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34 Da bauten die Gaditen [wieder

E [zugehörigen] Bezirken, die Städte im Lande ringsum. auf]: Dibon, Ataroth, Aroer, 35 Ateroth Sophan, Jaeser, Jogbeha, 36 Beth Nimra und Beth 35 Haran feste Städte und Schafhürden. 37 Die Rubeniten aber bauten [wieder auf]: Hesbon, Eleale, Kirjathaim, 38 Nebo, Baal Meon ‹mit verändertem Namen› (zu sprechen!] und Sibma; und sie E? gaben den Städten, die sie [wieder auf]gebaut hatten, [neue] Namen. 39 Die Söhne

Mahirs aber, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und eroberten es und vertrieben' die

R Amoriter, die darin [ansässig] waren.

E? Gilead, und er ließ sich darin nieder.

P(R)

40 Und Mose verlieh Machir, dem Sohne Manasses, 40 41 Jair aber, der Sohn Machirs, zog hin, eroberte ihre Zeltdörfer und nannte sie Zeltdörfer Jairs. 42 Und Nobah zog hin, eroberte Kenath famt den zugehörigen Ortschaften und benannte es nach seinem Namen Nobah.

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Die Lagerstätten der Israeliten.

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1 Dies sind die [einzelnen] Züge der Israeliten, in denen ihre Heerscharen unter der 33 Führung Moses und Aarons den Wegzug aus Ägypten vollführt haben. Und Mose verzeichnete nach dem Befehle Jahwes die Orte, von denen ihre [einzelnen] Züge ausgingen; und dies sind ihre Züge von einem Ausgangsorte zum andern. Sie brachen auf von Raemfes im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats; am Tage nach dem Passah zogen die Israeliten schlagbereit aus vor den Augen aller Ägypter, während die Ägypter alle Erstgebornen begruben, die Jahwe ihnen getötet hatte; denn Jahwe hatte ihre Götter seine Macht fühlen lassen. 5 Und die Israeliten brachen auf von Raemses und lagerten sich in Suchoth. 5 6 Und sie brachen auf von Suchoth und lagerten sich in Etham, welches am Rande der Steppe liegt. Und sie brachen auf von Etham und wandten' sich nach Pi-Hahiroth, welches östlich von Baal Zephon liegt, und lagerten sich östlich von Migdol. 8 Und sie brachen auf von “Pi’Hahiroth und zogen mitten durch das Meer hinüber in die Steppe und wanderten drei Tagereisen weit in der Steppe von Etham und lagerten sich in Mara. Und sie brachen auf von Mara und gelangten nach Elim; in Elim aber gab es zwölf Quellen und siebzig Palmbäume, und sie lagerten sich daselbst. 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und 10 sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Steppe Sin. 12 Und sie brachen auf aus der Steppe Sin und lagerten sich in Dophka. 18 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alus. 14 Und sie brachen auf von Alus und lagerten sich in Raphidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. 15 Und sie brachen auf von Raphidim und 15 lagerten sich in der Steppe am Sinai. 16 Und sie brachen auf aus der Steppe am Sinai und lagerten sich bei den Lustgräbern. 17 Und sie brachen auf von den Lustgräbern und lagerten sich in Hazeroth. 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimon Parez. 20 Und sie brachen auf von Rimon 20 Parez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 28 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Sapher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Sapher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 25 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Thahath. 27 Und sie brachen auf von Thahath und lagerten sich in Tharah. 28 Und sie brachen auf von Tharah und lagerten fich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Hasmona. 8o Und sie 30 brachen auf von Hasmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bene Jaakan. 32 Und sie brachen auf von Bene Jaakan und lagerten sich in Hor Hagidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor Hagidgad und lagerten sich in Jotbatha. 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von 35 Abrona und lagerten sich in Eziongeber. 36 Und sie brachen auf von Eziongeber und lagerten sich in der Steppe Zin, das ist Kades. 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am

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Berge Hor an der Grenze des Landes Edom. 38 Und Aaron, der Priester, stieg nach dem Befehle Jahres hinauf auf den Berg Hor und starb daselbst, im vierzigsten Jahre nach dem Wegzuge der Israeliten aus Ägypten, im fünften Monat, am ersten des Monats. 39 Hundertund40 dreiundzwanzig Jahre war Aaron alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Als aber der Kanaaniter, der König von Arad, der im südlichsten Teile des Landes Kanaan seinen Siß hatte, vom Anrücken der Israeliten hörte, *. 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Phunon. 48 Und sie brachen auf von Phunon und lagerten sich in Oboth. 44 Und sie brachen auf von 45 Oboth und lagerten sich in Jje Ha-abarim im Gebiete Moabs. 45 Und sie brachen auf von Jjim und lagerten sich in Dibon Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon Gad und lagerten sich in Almon Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim östlich von Nebo. 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten fich in den Steppen Moabs am Jordan [gegenüber] Jericho. 49 Und zwar lagerten sie am Jordan von Beth Hajesimoth bis Abel Hasittim in den Steppen Moabs.

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Anweisungen in betreff der Eroberung und Berlosung Kanaans.

50 Und Jahwe redete mit Mose in den Steppen Moabs am Jordan (gegenüber] Jericho P also: 51 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan hinüber ins Land Kanaan gezogen seid, 52 so müßt ihr alle Bewohner des Landes vor euch aus- R treiben und alle ihre [Gößen-]Bilder vernichten; auch alle ihre Gußbilder sollt ihr vernichten und alle ihre [Opfer-]Höhen verwüsten, 53 und sollt das Land in Besih nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land verliehen, daß ihr es besißen sollt. 54 Und zwar P sollt ihr das Land vermittelst des Loses zum Besitz angewiesen erhalten, Stamm für Stamm; dem [Stamm], der viele [Köpfe] zählt, sollt ihr einen ausgedehnten Erbbesiß geben, und dem, der wenig [Köpfe] zählt, einen kleinen Erbbesiß. Worauf immer das Los für ihn fällt, das soll ihm zu teil werden; Stamm für Stamm sollt ihr das Land zum Besiß angewiesen er55 halten. 55 Würdet ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreiben, so werden R die, die ihr von ihnen übrig laßt, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden und werden euch bedrängen in dem Lande, in dem ihr euren Wohnsitz habt, 56 und so werde ich euch widerfahren lassen, was ich gedachte ihnen widerfahren zu lassen.

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1 Und Jahwe redete mit Mose also: 2 Befiehl den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn P ihr in das Land kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesiß zufällt: das Land Kanaan in seiner ganzen Ausdehnung. Als Südseite soll euch gelten [der Landstrich] von der Steppe Zin an Edom entlang; und zwar soll euch als östlicher Ausgangspunkt eurer Südgrenze das [Süd-]Ende des Salzmeers gelten; sodann soll sich eure Grenze füdlich von der Skorpionenstiege herumziehen bis nach Zin hinüber und weiter, bis sie füdlich von Kades 5 Barnea endigt. Sodann laufe sie aus nach Hazar Adar und hinüber nach Azmon. 5 Von Azmon aus wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin, bis sie am Meere endigt. Und was die Westgrenze anlangt, so soll euch das große Meer als solche gelten; das sei eure Westgrenze. Und dies soll euch als Nordgrenze gelten: vom großen Meere an sollt ihr euch die Grenze ziehen bis zum Berge Hor; vom Berge Hor an sollt ihr die Grenze ziehen bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und Endpunkt der Grenze soll Zedad sein. Sødann laufe die Grenze aus nach Siphron und weiter bis Hazar Enan als zu ihrem Endpunkt. Das sei 10 eure Nordgrenze. 10 Und als Ostgrenze sollt ihr euch festseßen [eine Linie] von Hazar Enan nach Sepham; 11 von Sepham aber ziehe sich die Grenze abwärts nach Haribla, östlich von Ain; sodann ziehe sie sich [noch weiter] abwärts und streife den Bergrücken östlich vom See

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* Der Text bricht hier plößlich ab; vergl. die Fortsetzung Kap. 21, 1.

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Kinereth. 12 Weiter ziehe sich die Grenze hinab an den Jordan, bis sie am Salzmeer endigt. Das sollen ringsum die Grenzen eures Landes sein.

18 Und Mose gab den Israeliten Anweisung und sprach: Das ist das Land, welches ihr vermittelst des Loses zum Besiß angewiesen erhalten sollt, welches Jahwe den neunundeinhalb Stämmen zu geben befohlen hat. 14 Denn die zum Stamme der Rubeniten gehörenden Familien und die zum Stamme der Gaditen gehörenden Familien und der halbe Stamm Manaffe, die haben ihren Erbbesik [bereits] erhalten. 15 Die zweiundeinhalb Stämme haben 18 ihren Erbbesit jenseits auf der Ostseite des Jordan [gegenüber] Jericho [angewiesen] erhalten. 16 Und Jahwe redete mit Mose also: 17 Dies sind die Namen der Männer, die euch das Land zuteilen' follen: Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns; 18 ferner sollt ihr je einen Fürsten von jedem Stamme bei der Austeilung des Landes hinzuziehen. 19 Und dies find die Namen der Männer: vom Stamme Juda Kaleb, der Sohn Jephunnes; 20 vom Stamme 20 der Simeoniten Samuel, der Sohn Ammihuds; 21 vom Stamme Benjamin Elidad, der Sohn Kislons; 22 als Fürst des Stammes der Daniten Buki, der Sohn Joglis; 28 von den Söhnen Josephs: als Fürst des Stammes der Manassiten Haniel, der Sohn Ephods, 24 und als Fürst des Stammes der Ephraimiten Kemuel, der Sohn Siphtans; 25 als Fürst der Sebuloniten 25 Elizaphan, der Sohn Parnachs; 26 als Fürst der Issachariten Paltiel, der Sohn Asans; 27 als Fürst der Asseriten Ahihud, der Sohn Selomis; 28 als Fürst der Naphthaliten Pedahel, der Sohn Ammihuds. 29 Das sind die, welchen Jahwe befahl, den Israeliten im Lande Kanaan ihr Erbe auszuteilen.

Anweisung in betreff der Levitenstädte und der sechs Freistädte.

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1 Und Jahwe redete mit Mose in den Steppen Moabs am Jordan (gegenüber] Jericho 35 also: 2 Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesize den Leviten Städte zu Wohnsißen geben; zu den Städten aber sollt ihr den Leviten auch Weidetrift rings um sie her geben; 3 und zwar sollen ihnen die Städte als Wohnsiz dienen, die dazu gehörenden Weidetriften aber sollen sie für ihre Lasttiere, ihren Viehstand und für alle ihre [anderen] Tiere haben. Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten abtreten werdet, von der Stadtmauer ab ringsum tausend Ellen weit erstrecken. 5 Und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der 5 Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, während die Stadt [selbst] in die Mitte zu liegen kommt. Das soll ihnen als Weidetrift bei den Städten zufallen. Und was die Städte betrifft, die ihr den Leviten abzutreten habt, so sollt ihr die sechs Freistädte abtreten, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außerdem aber sollt ihr [ihnen] zweiundvierzig Städte abtreten. Die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten abzutreten habt, soll sich auf achtundvierzig Städte samt den zugehörigen Weidetriften belaufen. 8 Und zwar sollt ihr die größeren [Stämme] der Israeliten mehr, die kleineren weniger Städte von ihrem Erbbesit abtreten lassen; nach Maßgabe [des Umfangs] des erblichen Besites, den fie zu eigen erhalten werden, sollen sie ein jeder eine Anzahl seiner Städte an die Leviten abtreten. Und Jahwe redete mit Mose also: 10 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: 10 Wenn ihr über den Jordan hinüber in das Land Kanaan kommt, 11 so sollt ihr geeignete Städte bestimmen, damit sie euch als Freistädte dienen; dorthin mag fliehen, wer einen Totschlag begangen, einen Menschen unvorfäßlich getötet hat. 12 Und zwar sollen euch diese Städte als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht [etwa von diesem] getötet wird, bis er zum Behufe seiner Aburteilung vor der Gemeinde gestanden hat. 13 Es sollen aber der Freistädte, die ihr abzutreten habt, sechs sein. 14 Drei Städte sollt ihr jenseits des Jordan abtreten und drei Städte sollt ihr im Lande Kanaan abtreten; Freistädte sollen es sein. 15 Den Israeliten, sowie dem Fremden und dem Beisassen unter euch, sollen diese sechs 15

Städte als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin fliehe, der unvorsäßlich einen Menschen getötet hat.

16 Hat er ihn aber mit einem eisernen Geräte getroffen, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen. 17 Wenn er ihn mit einem Steine, den er in der Hand führte [und] durch den einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen. 18 Und wenn' er ihn mit einem hölzernen Geräte, das er in der Hand führte [und] durch das einer getötet werden kann, getroffen hat, so daß er starb, so ist er ein Mörder; der Mörder ist mit dem Tode zu bestrafen. 19 Und zwar soll der Bluträcher den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 20 Und wenn er ihm aus Haß einen Stoß gegeben oder absichtlich [etwas] auf ihn geworfen hat, so daß er starb, 21 oder wenn er ihn aus Feindschaft [auch nur] mit der Hand geschlagen hat, so daß er starb, so soll der, welcher geschlagen hat, mit dem Tode bestraft werden, [denn] er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.

22 Hat er ihn aber von ungefähr gestoßen, ohne daß Feindschaft vorlag, oder unabsichtlich irgend ein Geräte auf ihn geworfen 28 oder irgend einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen lassen, so daß er starb, während er doch keine Feindschaft gegen ihn hegte und ihm nichts Böses zufügen wollte, 24 so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssagungen 25 schiedsrichterlich zwischen dem [Tot-]Schläger und dem Bluträcher entscheiden; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger vor dem Bluträcher retten und die Gemeinde soll ihn in die Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, zurückbringen lassen, und er soll in ihr bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. 26 Sollte aber der Totschläger den Bereich der Stadt, wohin er geflohen war und Zuflucht gefunden hatte, verlassen, 27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Bereichs der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, antreffen, und sollte dann der Bluträcher den Totschläger töten, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesig hat. 29 Diese [Bestimmungen] sollen euch als Rechtssaßung gelten, [die ihr beobachten sollt] von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.

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30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf Grund der Aussage von Zeugen den Mörder hinrichten; doch soll auf die Aussage nur eines Zeugen hin niemand zum Tode verurteilt werden. 31 Jhr dürft aber kein Lösegeld annehmen für das Leben des Mörders, der des Todes schuldig ist, vielmehr soll er [thatsächlich] mit dem Tode bestraft werden. 32 Auch dürft ihr kein Lösegeld zu dem Zweck annehmen, daß einer nicht in die Stadt, die ihm Zuflucht bietet, zu fliehen braucht, sondern noch vor dem Tode des Priesters wiederkommen und [irgendwo] im Lande wohnen darf. 38 Und ihr sollt das Lande, in welchem ihr euch befindet, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande wird nicht Sühne geschafft für das Blut, das in ihm vergossen ward, außer durch das Blut dessen, der es vergoffen hat. 34 So verunreiniget' denn das Land nicht, in welchem ihr wohnet, da [auch] ich darin wohne; denn ich, Jahwe, wohne unter den Israeliten.

Nachtrag zu dem Geses in betreff der Erbtöchter.

1 Es traten aber herzu die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Söhne Josephs; die brachten. vor Mose und den Fürsten, den Stammhäuptern der Israeliten, ein Anliegen vor und sprachen : Jahre hat dir, o Herr, befohlen, den Israeliten das Land vermittelst des Loses zum Erbbesit zu geben; auch wurde dir, o Herr, von Jahwe befohlen, das Erbe unseres Stammgenossen Zelophhads seinen Töchtern zu geben. Wenn diese nun einen Abkömmling der [übrigen] Stämme der Israeliten heiraten, so wird ihr Erbbesig dem Erbbesig unserer Väter entzogen

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und zu dem Erbbefize des Stammes [derjenigen] hinzugefügt, mit denen sie sich verheiraten, und der uns zufallende Erbbesiß wird [dadurch] geschmälert. 4 Wenn dann für die Israeliten das Halljahr kommt, so wird ihr Erbbesig zu dem Erbbesige des Stammes [derjenigen] hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheiraten; dem Erbbesig unseres väterlichen Stammes aber wird ihr Erbbesit entzogen werden.

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5 Da gab Mose den Israeliten nach dem Befehle Jahwes folgende Anweisung: Der Stamm der Söhne Josephs hat recht geredet. Das ist's, was Jahwe in betreff der Töchter Zelophhads befohlen hat: Sie mögen sich verheiraten, mit wem es ihnen gefällt; nur müssen sie einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit nicht israelitischer Erbbesit von einem Stamme zum andern übergehe; vielmehr sollen sämtliche Israeliten an dem Erbbesiß ihres väterlichen Stammes festhalten. Und alle Mädchen, die in einem der israelitischen Stämme zu Erbbesitz gelangen, müssen einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit sämtliche Israeliten den väterlichen Erbbesiz behaupten, und nicht Erbbesit von einem Stamme zum anderen übergehe; vielmehr sollen sämtliche israelitischen Stämme an ihrem Erbbesize festhalten.

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10 Wie Jahwe Mose befohlen hatte, so thaten die Töchter Zelophhads, 11 indem Mahla, 10 Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, die Söhne ihrer Oheime heirateten. 12 Mit Männern aus den Geschlechtern der Söhne Manasses, des Sohnes Josephs, verheirateten sie sich, so daß ihr Erbbesig bei dem Stamme verblieb, zu dem das Geschlecht ihres Vaters gehörte.

13 Das sind die Gebote und Rechtssaßungen, die Jahwe in den Steppen Moabs am Jordan [gegenüber] Jericho den Israeliten durch Mose anbefahl.

Das fünfte Buch Mose.

Rückblick auf die Erlebnisse Israels feit dem Wegzuge aus Ägypten.

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1 Dies sind die Worte, welche Mose jenseits des Jordan in der Wüste, in der Steppe, 1 gegenüber von Suph, zwischen Paren, Tophel, Laban, Hazeroth und Disahab zu dem ganzen Israel geredet hat. 2 Elf Tagereisen [beträgt die Entfernung] auf dem Wege nach dem Gebirge Seir vom Horeb bis Kades-Barnea. Im vierzigsten Jahre, am ersten Tage des elften Monats verkündigte Mose den Israeliten alles, was ihm Jahwe für sie anbefohlen hatte, nachdem er den Amoriterkönig Sihon, der in Hesbon, und Og, den König von Basan, der in Astaroth wohnte, bei 'Edrei' besiegt hatte. Jenseits des Jordan im Lande Moab unternahm z es Mose, folgende Unterweisung vorzutragen, indem er sprach: 6 Jahwe, unser Gott, hat am Horeb folgendermaßen zu uns geredet: Ihr habt nun lange genug an diesem Berge verweilt, 7brecht auf und zieht geradeswegs nach dem Gebirge der Amoriter und zu allen ihren Nachbarn [, die] in der Steppe, auf dem Gebirge, in der Niederung, im Südland und an der Meeresküste [wohnen], in das Land der Kanaaniter und zum Libanon bis zu dem großen Strome, dem Euphratstrom. Das Land ist auch hiermit von mir übergeben. Zieht hinein und nehmt das Land in Besiß, von dem Jahwe euren Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er es ihnen und nachmals ihren Nachkommen verleihen wolle. 9 Zu eben jener Zeit sagte ich zu euch: Es fällt mir zu schwer, allein [für] euch [Sorge] zu tragen. 10 Jahwe, euer Gott, hat 10 euch so zahlreich gemacht, daß ihr schon jezt den Sternen des Himmels an Menge gleichkommt.

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