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Standen sich die Heere gegenüber, so ward ein Speer über die feindlichen Reihen geschleudert. Aus seinem Fluge ergab sich ein Wahrzeichen über den Ausgang des Kampfes (S. 235). Noch in christlicher Zeit war es Sitte, vor der Schlacht einen Speer mit Verwünschungsformeln über das feindliche Heer zu schleudern. Der Sperwurf geschah aber zugleich als eine Opferhandlung für den Totengott, der der wilde Kriegsgott geworden war, für Wodan. Erfolgte dann der Ansturm selbst, so erbrausten wie bei den festlichen Umzügen zur Friedenszeit heilige Gesänge, in denen die Heldentaten der Götter zur Nacheiferung gepriesen wurden (Germ. 3; S. 264).

Unter wildem Gesange rückten die auf Seite des Vitellius kämpfenden Germånen vor (Hist. 2). Im thracischen Aufstande jagt die Sugambrische Kohorte dem Feinde Schrecken ein durch ihren brausenden Schlachtgesang (Ann. 447). Im Befreiungskampfe der Bataver unter Civilis rücken die Römer ganz still, die Germanen aber unter Gesang und Geheul der Weiber vor (Hist. 418). Als die Römer 377 den Goten schlachtbereit in Thracien gegenüberstanden, erhoben sie ihr Kriegsgeschrei, barritus mit Namen, das leise anfing und immer lauter anschwoll, dadurch stärkten sie ihren Mut; die Westgoten aber antworteten mit Gesängen auf ihre Götter, von denen die germanischen Völker und Königsgeschlechter abstammten, die Anses (Amm. Marc. 31,7, 11).

Vor Beginn der Schlacht war den Göttern gelobt worden, ihnen für den errungenen Sieg die Feinde zu opfern. Dem Gelübde mußte die Erfüllung folgen.

Nach dem großen Siege über die Römer bei Arausio (105) warfen die Kimbern das erbeutete Gold und Silber ins Wasser, zerrissen die Gewänder, zerhieben die Rüstungen, zerstörten die Reitzeuge, ertränkten die Rosse im Flusse und henkten die lebenden Gefangenen an die Bäume (Orosius 516). Ein anderes furchtbares Bild solcher Opferstätte bot das Walfeld des Varus, wie es Germanicus sechs Jahre später antraf (15). So wie die Römer gefallen waren, lagen die Gebeine unbestattet, samt den Waffenresten und Pferdegerippen; an die Baumstämme waren die Pferdeschädel genagelt, das eigentliche Opfer für die Götter. In den nahen Wäldern standen die Altäre, an denen die Tribunen und Centurionen ersten Ranges geopfert waren. Die anderen Gefangenen hingen an Galgen oder waren in Gruben lebendig begraben worden (Ann. 161). Ebenso opferten die Hermunduren nach ihrem Siege über die Chatten am Salzflusse alles dem Tius und Wodan, was an lebenden Menschen und Tieren in ihre

Hände gefallen war (Ann. 1357; vgl. S. 222). Die Sachsen bestimmten aus den Kriegsgefangenen durchs Los den zehnten Mann und opferten sie (Sid. Apoll. 8; S. 353).

7. Der Götterdienst des Einzelnen im täglichen Leben.

Religiöse Gebräuche begleiteten das Leben unserer Vor fahren vom Augenblicke der Geburt an bis zur Todesstunde. Fühlte die junge Mutter die schwere Stunde herannahen, so rief sie die Schicksalsfrauen um gnädigen Beistand an. Das kaum geborene, schwache und hilflose Kind war mit der Mutter vor allem den Angriffen der nächtlichen Unholde ausgesetzt. Gegen die Hexen, Druden, Maren und Elbe, die das Kind zu rauben oder gegen einen Wechselbalg zu vertauschen suchen, brannte nachts das abwehrende Feuer. In die Wiege ward zum Schutze gegen Unheil ein Runenzauber eingeritzt; in Süddeutschland malt man noch heute den Drudenfuß gegen die Hexen daran. Um das kleine Wesen vor dem Alp zu sichern, forderte man ihn in Beschwörungsformeln auf, den Sand, die Sterne, alle Wege zu zählen, oder man stellte einen Kessel siedenden Wassers neben das Lager. In der Hand der geheimnisvollen Schicksalsfrauen lag es, ob das Kind wirklich ein Mensch werden oder die Fähigkeit der Seele behalten sollte, den Körper nach Belieben zu verlassen und zu wandeln. Darum stellte man Speise und Trank für sie auf den Tisch, um sie gastlich zu bewirten.

Vom Willen des Vaters hing es ab, ob das neugeborene Kind in die Familie aufgenommen oder ausgesetzt werden sollte. Die Angaben des Tacitus (Germ. 19), daß es als Schandtat gälte, die Zahl der Kinder zu beschränken oder eins der nachgeborenen zu töten, ist nur zum Teil richtig.

Die Großmutter des heiligen Liudger wollte ihre Enkelin töten, weil ihre Tochter nur Mädchen, keine Söhne hatte. Sie befahl, daß die Tötung erfolge, bevor das Kind Milch von der Mutter genossen hätte; denn solange ein Kind noch keine irdische Speise berührt hatte, war sein Tod gestattet. Der damit beauftragte Sklave brachte das Mädchen zu einer Wanne, um es darin zu ertränken; aber durch Gottes Erbarmen hielt es sich mit seinen Ärmchen am Rande der Wanne über Wasser, bis ein aus der Nachbarschaft hinzukommendes Weib es den Händen des Sklaven ent

rik, in ihr Haus brachte und ihm Honig einflößte. Die rasende Großmutter schickte Gerichtsdiener nach dem Kinde in das Haus der mitleidigen Frau, aber sie sagte ihnen, das Kind hätte bereits Honig genossen und zeigte ihnen dessen Lippen. Nach heidnischem Brauche war es nun nicht mehr gestattet, das Kind zu töten. Aber erst nach dem Tode der wütenden Großmutter konnte die Mutter ihr Kind zu sich nehmen (V. Liudg. 6, 7).

Der entscheidende Akt, durch den ein Kind völlig zu seinem Rechte kam und als Person anerkannt wurde, war die Namengebung. Von der Zeit an, wo dem Kinde ein Name beigelegt war, galt Aussetzung als unerlaubt. Die Namengebung pflegte binnen neun Nächten nach der Geburt zu erfolgen und war schon in heidnischer Zeit bei allen Germanen mit Wassertauche oder Wasserbegießung verbunden. Von da an trat das Kind in sein volles Wergeld ein, während es vorher nur durch ein halbes Wergeld geschützt war. Der Volksscherz von den blinden Hessen oder Schwaben bewahrt noch eine Erinnerung an die alte Rechtsordnung, die den Neugeborenen bis zu dieser Frist dem Ungeborenen gleichstellte. Vermutlich ward das Kind bei der mit der Wasserweihe verbundenen Namengebung mit dem Hammer, dem Symbole Donars, geweiht. Die langobardische Sage, daß Wodan auf Freas Geheiß, weil er ihnen den Namen Langbärte gegeben habe, ihnen als Namensgeschenk den Sieg verliehen habe, zeigt, daß ein Geschenk der Namengebung folgen mußte. Der Hausvater verrichtete selbst die Taufe des Neugeborenen; erst durch sie ward die Körperlichkeit des jungen Menschen befestigt.

Schon Aristoteles kennt bei vielen Barbaren die Sitte, die Neugeborenen in kaltes, fließendes Wasser unterzutauchen, und der Arzt Galenus im 2. Jhd. n. Chr. sagt ausdrücklich, daß die entsetzliche Sitte, die Neugeborenen, heiß vom Mutterleibe wie glühendes Eisen in kaltes Flußwasser zu tauchen, bei den Germanen herrsche. Aus dem 4. Jhd. stammt die griechische Fabel, daß der Rhein den nordischen Barbaren zur Kinderprobe diene, weil er die unechten sinken lasse. Der alte Name für die Wasserweihe war daupjan tauchen; Wulfila übersetzt damit die christliche Taufe, das pantiev.

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Auch die Westgermanen behielten dôpjan, toufan dafür nach ihrer Bekehrung und liessen es durch kein kirchliches Wort verdrängen, wie bei andern heiligen Handlungen. Als der getaufte Sohn des Frankenkönigs Chlodwich stirbt, ruft dieser: Wäre der Knabe im Namen meiner Götter getauft gewesen, gewiß lebte er noch; aber er konnte nicht leben, weil er im Namen eures Gottes getauft ist!" (Greg. v. Tours. 229–31). Dié christliche Taufe übt also nach der Ansicht des Heiden nicht die der heidnischen Weihung zustehende Kraft, des Kindes Köperlichkeit zu festigen. Die Kirche sah daher in der heidnischen Taufe einen gefährlichen Nebenbuhler und ein teuflisches Werk. Bonifatius schreibt 732, die von den Heiden Getauften müssen von neuem im Namen der heiligen Dreieinigkeit getauft werden. Wenn eine von Heiden vollzogene Taufe (d. h. die germanische Wasserbegießung) für ungültig erklärt wird, muß sie also bestanden haben.

In den Namen, der dem Kinde gegeben wurde, legte man die Fähigkeiten und Charakterzüge hinein, durch die es sich, erwachsen, nach dem frommen Wunsche des Gebers auszeichnen sollte: er sollte das ideale Vorbild sein, dem das Kind nachstreben sollte. War es der Name eines Gottes, so sollen dessen Taten und Empfindungen Muster und Beispiel werden. Zugleich sollte dadurch ein gewisses Schutzverhältnis zwischen dem Gott und dem seinen Namen tragenden Menschen erfleht werden. Mit Wodan, Donar, Balder zusammengesetzte Eigennamen finden sich wiederholt für deutsche Männer, selbst als einfache menschliche Namen kommen sie vor. In Answalt, Oswald, Ansgar, Reginbirin (Kind der ratenden Götter) sind die alten Bezeichnungen der Gottheit, in alb, hûn, thurs, Mimi sind dämonische Namen enthalten; auf die den kriegerischen Gottheiten geweihten Tiere weisen arn, hraban, swan, ebur und wolf. Bei den Frauen überwiegen in der ältesten Zeit Walkürennamen. Aber auch nach den Wald- und Wasserfrauen und den Elbinnen ward das Mädchen benannt. Häufig deutet der Name auf priesterliche Tätigkeit hin, auf die Heiligtümer: alah, wih, die Opfer: gelt (gildi), auf Zauber und Weissagung: rûn.

Trat der Sohn aus der Gewalt des Vaters heraus, so schnitt ihm der Vater, der dabei wieder Priesterdienste verrichtete, das Bart- oder Haupthaar ab: das Haar, das Symbol der Fruchtbarkeit, war der Gottheit des Wachstums geweiht, oder es war ein stellvertretendes Opfer für den Menschen selbst.

Die frohen Zeiten der erwachenden Natur sind auch die Feste der Liebe. Alter Brauch am 1. Mai war es, daß das Mädchen den Hut des Geliebten mit grünen Blumen schmückte, und daß der Bursch ihr einen Maien, das Zeichen der Frühlingsgottheit, vor der Tür aufpflanzte. Durch das Oster- und Johannisfeuer sprangen die jungen Paare, um Segen für den Besitz und für sich selbst zu erlangen. Bei dem Scheibenschlagen warfen die Burschen das brennende Rad zugunsten der Erkorenen. Zur Wintersonnenwende befragte man nach uralter Sitte das Schicksal nach dem Geliebten oder schaute nach dem künftigen Gatten.

Hochzeit, hôhe zît, hieß der festliche Tag der Heirat. Die Hilfe der Götter wurde für das junge Paar erfleht, heilige Gebräuche weihten ihn ein. An dem heiligen Tage des Gottes, unter dessen besondere Huld man die Ehe stellen wollte, ward die Hochzeit begangen.

Am Tage zuvor ward die Braut durch ein reinigendes Bad entsühnt, um die feindlichen Geister abzuwehren, sie gegen den Zorn der göttlichen Mächte zu schützen und ihre Gunst ihr zu sichern. Auch ein Sühnopfer ward dargebracht; der dem Donar heilige Bock ward geschlachtet und mit seinem Blute die Braut besprengt. Auch die Verhüllung der Braut weist auf alten Opferdienst für die unterirdischen, Fruchtbarkeit spendenden Mächte. Ein zwar aus älteren Quellen nicht belegter, aber uralter Brauch war, am Vorabend der Hochzeit, an dem sogen. Polterabend, allerlei Geschirr zu zertrümmern: die schädlichen Unholde sollten durch den Lärm vertrieben werden.

Als Herdgott und Schutzgott des Hauses ward der Gewittergott Donar besonders angerufen. Das junge Paar umwandelte dreimal den Herd, auf dem ein frisches Feuer an

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