, wieder ausgelöst werden können; einer seiner Brüder mag ihn auslösen, 49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Dheims mag ihn auslösen, oder [sonst] einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn auslösen; oder, wenn er [selbst wieder] zu Besiß ge50 langt, so mag er sich auslösen. 5o Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, [die Zeit] berechnen von dem Jahre ab, wo er sich ihm verkauft, bis zum Halljahr. Der Preis, um den er sich verkauft, entspricht der Anzahl der [Dienst-]Jahre; gleich einem Lohnarbeiter ist er eine [bestimmte] Zeit bei ihm. 51 Wenn noch viele Jahre fehlen, so hat er zum Behuse seiner Auslösung einen dementsprechenden Betrag von der Kaufsumme zurückzuerstatten ; wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahre fehlen, so muß er sie ihm [auch] berechnen; nach seinen [Dienst-Jahren richtet es sich, wie viel er zum Behufe seiner Auslösung zurückzuerstatten hat. 53 Gleich einem, der Jahr um Jahr für Lohn arbeitet, soll er bei ihm sein; du darfst nicht ruhig mit ansehen, daß er mit Härte über ihn herrscht. 54 Falls er aber nicht in dieser Weise 55 ausgelöst wird, so soll er samt seinen Kindern im Halljahre frei ausgehen. 55 Denn die Jsraeliten gehören mir als Knechte zu; meine Knechte sind sie, der ich sie aus Ägypten weggeführt habe, ich, Jahwe, ihr Gott!

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Berbot der Götterbilder. Einschärfung des Sabbatsgebots.* Segen und Fluch zur Wahl gestellt. 1 Ihr dürft euch nicht Gößen anfertigen und euch nicht Schnißbilder und Malsteine aufstellen, noch einen Stein mit Bildwerk in eurem Lande seßen, um euch davor niederzuwerfen, denn ich bin Jahwe, euer Gott. 2 Meine Ruhetage sollt ihr beobachten und euch vor meinem Heiligtum scheuen; ich bin Jahwe.

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8 Wenn ihr nach meinen Saßungen wandeln und meine Gebote beobachten und nach ihnen thun wollt, so will ich euch jedesmal zur rechten Zeit Regen senden, daß der Boden 5 seinen Ertrag gebe, und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte tragen; 5 da soll sich bei euch die Dreschzeit bis zur Weinlese hinziehen und die Weinlese bis zur Saatzeit, daß ihr Brot in Fülle zu essen habt und sicher in eurem Lande wohnet. Und ich will machen, daß Friede im Lande herrscht, daß ihr euch niederlegen könnt, ohne daß euch jemand aufschreckt; die reißenden Tiere will ich wegschaffen aus dem Lande und kein Schwert soll in euer Land eindringen. 7Ihr werdet eure Feinde in die Flucht schlagen, daß sie [auf der Flucht] vor euch dem Schwerte verfallen. Fünf von euch sollen hundert in die Flucht schlagen, und hundert von euch sollen zehntausend in die Flucht schlagen, so daß eure Feinde [auf der Flucht] vor euch dem Schwerte verfallen. Und ich werde mich [gnädig] zu euch wenden und will verleihen, daß ihr euch mehret 10 und zahlreich werdet, und will meinen Bund mit euch in Kraft treten lassen. 10 Und ihr werdet

abgelagertes altes [Getreide] zu essen haben und das alte hinausschaffen müssen, um das neue unterzubringen. 11 Und ich werde meinen Wohnfiß unter euch aufschlagen und keinen Widerwillen gegen euch hegen, 12 sondern werde unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. 18 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, damit ihr nicht [länger] ihre Sklaven wäret; ich zerbrach die Stangen eures Jochs und ließ euch aufrecht einhergehen.

14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht durchaus nach diesen Geboten handelt, 15 wenn ihr meine Saßungen verachtet und gegen meine Rechte Widerwillen hegt, so daß ihr 15 nicht durchaus nach meinen Geboten handelt und so den Bund mit mir brechet, 16 so will auch ich demgemäß mit euch verfahren und will Schreckliches über euch verhängen: Schwindsucht und Fieber, die die Augen erlöschen und das Leben schwinden machen. Da sollt ihr dann vergeblich euren Samen fäen, denn eure Feinde werden es verzehren. 17 Und ich werde mein Angesicht wider euch kehren, daß ihr geschlagen werdet [und fliehen müßt] vor euren Feinden; und eure Haffer werden euch unterjochen, und ihr werdet fliehen, auch wenn euch niemand verfolgt.

18 Und wenn ihr mir auch dann noch ungehorsam seid, so will ich euch siebenmal noch härter züchtigen um eurer Sünden willen 19 und will euren frechen Stolz brechen und will machen, daß der Himmel über euch wie Eisen und euer Boden wie Erz ist. 20 Da werdet ihr 20 euch dann nußlos abquälen: der Boden wird euch keinen Ertrag geben und die Bäume im Lande werden keine Früchte tragen.

21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch weiter schlagen siebenmal, wie es eure Sünden verdienen. 22 Da werde ich die wilden Tiere gegen euch entsenden, daß sie euch eurer Kinder berauben und euer Vieh würgen und eure Zahl mindern, so daß eure Straßen veröden.

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28 Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir warnen laßt, sondern mir zuwiderhandelt, so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch meinerseits schlagen siebenmal um eurer Sünden willen, 25 und will ein Schwert über euch kommen lassen, das Rache nehmen soll für 25 den Bundesbruch; und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückziehen werdet, so will ich die Pest unter euch senden, und ihr sollt in Feindeshand gegeben werden. 26 Wenn ich euch die Stüße des Brotes zerbreche, so werden dann zehn Weiber in einem Backtopf Brot für euch backen und euch das Brot abgewogen zurückbringen, und ihr werdet essen, aber nicht satt werden. 27 Und wenn ihr mir trotzdem ungehorsam seid und mir zuwiderhandelt, 28 so will dann auch ich im Grimm euch zuwiderhandeln und euch züchtigen siebenmal um eurer Sünden willen. 29 Und ihr sollt das Fleisch eurer Söhne verzehren und das Fleisch eurer Töchter sollt ihr verzehren. 30 Und ich will eure [Opfer-]Höhen verwüsten und eure Sonnensäulen zerstören und 30 will eure Leichen auf die Leichen eurer Gößen werfen und werde Abscheu vor euch empfinden. 31 Eure Städte will ich zu Trümmerhaufen machen und eure Heiligtümer verwüsten und will nicht [mehr] riechen den lieblichen Geruch eurer Opfer. 32 Ja, ich selbst will das Land verwüsten, daß sich eure Feinde, die sich darin niederlassen, darüber entsetzen sollen. 88 Euch aber will ich verstreuen unter den Völkern und will hinter euch her das Schwert zücken; und euer Land soll zur Wüste und eure Städte sollen zu Trümmerhaufen werden. 84 Da wird dann das Land seine Ruhezeiten erseßt bekommen die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, während ihr im Lande eurer Feinde seid; da wird dann das Land Ruhe haben und seine Ruhezeiten abtragen. 35 Die ganze Zeit hindurch, in der es wüste liegt, wird es Ruhe haben die Ruhe, 35 die es nicht gehabt hat zu den Ruhezeiten, die euch geboten waren, als ihr [noch] darin wohntet. 36 Und die von euch übrig sein werden, die will ich gänzlich verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, daß sie das Rauschen eines verwehten Blattes in die Flucht jagen soll, daß sie fliehen sollen, wie man vor dem Schwerte flieht, und hinstürzen, obschon [fie] niemand verfolgt. 37 Und sie sollen über einander fallen, wie [auf der Flucht] vor dem Schwert, obschon [sie]

niemand verfolgt; und ihr sollt nicht Stand halten können vor euren Feinden. 38 Und ihr sollt unter den [Heiden-]Völkern zu Grunde gehen und das Land eurer Feinde soll euch verzehren. 39 Und die von euch übrig sein werden, sollen infolge ihrer Sündenschuld in den Ländern eurer Feinde dahinfiechen; überdies auch infolge der Verschuldungen ihrer Väter sollen sie dahinsiechen, 40 wie diese. 40 Wenn sie dann ihre Sündenschuld und die Schuld ihrer Väter bekennen — die Untreue, die sie gegen mich begangen haben und wie sie mir zuwidergehandelt haben, 41 da= her auch ich ihnen zuwiderhandelte und sie in das Land ihrer Feinde verbrachte, — ja, wenn sich dann ihr unbeschnittenes Herz beugt, und sie alsdann ihre Sündenschuld büßen, 42 so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken und auch meines Bundes mit Isaak, sowie meines Bundes mit Abraham will ich gedenken und des Landes will ich gedenken. 48 Es muß aber das Land von ihnen verlassen werden und seine Ruhezeiten ersetzt bekommen, während es wüste liegt nach ihrer Entfernung; sie selbst aber müssen ihre Sündenschuld büßen, dieweil sie meine Rechte verworfen und gegen meine Sazungen Widerwillen gehegt haben. 44 Aber selbst dann, wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, verwerfe ich sie nicht und verabscheue ich sie nicht, daß ich fie [ganz] vertilgen und so meinen Bund mit ihnen brechen sollte, denn ich bin Jahwe, euer 45 Gott. 45 Und ich will zu ihrem Besten gedenken an den Bund mit den Vorfahren, die ich vor den Augen der [Heiden-]Völker aus Ägypten weggeführt habe, um ihr Gott zu sein ich, Jahme!

46 Das sind die Sazungen und Rechte und Weisungen, die Jahwe auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat [,daß sie] zwischen ihm und den Israeliten [zu Recht bestehen sollten].

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Nachtrag über Gelübde und Zehnten.

1 Und Jahwe redete mit Mose also: 2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, [und zwar ein solches von] Personen nach dem Schäßungswert, so soll der Schäßungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewicht betragen; ist es aber ein Weib, so soll der 5 Schäßungswert dreißig Sekel betragen. 4 Ist es jemand von fünf bis zu zwanzig Jahren, 5 so soll der Schäßungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn Sekel betragen. Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schäßungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schäßungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen. 7Jst es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schäßungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel. Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schäßungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester und der Priester möge ihn abschäßen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.

9 Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was 10 einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten. 10 Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine, wie das andere dem Heiligtum verfallen sein. 11 Ist es aber irgend welches unreine Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen, 12 und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schäßungswert, den der Priester festseßt, soll es verbleiben. 18 Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schäßungswert darauf zu legen.

14 Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschäßt, soll es zu

stehen kommen. 15 Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat 15 er noch ein Fünftel der Schäßungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.

16 Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesize Jahwe weiht, so richtet sich der Schäßungswert nach dem Maße der Aussaat; ein [Stück Feld von einem] Chomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schäßen. 17 Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schäßungswert zu stehen kommen. 18 Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die (Zahl der] Jahre, die noch bis zum Halljahr fehlen, und es ist dann von dem [vollen] Schäßungswert [eine entsprechende Summe] abzuziehen. 19 Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schäßungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm. 20 Löst er 20 das Feld nicht ein, verkauft aber troßdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden; 21 sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Bann verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.

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Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitz gehört, 28 so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schäßungswert [für den Zeitraum] bis zum Halljahr beläuft, und er soll diesen Schäßungswert am gleichen Tage als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten. 24 Im Halljahr aber kommt das [betreffende] Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesig gehörte. 25 Alle 25 Schätzungen haben nach heiligem Gewicht zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel. Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe zufallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf — es gehört Jahwe. 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schäßungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; und falls es nicht eingelöst wird, so ist es nach dem Schäßungswerte zu verkaufen. Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittelst des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesit, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig. 29 Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.

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30 Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören 80 Jahwe, find Jahwe geheiligt. 31 Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.

32 Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem [Hirten-]Stab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein. 38 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht [mit einem anderen] vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtum verfallen und darf nicht eingelöst werden.

34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten auftrug.

Das vierte Buch Mose.

Erste Zählung der streitbaren Männer. Bestellung der Leviten.

1 1 Und Jahwe redete mit Mose in der Steppe am Sinai, im Offenbarungszelt, am ersten P [Tage] des zweiten Monats im zweiten Jahre nach ihrem Auszug aus Ägypten, und gebot: 2 Nehmt die Gesamtzahl der ganzen Gemeinde der Jsraeliten auf, Geschlecht für Geschlecht, Familie für Familie samt den einzelnen Namen — alles, was männlich ist, Kopf für Kopf. 3 Alles, was kriegstüchtig ist in Israel, von zwanzig Jahren an und darüber, sollt ihr mustern, Schar für Schar, du und Aaron. 4 Und von jedem Stamme soll euch je einer, und zwar das 5 Oberhaupt der zum Stamme gehörenden Familien, zugefellt sein. 5 Dies sind die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs, von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Sadais, 7 von Juda Nahesson, der Sohn Amminadabs, 8 von Issachar 10 Nethaneel, der Sohn Zuars, von Sebulon Eliab, der Sohn Helons, 10 von den Söhnen Josephs: von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds, von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs; 11 von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis, 12 von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Sadais, 18 von Affer Pagiel, der Sohn Ochrans, 14 von Gad Eliasaph, der Sohn De15 guels, 15 von Naphthali Ahira, der Sohn Enans. 16 Das waren die aus der Gemeinde berufenen, die Fürsten ihrer väterlichen Stämme, die Häupter der Tausendschaften Israels. 17 Da ließen Mose und Aaron die genannten Männer, die [ihnen] namentlich bezeichnet worden waren, zu sich kommen 18 und versammelten die ganze Gemeinde am ersten [Tage] des zweiten Monats. Da ließen sie sich in die Geburts-Verzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf, 19 wie Jahwe Mose befohlen hatte; so musterte er sie denn in der Steppe am Sinai.

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alles, 2150

20 Es beliefen sich aber die Abkömmlinge der Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels, nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, Kopf für Kopf gerechnet was männlich war von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war, 21 so viele ihrer vom Stamme Ruben gemustert wurden, auf 46 500; 22 Die Abkömmlinge der Söhne Simeons nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, Kopf für Kopf gerechnet alles, was männlich war von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war, 28 [beliefen sich] so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, auf 59 300. 24 Die Abkömmlinge der Söhne Gads nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, 25 von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war, 25 [beliefen sich] so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, auf 45 650. 26 Die Abkömmlinge der Söhne Judas nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was friegstüchtig war, 27 [beliefen sich] so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, auf 74 600. 28 Die Abkömmlinge der Söhne Issachars nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig [beliefen sich] so viele ihrer vom Stamme Issachar gemustert wurden, auf 54400. 30 30 Die Abkömmlinge der Söhne Sebulons nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war, 81 [beliefen sich] so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, auf 57 400. 32 Was die Söhne Josephs anbelangt, [so beliefen sich] die Abkömmlinge der Söhne Ephraims nach ihren Geschlechtern, Familien und einzelnen Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was kriegstüchtig war, 33 so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, auf 40 500; 34 die Abkömm

war,

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