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sein Egils mit der Nebenbedeutung des Lobes einverleibt worden.93

Die spätere, staatliche Zeit weigert sich begreiflicherweise den Raub als etwas Löbliches vom Diebstahl zu unterscheiden. Ridiculum esset, heisst es im Römischen Recht, levioris conditionis esse eum, qui rapit, quam qui clam movet.

In analoger Weise unterschied man zwischen Todtschlag und Mord. Jemanden erschlagen und öffentlich erklären, man habe ihn getödtet, ist muthig und ruhmvoll, ist Todtschlag. Jemanden tödten, aber die Tödtung verheimlichen, ist feige, also schimpflich, ist Mord.94

9 Asegabuch, hgg. v. Wiarda p. 239: Dem heimlichen Nacht- und Mordbrand (Mord bedeutet heimlich, verborgen) steht der Woldbrand d. i. der gewaltsam und öffentlich angelegte Brand entgegen, der bei den damaligen Privatfehden nichts Ungewöhnliches war. L. Opstalsb. § 3 wird der heimliche Brandstifter incendiarius nocturnus, und der öffentliche Brandstifter diurnus genannt. Incendiarii nocturni concrementur, diurni vero damnum in septulum recompensent.

94 Dasent, Nials. p. XXXII. To kill a man and say, that you had killed him, was manslaughter; to kill him and not to take it on your hand, was murder. Leges Wallicae Hoëli boni III, 2, § 44: caedis insidiosae reus non reputabitur, si in via publica facta fuerit vel in alio loco, in quo cadaver nec operiatur nec celetur. Sin vero quis occisus fuerit in via publica et inde portetur vel alibi occisus et coopertus fuerit, id pro caede insidiosa censebitur. Lex Sal. tit. 44 § 1: Si quis ingenuus Franco aut Barbarum aut hominem, qui Salica lege vivit, occiderit, cc. sol. culp. judicetur. § 2: Si vero eum in puteum jecerit sol. DC. culp. jud. § 5. si. vero eum de hallis aut de ramis superoperuerit sol. 1800 culp. jud. Grajas, comm. hist. von Schlegel p. CII: haec denunciatio adeo necessaria censebatur, ut si vel proscripti caedem occultasset, homicida caedis qualificatae (Mord) reus haberetur. Grimm, R. A. p. 625: Man unterschied offenen und heimlichen Todtschlag. Die alten Gesetze legen aber den Begriff der Heimlichkeit nicht sowohl in den Anfall als in das Verbergen des Leichnams. Auch eine Uebergangsform zwischen Mord und Todtschlag finden wir erwähnt. P. E. Müller, Sagenbl. p. 126: Man hielt es für schimpflich, Jemanden

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Das Lob der Rache auf den niederen Kulturstufen hängt theils mit dem des Muthes zusammen, theils hat die Noth es direkt geprägt, theils endlich steht es mit der Furcht, welche man vor der Rache des Todten hegte, in Verbindung.

Dass das Bedürfniss die Löblichkeit der Rache kreïren musste, ist leicht ersichtlich. Denn eine Sippe, welche die Tödtung ihrer Mitglieder nicht rächte, wäre bald ausgerottet. Die Noth erklärte es vielmehr für rühmlich, möglichst viele und möglichst gute Mitglieder der anderen Sippe wieder zu erschlagen. Die Fehde, bemerkt Phillips, hatte eigentlich den Zweck, die durch die That des Friedbrechers gestörte Gleichheit wiederherzustellen. Denn der Werth der Familie, in welcher ein Mitglied getödtet worden, war im Verhältniss zu der Familie des Todtschlägers verringert worden (Engl, Reichs- u. Rechtsg.). Diesen Zweck der Fehde verräth auch ein späteres, sie bekämpfendes Gesetz: Es soll allen Männern zu wissen sein, betreffend den recht abscheulichen Gebrauch, welcher lange hier im Lande üblich gewesen, dass, wenn ein Mann getödtet wird, die Verwandten des Getödteten denjenigen von des Todtschlägers Familie zum Gegenstand ihrer Blutrache machen, welcher der beste ist, obschon der Todtschlag ohne dessen Willen und Beschützung geschehen sein und dies bekannt sein kann (cit. b. Schilderer, Guta-L. N. 100).

Die Schätzung der Rache wurde noch dadurch erhöht, dass man sich den Geist des Erschlagenen rachedürstig dachte. Er irrt ruhelos umher, bis er Rache für den Tod seines Leibes

zu erschlagen, ohne es öffentlich geständig zu sein. Wenn man aber dies nicht wollte, so war es eine Art Ausweg, wenn der Mörder seine Waffe stecken liess. Denn die Waffen waren ja keine Fabrikwaare, und daher liess sich immer herausbringen, wem sie gehörten.

erlangt hat. Daher beklagt man die, welche ohne einen Rächer zu hinterlassen erschlagen werden. Glücklich, dem ein Sohn zur Rache bleibt. ,,O wie schön, wenn ein Sohn von einem erschlagenen Manne nachbleibt!" (Odys. III, 196.) Horatius opfert die Curiatier den Manen seiner Brüder (Liv. I, 25). Bei den Bogos schont, wie Munzinger bemerkt, der. Bluträcher selbst seines innigsten Freundes nicht, da vor den Manen des Todten alle Rücksichten verschwinden (Sitten u. Recht d. Bog. p. 87). Auch die oben erwähnte Pflegbrüderschaft ist ja zum Theil aus der Furcht entsprungen, ungerächt zu sterben.

Nachdem das Bedürfniss und die Rücksicht auf den Geist des Erschlagenen der Rache Löblichkeit verliehen haben, wird sie anthropomorpherweise auch von der Gottheit gelobt. Die an der Elbe und in Kärnthen wohnenden Slaven verehrten sogar eine Gottheit der Blutrache. In der Illyrischen Sprache bedeutet Osveta Rache und Heiligkeit (Macieiowski, Slav. Rechtsg. II, p. 125).

Auf das Individuum strömt somit das Lob der Rache von allen Seiten ein. Verwerflich, schmachvoll muss es ihm erscheinen, nicht Rache zu nehmen. Eine isländische Mutter setzte ihren Söhnen statt Speise Steine vor, und fügte hinzu: Ihr verdient nichts Besseres, da ihr den Tod eures Bruders nicht rächt und Schande auf eure Familie bringt. Nials Behausung ist von den Feinden seiner Söhne in Brand gesteckt. Ihm wird freigestellt, zu entfliehen. Er entgegnet jedoch Ich bin ein alter Mann und wenig geeignet, meine Söhne zu rächen. In Schande aber will ich nicht leben. Man rühmte sich, bemerkt Maurer, seiner Unversöhnlichkeit als eines Vorzuges. Da die Leute des dicken Olaf sich

einmal damit unterhalten, dass Einer nach dem Andern die Fertigkeiten aufzählt, auf welche er sich am meisten zu Gute thut, sagt Kalfr: ich lasse meinen Zorn nicht schmelzen, so lange ich auch an ihm zu tragen habe (Bek. d. n. St. II, p. 434).95

Die Rache hat somit ihre Beurtheilung gewechselt. Früher, da man ihrer bedurfte, löblich, wird sie später, da man ihrer nicht mehr bedarf, ja sie als störend empfindet, tadelnswerth.

Wie genau sich das Urtheil der Individuen an das Zeitalter anschmiegt, in welchem sie gerade geboren worden sind, erhellt noch aus folgender Bemerkung Bastians: Da Mohamed die Rache zwar erlaubt, aber Barmherzigkeit empfiehlt, so rechnet es sich der Nogayer als verdienstliches Werk an, am Feinde keine Rache zu üben (Rechtsv. b. versch. Völkern p. 211, Anm. 4).

§ 31.

Definitionen (als Rekapitulation).

Das Gewissen ist ein Bewusstsein, welches die einen Handlungen für löbliche, andere für tadelnswerthe erklärt.

Schuldbewusstsein ist ein Bewusstsein, welches uns eine vollbrachte Handlung als tadelnswerth, als strafwürdig darstellt.

95 In Griechenland hat sich die Schätzung der Rache als Volksansicht lange erhalten. Nägelsbach, Nachhomerische Theologie: Die Vorstellung von der Rechtmässigkeit der Rache ist im Volke so tief gewurzelt, dass sie sogar in den allgemeinen Bestimmungen, was männliche Tüchtigkeit sei, zum Vorschein kommt. Euripides Fr. 929: ¿xđẹòv κακῶς δρᾶν ἀνδρὸς ἡγοῦμαι μέρος.

Eigenschaften sind Tugenden, bedeutet: ein Bewusstsein in mir lobt sie.

Eine Handlungsweise ist gut, ist Pflicht, bedeutet: ein Bewusstsein in mir gebietet sie.

Handlungen sind Unrecht, sind böse, bedeutet: ein Bewusstsein in mir verdammt sie.

Eine Handlungsweise ist Recht, bedeutet entweder ein Bewusstsein in mir befiehlt sie; oder: ein Bewusstsein in mir gestattet sie.

Wir haben die Entstehung der sittlichen Urtheile erörtert. Einige Forscher meinen nun, dass die Philosophie da erst beginne, wo wir aufhören. Nicht, wie die Urtheile entstanden, sondern, zu welchem Zweck ein übersinnliches Etwas sie habe entstehen lassen, sei die Frage.

Wir rechten mit diesen Forschern nicht. Wer so Etwas weiss, mag seine Weisheit zu Markte bringen. Einen Blick nur wollen wir auf die Voraussetzungen ihrer Weisheit werfen.

Sie nehmen eine übersinnliche Entität an. Sie wissen, aus welchen Beweggründen dieselbe handelt; sie haben an ihrem Herzen gelegen; sie haben ihren Rathschluss erforscht. Ueber die Beweggründe zwar, aus denen wir Menschen handeln, täuscht man sich oft; ob nicht auch über die Motive des transscendenten Etwas?

Uebrigens kann die Verschiedenheit unseres Standpunktes von dem dieser Forscher durch folgende, dem Plutarch entnommene Erzählung illustrirt werden.

Einst, berichtet man, wurde dem Pericles ein Widderkopf mit nur Einem Horn gebracht. Als der Seher Lampon,

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