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sich nach der Zahl der Fahre; wie die Zeit eines Miethlings soll er bei ihm seyn. 51. Wenn noch viele der Fahre, so soll er nach ihrem Verhältnisse seine Lösung zurückzahlen von seinem Kaufpreise; 52. und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so berechne er es ihm; nach Verhältniß seiner Fahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53. Wie ein Miethling Jahr für Fahr soll er bei ihm seyn; er soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. 54. Und wenn er nicht gelöset wird in dieser Weise, so gehe er frei aus im Zubeljahre, er und seine Söhne mit ihm. 55. Denn mir find die Söhne Israels Knechte, meine Knechte sind sie, die ich ausgeführet aus dem Lande Aegypten. Ich bin Jehova, euer Gott.

Cap. XXVI, 1. 2.

Verbot der Abgötterei. XXVI. 1. Ihr sollt euch keine Gößen machen, und kein Schnik- oder Standbild euch aufrichten, und keine Steine mit Bildwerk sollt ihr sehen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin Jehova, euer Gott. 2. Meine Muhetage follt ihr beobachten, und mein Heiligthum ehren. Ich bin Schova.

nicht um Bucher geben. 38. Ich bin Hehova, euer Sett, der euch ausgeführet aus dem Lande Segypten, um euch das Land Canaar zu geben, um euer Gott zu seyn. 39. Und so dein Bruder verarmet neben dir, und sich dir verkaufet, so sollst du ihn sicht Knechtes Dienst thun lassen; 40. wie an Miethling, wie ein Beisaß soll er bei die fern, bis zum Subeljahre soll er bei die dienen: 41, dann gehe er frei aus von da, er und seine Söhne mit ihm, und tomme wieder zu seinem Geschlechte, und jam Eigenthume seiner Väter komme er wieder. 42. Denn meine Knechte sind sie, die ich ausgeführet aus dem Lande Aegyp ten; se sollen nicht verkauft werden, wie man Knechte verkauft. 43. Du sollst nicht über ihn herrschen mit Härte, und fürchte dich vor deinem Gott. 44. Dein Knecht and dene Magd, welche du haben darfft: von den Völkern rings um euch her, von then möget ihr Knecht und Magd kaufen. 5. Und auch von den Söhnen der Beisaßen, he sich aufhalten bei euch, von ihnen möget the laufen und von ihrem Geschlechte bei euch, das sie gezeuget in eurem Lande, sund je mogen cuer Eigenthum seyn, 46. und ihr möget se vererben auf cure Söhne nach ach als Eigenthum, auf ewig möget ihr je als Enechte brauchen; aber über eure Brider, die Söhne Israels, einer über feinen Bruder, sollt ihr nicht herrschen 47. Und so ein Fremdling oder Beisaß delt, und meine Gebote beobachtet, und vermögend wird neben dir, und dein Bru- sie thuet: 4. so gebe ich eure Negen zu ihder verarmet neben ihm, und verkauft sich rer Zeit, und das Land giebt seinen Ereinem Fremdlinge, Beisaßen bei dir, oder trag, und der Baum des Feldes giebt seine kem Errislinge des Geschlechtes eines Frucht. 5. Und es reichet euch die Dresch Fremblings: 48. so soll, nachdem er ver- zeit an die Weinlese, und die Weinlese leuft worden, Lösung für ihn seyn; einer reichet an die Saatzeit, und ihr esset euer un feinen Brüdern soll ihn lösen. 49. Ent- Brødt zur Sättigung, und wohnet sicher in her sein Dheim, oder der Sohn seines eurem Lande. 6. Und ich schaffe Frieden Chems soll ihn lösen, oder einer von sei- im Lande, daß ihr schlafet, und niemand richten Blutsverwandten aus seinem euch schrecket; und ich vertilge die wilden Beiblichte soll ihn lösen; oder wird er ver- Thiere aus dem Lande, und das Schwert migen, so löse er sich selbst. 50. Und soll nicht gehen durch euer Land. 7. Und Sabre an, da er verkauft worden bis zum euch durch's Schwert; 8. und es jagen da ne er mit seinem Käufer vom ihr iaget eure Feinde, und sie fallen vor

mit Härte.

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Cap. XXVI, 3-46.

Segen und Fluch.

3. Wenn ihr in meinen Saßungen wan

Sabel, und sein Verkaufpreis richte fünf von euch hundert, und hundert von

euch werden zehentausend jagen, und eure Feinde fallen vor euch durchs Schwert. 9. Und ich wende mich zu euch, und mache euch fruchtbar, und mehre euch, und halte meinen Bund aufrecht mit euch. 10. Und ihr esset das altgewordene Alte, und das Alte werdet ihr wegthun vor dem Neuen. 11. Und ich mache meine Wohnung unter euch, und meine Seele wird euch nicht verschmähen; 12. und ich wandle unter euch, und bin euer Gott, und ihr sollt mein Volk seyn. 13. Ich bin Jehova, euer Gott, welcher euch ausgeführet aus dem Lande Aegypten, daß ihr nicht mehr dessen Knechte seyn solltet, und ich zerbrach euer Foch, und ließ euch aufrecht wandeln.

14. Wenn ihr aber mir nicht gehorchet, und nicht thut all diese Gebote, 15. Und wenn ihr meine Saßungen verachtet, und meine Nechte verwerfet, so daß ihr nicht thut all meine Gebote, daß ihr den Bund mit mir brechet: 16. so will auch ich solches gegen euch thun, und ich bestelle über euch Schrecken, Schwindsucht und hißiges Fieber, welche machen, daß die Augen erleschen, und die Seele verschmachtet; und ihr sollt vergeblich euren Samen fäen, und eure Feinde sollen ihn verzehren. 17. Und ich richte mein Angesicht wider euch, daß ihr geschlagen werdet vor curen Feinden, und die euch hassen, über euch herrschen, und ihr fliehet, ohne daß man euch jaget. 18. Und wenn ihr bis zu diesem mir nicht gehorchet, so züchtige ich euch noch siebenmal mehr ob euren Sünden, 19. und breche euren frechen Stolz. Und ich mache euren Himmel wie Eisen, und eure Erde wie Erz, 20. daß vergeblich eure Kraft sich aufreibe; und euer Land soll nicht seinen Ertrag geben, und der Baum des Feldes soll nicht seine Frucht geben.

21. Und wenn ihr mir entgegenwandelt, und nicht wollt mir gehorchen, so schlage ich euch noch siebenmal mehr euren Sünden gemäß. 22. Und ich sende über euch die Thiere des Feldes, daß sie euch der Kinder berauben, und eure Heerden verzehren, und cure Zahl vermindern, daß eure Straßen öde werden.

23. Und wenn ihr durch dieses euch nic von mir zurechtweisen lasset, und mir en gegenwandelt: 24. so wandle auch ich eu entgegen, und schlage auch ich euch siebe mal ob euren Shinden. 25. Und ich brin über euch das Schwert, das die Rache m nes Bundes übet, daß ihr euch zurückzi het in eure Städte; und sende Peft unt euch, daß ihr hegeben werdet in Feind Hand, 26. indem ich euch die Stüße d Brødtes zerbreche, daß zehen Weiber ei Brodt backen in Einem Ofen, und sie ei das Brødt zurückgeben nach dem Gewicht und ihr esset und nicht satt werdet.

27. Und wenn ihr dadurch mir nicht horchet und mir entgegenwandelt: 28. wandle auch ich euch entgegen im Grim und züchtige äuch ich euch siebenmal ob eur Sünden. 29. Und ihr sollt das Fleisch rer Söhne essen, und das Fleisch eu Töchter sollt ihr essen. 30. Und ich v tilge eure Höhen, und rotte eure Sonn säulen aus, und werfe cure Leichname die Trümmer eurer Gößen, und me Seele verabscheuet euch. 31. Und ich ma eure Städte zu Trümmern, und verwi eure Heiligthümer, und will mich nicht ben an eurem lieblichen Geruch. 32. ich verwüste das Land, daß darüber sich e sehen eure Feinde, so darin wohnen. 33. i euch will ich zerstreuen unter die Völ und hinter euch das Schwert auszieh und euer Land soll wüste seyn, und e Städte Trümmer.

34. Alsdann wird das Land seine Mi jahre abtragen, die ganze Zeit der Ver stung, da ihr im Lande eurer Feinde s alsdann wird das Land ruhen, und ab gen seine Nuhejahre; 35. die ganje der Verwüstung wird es ruhen, was es i geruhet in euren Nuhejahren, als ihr d wohnetet. 36. Und die übriggeblieben euch, in ihre Herzen will ich Feigheitt gen in den Ländern ihrer Feinde, da jaget das Nauschen eines verweheten 2 tes, und sie fliehen, wie vor dem Schw und fallen, ohne daß man se jaget, 37. stürzen einer über den andern, wie vor Schwerte, ohne daß man sie iaget;

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ihr werdet nicht Stand halten vor euren
Feinden. 38. Und ihr sollt umkommen un-
ter den Heiden, und das Land eurer Feinde
soll euch freßen. 39. Und die übergeblieben
von euch, se sollen hinschwinden durch ihre
Miscthat in den Ländern eurer Feinde,
und auch durch die Missethat ihrer Väter
mit ihnen hinschwinden. 40. Da werden
se bekennen ihre Missethat und die Misse-
that ihrer Väter durch ihren Abfall, den
ße an mir begangen, und auch daß sie mir
entgegengewandelt. 41. Auch ich werde ih-
nen entgegenwandeln und sie bringen ins
Lænd ihrer Feinde. Oder es sei, daß dann
sich demüthiget ihr unbeschnittenes Herz,
und se dann abtragen die Strafe ihres Ver-
gehens: 42. dann gedenke ich meines Bun-
des mit Zakob, und auch meines Bundes
mit jeak and meines Bundes mit Abra-
kim will ich gedenken, und des Landes will
ich gedenken. 43. Denn das Land wird ver-
lafen seyn von ihnen, und abtragen seine
Kuhrjahre, wenn es verödet ist von ihnen,
and je werden die Strafe ihres Vergehens
detragen, darum, ja darum daß sie meine
Rechte verachtet, und meine Sahungen ver-
chihet haben. 44. Aber auch noch das,
wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, will
ich sie nicht verachten, und sie nicht ver-
hmdhen, so daß ich sie nicht vernichte,
ie ich meinen Bund breche mit. ihnen;
Jenn ich bin Jehova, ihr Gott. 45. Und
ich gedenke ihnen meines Bundes mit den
Vorfahren, welche ich ausführte aus dem
Lande Regipten vor den Augen der Völker,
m ihr Gott zu seyn. Ich bin Schova.
6. Das sind die Satzungen und die
Rechte und die Gesetze, welche Jehova
gefellet zwischen sich und den Söhnen Is-
rals auf dem Berge Sinai durch Mose.

Cap. XXVII.
Sen der Lösung der Gelübde.
VII. 1. Und Jehova redete zu Mose,

des Mannsbildes von zwanzig Jahr alt bis zu sechszig Jahr alt, es sei deine Schäßung fünfzig Seckel Silbers, nach dem Seckel des Heiligthums; 4. und ist es ein Weibsbild, so sei deine Schäßung dreißig Seckel; 5. und ist es von fünf Jahr alt bis zu zwanzig Jahr alt, so sei deine Schäßung, des Mannsbildes zwanzig Seckel, und für das Weibsbild zehen Seckel; 6. und ist es von einem Mond alt bis zu fünf Jahr alt, so sei deine Schäßung, des Mannsbildes fünf Seckel Silbers, und für das Weibsbild drei Seckel Silbers; 7. und ist es sechszig Fahr alt und darüber, ist es ein Mannsbild, so sei deine Schäßung fünfzehen Seckel, und für das Weibsbild zehen Seckel. 8. Und wenn er zu arm ist für deine Schäßung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Prießter schäße ihn; nach Verhältniß des Vermögens des Geløbenden soll ihn der Prießter schäßen.

9. Und ist es Vich, wovon man Opfergabe dem Jehova darzubringen pflegt, so soll alles, was man davon dem Jehova giebt, heilig seyn. 10. Man soll es nicht verwechseln noch vertauschen, gutes mit schlechtem, oder schlechtes mit gutem; und wenn man ein Vich vertauschet mit einem andern, so soll dasselbe und sein Tausch heilig seyn. 11. Und ist es irgend ein unreines Vich, wovon man keine Opfergabe dem Jehova darzubringen pflegt, so stelle man das Vich vor den Priester, 12. und der Priester schäße es, wie gut oder wie schlecht es sei; nach deiner Schäßung des Priesters, also soll es gelten. 13. Und

wenn man es lösen will, so lege man das Fünftheil hinzu zu deiner Schäßung.

14. Und so iemand sein Haus dem Je

hova heiliget, so schäbe es der Priester,

wie gut oder wie schlecht es sei; so wie es der Priester schäßen wird, also soll es gelten. 15. Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so lege er das Fünftheil

unb forach: 2. Rede zu den Söhnen Is- des Geldes deiner Schäßung hinzu, so ist red and sprich zu ihnen: So jemand es sein.

in Gelde dem Sehova weihet, so sollen

16. Und wenn jemand vom Felde seines

how gelten. 3. Und es sei deine Schäßung, so richte sich deine Schäßung nach seiner naar Schätzung die Seelen dem Se- Eigenthums etwas dem Jehova heiliget,

Aussaat, ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Seckel Silbers. 17. Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiliget, so soll es gelten nach deiner Schäßung; 18. wenn er aber nach dem Jubeljahre sein Feld heiliget, so berechne ihm der Priester das Geld nach Verhältniß der Jahre, die übrig sind bis zum Jubeljahre, und es werde abgezo gen von deiner Schäßung. 19. Und wenn der Heiligende sein Feld lösen will, so lege er das Fünftheil des Geldes deiner Schäßung hinzu, so bleibt es ihm; 20. wenn er aber sein Feld nicht löset, und man verkauft das Feld an einen andern Mann: so kann es nicht wieder gelöset werden, 21. und das Feld ist, wenn es frei wird im Jubeljahre, dem Jehova heilig, wie verbannetes Feld: dem Priester soll es gehören als sein Eigenthum,

22. Und wenn jemand sein erkauftes Feld, das nicht vom Felde seines Eigenthums ist, dem Fehova heiliget: 23. fo berechne ihm der Priester den Betrag deiner Schäßung bis zum Zubeljahre, und er gebe deine Schäßung an selbigem Tage, dem Jehova heilig. 24. Im Jubeljahre kommt das Feld zurück an den, von welchem er es gekauft, dem es gehöret als Land-Eigenthum.

25. Und alle deine Schäßung soll gesche hen nach dem Seckel des Heiligthums: zwanzig Gera machen einen Seckel.

26. Nur das Erstgeborne, welches dem

Jehova durch die Erstgeburt heilig ist, o Vich, das soll kein Mensch heiligen; • Dchs, ob Schaf, es ist dem Zehova heili 27. Ist es aber vom unreinen Vich, löse man es nach deiner Schäßung, un lege das Fünftheil hinzu; und wenn nicht gelöset wird, so werde es verkau nach deiner Schäßung.

28. Nur alles Verbannete, was jemai dem Jehova weihet von allem, was se ift,von Menschen und Vich und vom Fel seines Eigenthumes: das soll nicht verka fet und nicht gelöset werden; alles Verba nete ist ein Hochheiliges Jehova's. 29. Ke Verbanneter, wer verbannet ist von Mensche foll gelöset werden; er soll getödtet werde 30. Und aller Zehente des Landes, vo Samen des Landes und von den Frücht der Bäume, gehöret dem Schova, ist de Schova heilig. 31. Und wenn jemand was von seinem Zehenten lösen will, lege er das Fünftheil hinzu. 32. Und al Zehente vom Nind- und Klein-Vich, v allem, was unter dem Stabe vorbeigeh das Zehente soll dem Jehova heilig sery 33. man soll nicht untersuchen, wie g oder schlecht es sei, und es nicht vert schen; und wenn man es vertauschet, soll dasselbe und sein Tausch heilig fen nicht gelöset werden.

34. Das sind die Gebote, welche Beh Mose'n geboten an die Söhne Israels dem Berge Sinai.

Cap. I.

Das vierte Buch Mose.

auf der ganzen Gemeinde der Söhne

Zählung der Israeliten; Ausnahme und Anstellung_raels nach ihren Geschlechtern, nach il

der Leviten.

I. 1. Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai im Versammlungszelte, am ersten des zweiten Monden, im zweiten Fahre nach ihrem Auszuge aus dem Lande Aegypten, und sprach: 2. Nehmet die Summe

Stammhäusern, nach Zahl der Nam aller Männlichen nach ihren Köpfen; 3. zwanzig Jahren und drüber, alle, die ziehen zum Heere in Israel, sollt ih mußtern nach ihren Heeren, du und A 4. Und bei euch sei ie ein Mann für

!

Stamm, der Haupt von seinem Stammhause ift. 5. Und das sind die Namen der Männer, de euch beistehen sollen: für Nuben, Elur, Sohn Sedeurs; 6. für Simen: Eelamiel, Sohn Zurisadai's; 7. für Juda: Rahchon, Sohn Amminadabs; 8. für Sfefchar: Nethaneel, Sohn Zuars; 9. für zeichneten nach ihren Geschlechtern, nach Schulon: Eliab, Sohn Helons; 10. für ihren Stammhäusern, nach Zahl der Nadie Söhne Fosephs, für Ephraim: Eli- men, von zwanzig Fahren und drüber, alle, fama, Sohn Ammihuds; für Manasse: die auszogen zum Heere, 27. die GemuGamliel, Sohn Pedazurs; 11. für Ben- sterten vom Stamme Juda vier und siebenjamin: Abidan, Sohn Gideoni's; 12. für zig tausend und sechshundert.

ihren Stammhäusern, nach Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und drüber, alle, die auszogen zum Heere, 25. die Gemufterten vom Stamme Gad fünf und viersig tausend sechshundert und fünfzig.

26. Von den Söhnen Juda's, ihre Ver

Dan: Thieser, Sohn Ammisoðai's; 13. für

28. Von den Söhnen Issaschars, ihre

: Basel, Sohn Ochrans; 14. für Verzeichneten nach ihren Geschlechtern, Sad: Eliasaph, Sohn Deguels; 15. für nach ihren Stammhäusern, nach Zahl der Naphthali: Thira, Sohn Enans. 16. Diese Namen, von zwanzig Jahren und drüber, weren Gemeinde-Berufene, Fürsten ihrer alle, die auszogen zum Heere, 29. die Geiteren Stämme; Häupter der Haufen mußterten vom Stamme Issaschar vier und sraels waren sie. 17. Und Mose und Aa- fünfzig tausend und vierhundert.

con nahmen diese Männer, welche angegn find mit Namen, 18. und versam Verzeichneten nach ihren Geschlechtern, melten die ganze Gemeinde am ersten des nach ihren Stammhäusern, nach Zahl der weiten Monden. Und sie ließen sich in Namen, von zwanzig Jahren und drüber, ihren Geschlechtern, nach ihren Stamm- mußterten vom Stamme Sebulon sieben und Geburts-Verzeichnisse eintragen nach alle, die auszogen zum Heere, 31. die Ge binfern, nach Zahl der Namen, von fünfzig tausend und vierhundert. panga Sahren und drüber, nach ihren

30. Von den Söhnen Sebulons, ihre

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32. Von den Söhnen Josephs, von den

Kini, 19. so wie Jehova Mose'n gebo- Söhnen Ephraims, ihre Verzeichneten nach ten; and so mußterte er sie in der Wüste ihren Geschlechtern, nach ihren Stamm21. Und es waren die Söhne Rubens, zig Jahren und drüber, alle, die auszodes Ergebornen von Israel, ihre Verzeich- gen zum Heere, 33. die Gemusterten vom arten nach ihren Geschlechtern, nach ihren Stamme Ephraim vierzig tausend und fünf

häusern, nach Zahl der Namen, von zwan

Stammfern, nach Zahl der Namen, hundert.

nach ihren Köpfen, alle Männlichen von agen zum Heere, 21. die Gemusterten vom nach ihren Stammhäusern, nach Zahl der en und drüber, alle, die aus Verzeichneten nach ihren Geschlechtern, Stamme Ruben sechs und vierzig tausend Namen, von zwanzig Jahren und drüber, 22. Von den Söhnen Simeons, ihre Gemusterten vom Stamme Manasse zwei Seiten nach ihren · Geschlechtern, und dreißig tausend und zweihundert.

34. Von den Söhnen Manaffe's, ihre

und fünfhundert.

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nach ihren Stammhäusern, ihre Gemußter

alle, die auszøgen zum Heere: 35. die

adh Zahl der Namen, nach ihren Köp- Verzeichneten nach ihren Geschlechtern, fle Männlichen von zwanzig Jahren nach ihren Stammhäusern, nach Zahl der brüber, alle, die auszøgen zum Heere, Namen, von zwanzig Jahren und drüber, new und fünftig tausend und dreihundert. mufferten vom Stamme Benjamin fünf und Gemusterten vom Stamme Simeon alle, die auszogen zum Heere, 37. die Gem den Söhnen Gads, ihre Ver- dreißig tausend und vierhundert.

36. Von den Söhnen Benjamins, ihre

en nach ihren Geschlechtern, nach

38. Von den Söhnen Dans, ihre Ver

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