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70. Ich foll Andrer Ehre und guten Namen achten, schonen, schüßen, nie Verleumder, Låsterer, Klåtscher seyn. Verdiensten Lob, nud gált's dem Feinde auch! Den Mängeln Nachsicht und Entschuldigung! Dem Angefeindeten ein Schild! Ein Freund dem Feh. lenden, und nur des Fehlers, Feind!

A. T. Du sollst kein falsch Zeugniß reden wider deinen Nåch, sten. (2. Mos. 20, 16.) Du sollst kein Verleumder seyn. (3. Mos. 19, 16.) Sie kommen, daß sie schauen (ausspåhen), und meis nen es doch nicht von Herzen, sondern suchen (nur) etwas, das sie låstern mögen, gehen (dann) hin, und tragens aus. (Pf.41, 7.) Deine Zunge trachtet nach Schaden, und schneidet mit Lüs gen, wie ein scharf Scheermesser; du redest lieber Böses, denn Gu tes, und falsch, denn recht; du redest gern alles, was zum Vers berben dienet, mit falscher Zunge; darum wird dich Gott auch ganz und gar zerstören und ausrotten. (Ps. 52, 4—7.) Thue von dir den verkehrten Mund, und laß das Låstermaul fern von dir seyn! (Spr. Sal. 4, 24.) Falsche Mäuler decken (verber gen den) Haß, und wer verleumdet, ist ein Narr (Bisewicht). (Spr. Sal. 10, 18.) Wer seinen Nächsten schåndet, ist ein Narr; aber ein verständiger Mann stillet es (schweigt lieber). Ein Verleumder verråth, was er heimlich weiß; aber wer eines getreuen Herzens ist, verbirgt daffelbe. (Spr. Sal. 11, 12. 13.) Ein loser (schlechter) Mensch gråbt (strebt) nach Unglück, und in seinem Maul brennet Feuer. Ein verkehrter Mensch (Wort verdreher) richtet Hader (Streit) an, und ein Verleumder macht Fürsten (Vertraute) uneins. (Spr. Sal. 16, $7. 28.) Ein Böser achtet auf böse Mäuler, und ein Falscher gehorchet gern schädlichen Zungen. Wer Sünde zudecket, machet Freundschaft; wer aber die Sache eifert (der Zweiachsler), macht Fürsten (die besten Freunde) uneins. (Spr. Sat, 17, 4.9) Sey unverworren (habe nichts zu thun) mit dem, der Heimlichkeit offenbaret, und mit dem Verleumder und falschen Maul. (Spr.. Sal, 20, 19.) Handle deine (Streits) Sache mit deinem Nach. sten, und offenbare (aber dabei) nicht eines Andern Heimlichs keit, auf daß dirs nicht übel spreche, der es höret, und dein böses Gerücht nimmer ablasse (stets fortdauere). Wer wider seinen Nächsten falsch Zeugniß redet, der ist (wie) ein Spies, Schwert und scharfer Pfeil. (Spr. Sal. 25, 9. 10. 18.) Die Worte des Berleumders find wie Schläge (eigentlich: wie angenehme Speisen), und gehen durchs (leicht ins) Herz. (Spr. Sal. 26, 22.) - Sey nicht ein Ohrenblåser, und verleumde nicht mit

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deiner Zunge. Ein Dieb ist ein schändlich Ding; aber ein Ver leumder ist viel schändlicher. (Sir. 5, 16. 17.) Laß dich nicht Elug dunken, Jedermann zu tadeln. Wer (aber) alles zum Bes ften ausleget, der machet ihm viel Freunde; und wer das Beste zur Sache redet, von dem redet man wiederum das Beste. (Sir.6, 1. 5.) Horest du was Böses, das sage nicht nach; denn schwels gen schadet dir nicht. Du sollst es weder Freund noch Feind sagen, und offenbare es nicht, wo du es ohne böses Gewissen (auf dich zu laden) thun kannst; denn man höret dir wohl (gern) zu, und merket darauf; aber man_hasset dich gleichwohl. Haßt du (daher) etwas gehöret: so laß es (lieber) mit dir sterben: so hast du ein ruhig Gewissen; denn du wirst nicht davon berften, Sprich (a uch) deinen Freund (von dem du beleidigt zu seyn vermeinest) darum an; benn man lügt gern auf die Leutes darum glaube nicht alles, was du hörest. (Sir. 19, 6-10, 15) Die Ohrenbläser thun_ihnen selbst Schaden, und es har sie Nies mand gern um sich. (Sir, 21,31.) Wer Heimlichkeit offenbaret, der verliert den Glauben, und wird nimmermehr einen treuen Freund krigen. (Sir. 27, 17.) Der Ohrenbläser und falsche, böse Mauler sind verflucht; denn sie verwirren (entzweien) viele, Die guten Frieden haben, (in Eintracht und Rühe leben). Die Geißel machet Striemen; aber ein böses Maul zerschmettert die Gebeine und alles. Viele sind gefallen durch die Schärfe des Schwerts, aber nirgend so viele als durch böse Mäuler. Wohl dem, der vor bösem Maul bewahret ist, und von ihm ungeplagt bleibt! Du verzaunest deine Güter mit Dornen; warum machest du nicht vielmehr deinem Munde Thür und Riegel? Du wågest dein Gold und Silber; warum wågest du nicht deine Worte auf der Goldwage? (Sir. 28, 15. 21-23, 28. 29.)

N. T. Was richtest du deinen Bruder? Oder du anderer, was verachtest du deinen Brüder? Wir werden alle vor dem Richt Stuhl Christus dargestellt werden. (Rôm. 14, 10.) Gebet nicht Raum (Gehör) dem Låsterer. (Eph. 4,27.) Vor allen Dingen habet unter einander eine brünstige Liebe; denn die Liebe becket (entschuldiget) auch der Sünden Menge. (1. Petr. 4, 8.) Afterredet (schmäht euch) nicht unter einander. Es ist ein einziger Gesetzgeber (und Richter); der kann selig machen (lossprechen) und verdammen. Wer (aber) bist dû, der du einen andern (ver) urtheilest? (Jak. 4, 11, 12.) (Bibl. Gesch. 119, 216, 229, 268, 272, 331. 336. 356. 357.)

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71. Ich soll Andrer Leben, Gesundheit und Kraft schonen und zu erz halten suchen, ihnen durch Gewaltthat, Verführung und Vernachs lässigung daran nicht schaden. Der Brüder Tage zu verkürzen, ja zu verkümmern nur, o welche Schuld! Zur Selbsterrettung nur ist Nothwehr mir erlaubt.

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A. T. Wer Menschenblut vergießt, deß Blut soll wieder burch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen au feinem Bilde gemacht. (1. Mos. 9, 6.) Du sollst nicht töden, (2. Mos. 20, 13.) Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der foll (au ch) des Todes sterben. Hat er ihm aber nicht nachges stellet, sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hand fallen; so will ich einen Ort (eine Freistätte f. 4. Mos. 35, 6. 14. 5. Mol. 4, 41. 19, 9.) bestimmen, dahin er (vor dem Blutråcher) fliehen soll. (2. Mof. 21, 12, 13.) Wenn du ein neues Haus bauest: so mache eine Lehne (Geländer) darum auf deis nem (platten) Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus las dest, wenn Jemand herab fiele. (5. Mos. 22, 8.) Die Frucht der Gerechtigkeit (thätigen Menschenliebe) ist ein Baum des Lebens; und ein Weiser (Tugendhafter) nimmt sich der Leute herzlich an. (Spr. Sal. 11, 30.) Errette die, so man toden will, und entzeuch dich nicht von denen, die man würgen will. (Spr. Sal. 24, 11.) Sey nicht ein Löwe (grausam) in deinem Hause, und nicht ein Wütherich gegen dein Gesinde. (Sir. 14, 35.)

N. T. Ihr habt gehöret, daß zu den Alten gesagt ist: Du follst nicht toden; wer aber todet, der soll des Gerichts schuldig seyn. Ich (Jesus) aber sage euch: Wer mit seinem Bruder (ungerechterweise auch nur) zûrnet, der soll des Gerichts fchuldig seyn. (Matth. 5, 21. 22.) - So Jemand die Sets nen, sonderlich seine Hausgenossen (Blutsverwandten), nicht verforget, der hat den Glauben verleugnet, und ist årger, denn ein Heide. (1. Tim. 5, 8.) Wer seinen Bruder hasset, der ift (fo schlimm als) ein Todtschläger; und ihr wisset, daß ein Todtschläger nicht hat das ewige Leben bei ihm bleibend. (1. Joh. 3, 15.) Wir sollen (im Nothfalle) auch das Les ben für die Brüder lassen. (1. Joh. 3, 16.) (Bibl. Gesch. 4. 24. 68.75-78. 111, 134, 235, Jesus verschiedene Heilungen 338339.352. 20.)

72. Ich soll Andrer Eigenthum nicht an mich reißen oder schmälern, sondern es durch Rath und That erhalten und vermehren helfen. hinweg mit jeder Art von Raub und Trug! Gewissenhaft in Ar beit, handel, Zahlung! Schaden treu erseßt! "Unrechtes Gut gedeihet nicht!

A. T. Du sollst nicht stehlen. Laß sich nicht gelüften deines Nächsten Hauses, noch alles', das dein Nächster hat. (2. Mos. 20, 15. 17.). So Jemand eine Grube aufthut oder gråbet, und decket fie nicht zu, und fällt darüber ein Ochs oder Esel hinein: so soll es der Herr der Grube mit Geld dem Andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein seyn. Wenn Jemands Ochse eines Andern Och fen stößet, daß er stirbt: so sollen sie den lebendigen Ochsen ver. kaufen, und das Geld und das Aas auch thellen. Ists aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin (schon vorher) gewesen ist, und sein Herr hat ihn nicht verwahret: so soll er einen Ochsenum den andern vergelten, und das Aas haben. (2. Mos. 21, 33-36.) Wenn Jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt, und schlachtet oder verkauft es, der soll fünf Ochsen wiedergeben, oder vier Schafe. Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird darob geschlagen, daß er stirbt: so soll man kein Bluts gericht über jenen lassen (er) gehen; ist aber die Sonne über ihm aufgegangen: so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb (das Geraubte) wiedererstatten. Hat er nichts: so verkaufe man ihn (zum Sklaven) um seinen Diebstahl. Fins det man aber bei ihm den Diebstahl lebendig: so soll er es zweifåls. tig wiedergeben. Wenn Jemand einen Acker oder Weinberg be schädiget, daß er sein Vieh låsset Schaden thun, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten. Wenn ein Feuer auskommt und ergreifet die Dornen, und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet: so soll der es wiedererstats ten, der das Feuer angezündet hat. Wenn Jemand seinem Nåch. sten Geld oder Gëråthe zu behalten thut (verwahren gibt), und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen, und findet man den Dieb: so soll er es zweifältig wiedergeben; findet man aber den Dieb nicht: so soll man den Hauswirth vor die Götter (Obrig keit) bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe geleget. Wo Einer den Andern schuldiget (verklaget) um einigerlei Unrecht oder allerlei, das verloren ißt, der soll es zweis fältig seinem Nächsten wiedergeben. Wenn Jemand seinem Näch☛ ften irgend ein Vieh zu behalten thut, und es stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es Niemand Mma

fieht: so soll man es unter ihnen auf einen Eid bei dem Herrn (a n.) kommen lassen, ob er nicht seine Hand an feines Nächsten Habe geleget, und des Gutes Herr soll es annehmen (sich gefallen lassen), daß jener nicht bezahlen müsse. Stiehlt es ihm aber ein Dieb (gewaltsam in seinem Beiseyn): so soll er es seinem Herrn bezahlen. Wenn es Jemand von seinem Nächsten entlehe net, und es wird beschädiget, oder stirbt, daß sein Herr nicht da. bei ist: so soll er es bezahlen; ist aber sein Herr dabei: so soll er es nicht bezahlen, so ers um Geld gedinget hat. (2. Mof. 22, 1-15.) Du sollst deinem Nächsten nicht Unrecht thun, noch ihn berauben. Es foll (fogar) des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen (ohne seinen Willen nicht bis zum andern Tage vorenthalten werden). (3. Mos. 19, 13.) Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die vorigen (Vorfahren) gesetzt haben in deinem Erbtheil. (5. Mos. 19, 14.) So übervortheile nun Keiner seinen Nächsten, fondern fürchte dich vor deinem Gott. (3. Mos. 25, 17.) Wenn du deines Bruders Vieh siehest irre gehen: so sollst du es wieder zu deinem Bruder führen; wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist, und du kennst ihn nicht: so sollst du es in dein Haus nehmen, bis es dein Bruder suchet, und du es ihm wiedergebest. Also sollst du auch thún mit allem Verlornen. (5. Mos. 22, 1—3.) In deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, seyn; du sollst (auch) ein völlig und recht Gewicht haben. (5. Mos. 25, 14. 15.) Verflucht sey, wer seines Nächsten Grenze engert! Berflucht sey, wer das Recht des Fremdlings, des Waisen und der Wittwe beuget (verdrehet)! (5. Mos. 27, 17. 19.) Wer sein Geld nicht auf Wucher gibt, und nimmt nicht Geschenke über den Unschuldigen, der wird wohl bleiben. (Ps. 15, 5.) Das Wenige, das ein Gerechter hat, ist besser, denn das große Gut vieler Gott lofen. Der Gottlose borget, und bezahlet nicht; der Gerechte aber ift barmherzig und milde. (Pf. 37, 16, 21.) Unrecht Gut hilft nicht. (Spr. Sal, 10, 2.) Falsche Wage ist dem Herrn ein Gråuel; aber ein völlig Gewicht ist sein Wohlgefallen. (Spr. Sal. 11, 1.) Wer Korn inhålt, dem fluchen die Leute; aber Segen kommt über den, so es verkaufet. (Spr. Sal 11, 26.) Treibe nicht zurück die vorigen Grenzen, die deine Båter gemacht haben. - (Spr. Sal. 22, 28.) Gehe nicht (råuberisch aus) auf der Waisen Aefer; tenn ihr Erlöser (Beschüßer) ist mächtig und wird ihre Sache wider dich ausführen. (Spr. Sal. 23, 10. 11.)

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