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Photolithographie zu S. 56 und 554 hinweisen, von denen das eine das am 17. März 1460 stattgehabte Treffen bei Buchenberg, das andere die Stammtafel der Ebenhofer Linie der Familie Rotenstein darstellt, ebenso zu S. 360 auf den nach photographischer Aufnahme ausgeführten Lichtdruck, den Maggmannshofer Altarschrein darstellend. Zur leichteren Orientirung über die Menge der Illustrationen ist in äußerst dankenswerther Weise einem jeden der zwei Bände eine eigene „systematische Uebersicht der Illustrationen“ beigegeben. Und last not least! es hat sich der Verfasser endlich auch noch der gewaltigen Mühe unterzogen, neben einer summarischen Inhaltsübersicht einem jeden Bande ein eigenes „Orts- und Personenregister" von vollen 32, bezw. 41 Seiten mit Doppelspalten, vielleicht gegen 5000 Namen umfassend, beizugeben. Wie oft vermissen wir bei derartigen Werken jeden Inder, der doch für die volle Benußbarkeit und Brauchbarkeit gerade solcher Bücher eine unentbehrliche Beigabe bildet! Eine Zusammenstellung der zahlreichen vom Verfasser benußten Quellen und Schriften haben wir für den Schluß des ganzen Werkes zu erwarten. Gelehrtes Beiwerk, als da find weitläufige Citate und halbe Detailabhandlungen in Form von Anmerkungen neben, unter und hinter dem Texte hat der Verfasser in sehr dankenswerther Weise seinen Lesern erspart.

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Damit haben wir in etwas ausführlicheren Zügen den äußerst reichen und mannigfachen Inhalt der „Geschichte des Allgäus“ zumal in ihrem zweiten Theile skizzirt. Nicht der wüste Lärm von Krieg und Fehde allein schlägt in dieser Geschichte" an unser Ohr; wir werden bei dieser Schilderung so recht mitten hinein verseßt in das Thun und Treiben, in die Sitten und Sagen eines eigenartigen und bedeutsamen Theiles unseres heimischen Volkes, wir beschauen mit den Augen des Geistes, was da vorgeht in Burgen und Klöstern, in Städten und Weilern, Einzelgehöften und Dörfern, wir sehen, wie das Volk gerichtet, der Streit geschlichtet ward, wie es seine Habe verwaltete, seinen Gott verehrte und seine Todten bestattete. Dabei schildert der Geschichtsschreiber unter Verwerthung vielfacher eigener Forschungen, getreu und lebhaft zugleich, so daß

es den Leser ergreift und erwärmt. Auf solche Weise geht B.'s Geschichte des Allgäus sonder Zweifel weit hinaus über den Rahmen und die Bedeutung einer Spezial- oder Territorialgeschichte und ist politische und Culturgeschichte zugleich, der ein weiter Leserkreis umsoweniger fehlen wird, als ihre Darstellung eine äußerst gefällige und glückliche und das Gewand, in dem sie uns entgegentritt, Dank der seltenen Liberalität des Verlegers, ein geradezu splendides genannt zu werden verdient. Einem solchen Verleger zollt der Berichterstatter am Schlusse seines Referates ganz besonderen Dank, nicht minder allen denen, die sich sonst um das Zustandekommen des Werkes verdient gemacht haben.

Möge uns der Verfasser bald auch den dritten Band bescheren, in welchem die Darstellung der inneren und äußeren Wirren des Schwabenlandes in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zunächst einen breiten Raum einnehmen wird, eine Epoche, auf welche sich ja gerade seit zwei Jahrzehnten die Hauptarbeiten unseres Geschichtsschreibers bezogen haben! Wir sehen der Vollendung des Werkes mit Freuden und berechtigter Spannung entgegen.1) Aber auch noch ein anderer Wunsch drängt sich uns am Schlusse unserer Erwägungen über dasselbe auf: Möchte doch eine solche Kraft, wie sie Baumann unstreitig ist, auf bayerischem Boden herangebildet und erstarkt, nicht mehr länger gezwungen sein, sich außerhalb Bayerns zu entfalten und zu wirken! Es wäre für sie auf heimischem Boden mehr als eine große Aufgabe zu lösen. Wer wird beispielsweise das großangelegte und hochverdienstliche Werk des leider heimgegangenen Erzbischofs A. v. Steichele fort und zu Ende führen, wenn nicht B. dazu zu gewinnen ist? So scheiden wir denn von ihm und seinem trefflichen Buche mit dem Wunsche: Auf baldiges Wiedersehen!

1) Als eine Bürgschaft des raschen Voranschreitens begrüßen wir es, daß inzwischen vom III. Band das erste Heft (Anfänge des Bauernkrieges) bereits erschienen und das zweite schon demnächst zu erwarten ist.

LXIX.

Zur Ordensgeschichte.

Belgisches Monasticon. 1)

Die vorliegende Arbeit ist unseres Wissens die erste größere streng wissenschaftliche Publikation des überaus fleißig und sorgfältig arbeitenden gelehrten Mönches Dom Ursmer Berlière von Maredsous, womit er sich der glänzenden Reihe der Mönche der Congregation von St. Maurus, Dom Piolin von. Solesmes, den Verfassern der Germania sacra in der ehemaligen Abtei St. Blasien im Schwarzwalde nicht bloß ebenbürtig anschließt, sondern unter unermüdeter kritischer Benützung aller literarischen Hilfsmittel unserer Zeit eine neue Epoche in der Bearbeitung der Klostergeschichten abgesehen von den Bisthümern eröffnet. Seine Arbeit baut sich nicht allein auf den reichen durch den Druck veröffentlichten geschichtlichen Vorarbeiten Belgiens, dieses seit dem 7. Jahrhundert wahrhaft monastischen Bodens, auf, sondern zieht auch möglichst vollständig alle irgendwie erreichbaren handschriftlichen Quellen aus Belgien, Deutschland und Frankreich herbei. So ergänzt der Verfasser nicht allein die lückenhaften Angaben der ,,Gallia christiana' und berichtigt deren Irrthümer und führt die Geschichte der einzelnen Stiftungen bis zu deren traurigen Untergang fort, sondern schafft zugleich eine durchaus selbst= ständige Arbeit, welche die Stiftungen der alten Orden, Benediktiner und Augustiner - Ordens, im jezigen Belgien nach Provinzen behandelt.

Zuerst werden die urkundlich und quellenhaft beglaubigten Namensformen der einzelnen Stiftungen, nach Jahrhunderten

1) Monasticon Belge par le R. P. Dom Ursmer Berlière, Bénédictin de l'abbaye de Maredsous de la Congrégation de Beuron. Tom I. Première livraison. Province de Namur. Bruges, Desclée 1890, gr. 4° VIII u. 152.

geordnet, aufgeführt; dann folgt die Angabe der bezüglichen gedruckten Geschichtsquellen, dann die der bloß handschriftlich erhaltenen, und der interessante Nachweis des Verbleibes des Archivbestandes der einzelnen Häuser mit Angabe der jezigen Aufbewahrungsorte.

Eine knappe, quellenmäßige Gründungsgeschichte beginnt die eigentliche Arbeit; hierauf folgt die nach Aussage der Urkunden und Quellen sichergestellte Reihe der Obern des einzelnen Ordenshauses mit mehr oder weniger ausführlichen Notizen über die einzelnen Persönlichkeiten. Die Nachrichten über Untergang des Hauses, dessen spätere Verwendung und das Geschick des damaligen Obern bildet den Schluß. So ist diese grundlegende und möglichst erschöpfende Arbeit ein musterhaftes Vorbild gleicher, längst als durchaus nothwendig anerkannter Arbeiten.

Die vorliegende Lieferung, welche die Klöster der Provinz Namur enthält, verzeichnet I. vom Benediktiner-Orden a. Stammorden: die Abteien Florennes, Gembloux, Maredsous, St. Gerard und Waulsort, die Priorate Hanzinnes (nach St. Medard zu Soissons gehörig), Hastières (zur Abtei Waulsort) und Namèche Ord. Cluniacensis, das ursprüngliche Mönchskloster Celles, die Zelle Couvin (nach St. Germain-des-Près bei Paris gehörig), das ehemalige Schottenkloster Fosses; die Nonnenabtei de la Pair Notre Dame zu Namur, die ursprünglichen Nonnenklöster Andenne und Moustier-sur-Sombre. b. Vom Cistercienser Orden die ursprünglichen Nonnenspäter Mönchsabteien Boneffe, Jardinet, Moulins, St. Remy, die Mönchsabtei Grandpré, das Priorat St. Heribert zu Marlagne, eine ursprünglich an Moulins gewidmete Eremitage, die im 14. Jahrhundert eine Zeitlang als Beguinenhaus diente; die Nonnenabteien Argenton, Marche-les-Dames und Salzinnes.

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II. Vom Augustiner - Orden. a. Prämonstratenser. Männerabteien: das hochbedeutsame und bis zur leßten Stunde observante Floreffe und Leffe. b. Augustiner - ChorherrnStifte: Géronsart, ursprünglich zur Congregation von Valdes-Ecoliers gehörig und Malonne, das nach Dignies gehörige Priorat Vischenet. c. Augustiner-Kreuzbrüder (Croisiers) zu Namur und Dinant.

Was die kritischen Grundsäße betrifft, welche in den einzelnen Ausführungen zur Geltung kommen, so halten sich dieselben von einer zumeist erst nach dem Tridentinum im Gegensatz zu anderen Orden entstandenen sog. Ordenstradition ebenso ferne, wie von einer bloß negativen Kritik. In diesem Sinne ist es interessant auf folgende Punkte zu verweisen: die Schottenmönche zu Fosses (a. a. D. 57); die Regel, welche man ur

rünglich in Moustier-sur-Sambre (a. a. D. 63) und in Anenne (61) befolgte; Bestand der Canonissinen in der 2. Hälfte es 8. Jahrhunderts (a. a. D. 62); das Verhältniß der Schottenmöche zu den Cluniacensischen Bestrebungen (a. a. D. 40); Iniwandlung der Benediktiner-Nonnenabteien in weltliche Canoissinenstifte wie Andenne und Moustier-sur-Sambre (a. a. D. 1. 63) im Laufe des 13. Jahrhunderts; Umwandlung bezw. Reform der Cistercienser-Nonnenklöster in Mönchsabteien, so Boneffe, Jardinet, Moulins, besonders markant S. Remy (67, 78, 83, 88); die Geschicke der an die neucreirten Bisthümer Belgiens commendirten Abteien wie S. Gérard (28, 36); Nonnenreform von Douai aus (59); Geschicke eines Commendepriorates im 18. Jahrhundert (51).

Daneben fehlt es nicht an werthvollen historischen Beiträgen auf Grund der neuesten Forschungen und reicher Literatur. So über Gerard von Brogne (29 ff), über Amalrich, Canonicus von Floreffe, Propst von Gottesgnaden. Bischof von Sidon (113), über Guibert von Gembloux (20), über das Itinerarium des Cardinal-Legaten Guido von Palästrina (143) u. a.

Interessant sind auch die Nachweise über die Aebtissin Imina von Salzinnes, welche die hl. Juliana von Mont Cornillon in Schuß nimmt (a. a. D. 114 ff.), über Johann de Geves, Mönch von Aulne, Abt von Moulins, Reformator von Marches-les-Dames (83), über Arnold de Solbrecq von Jardinet, den Reformabt von Gembloux (24), über den Abfall von Cisterciensermönchen in Boneffe und den Martertod eines Laienbruders daselbst 8. November 1567 (68), über Hieronymus Minhart, einen der lezten Mönche von Boneffe, den Stifter der Marienschwestern (70), über die Ordensbeharrlichkeit der Cistercienser-Nonnen zu Salzinnes und Marches-les- Dames (100 und 110).

Um der Pflicht eines Recensenten zu genügen, möge es aber auch gestattet sein, einige Bemerkungen beizufügen. So hätten wir die Geschichte des Reformabtes Arnulf de Solbrecq von Gembloux (a. a. D. 24) ausführlicher gewünscht. Zu S. 37 hätte vielleicht bei dem Prior von St. Gerard Dom Petrus de Walloncapelle, Mönch von St. Winonberg, dessen werthvolle Schrift: ,,Institutionum monasticarum secundum sacrosancti concilii Tridentini decreta libri tres", Coloniae apud Maternum Cholinum MDLXXXIIII, Erwähnung verdient, da sie wahrscheinlich die erste Schrift ist, in welcher die Beschlüsse des hl. Concils von Trient ausführlich auf die Mönchsobservanz angewendet werden. Bezeichnend ist auch die Widmung dieser Schrift an den Bruder des Verfassers, den Bischof von Namur und Commendeabt von St. Gerard.

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