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sind seine schwache Seite, Die Schilderung seiner letzten Reise hat mir viel Freude gemacht. In solchen Genetiven ist bald das Subjekt, bald das Objekt der Verbalhandlung gekennzeichnet: Beben der Erde (Erdbeben), Bruch des Völkerrechts (Rechtsbruch). Andere Bestimmungen knüpfen in der Zusammensetzung scheinbar mit dem Genetiv an (Unterleibsbruch), während sie in freier Anfügung Präpositionen zu Hilfe nehmen müssen (Bruch am Unterleibe).

7) Wenn nun die bisherigen Formen des Bedeutungswandels mehr oder weniger auf eine Minderung des Bestandes der Nomina actionis hinzielten, so fliesst dagegen aus anderen Quellen eine Bereicherung desselben.

Hierher gehören vor allem die Lehnworte und Fremdworte, bei denen die Grundbedeutung, mit der sie eingeführt wurden, nicht immer sicher ist: Es war eben Topfmarkt gewesen, Goethe (Dicht, und Wahrh. 1.) 26, 13. So war es eine von unsern liebsten Promenaden, die wir uns des Jahres ein paarmal zu verschaffen suchten, inwendig auf dem Gange der Stadtmauer herum zu spatzieren s. 24.

Aber auch deutsche Substantiva, die in unserem ältesten Wortschatz der Anlehnung an ein Verbum ermangeln, haben sich solche durch Neubildung geschaffen und sind erst dadurch in den Kreis der Nomina actionis eingetreten, so Arbeit, Rede u. a.

Durch bestimmte Suffixe werden andere von Nominibus abgeleitet, vgl. Gewitter zu Wetter, Schweinerei, Eulenspiegelei; Thätigkeit, Emsigkeit. Namentlich schaft1) gehört hierher, wenn auch nicht alle Bildungen Bestand hatten. So gebraucht Goethe Bekanntschaft für Bekanntwerden; noch deutlicher ist ein Beleg für Dienerschaft im Sinne von Be

1) schaft ist unter den Suffixen, mit denen Substantiva vom Verbum abgeleitet werden, wenig ergiebig. Nur Wanderschaft, Machenschaft gehören hierher.

dienung, Bedienen: Sie schien mir keinen anderen Vorzug zu geben, als den, dass sie ihr Begehren, ihre Wünsche eher an mich als an einen andern richtete und mich dadurch als ihren Diener anerkannte. Diese Dienerschaft nahm sie an einem der folgenden Tage... in Anspruch. (Dicht. und Wahrh. 11.) 28, 37. Dieser Beleg streift über die Syntax hinaus in das Gebiet der Stilistik, wo alle diese Verschiebungen ihre eigene Bedeutung gewinnen, man vgl. z. B. eine Reihe römischer Prospecte.. gestochen von einigen geschickten Vorgängern des Piranese, die sich auf Architektur und Perspective wohl verstanden, und deren Nadel sehr deutlich und schätzbar ist, ebendort s. 17.

*) Die vielfachen Bedeutungsübergänge, die sich am Nomen actionis nachweisen liessen, stehen, wie wir schon im Vorhergehenden beobachtet haben, in engster Wechselwirkung mit den syntaktischen Verbindungen, in denen das Substantiv weiter lebt. Es ist darum erforderlich, hier eingehender zu untersuchen, in wiefern diese syntaktischen Verbindungen den Wettbewerb zwischen Verbum und Nomen actionis begünstigen, in wiefern sie dem letzteren gerade diejenige Bedeutungskraft entziehen, die das Substantiv als Konkurrenten des Verbums erscheinen lassen.

Es sind feste und lockere Verbindungen, die hier in Betracht kommen, und innerhalb dieser Gruppen wird wieder auf die syntaktische Funktion des Substantivs ebensowohl zu achten sein als auf die Art der Verbindung.

(1) Die festen Verbindungen beschränken sich auf die unmittelbare oder mittelbare Verknüpfung mit Verben, deren Bedeutungsgehalt in diesem engen Zusammenhang mehr herabgedrückt wird, als derjenige des Substantivs. Diese Verbindungen tragen den Charakter der Umschreibung, sie treten teilweise da ein, wo ein einfaches Verbum mangelt, teilweise da, wo ein stilistisches Bedürfnis vorliegt, der Verbalform Fülle und Gewicht zu geben, noch häufiger

jedoch infolge einer Modeströmung, die Jahr für Jahr wächst.

Unter den unmittelbaren Verbindungen steht für das Substantiv die Geltung eines Objektes voran, die man folgerichtig auch da anerkennen muss, wo die ganze Verbindung in das Passiv umgesetzt erscheint oder ihrerseits wieder substantiviert wird: so hatte mein Vater sich vorgenommen, nicht aus dem Hause zu weichen, um desto besser die Aufsicht zu führen und die Anleitung geben zu können, Goethe (Dicht. und Wahrh. 1.) 26, 20; so wurde um so besser die Aufsicht geführt und Anleitung gegeben; so gelang die Führung der Aufsicht (die Aufsichtsführung) am besten. Aehnlich verhält es sich bei Ausdruck geben, Vergnügen machen, Umgang halten, Eintritt verschaffen, Furcht einflössen, Genugthuung gewähren u. a. Dem gegenüber treten für das eigentliche Subjekt und ebenso für das Prädikat die Verbindungen mit dem Verbum substantivum und ähnlichen Verben in den Vordergrund 1); der Zusammenhang ist hier jedoch nicht so enge und es werden Zwischenglieder bevorzugt, vgl. S. 24.

Mittelbare Verbindungen übernimmt die Präposition. Diese fügt sogar Prädikatbestimmungen an das Verbum substantivum: das ist von Bedeutung. Mehr Verwendung finden instrumentale Bestimmungen, bei denen die Bedeutungsentwickelung leicht über die Grenzlinien des Nomens actionis schreitet (vgl. ein Umstand, der... die Patriotischgesinnten mit Besorgniss erfülle, Goethe 26, 28; dass ich immer mit Entsetzen vor den... hässlichen Fleischbänken geflohen bin, s. 23) oder Zielbestimmungen: wodurch man unmittelbar mit der Strasse und der freien Luft in Verbindung kam, Goethe 26, 12. Immer ist es die

1) Vgl. S. 38 ff.; vgl.: Ins Vieh, da kam das Sterben.

Zacharias Werner, 24. Februar Vers 542.

feste Verbindung im Gegensatz zur lockeren Anfügung (vgl. das Gericht erkannte auf Freisprechung des Angeklagten), die das verbale Moment unterdrückt, vgl. Sanft, freundlich, wohlwollend ist sie mir im Gedächtniss geblieben, Goethe (Dicht. und Wahrh. 1.) 26, 14.

In diese festen Verbindungen finden auch leichte attributive Bestimmungen Eingang: trieb ich im Geräms mit meinen Schüsseln und Töpfen mein Wesen, Goethe (Dicht. und Wahrh. 1.) 26, 13; besonders auf den Knaben machte es einen sehr starken Eindruck S. 19; die ungeheuren Bewegungen... die auf mich den grössten Einfluss gehabt, s. 7. Dagegen vgl. einen grossen Theil seiner Zeit verwendete er auf seine italiänisch verfasste Reisebeschreibung, s. 18, wo die Verbindung gelockert ist.

(2) Wo das Substantiv locker und lose mit dem Satze sich verknüpft, ist es gewöhnlich zugleich der Mittelpunkt einer grösseren oder kleineren Wortgruppe, aus der je nachdem die Energie des Nomens actionis gesteigert oder gemindert wird. Auf die Verbindung verblasster Substantiva mit bedeutungsvollen Bestimmungen wurde schon oben hingewiesen, vgl. S. 18. Andererseits können diese auch den Uebergang zur Sachbedeutung vorbereiten: vgl. ein Gang in der Stadtmauer ist gewölbt im Gegensatz zu ein Gang auf der Stadtmauer, um frische Luft zu schöpfen.

Eine besondere Energie in der Belebung verblasster Nomina actionis kommt den Pronominalformen zu, sofern sie als Begleiter des psychologischen Subjektes aus dem Zusammenhang schöpfen: Hier hatte sich, von den frühesten Zeiten an, die Menge der Verkäufer und Krämer übereinander gedrängt, und wegen einer solchen Besitznahme konnte nicht leicht in den neueren Zeiten eine geräumige und heitere Anstalt Platz finden, Goethe (Dicht. und Wahrh. 1.) 26, 23. Wenigstens wetteiferten beide Ge

schlechter, dem aufhorchenden Knaben einen höchst vortheilhaften Begriff von jenen beiden Personen beizubringen. Alle diese Beschreibungen und Erzählungen geschahen mit heiterem und beruhigtem Gemüth, ebenda s. 29. Auf diesem Wege, aus dergleichen Betrachtungen und Versuchen, aus solchen Erinnerungen und Ueberlegungen entsprang die gegenwärtige Schilderung, s. 8.

In der engen Abhängigkeit von einem anderen Substantiv liegt für das Nomen actionis vielfach der Ausgangspunkt für weitgehende Entäusserung des ursprünglichen Charakters: So hatte er meine Mutter in den ersten Jahren ihrer Verheirathung zu fleissigem Schreiben angehalten, Goethe (Dicht. und Wahrh. 1.) 26, 18; vgl. oben S. 7 Der Werth der Zuwendung; Die Höhe der Aufwendungen. Selbst Infinitive büssen in solcher Verbindung viel von der Beweglichkeit des Verbums ein und nähern sich dem verallgemeinerten Begriffe. Nach alter Weimarischer ... Präzision sowohl des Auftretens, Gehens, Bewegens, Gruppierung, nicht weniger der Recitation und Deklamation Goethe an Zelter, 8. März 1817, vgl. Z. D. U. 13, 724. Einen Fall für sich bildet hier die Substantivierung umschreibender Verbindungen, vgl. Genugthuung gewähren, Gewährung von Genugthuung, vgl. unten S. 26. Wenn sich auch hier der Uebergang zur Sachbedeutung bemerklich macht, so liegt die Ursache dafür in der umschreibenden Verbindung selbst, in der Abhängigkeit von einem Verbum, das vollen Bedeutungsgehalt bewahrt (unterblieb die Vollziehung der Auflage), ja in solchem Falle streift die Sprache des bürgerlichen Gesetzbuches sogar einem Substantiv wie Bereicherung (vgl. S. 18) den Charakter des Nomens actionis ab: Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.

Dem Verbum innerhalb des Satzes steht das Nomen actionis als Subjekt, Object, Prädikat gegenüber. Je lebens

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