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ebensowenig überall vorhanden, wie das Lob des Mitleids oder der Tadel der Grausamkeit, sondern, gleich diesen Schätzungen, Produkt eines historischen Prozesses. Auf den tiefsten Stufen des Daseins, sagt Bachofen, zeigt der Mensch neben völlig freier Geschlechtsmischung auch Oeffentlichkeit der Begattung. Gleich dem Thiere befriedigt er den Trieb vor Aller Augen. Herodot berichtet dies von den Massageten (I, 203), den Nasamonen und anderen Stämmen. Von den Mosynoicen sagten die Soldaten des Cyrus, dies sei das roheste Volk, was sie angetroffen. Die Männer hätten vor Aller Augen ihren Weibern beigewohnt. Apollonius Rhodius, Arg. II, 1023-10: Sich des Beischlafs zu schämen, ist in dem Volke nicht Sitte. Sondern wie Schweine auf der Trift, ohne sich auch nur im Geringsten vor den Anwesenden zu schämen, vollziehen sie, auf der Erde liegend, den Geschlechtsakt. (οὐκ εὐνῆς ἀιδὼς ἐπιδήμιος, ἀλλὰ σύες ὡς φορβάδες οὐδ ̓ ἠβαιὸν ἀτυζόμενοι παρεόντας, μίσγονται χαμάδις φιλότητι juvazav). Von den Aethiopischen Ausern sagt Herodot (IV, 180): Sie begatten sich mit den Weibern nach Art des Viehs, ohne mit ihnen häuslich zusammen zu wohnen. Dasselbe wird von den Garamanten berichtet. Solinus 30: Die Garamanten kennen keine Ehe; ihre Geschlechtsverbindungen sind dem regellosen Belieben überlassen. (Garamantici Aethiopes matrimonia privatim nesciunt; sed vulgo omnibus in Venerem licet. Martianus Capella VI, 674: Garamantes vulgo feminis sine matrimonio sociantur. Bachofen, das Mutterrecht p. 10 ff.) Charlevoix sagt von den Guaycurus in Paraguay: diese Eingeborenen besitzen auch nicht den leisesten Begriff von der allen übrigen Menschen angeborenen Schamhaftigkeit (Hist. du Parag. I p. 73). Hier ist nicht blos die Mittheilung inter

essant, sondern auch der Mittheilende, nämlich wegen der Zähigkeit seines Vorurtheils. Dasselbe, mit ihm widersprechenden Urtheilen zusammenstossend, hält den Stoss unerschüttert aus: Charlevoix betrachtet die Guaycurus als Ausnahme; im Uebrigen ist ihm das Schamgefühl noch, seinem Vorurtheil gemäss, allen Menschen angeboren. — In Tahiti wurde die Begattung, wie Cook's Reisebegleiter sahen, öffentlich vor Aller Augen vollzogen, unter dem guten Rath der Umstehenden, namentlich der Weiber (Waitz, Anth. VI, p. 124). Aehnlich lebte man auf Samoa. Die Andamanen tätowiren sich und beschmieren sich mit Schlamm, tragen aber keine Kleider und scheinen jeglichen Schamgefühls zu ermangeln (Lubbock, Vorgesch. Zeit p. 140). Die Einwohner von Neuholland gehen, wie Hawkesworth bemerkt, ganz nackt; es kommt ihnen nicht in den Sinn, sich aus Schamgefühl zu bedecken (Seer. III, p. 87). Die Kalifornier haben keine Hochzeitsceremonien und kein Wort in ihrer Sprache, um Hochzeit zu bezeichnen. Sie paaren sich, wie die Thiere (s. Spencer, princ. of sociol. p. 632). —

Wir haben bisher von Völkern gesprochen, die jetzt noch unkultivirt sind. Wenn wir nun in die ältesten Zeiten eines kultivirten Volkes zurückgehen, so treffen wir auf Anschauungen, welche den geschilderten gleichen. Seeräuberei, sagt Maurer, war bei den alten Norwegern der ehrendste Beruf (Bek. d. norw. Stammes z. Christenth. II, p. 273). Ebenso bezeichnet Turner Seeräuberei als die ehrenvollste Beschäftigung bei den Angelsachsen (hist. of the Anglo-Sax. II, p. 43). Nur die Beurtheilung dieser Seeräuber war von der heutigen verschieden, nicht ihre Handlungsweise. Turner beschreibt sie folgendermassen: Ihre Feindseligkeiten sind besonders gegen

die Friedlichen, zur Vertheidigung Unfähigen gerichtet. Bei dem Anblick menschlichen Jammers scheinen sie Befriedigung gefühlt zu haben. Belehrt, eine friedliche Gesellschaft wie ein Erntefeld anzusehen, welches um so leichter geplündert werden könne, nichts Rühmliches kennend, als die Vernichtung ihrer Mitmenschen, segelten sie von Land zu Land, indem sie raubten und die Einwohner ermordeten. Das Kind von der Mutter Brust zu reissen und sich mit den Lanzen einander zuzuwerfen, war die Gewohnheit vieler dieser Räuber (Ang.-S. II, p. 47, 51). Derselben Gewohnheit erwähnt Maurer und er fügt hinzu, dass ein gewisser Oelver den Beinamen Barnakarl d. h. Kindermann erhielt, weil er seinen Leuten verbot, Kinder zu spiessen (Bek. d. norw. St. I. p. 203). Demnach waren Regungen des Mitleids auch hier vorhanden, aber nicht gebilligt. Billigung fanden die grausamen, blutigen Gesinnungen. Wir sehen, sagt Maurer, schon Kinder nur den Altersgenossen die Theilnahme an ihren Spielen verstatten, die wenigstens das Blut eines Thieres vergossen zu haben sich rühmen konnten. Erwachsene rühmen sich der von ihnen begangenen Todschläge. Vermundr Hrofson rühmt sich, elf Männer erschlagen zu haben und es gilt als Schimpf, wenn Jemandem nachgesagt wird, er habe noch keines Mannes Blut gesehen (Bek. d. n. St. II, p. 172). Auch Phillips bemerkt: die Angelsachsen hielten es in früherer Zeit nicht für Unrecht, Jemandem in Bezug auf seine Person oder sein Vermögen zu nahe zu treten (Engl. Reichs- u. Rechtsg. II, p. 254). Bezeichnend ist folgendes Gedicht auf Erich Blutaxt: Warum kann Erich eher, als alle andern Könige erwartet in der Halle (Walhall) werden? Und Odin sprach: weil viele Länder verheeret er hat und weit umhergetragen hat sein Schwerdt,

bluttriefend (s. Münter, Gesch. d. Einf. d. Christ. in Dän. u. Norw. I, p. 437). In dieser Poesie des Mordes ist der religiöse Anklang charakteristisch. Gibbon bemerkt mit Recht, dass die Religion der Germanen weit eher zur Entflammung, als zur Mässigung ihrer Leidenschaften beitrug (decl. and fall II, p. 254). „Odin ist es, der Fürsten verfeindet und dem Frieden wehrt. Da schleuderte Odin den Spiess ins Volk, da wurde Mord in der Welt zuerst," heisst es in der Edda.

Turner erwähnt des Lodbrokar-Quida, als eines Gedichtes, in welchem der fürchterlichsten Einzelheiten menschlicher Grausamkeit mit Entzücken gedacht wird.

Solche Anschauungen hatte Adam von Bremen vor Augen, als er schrieb: Die Dänen haben viele Eigenthümlichkeiten, welche sowohl dem Gesetz, als der Sitte und dem Recht und der Billigkeit zuwiderlaufen (IV, 6).

Mallet sagt über die alten Dänen: sie hatten eine Vorstellungsweise, welche der unsrigen gerade entgegengesetzt ist. Sie gingen von dem Princip der Ungleichheit der Menschen aus, wie unsere Rechtsgelehrten von dem ihrer Gleichheit, und folgerten, dass die Schwachen kein Recht hätten auf das, was sie nicht vertheidigen könnten (Intr. à l'hist. de Dan. p. 130).

Aehnlich Dahlmann von den alten Isländern: wenn einem der Neuanbauer in Island das Ackerloos seines Nachbarn besser gefiel, als das seine, so forderte er ihn zum Zweikampf und trat, wenn dieser ihn abschlug, in den rechtlichen Besitz des Begehrten ein (Gesch. v. Dän. I, p. 157). Zum Beispiel: Iso fr hiess ein Mann. Er kam hierher (nach Island) nach der Zeit des Landnehmens und forderte von Vilbaldr

sein Land oder den Zweikampf. Vilbaldr wollte aber nicht kämpfen und zog von Buland ab. Hallkell fuhr nach Island und forderte von Grimr sein Land oder den Zweikampf. Grimr ging mit Hallkell zum Zweikampf und fiel da (aus Landns. cit. bei Maurer, Entst. d. Isl. Staats p. 52). Dieselbe Anschauung findet sich bei den Dogrips und andern nordamerikanischen Stämmen, wo die Frauen das Eigenthum des Stärkern sind. Man nimmt dort an, dass jeder Mann das gesetzliche und sittliche Recht hat, sich die Frau eines schwächern Mannes anzueignen (Lubbock, Vorgeschichtl. Zeit p. 219).

Bekannt ist des Pomponius Mela,jus in viribus habent". Auch wir sagen: „Macht ist Recht, Macht geht vor Recht", aber in einem wesentlich andern Sinn. Wir meinen: Macht ist, sittlich betrachtet, nicht Recht, sollte nicht Recht sein. Aber, wie die Welt nun einmal ist, thatsächlich geht Macht vor Recht. Somit beträfe die Verschiedenheit zwischen heute und damals weniger den Thatbestand, als seine Beurtheilung.

Konsequenterweise sind anfangs nur Reiche und Mächtige unsterblich, während die Geringen entweder gar keine oder nur eine untergeordnete Fortdauer haben. In der Ynlingasaga sagt Odin: mit soviel Gütern würde jeder nach Walhall kommen, als er auf dem Scheiterhaufen gehabt habe (cap. VII). Man musste, bemerkt Wilhelm Müller, in Walhall, wollte man geehrt sein, mit Gefolge erscheinen und Schätze mitbringen, welche deshalb dem Todten mit ins Grab gegeben wurden (Altd. Religion p. 409). Alle Vornehmen, sagt Mariner von den Bewohnern Tonga Islands, haben Seelen, welche nach dem Tode in Bolotoo wohnen,

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