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sturmes, ut nos irridemus desuper rapientes vilissima quaeque rerum securi totius furiosi tumultus, Boethius 25a und oft.

waer ich für vederspil erkant,

ich swunge al gernde von der hant.

Wolfram, Parzival 487, 8 u. a.

Matthias (Z. D. U. 11, 690) hat nachgewiesen, dass diese Konstruktion in schwerer Belastung nur bei den Uebersetzern aus dem Latein zu beobachten ist, während sie in leichterer Form aller Orten auftaucht. Erst mit Klopstock ziehen auch die belasteten Partizipialformen dieser Art in den freien Sprachgebrauch ein, bald vor-, bald nachgestellt:

die in nächtlicher Stille ruhen, Unbewohnt, und wo von des Menschen Stimme kein Laut

tönt,

Wo sie keinen Todten begruben, und keiner erstehn wird. Aber, tiefen Gedanken geweiht und ernster Betrach

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Es ist begreiflich, dass in dieser lockeren Anfügung der Partizipialkonstruktion die Beziehung auf einen bestimmten Satzteil leicht verloren ging. Ueberall, wo das Partizip auf einen Casus obliquus sich bezog, wurde das Gefühl hierfür durch die Flexionslosigkeit des nachgesetzten Partizips verdunkelt; vgl.: ir jeder war bericht der Gerichtshandlung anrurend seinen gn. herren, Frankf. Reichskorrespondenz 2, 474. So wächst sich die Partizipialkonstruktion zu einer Fügung aus, die im Satze gar keinen bestimmten Haltepunkt mehr findet (vgl.: es were scharpp ersucht an unsern herrn die von Frankford berorend, Frankf. Reichskorrespondenz Nr. 379 vom Jahr 1464), sondern den Adverbien analog

behandelt wird, wie z. B. das Partizip betreffend; vgl. Matthias S. 694 ff. Für die Partizipien des Praeteritums kommt noch ein weiteres hinzu. Auch wo sie deutlich auf das Subjekt des Satzes Bezug nehmen, lassen sie in Bezug auf die Genusauffassung vielfach die Entscheidung offen. Im aktiven Sinne vielleicht gemeint, wie er in der Perfektumschreibung hervortritt, erwecken sie aus Mangel eines Hilfsverbs den Anschein der Passivbedeutung und verlieren damit die Verbindung mit dem Subjekt. Vgl. z. B.: Also .. bliebe das junge Frewlin Oriana.. bei der Königin in Schotten, sich widerumb erquicket und wartende, Amadis (1, 5) Keller S. 47; vgl. (1, 5) S. 48; (1, 5) S. 59; S. 97. Diese nun jetzund hindan gesetzt, verfüget er sich zu dem Ritter in den Rossbau, ebenda (1, 8) S. 80. Abgesehen von unsern gemeinsamen politischen Interessen bin ich überzeugt, dass Ihr meine hohe Verehrung für Euren Charakter genugsam kennt, C. F. Meyer, Jürg Jenatsch S. 169.

c) Das Partizip an Stelle der Verbalform.

Wir haben gesehen, wie das Partizip von den verschiedensten Seiten her an Stellen vorgeschoben wird, an denen wir Verbalformen erwarteten. In den eben betrachteten Fügungen, soweit sie nicht formelhafter Art sind, liegen Zwischensätze vor, die des Verbum finitums zu entbehren scheinen und die leicht wieder zum Muster für lebhafte Darstellung werden; vgl.: zu diesem meinem heutigen Hochzeitsnachschmause, den ich denn auch bei noch frischer Erinnerung an Predigt, Lied, Orgelspiel, abgelegt die Last meines Amtes, abgestreift die Fessel des Ranges, hier unter Gottes freiem Himmel.. in der schönen gemischten Empfindung zu halten denke, welche, wie ich deutlich verspüre, währenden Redens bereits in mir aufgestiegen ist, Immermann, Münchhausen 2, 288.

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Dazu kommt nun, dass in Ausrufen und Befehlsformen aller Art Prägungen vorliegen, in denen anscheinend eine periphrastische Umschreibung den bedeutungsleeren Bestandteil nämlich das Hilfsverb verloren hat, so dass das Partizip allein übrig bleibt: Drei Teufel! ruht! und singt runda! und drein gesoffen, drein gekrischen. Holla he! Goethe, Urfaust, Zwischenstück 1 (vgl. auch S. 28). Nur nit viel geschimpft, Hänsel, Goethe (Götz) 8, 7; Was sich widersetzt, niedergestochen! 8, 139 u. a. 1); vgl. Grimm S. 94; vgl. Schiepek § 174, 2. „Niedergesetzt, Münchhausen, mir gegenüber, und gleich einige Rechtsfälle aus der Luftmaterie mir vorgelegt, und Er, Buttervogel, kann als Aktuarius das Protokoll führen!" rief der alte Baron den Eintretenden entgegen Schäme dich! Allons! Munter geblieben, die Augen aufgehalten!" Immermann, Münchhausen 1, 274.

... "

Aus solchem Gebrauch will Behaghel (vgl. Litteraturblatt 1900 S. 58) auch alte Ausdrucksweisen erklären wie: Jung gefreit, hat niemand gereut; gesagt, gethan u. a.; vgl. Grimm S. 153. In der That weisen solche Wendungen vielfach auf einen Zusammenhang hin, in dem dem Partizip ein Hilfsverb zur Seite stand; vgl.:

Gedacht, gethan, das Meer es muss zurück.

Goethe (Paralipomena zum Faust 197) 15, 244.

Geboten schnell, zu schnell gethan.

Ebenda (Faust 11382) S. 305.

Es ist jedoch nicht angängig, die ganze Redeweise nur aus der Zertrümmerung der periphrastischen Fügung im imperativischen Gebrauche abzuleiten. Die oben (vgl. S. 393 ff.) besprochenen Formen des absoluten Partizips liegen für eine Reihe von Wendungen viel näher, ja sie scheinen mir sogar

1) Vgl. Faust 4695. 6720. 7475. 7519. 7644. 7781. 11672.

für manchen imperativischen Gebrauch nicht ganz auszuschliessen zu sein. Vgl.:

Wohl! fest ihn fassend fühl ich neue Stärke,

Die Brust erweitert, hin zum grossen Werke.
Goethe (Faust 6282) 15, 73.

Diese Billette besorgt und dann hin zu ihr, Gutzkow,
Richard Savage 1, 3.

Wie dem auch sei, die Thatsache steht fest, dass ausser der Befehls- und Wunschform auch die einfache Aussage sich des Partizips bedient, ähnlich wie des Infinitivs. Dies gilt nicht bloss für die gehobene Sprache und für die individuellen Neigungen des Poeten:

Erst kniend lass die treue Widmung dir
Gefallen, hohe Frau.

Goethe (Faust 9359) 15, 214.

Befrein wir ihn aus diesem engen Thale,

Einmal gerettet ist's für tausendmale.

Ebenda (10294) S. 255.

Sondern es gilt auch für die volkstümliche Sprache: Wer fürs Vaterland fällt, dem sind alle Sünden vergeben, alle unbeschaut, Rosegger, Wirt an der Mahr S. 132. Ich bitt euch, schreibt nieder: Als Soldat die Pflicht gethan. Im Tirolerland gefallen auf dem Felde. Im Frieden gestorben. Und das, das schreibt ihnen auch: Einen guten Menschen zur Seite gehabt, ebenda S. 147. Und trab, trab den Bayern nach, mit ihnen marschiert, Proviant gefasst, bayrischer Lumpenkerl gewesen zwei Tage lang, S. 156.

4. Kapitel.

Die Wortstellung des Verbums.

Das ganze Gebiet der Wortstellung ist ein schwieriger, wenig erhellter Teil unserer Wissenschaft, und es ist wohl kein Zufall, dass so viele syntaktische Darstellungen gerade an ihm mit wenig Worten oder ganz vorübergegangen sind. Die Schwierigkeit liegt hier in erster Linie daran, dass man überhaupt nicht vorwärts kommt, wenn man alle Fragen mit einem Wurfe lösen will, dass man sich vielmehr zunächst auf einen Punkt beschränken muss, von dem aus das anscheinend unentwirrbare Getriebe wie in einem Spiegel zu fassen wäre. Und hier kommt uns unser syntaktisches System zu statten, das uns von selbst darauf führt, die Wortstellung vorerst nur unter dem Gesichtspunkte des Verbums zu betrachten. Aehnlich hat auch schon Erdmann (S. 181-197) mit Glück unsere schwierige Frage erfasst und damit den Angelpunkt der Lösung getroffen. Unsere eigene Darstellung hofft dieser Lösung noch näher zu kommen.

Die Stellung des Verbums gegen das Subjekt beherrscht unsere ganze Wortstellung und darüber hinaus noch andere syntaktische Erscheinungen, wie vor allem die Gliederung des Satzgefüges in Haupt- und Nebensatz.

Es sind zwei Hauptformen dieser Stellung denkbar: vor dem Subjekte, hinter dem Subjekte.

a) Vor dem Subjekte kann das Verbum den Satz eröffnen oder an Bestimmungen sich anschliessen:

Ja, wäre nur ein Zaubermantel mein!

Goethe 14 (Faust 1122) S. 57.

So steigt der ganze Himmel zu dir nieder.

(1109) S. 57.

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