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der Nialssaga entgegnet ein Sohn Nial's dem Flosi, welcher Nial einen bartlosen Kerl genannt hat: mein Vater ist ein Mann; denn er hat Söhne von seinem Weibe, und seine Blutsfreunde sind nicht erschlagen worden, ohne dass er sich gerächt oder Geld für sie empfangen hätte. Die nämliche Gesinnung spricht aus folgender Episode der Nialssaga. Amund, der blinde und uneheliche Sohn eines Getödteten, kommt zu dem Mörder seines Vaters und sagt zu ihm: „Ich möchte wissen, welche Summe Geldes Du mir für meinen Vater bezahlen willst? Ich bin unehelich gezeugt und habe kein Geld abbekommen". (Zwischen dem Mörder und den Verwandten des Erschlagenen war also die Rache schon beigelegt; der Mörder hatte bezahlt und die Verwandtschaft das Geld unter sich vertheilt. Der uneheliche Sohn jedoch war leer ausgegangen und empfand dies als eine Schmach, welche ihm der Mörder angethan hatte). Jener erwidert: „Ich habe für Deines Vaters Tod den vollen Preis bezahlt. Seine Brüder nahmen das Geld." "Es geht mich nichts an," entgegnet Amund, „dass Du an sie bezahlt hast. Ich weiss, dass Ihr jetzt Freunde seid. Aber ich frage, was Du mir bezahlen willst ?",,Nichts," erwidert der Andere. ,Wie vermagst Du mich nur", sagt Amund, ,,so in das Herz zu treffen! Alles jedoch, was ich sagen kann, ist dies: wenn ich mit dem Licht meiner Augen begabt wäre, würde ich entweder eine Geldsühne für meinen Vater erlangen oder Rache." Damit geht er fort. Aber an der Thüre kehrt er plötzlich um; seine Augen sind geöffnet; er läuft zurück und erschlägt den andern. Als er dann fortgehend an die Stelle kommt, an welcher sich seine Augen geöffnet hatten, schlossen sie sich wieder und er blieb für die übrige Zeit seines Lebens blind (cap. 105).

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Rache oder doch ein hohes Aequivalent derselben zu erlangen, ist also süss und ruhmvoll, das Gegentheil bitter und schmachvoll. Da trotziger Stolz, bemerkt Wilda, ein Hauptzug des germanischen Charakters war, so sieht man, dass aus diesem Gesichtspunkte betrachtet die Busszahlung etwas Befriedigendes haben musste, eine satisfactio war, wie sie von Tacitus und in den alten Volksrechten genannt wird (Strafr. d. Germ. p. 315). - Charakteristisch ist auch folgende Unterredung zwischen Nial und seinem Knecht Atli: „Ich möchte Dich bitten," sagt Atli,,,dass, wenn ich erschlagen werde, nicht der Preis eines Knechtes für mich bezahlt wird". ,,Nein," entgegnet Nial, „Du sollst mit dem Wergeld eines freien Mannes gebüsst werden. Vielleicht aber wird Bergthora (Nial's Gattin) Sorge dafür tragen, dass sogar Rache, Mann gegen Mann, für Dich genommen wird." Atli ist auf seinen Nachruhm bedacht. Es ehrt ihn noch im Tode, dass er gerächt wird oder doch ein hohes Abkaufsgeld der Rache - soviel wie für einen frei geborenen Mann erlegt werden muss.

Dieselbe Anschauungsweise hat den altnordischen Gleichheitseid geschaffen. In ihm musste der Verletzer, wenn die Rache durch Geld beigelegt wurde, schwören, dass, falls er die gleiche Verletzung empfangen hätte, welche er zugefügt hat, dieselbe Abkaufssumme der Rache, welche er nun bezahlt, auch ihn zufriedengestellt haben würde; dass er somit sich nicht höher schätze, nicht für machtvoller zur Rache halte, als den, welchen er verletzt hat (s. Dahlmann, Gesch. v. Dän. I, p. 159; Geijer, Gesch. v. Schwed. I, p. 267; Wilda, Strafr. d. Germ. p. 316).

d. Da das Geld, welches der Verletzte empfängt, ein Aequivalent seiner Rache repräsentirt, so muss es in allen

Fällen bezahlt werden, in welchen sonst Rache eintritt, also unterschiedslos bei absichtlichen wie unabsichtlichen Verletzungen.

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e. Bei Tödtungen erhält, wenn es zur Beilegung der Rache kommt, jeder von des Todten Geschlecht eine Quote der Abkaufssumme. Luitur etiam homicidium certo armentorum ac pecorum numero recipitque satisfactionem universa domus, sagt Tacitus von den Germanen. Der Thäter andererseits bezahlt das Geld nicht allein, sondern wird von den Seinigen. unterstützt. Dieser Brauch, dass das Geld von dem einen Geschlecht zusammengeschossen wird, während das andere es unter sich vertheilt, entspricht dem Beistand, welchen der Verletzer wie der Beschädigte, falls es zur Rache kommt, bei seinem Geschlechte findet. Bei den Marea zum Beispiel wird der Mörder, sowohl bei Abwehrung der Blutrache, wie beim Aufbringen des Blutpreises von den Seinigen bis zum siebenten Verwandtschaftsgrade unterstützt. Bei den Bogos zahlen alle grossjährigen Glieder der Blutsverwandtschaft des Mörders den Blutpreis zu gleichen Theilen (nach Munzinger). Dasselbe berichtet Herrera von den May as von Yukatan, und Burkhardt von den Arabern: Sobald ein Araber mit der Familie, welcher er Blut schuldig ist, einen Vergleich abgeschlossen hat, wendet er sich an seine Verwandten und Freunde mit der Bitte um einen Beitrag an Schafen und Lämmern, damit er im Stande sei, die nöthige Summe zusammen zu bringen (Wah. p. 254).

$ 17.

Begünstigung des Abkaufs der Rache durch die
Gemeinde, den Staat.

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Anfangs scheint nur die Rache selbst, nicht deren Abkauf löblich gewesen zu sein. Dies ist schicklicher, das Schwert zu röthen, als deinem Feinde Frieden zu geben, heisst es in der Edda. In der ältesten Zeit, bemerkt Kolderup-Rosenvinge, folgte auf Todtschlag gewöhnlich Blutrache, weil die Annahme einer Busse für schimpflich galt (Dän. Rechtsg. § 24). Je furchtbarer die Rache, desto rühmlicher. Es war im höchsten Grade ehrenvoll und löblich, sagt Finnus Johannaeus von den Isländern, zur Rache Erschlagener so viele wie nur möglich zu tödten, auch Unschuldige. Dies erhellt zum Beispiel aus der Lebensbeschreibung Hördi. Der Tod desselben wurde auf Veranlassung seiner Schwester Thorbiorga und seiner Gattin Helga durch die Tödtung von 24 Männern kompensirt und diese Handlungsweise findet das höchste Lob (hist. eccl. Isl. I p. 27).

Anschauungen jedoch, welche so verheerende und umfangreiche Rachekriege befahlen, konnten nicht von Dauer sein. Ausser den schon erwähnten Motiven zur Beilegung der Rache (Habsucht, Furcht) musste alsbald die Noth, die Erfinderin der Künste, auch die Kunst Frieden zu schliessen und zu halten erfinden. Der Hunger, insofern er zu der gemeinsamen Nutzung eines Sees, eines Waldes oder zum Säen und Erndten nöthigte; gemeinsame Feinde, welche nur, wenn man

• Post, Geschlechtsgenossensch. der Urzeit, p. 159: In ältester Zeit fordert Blut nothwendig Blut und es gilt für unreligiös und unehrenhaft, wenn die Blutsfreunde sich anderweitig abfinden lassen.

sich verbündete, zu besiegen waren, machten Friedensschlüsse zwischen den Geschlechtern, Beilegung der Rache durch Geld häufig. Oft, sagt Munzinger von den Bogos, verstehen sich die blutverfeindeten Dörfer zu einem Waffenstillstand; besonders im Winter, wo der Feldbau Sicherheit verlangt (Bog. p. 88). Die gemeinsame Nutzung eines Waldes, eines Moores, eines Weidegrundes, sagt Möser in seiner Osnabrück'schen Geschichte, vereinigte dem Anschein nach zuerst ihrer Einige in unsern Gegenden (I § 9).

Die Art, wie man Frieden schloss, beschreibt Munzinger folgendermassen: Sobald die Familien zur Versöhnung geneigt sind, wenden sie sich an einen Mittelsmann. Die Parteien zählen ihre Todten und der Ueberschuss wird mit einem Blutpreise gesühnt (Bog. p. 79).

Dass die Rache oft durch Geld beigelegt wird, bezeichnet einen grossen Fortschritt in den friedlichen Beziehungen der Geschlechter zu einander. Nun erst können dieselben sich dauernd konföderativ verbinden; nun kann ein Gemeinsames über ihnen zu Gunsten des Friedens, den die Noth, wie gesagt, fordert, wirken. Diese Friedensfürsorge zeigt sich in dem Bestreben, zu versöhnen, die Rache zu beseitigen: man suchte zu bewirken, dass ein Raub, ein Mord nicht umfangreiche und durch Generationen sich hinziehende Rachekriege herbeiführe; dass die Rache, wenn möglich, stets abgekauft, durch Geldzahlungen des Verletzers an den Geschädigten ersetzt, erledigt werden möchte. 10

10 Versöhnung der Familien, sagt Wilda von den Germanen, war der Hauptzweck, welchen die Gesetzgebung zunächst verfolgte (Strafr. d. Germ. p. 373) J. D. Meyer, esprit. orig. et progr. des instit. jud. I, p. 264: Gemeinsame Freunde hatten zuweilen die Streitigkeiten friedlich

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