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gethan, dass andere unterlassen werden sollen; häufig jedoch, ohne im Tumult der Leidenschaften Gehör zu finden.

Demnach ist das Gewissen ein Unterscheidungsvermögen, welches die Handlungen in zwei Klassen theilt, nämlich in löbliche und in tadelnswerthe.

§ 7.

Form und Inhalt des Gewissens.

Das Bewusstsein der Schuld, der Strafwürdigkeit ist die Form des bösen, das Bewusstsein der Löblichkeit die Form des guten Gewissens. Der Inhalt des Gewissens besteht aus den Handlungen, gelegentlich deren ein solches Bewusstsein sich einstellt. Wir erwähnten schon zwei Handlungen, deren eine, der Mord, dem Inhalt unseres tadelnden Gewissens, die zweite, ein Akt des Wohlwollens, dem unseres lobenden Gewissens angehört.

Welches Merkmal charakterisirt nun die Handlungen unseres lobenden, welches die unseres tadelnden Gewissens ? Hier lassen wir eine Beschränkung eintreten. Aus der Masse der Handlungen, welche den Inhalt des Gewissens bilden, scheiden wir zwei Klassen aus. 1) Handlungen, in welchen der Handelnde aus Egoismus, Habsucht, Rachsucht andere Menschen schädigt. 2) Handlungen, in welchen der Handelnde aus wohlwollender Neigung oder Pflichtgefühl das Wohl anderer Menschen fördert. Jene Handlungen bilden einen wesentlichen Theil von dem Inhalt unseres tadelnden, diese einen Theil von dem Inhalt unseres lobenden Gewissens. Erschöpft ist damit der Gewissensinhalt eben nicht. Es gehören noch viele Handlungen, besonders religiöser Art, in

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den Bereich desselben.

Aber diese lassen wir bei Seite.

Der Gegenstand unseres Buches ist, zu erforschen:

1) Woher existirt in uns ein lobendes und tadelndes Bewusstsein?

2) Woher lobt dieses Bewusstsein gerade wohlwollende, woher tadelt es egoistische, grausame Handlungen?

§ 8.

Das Gewissen und die Moralphilosophen.

Wie das Bewusstsein entstanden ist, welches wohlwollende Handlungen lobt, egoistische tadelt? Da muss erst nachgewiesen werden, dass es überhaupt entstanden, historisch geworden ist; dass es sich blos in einigen Zeitaltern findet, nicht in allen.

Fast sämmtliche Moralphilosophen meinen, dass es nicht entstanden, sondern jederzeit in allen Menschen vorhanden gewesen sei. Die ganze Menschheit, sagt Ferguson, stimmt darin überein, dass Wohlwollen gut sei (instit. of mor. phil. p. 133). Aehnlich Hutcheson: wenn die Menschen aller Nationen gewisse Handlungen billigen wollen, so pflegen sie eine Richtung derselben auf die Glückseligkeit Anderer, eine liebreiche Absicht anzuführen (Sittenl. p. 161 d. Ue.)

Hume äussert sich in dem nämlichen Sinn. Es ist überflüssig, zu beweisen, meint derselbe, dass Regungen des Wohlwollens, wo immer sie sich zeigen, Billigung finden. Die Epitheta menschlich, wohlthätig sind allen Sprachen bekannt und bezeichnen überall das höchste Verdienst, zu welchem sich die menschliche Natur erheben kann (princ. of mor. I, 2). Das Urtheil, sagt Hume an einer anderen Stelle, welches wohlwollende Charaktere und Handlungen für lobenswerth erklärt, hängt von einem innern.

Sinn ab, welchen die Natur der ganzen Species verliehen hat (which nature had made universal in the whole species).

. Dieselbe Meinung wird in neuester Zeit von Lecky vertreten. Es ist, sagt dieser Forscher, ein psychologisches Factum, dass nach dem intuitiven Bewusstsein der Menschen wohlwollende Affecte höher stehen als übelwollende, und in allen Zeiten und Ländern haben die höhern Affecte für tugendhaft gegolten, nicht die niedern. Alle Zeitalter haben in der Menschlichkeit eine Tugend, in der Grausamkeit ein Laster gesehen (hist. of Europ. mor. p. 105). Nicht anders urtheilen Adam Smith, Stewart, Mackintosh.

Cicero war der nämlichen Ansicht: welche Nation, fragt derselbe, liebt nicht die Güte (benignitatem)? welche hasst und verachtet nicht die Grausamen? (de leg. I, 11).

Auch nach Schopenhauer werden wohlwollende, mitleidige Regungen vom Gewissen aller Völker gelobt. Es scheint ihm nicht in den Sinn gekommen zu sein, dass es Völker, ja Kulturstufen geben könne, deren Gewissen das Mitleid verwirft. Wenn er sagt:,,im Gewissensbiss sind wir damit unzufrieden, dass wir zu egoistisch gehandelt haben, zu sehr unser eigenes, zu wenig das Wohl Anderer berücksichtigt oder wohl gar ohne eigenen Vortheil das Wehe Anderer uns zum Zweck gemacht haben (Grundprobl. p. 173)", so versteht er unter ,,wir" offenbar alle Menschen, nicht blos einen Theil derselben. Noch deutlicher zeigt die folgende Stelle, dass eine Unterscheidung zwischen Zeitaltern, Kulturstufen ihm ganz fern lag:,,die Grundbegriffe von Recht und Unrecht fasst jeder a priori und wendet sie auf Anlass der Erfahrung sogleich an. Den dieses leugnenden Empiriker braucht man nur auf die Wilden hinzuweisen (Grundprobl. p. 218).

Es war auch Kant's Meinung, dass jedes menschliche Bewusstsein wohlwollende Gesinnungen lobe, übelwollende verurtheile. Diese Lehre ergiebt sich folgendermassen aus seinem ethischen System.

In dem Bewusstsein aller Menschen, wie in dem jedes vernünftigen Wesens überhaupt herrscht ein Sittengesetz, der kategorische Imperativ, welcher lautet: Du sollst nicht nach einer Maxime handeln, von der du nicht wollen kannst, dass sie allgemein würde, dass alle Menschen nach ihr handelten. Von einer Maxime des Uebelwollens nun kann der sie Befolgende nicht wünschen, dass sie allgemein werde. Der Betrüger z. B. kann nicht wollen, dass alle Menschen betrügen; denn sonst könnte er selbst einmal in die Lage kommen, betrogen zu werden. Demnach verbietet ein, nach Kant, in allen Menschen vorhandenes sittliches Bewusstsein den Betrug und Andern nachtheilige Handlungen überhaupt.

Eine Maxime dagegen, von der man wollen kann, dass sie Gesetz für Alle würde, soll man zu der seinigen machen. Zum Beispiel: von einer wohlthätigen Handlungsweise kann man wollen, dass sie die allgemeine Art zu handeln würde. Demnach wird dieselbe jedem Menschen durch das ihm innewohnende Sittengesetz geboten. Kant nennt auch direkt unter den Zwecken, welche zugleich Pflichten sind, fremde Glückseligkeit (Met. der Sitten p. 218 Kirchm.).

Dies (unter andern Handlungen) Wohlthätigkeit gebietende, Egoismus, Grausamkeit verbietende Sittengesetz inhärirt, nach der Meinung Kant's, jedem Menschen ebenso unbedingt, wie die erkenntniss theoretischen Formen. Wie Raum und Zeit Formen a priori jeder menschlichen Sinnlichkeit, wie die Kategorien Formen a priori jedes menschlichen Verstandes sind,

so ist das Sittengesetz eine Form a priori jeder menschlichen. Vernunft. Reine Sinnlichkeit, reiner Verstand, reine (praktische) Vernunft sind einander parallel. Der theoretische Gebrauch der Vernunft ist derjenige, durch den ich a priori als nothwendig erkenne, dass etwas sei; der praktische aber, durch den a priori erkannt wird, was geschehen soll. - Ich nehme an, dass es wirklich reine moralische Gesetze gebe, die völlig a priori das Thun und Lassen eines vernünftigen Wesens überhaupt bestimmen. Diesen Satz kann ich mit Recht voraussetzen, nicht allein, indem ich mich auf die Beweise der aufgeklärtesten Moralisten, sondern auf das sittliche Urtheil eines jeden Menschen berufe. Alle sittlichen Begriffe haben völlig a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung, und dieses in der gemeinsten Menschenvernunft ebensowohl, als der im höchsten Masse spekulativen" (Krit. d. rein. Vern. p. 504. 624; Grdl. z. Met. der Sitten p. 32 Kirchm.).

In der Verwirklichung zwar ist ein Unterschied zwischen der reinen Sinnlichkeit und dem reinen Verstande einerseits und der reinen praktischen Vernunft andererseits. Die Formen des Raumes und der Zeit und die Kategorien werden bei den einzelnen Erkenntnissakten thatsächlich angewendet. Räumlich, zeitlich, kausal ist die Erkenntniss jedes Gegenstandes, jedes Vorgangs. Der kategorische Imperativ dagegen wird im Handeln nicht bethätigt, oder doch nur selten. Man ist sich wohl dessen bewusst, dass er verwirklicht werden sollte, dass es Unrecht sei, Jemanden zu betrügen, zu schädigen; aber die Neigungen, mächtiger als die Pflicht, verführen stets aufs Neue zu pflichtwidrigen Handlungen. Der kategorische Imperativ zeigt sich also mehr vor dem Handeln (,,Du solltest") und nach dem Handeln (,,Du hättest sollen"), als im Handeln, dadurch,

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