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umgesetzt, so bleibt das Pronomen in den Fällen, wo es dem Schreibenden nicht ins Gehör fällt, unausgedrückt. Dies lässt sich für Luther beobachten, der in seinen Manuskripten viel weniger Subjektpronomina aufweist, als in den Drucken, wo sie ihm von Setzer und Korrektor eingefügt wurden 1). Den entgegengesetzten Weg ging Goethe. Er nahm die Unterdrückung des Pronomens in der Sprache seiner Umgebung wahr und verallgemeinerte den Zug, den er im einzelnen beobachtet hatte, zur Regel. Ein Beispiel dieser Manier bietet das Gedicht, mit dem er ein Exemplar des „Götz" an Gotter sandte:

Schicke Dir hier den alten Götzen,

Magst ihn nun zu Deinen Heiligen setzen,
Oder magst ihn in die Zahl

Der Ungeblätterten stellen zumal.

Hab's geschrieben in guter Zeit,
Tags, Abends und Nachtsherrlichkeit;
Und find nicht halb' die Freude mehr,
Da nun gedruckt ist ein ganzes Heer.
Find', dass es wie mit den Kindern ist . . .
Mögt Euch nun auch ergötzen dran,

So habt Ihr doppelt wohlgethan.

Läss'st, wie ich höre, auch allda

Agiren, tragiren Komödia,

Vor Stadt und Land, vor Hof und Herrn,

Die säh'n das Trauerstück wohl gern.

Vgl. Hirzel-Bernays, Der junge Goethe 2, 34.

Das älteste Faustfragment ist nun mit einziger Ausnahme der Scene in Auerbachs Keller 2) ganz durchsetzt mit Beispielen. Den Hauptanteil trägt die 1. Person Singular

1) Vgl. Bitt gar demutig unnd freuntlich. Niemant woll sich zcu myr hasz odder ungunst vorsehen. Handschriftlicher Entwurf des Erbietens v. 1520. Werke 9, 304.

2) Zur Datierung dieser Scene vgl. E. Schmidt, Einleitung S. 45.

und zwar bei Hilfsverben wie bei formelhaft erstarrten Verbis, ausserdem in Fällen des Optativs. Die 2. Person Singularis beschränkt sich auf die Belege mit dem Indikativ 1). Von der 3. Person Singularis sind nur Fälle belegt, in denen das Subjekt aus dem Zusammenhang sich ergänzen lässt. Diese Ergänzung geht freilich manchmal weit zurück und muss oft über den Wechsel der Subjekte hinweg vollzogen werden:

Das war ein gespazieren

Auf Dorf und Tanzplatz führen

(sie) Must überall die erste sein.

(er)

Courtiert ihr immer mit Pastetgen und Wein. (sie) Bildt sich was auf ihre Schönheit ein.

War doch so ehrlos sich nicht zu schämen

Geschenke von ihm anzunehmen. 1247.

Diese Kühnheit in der Unterdrückung des Subjektpronomens ist auf Rechnung des subjektiven Stiles zu setzen, während ein anderer Fall, die Weglassung eines zusammenfassenden Pronomens, des Neutrums, auf alte Neigungen. früherer Sprachperioden zurückgeht:

(Das) War ein Gekoss und ein Geschleck

Ja da ist denn das Blümgen weg. 1251.

sieht all so trocken ringsum aus. ebenso 1159 (steht), 303 (wird), ebenso 329, 774.

263,

1) Im Faustfragment findet sich sogar nur der Indikativ des Praesens, dagegen bei anderen Nachahmern der Umgangsprache auch das Praeteritum so belegt:

Thatst

Im kleinen, was du thun im grossen solltest.

Immermann, Merlin Nachspiel 2546.

Hattst doch recht. Ebenda 2313.

Immermann ist überhaupt reich an Beispielen für die 2. Sing.,

so im Trauerspiel von Tirol, vgl. 2081 u. a.; noch ergiebiger sind neuere Erzähler, wie z. B. Rosegger (vgl, Umgangsprache 102, 103), oder neuere Dramatiker, vgl. Umgangsprache 106.

Hervorgehoben muss werden, dass der Plural aller drei Personen ohne Belege bleibt, nur der adhortative Konjunktiv der 1. Person, der sich hierin mit dem Imperativ berührt (s. u.), kann des Pronomens entbehren.

3) Ueberblick über die älteren Formen der Ablehnung des
Pronomens.

Es fragt sich nun, wie weit die an der mündlichen Sprachform eben beobachteten Neigungen zu den Ergebnissen stimmen, die die älteren Denkmäler darbieten. Die umfangreichste Sammlung der einschlägigen Beispiele, die sich freilich aller Arten noch vermehren lässt, giebt Jacob Grimm, vgl. Gramm. 42, 234-255, vgl. auch 291 Absatz 7. Hier sind allerdings die Beispiele, in denen die Verbalform ihr Subjekt aus dem Zusammenhang ergänzt, nicht geschieden von denjenigen, die das Subjekt nur durch die Verbalform kennzeichnen. Ausserdem sind die einzelnen Quellen nicht genügend auf ihre Abhängigkeit von der lateinischen Vorlage geprüft. Die althochdeutsche Benediktinerregel z. B., auf die Grimm (s. 243) wichtige Darlegungen stützt, darf als Zeuge nicht gelten, denn die Uebersetzung ist so sklavisch, dass sie sogar den Gebrauch des Subjektpronomens, in dem sich andere Denkmäler freier bewegen, streng der lateinischen Vorlage nachahmt, die an solchen Pronominalformen ungewöhnlich reich ist. Aehnlich steht auch die Tatianübersetzung wenigstens in bestimmten Partien. Es scheint mir deshalb geboten, Vorsicht zu üben, wenn die alte Fähigkeit der Verbalform, aus sich heraus ihr Subjekt zu kennzeichnen, aus solchen Denkmälern belegt werden soll, die unter dem Banne der lateinischen Sprache stehen. Denn schon die ältesten Glossen, diejenigen der Hrabanisch-Keronischen Sippe, zeugen für weit entwickelten Gebrauch des Subjektpronomens neben dem Verbum. Sie enthalten sich desselben freilich da, wo die Glossierung Wunderlich, Der deutsche Satzbau. 2. Aufl.

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nur Wort für Wort trifft; aber überall da, wo der Rahmen sich zur Wortverbindung oder zum Satze erweitert, schieben sie das Pronomen vor: utpote, so ich waniu SteinmeyerSievers 269, 1; que nocturnus corbus appellant, daz se nahtfocal heizzant 217, 34; alii avem esse contendunt, sume daz iz wari focal 217, 32; offindiculos, daz er ni mac fallan 252, 35.

Das gleiche lässt sich auch bei den übrigen Denkmälern der ältesten Zeit, vor allem dem Hildebrandsliede 1), beobachten, sie führen das Pronomen neben dem Verbum durch und zeigen nur eine weitgehende Freiheit in der Ergänzung des Subjektes aus dem Zusammenhange (vgl. S. 86, 90, 98 ff.). Ausserdem sehen wir, dass bestimmte Gebrauchsformen und innerhalb dieser wieder bestimmte Flexionen den Zutritt des Subjektpronomens länger ausschliessen.

(1) Die Heischeform entzieht sich noch heute im Imperativ dem Pronomen, das in der älteren Sprache auch dem jussiven Konjunktiv meist ferne bleibt.

(a) Der Imperativ, der bei Ulfilas das Pronomen überhaupt ausschliesst 2), entbehrt desselben auch in den altund mittelhochdeutschen Denkmälern mit Regelmässigkeit, vgl. Grimm 42, 236. Einzelne Ausnahmen erklären sich aus dem Zusammenhang, wie z. B. Tatian 3, 2 heil wis thu gebono follu! have gratia plena. Bei Otfrid mag das Metrum mitwirken:

1) Es ist natürlich dabei von Fällen abzusehen, in denen die Subjekte in Gegensatz treten: ibu dû mi ênan sagês, ik mi dê odre wet; auch Ik gihôrta dat seggen mag seine eigene Erklärung verlangen (vgl. Grimm 42, 251). Dagegen erscheinen beweiskräftig Stellen wie: dat ih dir it nû bi huldî gibu, wela gisihhu ih, ni wâniu ih; ih wallôta. Ueber dat in dêm sciltim stônt, vgl. S. 91.

2) Die altsächsischen und angelsächsischen Quellen gestatten dem Pronomen auch beim Imperativ freieren Eingang; noch weiter geht hier das Altnordische, vgl. Grimm a. a. O.

drof ni zuivolo thu thes. 1, 5, 28,

während in der Glosse az wis du für adesto (SteinmeyerSievers 1, 22, 7) vielleicht das Bestreben vorliegt, die Form sicher zu stellen.

In mittelhochdeutschen Denkmälern begegnet vereinzelt das vorgesetzte Pronomen, das in der Art der Interjektion 1) aufgefasst werden muss und das der lebhaften Sprache noch heute eigen ist:

nú wol úf, trûtel Adelheit! dû sprinc als ich dir sage.

Neithart 12, 15; Keinz u. a. s. Grimm a. a. O.

Auf der gleichen Ursache beruht auch das nachgesetzte Pronomen, das Grimm aus der Genesis mehrmals belegt und das bei Luther in merkbarem Gegensatz zu seiner sonstigen Sparsamkeit steht. Vgl. Besprenge du mich mit Hisoppen, szo werd ich rein (Busspsalmen) 1, 185 u. a. (vgl. „Untersuchungen“ S. 13). Desgleichen in der Septemberbibel Matth. 14, 16., 20, 4., 23, 32.; Mark. 6, 37., Joh. 7, 8.; 18, 31. u. a. Es ist bemerkenswert, dass die späteren Ueberarbeitungen hier das Pronomen tilgen, so die 2. Ausgabe der Busspsalmen von 1525, während das Pronomen der 2. Plur. im Neuen Testament auch im Imperativ durchgängig bewahrt bleibt. In der zwanglosen Sprache, vor allem den Mundarten, ist dieses Pronomen beim Imperativ noch heute beliebt: Mache auf du oder der Hencker sol dir auf deinen Kopf fahren. Schoch S. 81. Steh Du man immer recht vor'm Spiegel. A. Holz und J. Schlaf, Familie Selicke S. 6; Ach geh du ungezog'ner Junge ebenda u. a. Vgl. auch Weise § 82, 2.

1) Vgl. Weise Altenburger Mundart 82, 2: „Das Wort du kann auch einem Imperativ oder einer anderen Verbalform vorausgeschickt werden." Du, gieb mir einmal die Flasche her! Du, kannst du mir nicht einen Thaler borgen? Vgl. meine Umgangsprache 44 ff.

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