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ihr gloria durch die bestimmte Gnadenversicherung aus dem Munde des Geistlichen.

Nachdem hiermit die Gemeinschaft der Gemeinde mit ihrem Herrn zur vollen Integrität hergestellt worden, entfaltet sich das Gnadenleben derselben: zuerst im Worte. Eingeleitet wird dieser Vollzug der Gnadengemeinschaft durch die Begrüßung zwischen dem Geistlichen und der Gemeinde, nämlich durch das Wort des Geistlichen: „der Herr sey mit euch” (oder: „Friede sey mit euch”), und die Erwiderung der Gemeinde: ,,und mit deinem Geist" (2 Tim. 4, 22.). An Festtagen mag sich diese Begrüßung überdieß zu kurzen biblischen, den Inhalt der Festbetrach tung der Gemeinde ankündigenden und von ihr erwiderten Zurufen erweitern, z. B. am Advent: ,,Bereitet den Weg des Herrn" ,,Und machet seine Steige richtig. Halleluja" zc. Vor die nun folgenden biblischen Lectionen hat die römische Kirche mit richtigem Gefühle ein kurzes, zusammenfassendes, dem Charakter der Kirchenzeit entsprechendes Bittgebet, die Collecte, gesezt, und die evangelische Kirche hat es aufgenommen: die reformirte in einem freien Gebet um Erleuchtung des heil, Geistes, die lutherische in der alten Form der Collecte. Wir haben sie noch, wiewohl erweitert, im Altargebete vor der Predigt. Indem wir mit der alten Kirche wieder die biblischen Lectionen am Altar einführen, ist von selbst zu jener alten angemesseneren kurzen Collectenform zurückzukehren,

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Die selbständigen biblischen Lectionen, die wir in den vorreformatorischen Kirchen auf verschiedene Weise, in der römischen Kirche als Epistel- und Evangelienlection eingeführt sehen und die die lutherische Kirche beibehalten, die englische so sehr ausgeführt hat, sind von uns unbedingt wieder aufzunehmen a). Und man muß sich nur wundern,

a) Vergl. Nißsch, praktische Theologie. II, 2, 2. S. 312–324. Ranke, römisches Perikopensystem, 1847, und kritische Zusam

wie diese selbständigen Lectionen am Altar in einzelnen Theilen der evangelischen Kirche haben abkommen können, da eben die evangelische Kirche ein Hauptgewicht darauf legt, daß die Gemeinden mit Gottes Wort vertraut gemacht werden. Allmählich hat sich in der abendländischen Kirche, wie bekannt, für diese Lectionen ein fester Perikopen.cyclus gebildet, welcher auf die Eigenthümlichkeit und Bedeutung der Kirchenzeiten möglichste Rücksicht nimmt. Auch bei uns sind dieselben in Gebrauch geblieben, obwohl nur für die Kanzel als Grundlage der Predigt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Perikopen beizubehalten seyen, um so mehr, als für das Lesen und Erklären fortlaufender Stücke der heil. Schrift in den Bibelstunden Raum gegeben ist. Doch soll hiermit eine Fortbildung der überlieferten Perikopenordnung theils durch einzelne Lenderungen, theils durch Aufstellung neuer Perikopenkreise, wie beides bei uns bereits begonnen worden, keineswegs ausgeschlossen werden. Insonderheit scheint es zur Vollständigkeit zu gehören, daß sich mit der epistolischen und evangelischen Lection auch eine prophetische, resp. alt= testamentliche verbinde. Sofern aber die Kürze der Zeit eine Beschränkung fordert, ist wenigstens Eine, das Evangelium, zu verlesen, und die andern, wenn nicht eine derselben als Text mit der Predigt verbunden wird, sind in die Nebengottesdienste zu verweisen.

Zwischen Epistel und Evangelium fallen in der katholischen Kirche die Hauptgefänge, die Sequenzen zc. als Ausführungen des Halleluja, welches schon in der alten Kirche, zuerst als Hallelujapsalm, dann als einfaches Halleluja, hier feine Stelle hatte. Auch die lutherische Kirche verlegte hierher das Hauptlied. Und mit Recht ward dasselbe mit den biblischen Lectionen verbunden. Denn was ist natürlicher, als daß die Gemeinde, wenn sie die Heilsthat des

menstellung der innerhalb der evangelischen Kirche Deutschlands eingeführten neuen Perikopenkreise, 1850.

Tages aus dem Worte Gottes vernimmt, ihre Freude und ihr Lob darüber vor Gott ausspreche! Dadurch, daß spåter die liturgischen Acte vor der Predigt größtentheils eingingen, rückte das Hauptlied unmittelbar vor die Predigt, wo es, durch keine vorausgehende Verkündigung motivirt, eine ungeeignete Stellung hat. Das Richtige ist, es wieder mit den biblischen Verlesungen zu verbinden, und zwar ist hier, im Unterschied vom Eingangsliede, das subjective Lied an feinem Orte.

Auf das Evangelium ließ die lutherische Kirche das Glaubensbekenntniß folgen, welches in der alten Kirche am Eingang der Gläubigenmesse gestanden ist und in der römischen Kirche den Uebergang von der Vor- zur eigent= lichen Messe bildet. So lange noch ein Gegensatz zwischen Gläubigen und Katechumenen im Gottesdienste stattfand, stellte fich's als das Natürliche dar, dieses specifische Band des Glaubens in die Gläubigenmesse aufzunehmen. Nachdem aber jener Unterschied geschwunden war, ward es ebenso natürlich, daß es in den didaktischen Theil des Gottesdienstes herüberkam, und es bildet hier als Bekenntniß der in Glaubenseinheit mit der ganzen christlichen Kirche stehenden Gemeinde einen sehr passenden Uebergang von der Verlefung des göttlichen Bibelwortes zur freien Auslegung defselben durch den Prediger, dessen Stellung und Thätigkeit im Gottesdienste den Glauben der Gemeinde zu seiner Voraussetzung hat. Die Einreihung des Glaubensbekenntnisses nach der Predigt bei Calvin steht im Zusammenhang mit seiner völlig neuen Construction des Gottesdienstes, verträgt fich aber nicht mit der alten traditionellen Ordnung. Daß in der alten Kirche das nicänische Symbolum gebraucht wurde, war durch die arianischen Streitigkeiten hervorgerus fen; für unsere Zeit genügt das apostolische, und nur an Festen dürfte jenes ausführlichere zu benutzen seyn. Der Glaube kann von der Gemeinde selbst auch in Liedform ge. sungen werden, wofür in lutherischen Landen das luther':

sche Lied:,,Wir glauben all' an Einen Gott" 2c. gebräuchlich gewesen.

Da das Glaubensbekenntniß in der alten Kirche am Eingang des Communionactes stand, so folgte unmittelbar auf die Verlesung des Evangeliums die Predigt. Von der katholischen Kirche wurde dieselbe aus dem Hauptgottesdienste gänzlich verwiesen. Die Reformation hat sie in ihre ursprüngliche Stelle wieder eingesetzt, und hier muß fie bleiben. Denn die Predigt bildet in ihrer Subjectivität die nothwendige Ergänzung zur Objectivität der Liturgie, Und nur dadurch, daß sie dem Hauptgottesdienst eingegliedert bleibt, empfängt dieser seine immer neu anregende Lebendigkeit, während andrerseits die individuellen Glaubensregungen, welche die Predigt erweckt, durch die Liturgie in ihrem gesunden Maß und in natürlicher Uebereinstimmung mit den allgemeinen christlichen Gemüthszuständen erhalten werden. Die Geschichte unserer Kirche sagt uns auch, daß diese Mitaufnahme der Predigt in den Hauptgottesdienst eines ihrer wesentlichsten Bedürfnisse ausmache.

Wo der Glaube von der Gemeinde gesungen wird, ist derselbe die natürliche Ueberleitung zur Predigt; außerdem hat ein auf den Heilsinhalt der Kirchenzeit bezügliches oder Gottes Segen für die Betrachtung des Worts erflehendes Lied, nicht jedoch ein den speciellen Inhalt der Predigt anticipirendes seine Stelle. Ebenso ist es durch die Bedeu tung der Predigt gefordert, daß sich die Gemeinde zum Inhalt derselben durch Absingung eines oder mehrerer Verse betend und gelobend bekenne. Und es darf zwischenhinein nicht das allgemeine Kirchengebet, sondern allein ein homiletisches Schlußgebet gestellt werden. Nach diesem Gesange finden die kirchlichen Verkündigungen, namentlich die Unkündigung der begehrten Fürbitten und die Vermahnung zur Mildthätigkeit (bezüglich der folgenden Sammlung) statt, welche die Gemeinde mit ihrem Amen erwidert. Hierauf verläßt der Geistliche die Kanzel, die er während des Ges

fanges vor der Predigt betreten hatte, und es kehrt die Handlung wieder an den Altar zurück.

In der nun folgenden Communionhandlung (als dem zweiten Theil des Gottesdienstes) steht bei den vorreformatorischen Kirchen das Offertorium voran. Dieses muß die evangelische Kirche umbilden. Denn sie kann es nicht in der Weise der alten Kirche (als eucharis stische Darbringung) vollziehen, weil die Sitte, daß die Gemeinde selbst die Gaben an Brod und Wein für die Sacramentshandlung darreicht, nun einmal abgekommen ist; und sie will es nicht im Sinne der römischen Kirche als propitiatorische Darbringung, weil sie die katholische Lehre vom Sühnopfer in der Messe auf Grund des Wortes Gottes verwerfen muß. Wohl aber dürfte hier ein die Communion einleitendes Opferlied, d. h. ein solches Lied gesungen werden, worin die Gemeinde sich Gott im Geiste zu einem Opfer darbringt. Und indem während desselben die Sammlung der (auch in der evangelischen Kirche zum Theil noch so genannten) Opfergelder (durch den Klingelbeutel) vor sich geht, wird die Gemeinde dadurch erinnert, daß fie ihre Gaben (ein Ausdruck ihrer innern Selbstdargabe) dem Herrn gebe.

Unverändert dagegen ist die Prå fation oder das oben angeführte responsorische Preisgebet mit dem Sanctus und dem auf die Communion specieller vorweisenden Benedictus der Gemeinde beizubehalten, welches der Consecration vorausgeht. Diese Práfation findet sich bereits in den Litur: gien der ersten Jahrhunderte und ist als ein Kleinod des Gottesdienstes in allen vorreformatorischen Kirchen bewahrt worden. Unbegreiflich ist es, wie dieses herrlichste aller liturgischen Gebete in vielen Liturgien unserer Kirche beseitigt und an seine Stelle eine didaktische Abendmahlsvermahnung gesetzt werden konnte. Denn es liegt in jener Präfation mehr Ausdruck heiligen Gefühls und mehr Kraft der Erbauung, als in der besten Abendmahlsvermahnung. Nur Theol. Stud. Jahrg. 1854.

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