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" Generalsynode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staatsministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist. In der Verkündigungsformel ist diese Feststellung... "
G. Phillip's und G. Görres' Historisch-politische Blätter für das ... - หน้า 842
1890
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Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, เล่มที่ 1-2

Hermann Johann Friedrich Schulze - 1881 - 1138 หน้า
...einem Staatsgesetze nicht im Widerspruche stehen. Bevor ein von einer Provinzialsynode oder von einer Generalsynode beschlossenes Gesetz dem Könige zur...eine Erklärung des Staatsministeriums festzustellen, dass gegen das Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist. In der Verkündigung ist diese Feststellung...

Kirchliche Rechtsquellen: Urkundenbuch zu Vorlesungen über Kirchenrecht

Bernhard Hübler - 1893 - 116 หน้า
...Staatsgesetz nicht in Widerspruch stehen. Bevor ein von einer Prooinzilllsnnode oder von der Generalsnnode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt...Staatsministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatsmegen nichts zu erinnern ist. In der Verkündungsfurmel ist diese Feststellung zu ermähnen....

Allgemeines Kirchenblatt für das evangelische Deutschland, เล่มที่ 27

1878 - 772 หน้า
...mit einem Staatsgesetz nicht in Widerspruch stehen. Bevor ein von der Gesammt.- oder Bezirkssynode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt...des Staatsministeriums festzustellen, daß gegen das Gefetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist. In der Verlündigungsformel ist diese Feststellung zu...

Allgemeines Kirchenblatt für das evangelische Deutschland, เล่มที่ 26

1877 - 878 หน้า
...Januar 1876 gebildet sind. Art. 13. Nft Bevor ein von einer Provinzialsynode oder von der Generalsynöde beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt wird, ist durch eine Erklärung dcs Staatsministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern ist....

Die Vorgeschichte der Trennung von Staat und Kirche in der Weimarer ...

Sun-Ryol Kim - 1996 - 332 หน้า
...Kirchenpolitik blieb, gab es keine Gelegenheit, die Kirchenpolitik der Der Art.13 Abs.2. lautet folgendermaßen: "Bevor ein von einer Provinzialsynode oder von der...Sanktion vorgelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staatsnünisteriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Staatswegen nichts zu erinneren ist. In...
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