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Zeit habe überzeugen lassen. Die drei Strabostellen über die Schifffahrt durch die Meerenge1) lassen tatsächlich eine andere Deutung nicht zu. Nur darf man nicht ohne weiteres, wie es die beiden eben genannten Autoren tun, voraussetzen, daß die 120 Schiffe, deren jährliche Durchfahrt durch die Straße von Bab-el-mandeb Strabo meldet3), sämtlich nach Indien gefahren seien. Er gibt vielmehr, worauf Kornemann 3) mit Recht stark hingewiesen hat, zwei Ziele außerhalb der Meerenge an. Neben der Ivdiný, was bei Strabo nur das indische Land, nicht das indische Meer bedeutet1), stehen die Aidiorinai ånga, das äthiopische Vorgebirge, das heutige Kap Guardafui an der ostafrikanischen Gewürzküste, die von den Aegyptern mit dem Namen Pant bezeichnet wird 5). Wer die Geschichte. des ägyptischen Handels von seinen Anfängen an kennt, der wird nicht im Zweifel sein, daß Strabos Angabe im wesentlichen den uralten Verkehr mit dem Lande Punt, mit den ἀκραί Αιθιοπικαι deckt. Und hier tritt wieder die Angabe des Plinius bestätigend hinzu, daß die Schiffahrt nach Indien bis auf die neue Entdeckung zu zeitraubend und mit zu großem Risiko verbunden gewesen sei, um einen größeren Umfang anzunehmen ®).

Dies große Risiko bestand aber, wie uns wieder Plinius sagt?), in der starken Seeräubergefahr, die die indischen Gewässer unsicher machte. Hier hat die römische Regierung, wieder nach dem Zeugnis des Plinius, mit starker Hand eingegriffen und Ordnung geschaffen. Sie hat sämtliche Schiffe, die jeweils nach Indien fahren wollten, zu Geschwadern zusammengefaßt und ihnen Bedeckungsmannschaften aus den bändischen Bognern mitgegeben. So war die Seeräubergefahr mit einem Schlage beseitigt. Und da gleichzeitig der kürzere Weg von Aden direkt nach Mangalore erschlossen wurde, so waren jetzt erst alle Vorbedingungen für das Aufblühen des unmittelbaren Verkehrs zwischen Indien und Aegypten gegeben, wie das Plinus ja auch ausdrücklich sagt).

Die Einführung des Convoisystems für die Ueberfahrt von Aden nach Mangalore setzt aber voraus, daß sich in Aden oder bei Aden eine römische Besatzung befunden hat, aus der die Bedeckungsmannschaften entnommen werden konnten. Somit fällt die römische Besetzung von Aden, die sich aus dem Periplus ergibt 9), zeitlich zusammen mit der Eröffnung der staatlich unterstützten direkten Mangalorefahrt. Diese Besetzung hat ja auch erst nach den eigenen Worten des Periplus der Stellung Adens als des großen Umschlagsplatzes

1) Str. II 118. XV. 686. XVII. 798.

2) XVII. 798.

3) A. a. O. 60 f.

4) Hier habe ich mich gerne von Leuze belehren lassen.

6) Str. XVII. 798: μέχρι τῆς Ἰνδικῆς καὶ τῶν ἀκρῶν τῶν Αιθιοπικῶν.

6) Plin. n. h. VI. 101.

2) N. h. VI. 105.

8) N. h. VI. 101.

9) Per. 26.

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Werner Schur, Zur neronischen Orientpolitik.

für den indisch-ägyptischen Handelsverkehr ein Ende gesetzt1). Sie ist demnach durch die Angaben des Plinius ebenfalls in die Regierungszeit Neros datiert.

Aus dem Vergleich des Periplus mit den Notizen des Plinius ergibt sich aber auch das entscheidende Kriterium für das Alter des griechischen Büchleins. Der Periplus zeigt uns eine völlig andere Weltlage als die Vorlage des Plinius. Das Erythräische Meer, das dort eben dem römischen Seefahrer erschlossen worden war, ist im Periplus ein mare Romanum. Der ägyptische Indienhandel, dessen erste vom Staate gegängelte Schritte wir bei Plinius gesehen haben, ist mündig geworden. Der römische Kaufmann beherrscht fast den ganzen Warenaustausch zwischen den Küsten des Indischen Ozeans, ohne noch irgendwo des Schutzes kaiserlicher Bogner zu bedürfen. Der Periplus gehört demnach aus inhaltlichen Gründen in die Zeit zwischen dem Werke des Plinius, dessen Erkundung in das Ende der 60er Jahre zurückgeht, und der Geographie des Ptolemaeus, die wesentliche Fortschritte in der Kenntnis Indiens aufweist2). Er muß, wie Kornemann richtig gesehen hat, auch älter sein als die Einziehung des Nabatäerreiches im Jahre 106. Wir werden wohl den Tatsachen am besten gerecht werden, wenn wir die Abfassung des Periplus in die Regierungszeit Domitians, und zwar näher dem Anfang als dem Ende setzen). Damit sind alle historischen Anspielungen in dem Buche am besten vereinbar.

Es ließe sich noch manches Problem angreifen, wo ich noch Gegeneinwände zu machen hätte. Besonders bedarf, wie schon bemerkt, die Chronologie der armenischen Feldzüge Corbulos einer erneuten Behandlung, die auf die Ausstellungen der Kritik Rücksicht nimmt. Aber die wesentlichen Streitfragen sind abgehandelt. Und ich hoffe, wesentliche Argumente zur Zerstreuung der aufgetauchten Bedenken beigebracht zu haben. Ich schließe mit dem aufrichtigsten Dank an alle Fachgenossen, die es mir durch öffentliche oder private Aeußerung ihres Urteils ermöglicht haben, von meinem Buche Abstand zu gewinnen und seine Fehler zu erkennen und zu berichtigen.

Breslau.

1) S. Kornemann, a. a. O. 63.

2) S. Klio Beih. XV. 53f.

3) Ich weiche hier auf Grund von Leuzes Einwänden nach reiflicher Ueberlegung von Kornemanns und meinem bisherigen Ansatz um etwa ein Jahrzehnt ab.

Mitteilungen und Nachrichten.

Epigraphische Miscellen.

Von H. Dessau.

1.

In dem Nachlaß meines Freundes H. Dressel († 1920) fanden sich zwei zusammengehörige Zettelchen, das eine mit einem primitiven Abdruck (einer sog. Durchreibung), das andere mit einer von ungeübter Hand herrührenden Abschrift der unter I mitgeteilten Inschrift; das Zettelchen mit der Abschrift trug von Dressels Hand die Bemerkung:

„Eingesandt aus Beyrouth: inscription sur une petite pierre de marbre brun grosse de 4 cent. environ... trouvée à Mossoul". Sieht recht verdächtig aus. 30. IX. 1909. Dr."

Von wem oder durch wessen Vermittlung die Zettelchen an Dressel gelangt sind, habe ich nicht feststellen können 1).

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Ohne Zweifel ist die Inschrift I unecht; aber sie ist die Kopie (eine moderne Kopie auf Stein) einer echten, deren Wortlaut sich ohne Mühe wiederherstellen läßt. Der Fälscher der Steinmetz oder vielmehr der Verfertiger der dem Steinmetzen vorgelegten Abschrift war mit den Elementen der lateinischen

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1) [Nachträglich erfuhr ich, Händler aus Beirut hier brieflich worden ist].

daß die Inschrift im Jahre 1909 von einem zum Kaufe angeboten aber zurückgewiesen

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Schrift nicht recht vertraut und hat so eine Anzahl Buchstaben mißverstanden; vollends mit den verschiedenen Ligaturen (Buchstabenverbindungen) hat er nichts anzufangen gewußt und einfach für jede ihren Kernbuchstaben gesetzt. Dagegen hat er die Zeilenabteilung des Originals und ebenso die dort durch absichtliche Tilgung einzelner Worte entstandenen Lücken (Z. 1. 3. 6) getreulich wiedergegeben.

Die meines Wissens bis jetzt noch nicht gedruckte Inschrift ist nicht ganz unwichtig und verdient jedenfalls ein Wort der Erörterung. Sie gehört zu einer Klasse von Inschriften, von der ich Inscr. Lat. sel. 505. 1070. 2300 -2304 eine Anzahl Beispiele gegeben habe: zu den Weihinschriften, die alte Legionssoldaten und zwar die eines oder auch zweier bestimmter Jahrgänge bei ihrer gemeinsamen Verabschiedung dem Kaiser oder irgend einer Gottheit, meistens für das Wohl des Kaisers, oder auch dem Statthalter gesetzt haben. Sie gehört zu den jüngsten dieser Gattung, sie ist nämlich gesetzt von den im Jahre 214 in die 1. parthische Legion eingetretenen Mannschaften, von den millites) leg(ionis) I P(arthicae) Sever(ianae) [Alexandrianae] q(ui) militare) coeperunt Messal(a) et Sabino cos. Jünger ist wohl einzig und allein die von Rekruten des Jahres 218 herrührende Inschrift Inscr. sel. 505. Die Legio I Parthica war eine der drei von Septimius Severus aus Anlaß seines großen parthischen Krieges geschaffenen Legiones Parthicae1); sie wurde mit der Legio III Parthica im Orient in der neueingerichteten Provinz Mesopotamia belassen und lag wahrscheinlich von Anfang an in Singara2), in der nach Tab. Peut. 85 Millien (südlich) von Nisibis gelegenen auch heute noch von den Einheimischen Sindjar genannten Stadt3), wo wir sie noch im 4. Jahrhundert treffen. Sindjar liegt einige Tagereisen westlich von Mosul; und wir müssen dahingestellt sein lassen, ob das Original der Inschrift nach Mosul gebracht oder nach Mosul nur eine handschriftliche Kopie der Inschrift gelangt ist, die dem Verfertiger der uns erhaltenen Steinabschrift vorgelegen hat; gänzlich aus der Luft gegriffen scheint das Dressel mitgeteilte „trouvée à Mossoul" nicht). Von Wichtigkeit wäre die Wiederauffindung der Inschrift, noch mehr freilich die ihrer verlorengegangenen Teile; denn verlorengegangen ist ohne Zweifel außer

1) Vgl. jetzt Ritterling, Real-Enc. XII 1309, 1435.

2) Inscr. sel. 9477, etwas vollständiger Bull. corr. hellén. 9, 1895, 81 (vgl. Ritterling a. a. O.).

3) Die Stadt ist unter anderm von Sachau 1880 (Reisen in Syrien und Mesopotamien 328) und von Sarre und Herzfeld 1907. 1916 (archäol. Reise im Euphrat- u. Tigris-Gebiet I 302 II 207) besucht worden. Sie verrät nach Herzfeld ihre Abstammung vom Römerlager durch die genau rechteckige Form ihres Mauerrings; aber Reste der Römerzeit hat sie, bis jetzt wenigstens, noch nicht von sich gegeben; abgesehen eben von dem einstweilen verschollenen Original der hier behandelten Inschrift. Das bleibt einer wohl nahen Zukunft vorbehalten. Dagegen hat Herzfeld (a. a. O. II 305) 35 Kil. östl. von Sindjar ein wohl erhaltenes römisches Castrum entdeckt, das er mit Zagurae der peutingerschen Tafel identifiziert.

4) [Die Notiz geht auf den S. 223 A. 1 erwähnten Händler zurück].

anderem 1) (z. B. der den Schluß bildenden Weihungsformel) die Angabe, in welchem Jahre der Regierung des Severus Alexander jene 214 eingetretenen Soldaten entlassen worden sind. Unter Severus Alexander ist die Inschrift zweifellos gesetzt, wie die Z. 1. 3. 6 erhaltenen Reste der Namen des Kaisers und der Kaiserin Mutter zeigen und zu deren Namen die offenbar von Tilgungen herrührenden Lücken bestens passen. Und ebenso ist kein Zweifel, daß die Inschrift von den Soldaten des Jahrgangs 214 bei ihrer Verabschiedung gesetzt ist, denn während ihrer langen Dienstzeit hatten die Soldaten eines bestimmten Jahrgangs keine Veranlassung, sich zusammenzutun und dem Kaiser ihre Verehrung zu bezeugen oder irgend einer von ihnen verehrten Gottheit ein Weihgeschenk zu stiften 2); es bezeichnen sich auch die von Soldaten einer bestimmten Jahresklasse gesetzten Inschriften meist ausdrücklich als im Jahr der Entlassung oder bei der Entlassung gesetzt 3). Nun ist die Tatsache, daß die im Jahre 214 eingestellten Leute einer der beiden mesopotamischen Legionen von Severus Alexander, also spätestens im Jahre 235, nach höchstens 21 Dienstjahren, entlassen worden sind, durchaus geeignet zu überraschen. Seit der Mitte des zweiten Jahrhunderts, oder vielmehr von Hadrian an, ist den Legionariern die Entlassung in Ehren erst nach 25 oder 26 Dienstjahren gewährt worden. So hat Septimius Severus die im Jahre 168 eingestellten Soldaten der ägyptischen Legio II Traiana im Jahre 194, und so noch Philippus Arabs die im Jahre 218 eingestellten der in Italien, bei Rom, kampierenden Legio II Parthica im Jahre 244 verabschiedet (Inscr. sel. 2304. 505). Sollte Alexander die Dienstzeit der Legionäre verkürzt, sein Nachfolger sie wieder verlängert haben? Das ist wenig wahrscheinlich. Oder liegt hier eine, einer oder beiden mesopotamischen Legionen gewährte Vergünstigung vor? Das ist eher möglich. Es ist nötig, einen Blick auf die damaligen Verhältnisse an der Ostgrenze zu werfen. Die Lage dort war äußerst schwierig. Etwa seit 224 drohte ein Krieg mit der neuen asiatischen Großmacht, mit den Persern, zu dessen Führung in großem Stil der Kaiser selbst im Jahre 231 nach dem Osten ging). Dort hatte er, erzählt der freilich mehr geschwätzige als genaue Herodian 6, 4, 7, zunächst verschiedene Meutereien niederzuschlagen. Aber schon vorher, schon vor dem Jahre 229, erzählt der zuverlässige Dio (80,4), der in diesem Jahre sein Geschichtswerk abschloß, waren gerade die mesopotamischen Legionen wiederholt aufsässig ge

1) Man darf annehmen, daß unter der eigentlichen Weihinschrift oder auf deren Seitenflächen die Namen sämtlicher an der Weihung beteiligter alter Soldaten, und zwar cum tribu(bu)s et patriis, wie es Inscr. sel. 505 heißt, verzeichnet waren.

2) Zusammengetan zu einer Weihung haben sich während ihrer Dienstzeit mitunter die aus einer bestimmten Gegend, einem bestimmten Stadtgebiet stammenden Soldaten einer Truppe (Inscr. sel. 2094. 2188); aber ein einzelner alter Jahrgang fand sich erst bei der Verabschiedung wieder zusammen.

3) Dies gilt nicht nur von den hierher gehörigen Inschriften von Legionariern, sondern auch von den gleichartigen Inschriften der Equites singulares des Kaisers CIL. VI 31143 ff. (s. z. B. Inscr. sel. 4833) und galt ebenso von den ähnlichen Inschriften der Prätorianer, von denen sich aber die eigentliche Weihungsformel kaum jemals erhalten hat (doch vgl. Inscr. sel. 2097).

4) Eckhel 7, 274.

Klio, Beiträge zur alten Gesch. XX (N. F. II) 2.

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