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Sprache Umschau halten. Im vorliegenden Falle handelt es sich um die Wiederholung eines Ausspruchs. Die Verbalform, die bei der ersten Mitteilung sinnliche Anschauung erweckt hatte, verfällt bei der Wiederholung dem begrifflichen Denken, und hierdurch schon wird die Infinitivform nahegerückt. Vgl.: Lehne dich an meine Brust und schlafe... Schlafen! Dazu wird keine Zeit mehr sein, Rosegger, Wirt an der Mahr S. 143. „Ist just gut genug, dass du dir daron einen Kugelstutzen kaufen kannst. Nimm den Bettel." „Kaufen, meinst? Einen Kugelstutzen? Wenn ich aber nit schiessen kann“, ebenda S. 159. Wenn sich hier die Wiederholung auf den einzelnen Momenten, die in umgekehrter Reihenfolge aufgefrischt werden, erst aufbaut, so liegt sie in anderen ähnlichen Fällen schon abgeschlossen vor, ehe sie in Worte umgesetzt wird, und in dieser Abrundung vermag sie dem Bedürfnisse des Satzgefüges mit einer Substantivbildung entgegen zu kommen. Man vgl. aus dem Stuttgarter Rumpfparlament (Stenogr. Ber. S. 6877) die Rede Uhlands, der dem Bericht des Präsidenten (aus einer Seitenstrasse kam Cavalerie mit gezogenen Säbeln auf mich zugeritten, drängten mich mit den Pferden zurück, und erklärten, dass sie auf uns einhauen würden) die Bemerkung entgegenstellt, dass er „das, dass der Präsident bedroht war mit Einhauen auf ihn, nicht gesehen, noch gehört habe". Auf der gleichen Grundlage beruhen zahlreiche Wendungen, in denen uns die Verbalrektion nur deswegen nicht stört, weil wir sie bei der Enge der Verbindung gar nicht herausfühlen1): Die Frau verträgt das Rückwärtsfahren nicht, das Zuhausebleiben, unser Beisammensein; vgl. Matthias S. 262 ff. Zum Bewusstsein kommt uns dieser That

1) Vgl.:

Das Fiedeln, Schreien, Kegelschieben

Ist mir ein gar verhasster Klang.

Faust 945.

bestand nur da, wo die Verbindung durch Einfügung eines ungewohnten Bestandteils an Stelle eines vertrauten gelockert wird; vgl.: Er entzog sich dem Beisammenweilen mit seiner Frau; vgl. auch: Anhaltendes Bravo, Hoch- und Hurrahrufen und Händeklatschen in der Versammlung, Frankf. Nationalvers. 155; oder wo Verbindungen gebraucht werden, die uns nicht geläufig sind: Mit Adressenmachen, Hecker-Hochrufen, mit Singen und Jubeln ist es jetzt nicht gethan, Frankfurter Nationalvers. 2078; Bitt' gar schön, mein Vater, lasst mich mithalten beim Franzosenerschlagen, Rosegger, Wirt an der Mahr S. 95.

3) In der lockeren Verbindung

des Infinitivs mit anderen Bestimmungen tritt neben dem verschiedenen Verhalten einzelner Stilisten auch die grössere oder geringere Beweglichkeit der einzelnen Formen hervor.

Ein scharfer Gegensatz zeigt sich hier zwischen Otfrid und Notker. Während der erstere dem substantivierten Infinitiv durchweg die Rektion des Substantivs zuweist 1), wird bei Notker die Verbalrektion begünstigt. Eine Ausnahme machen nur die Verbindungen mit dem Possessivpronomen, die eine starke Annäherung an das Substantiv kennzeichnet: la din menden sin, lá din furhten sin, pelle gaudia, pelle timorem, Boethius 44b; unde só si an minemo gezogenlichen suigenne gechôs mine anadáhte, atque ubi collegit meam attentionem modesta taciturnitate 45. In einzelnen Fällen folgen jedoch die weiteren Bestimmungen auch hier nach der Verbalrektion: dia to gagen

1) Vgl. Erdmann, Syntax der Sprache Otfrids 1, 210, 211:
Ni namun thia meina wafanes gouma,
liuto fillennes, noh fiures brennenes.

Otfrid 5, 23, 66.

werti sines anasehennes unde umbe habennes alliu ding 253. Das Gleiche gilt ja noch für den Stil Wolframs: vil liute in Brabant noch sint,

die wol wizzen von in beiden (von Lohengrin und Elsa), ir enpfâhen, sin dan scheiden,

daz in ir vrage dan vertreip,

und wie lange er dá beleip.

Parzival 826, 12.

Während die Partikeln der Nominalrektion, für die sie keine entsprechenden Formen haben, Widerstand leisten, wird diese von den Adverbien begünstigt, die ungezwungen in die Form des Adjektivs übergeführt werden können; vgl.: an mînemo gezogenlichen swigenne neben rectiloquium, daz chit rehto sprechen, Boethius 55". Auf besonderen Bedingungen beruht der Ausspruch: ein gut Schlafen ist so gut als ein gut Essen bei Henisch (948, 47). Hier hätte die Adjektivform (ein gutes Essen) eine Verwechslung des substantivierten Infinitivs mit dem zum vollen Substantiv gewordenen Essen im Sinne von Mahlzeit nahegelegt. Sonst bildet das Adjektiv hier, namentlich in der neueren Sprache, die Regel: Das ewige Reden von „innigem Anschluss" ist nichts als eine Phrase, Frankfurter Nationalvers. 2256; dass durch langes Hin- und Herreden die Debatte vielleicht in eine unabsehbare Länge gezogen wird, S. 36 u. a. Auffallend dagegen ist das Eindringen des Adjektivs in geschlossene Verbindungen wie: das sich nähere Befassen mit der thatsächlichen Gestaltung, das Matthias S. 264 an M. Greif rügt.

Bei der Unterordnung von Substantiven1) unter

1) Bemerkenswert ist hier die Abneigung unserer Sprache wie anderer Sprachen gegen die Verbindung eines Subjektpronomens oder ähnlicher Bestimmungen mit solchen Infinitiven. Man vgl. das Verhalten von Ulfilas und Luther gegen griechische Konstruktionen wie Lukas 6, 1: jah varþ in sabbato anɓaramma frumin gaggan imma

den Infinitiv geht Notker noch auffallend weit im Festhalten an der Verbalrektion; vgl. umbehabennes alliu ding (Boethius 253'); unde danne wirdit allero dingo unrehtesta, daz nú rehtesta ist. . ih meino danchón gúotén unde undanchón ubelén (vel puniri improbos vel remunerari probos), Boethius 225. Die neuere Umwandlung in den Genetiv ist dagegen schon von Otfrid angebahnt (vgl. oben S. 375). Daneben ist auch die Anknüpfung von Präpositionalverbindungen erlaubt, wie sie Luther in dem oben erwähnten Beispiel einführte: das aufferstehen von den Todten. Beide Formen verbinden sich auch vielfach, und sie führen in der neueren Sprache oft zu einer ungeheuren Belastung der Infinitive (vgl. Matthias S. 265). Das Ueberschreiten des langen Grates von einer Spitze zur andern war bisher eine noch ungelöste Aufgabe; das Eintreffen des Botschafters in Paris, Fürsten Hohenlohe, zur Leitung der Geschäfte des Auswärtigen Amtes; dass die Ursache in dem Aufhäufen des Heues durch die Bauern in nassem Zustande unter dem Dache ihrer Scheunen und auf den Böden ihrer Häuser liege u. a. Auch der Juristen- und Kanzleistil ist nach Matthias (S. 264) zu solchen Bildungen geneigt. Dies scheint jedoch mehr für die ältere Zeit und für nachlässigere Handhabung zu gelten, denn das Bürgerliche Gesetzbuch zeigt ein sichtliches Bemühen, dem substantivierten Infinitiv zu entgehen. Um so reichlicher sind die Belege aus dem älteren parlamentarischen Stil. Die Verhandlungen der Paulskirche weisen den Infinitiv namentlich bei denjenigen Juristen auf, die zu

pairh atisk, ἐγένετο δὲ διαπορεύεσθαι αὐτὸν (und es begab sich auf einen afftersabbath, das er durchs Getreide gieng, Luther); ebenso Lukas 6, 6; 16, 22; vgl. auch Markus 15, 9, wo Ulfilas das Subjektpronomen einfach unterdrückt: vileidu fraleitan izvis þana þiudan Judaie (Wolt jr, das ich euch den König der Jüden los gebe, Luther). Zur Umsetzung des Subjektpronomens in den Akkusativ vgl. S. 383.

gleich der mundartlichen Färbung der Sprache näher stehen 1). Selbst in die formulierten Anträge findet der Infinitiv dort Eingang: In Erwägung, dass das Zustandebringen einer deutschen Reichsverfassung die wichtigste Aufgabe der constituierenden Nationalversammlung bildet, Verhandlungen S. 49 u. a.

b) Die Stellung im Satzgefüge.

Im Satzgefüge lehnt sich der Infinitiv entweder enger an einen Satzteil an oder er steht für sich und bildet eine selbständige Gruppe. Der angelehnte Infinitiv weist die Funktionen des Substantivs auf, wenn er als Objekt oder Subjekt zu einem Verbum, als nähere Bestimmung zu einem Substantiv tritt. Dagegen entfaltet er Funktionen des Verbums da, wo er ein Verbum ergänzt und ausführt. Das Gleiche gilt von dem Infinitiv als Mittelpunkt einer selbständigen Gruppe.

a) Der Infinitiv in Anlehnung an einen Satzteil.

(1) Der Infinitiv mit den Funktionen des Substantivs. Die Funktionen des Substantivs haben wir in den oben besprochenen Beispielen schon gestreift, die den Widerstand einzelner dem Infinitiv untergeordneter Bestimmungen

1) Vgl. meinen Aufsatz über die Mundarten in der Frankfurter Nationalvers. S. 152. Der Abgeordnete Zitz aus Mainz lässt in einer einzigen Rede (S. 55 ff.) folgende Fügungen auftreten: und es wurde rasch mit dem Einexercieren der Bürgerwehr vorangegangen; dass sie nachlässig oder saumselig gewesen sei, aber nicht in Erfüllung ihrer Pflicht, sondern nur im raschen Ergreifen der richtigen Massregeln; aber nicht durch Schuld der Bürgerwehr, sondern durch Versäumen rechtzeitiger Massregeln; dass sie mit Gewalt und allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln das Vorangehen des Schleppbootes mit den Schleppkähnen verhindern würden; in dem Uebergehen dieses Umstandes; gegen das Einschreiten der Bürgerwehr in ähnlichen Fällen.

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