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gezündet war; hier brachte die Neuvermählte auch den Hausgeistern ein Opfer dar. Auf der hochzeitlichen Tafel fehlte auch des Wettergottes heiliges Tier, der Brauthahn, nicht. In feierlichem Gebete lud man die Gottheit zum Hochzeitsmahle ein; in der ältesten Zeit genossen die Ahnen, die Hausgeister, die bauptsächlichste Verehrung bei der Vermählungsfeier, für sie und neben ihnen traten später die himmlischen Götter als anbetungswürdige Vorbilder der Feiernden oder als Festteilnehmer und Ehrengäste ein. Besonders dachte man sich die Schicksalsfrauen bei der Hochzeit weilend.

Tanz und Spiele gehören zu den alten religiösen Festen, auch bei der Hochzeitsfeier fehlten sie nicht. Die Festgenossen begleiteten den Brautzug wie eine feierliche Prozession, Männer kleideten sich wie Frauen und umgekehrt, schwärzten die Gesichter und stellen allerlei Tiergestalten dar, um die feindlichen Dämonen zu schrecken, aber auch aus ehrfurchtsvoller Scheu. Lieder erklangen, und selbst kleine dramatische Szenen fehlten nicht. Der Auszug zur Einholung der Braut ward oft als wildes Wettreiten ausgeführt. Oder die geladenen Gäste begannen nach uraltem, heiligem Brauche barfüßig den Lauf. Aber auch Braut und Bräutigam unternahmen den Wettlauf, die Braut bekam einen Vorsprung, und am Ziele der Bahn ward ihr der Kranz abgenommen. Auch Siegfried erringt für Gunther im Wettlaufe die Walkürenbraut (N. L. 435— 4372). Als der schnellste und siegreichste unter allen Göttern ward Wodan zum Beistande des Bewerbers angerufen; aber die göttliche Weihe der Vermählung erfolgte durch Donar. Selbst das sühnende Feuer fehlte bei der Hochzeit nicht. Wie beim Frühlings- und Mittsommerfeste ward nach vollzogener Vermählung ein mit Stroh umwundenes Rad angezündet, die Gäste tanzten um das Feuer, und das junge Paar sprang über die heilige Lohe.

Mit den neuen Pflichten und Rechten, die der junge Hausvater übernommen hatte, verband sich für ihn die selbstständige Ausführung der religiösen Gebräuche. Er vollzog fortan die Losungen und Gebete für sein Haus, brachte kleine

Opferspenden und Gelübde an Bäumen, Felsen, Quellen, den Gräbern der Verstorbenen dar, beging den Wechsel der Jahreszeiten nach altem heiligem Brauche, ließ Feuer auf den Bergen auflodern und in feierlichem Umzuge ein Götterbild um das Feld tragen, versäumte nicht die täglichen Opfer für die Hausgötter und Hausgeister und brachte abwehrende Opfer bei der Erkrankung einzelner Stücke der Herde, Bittopfer bei der Bestellung der Äcker, Dankopfer bei der Ernte. Bei den religiösen Gebräuchen des Einzelnen hat sich der Seelenkult am längsten erhalten, aber die großen Götter des Volkes wurden keineswegs vernachlässigt. Nur waren seine Opfer naturgemäß ärmlicher und dürftiger als die großen Gemeindeopfer, deren Vorstufe sie sind. Nur geringe Gabe an Brot, Körnern und Eiern konnte der einzelne den Göttern darbringen, bescheiden war das anschließende Opfermahl; Rosse, Rinder, Schweine und Böcke mußte er sich versagen, selbst Gänse und Hühner werden kaum geopfert sein. Bilder der höheren Götter waren gleichfalls nicht im einzelnen Hofe anzutreffen. Nr. 27 des Indiculus handelt von Götzenbildern, die aus Zeuglappen gemacht sind (de simulacris de pannis factis). Es sind Bilder von Haus- und Herdgöttern, Geistern und ähnlichen Wesen, die sich der Einzelne zu privatem Gebrauch im Hause anfertigte. Schon der geringwertige Stoff, aus dem sie bestanden, und ihre gewiß kunstlose Form zeigen, daß ihre Herstellung und Anschaffung auch dem einfachsten und ärmsten Manne möglich war. Am Herde werden sie ihren Platz gehabt haben.

Geburt, Leben und Tod stand in der Hand der höheren Mächte. Der Tod war das Werk der Schicksalsgöttin, der Wurd, die nicht weiterhin auf dieser Welt Wonne genießen läßt. In den Schoß der mütterlichen Erde, dem alles Sein entsproßt, kehrte der Mensch zurück. Der Sterbende, der Tote ward gewaschen, die Leiche und der Sarg mit Weihwasser besprengt. Durch das Weihwasser reinigte man den Verstorbenen von schweren Sünden und versöhnte die Götter. Neun Tage währte die dem Totenkulte gewidmete Sühn- und Trauerzeit, sie schloß am neunten Tage mit einem Opfer,

Religiöse Pflichten des Hausvaters. Tod. Erbe.

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das den unterirdischen Gottheiten galt. Zugleich reinigten sich auch die Hinterbliebenen von der Befleckung durch den Toten. Zu dem Totenmahle lud man die Seele des Abgeschiedenen ein; was bei dem Schmause gegessen und getrunken wurde, kam dem Toten „zu gute“.

Kurz darauf erfolgte der Antritt des Erbes. Zwar wird ein feierliches Opfer für die mächtigen Gottheiten nicht gefehlt haben, die Haus und Hof, Feld und Flur, Wald und Weide schirmen, aber das Erbbier hielt man vor dem leeren Hochsitze des Verstorbenen, trank des Toten Minne, und der Haupterbe nahm den Ehrensitz ein. Die Geister der Vorfahren weilten als Schutzgeister der Familie im heiligen Herdfeuer, und der Hausvater brachte ihnen täglich und zu bestimmten Zeiten Opfer dar. Alle Jahre am Todestage erschien die Seele wieder an der Grabstätte, um die vorgesetzte Speise als Opfer hinzunehmen. Bei jedem großen Opferfeste der Gemeinde trank man ihr Gedächtnis. Von seiten der Gemeinde oder der größeren Verbände wurde den Abgeschiedenen alle Jahre an dem großen Herbstfeste ein dreitägiges Totenfest gefeiert, wenn mit dem Ersterben der Vegetation die Seelen sich, in das Innere der Erde zurückziehen. Zur Zeit der Wintersonnen wende, in den zwölf Nächten, wenn die Götter aus ihrem Schlummer erwachten, kamen auch die Seelen wieder hervor, und Speise und Trank setzte man für sie zurecht.

Das Priesterwesen.

1. Priester.

Keine der deutschen oder nordischen Benennungen für Priester ist mit einem gleichbedeutenden Worte der anderen idg. Sprachen verwandt, jede ist etymologisch leicht zu erkennen, mithin kann der gesonderte Begriff für Priester, für ein deutlich von anderen Ständen geschiedenes Priestertum nicht allzuweit in die Urzeit zurückreichen. Wie der Hausvater für die Sippe das Gebet verrichtete, opferte und weis

sagte, so war für die Heiligtümer der Dorfgemeinde, des Gaues, des Stammes, der Angesehenste, der Häuptling, der König, Leiter der gottesdienstlichen Handlungen. Ganz richtig bemerkt Cäsar (b. g. 6,1), daß es bei den Deutschen eine Priesterkaste nach Art der gallischen Druiden nicht gebe. Die Deutschen kannten keinen besonderen, erblichen Stand, der allein den Zutritt zu den himmlischen Mächten gewähren konnte. Wenn somit auch niemand, der den Göttern nahen wollte, eines Mittlers bedurfte, so war doch bei größeren Festen ein Priesterstand notwendig, d. h. man bedurfte Männer, die mit der Verwaltung der heiligen Bräuche vertraut waren. Der König, der seinen Ursprung von den Göttern ableitete, war der oberste Priester des Landes, er war Hüter und Pfleger des Heiligtums. Auch bei der kleineren Vereinigung der Gemeinde oder des Gaues war der leitende Beamte zugleich der Priester. Das in Thing und Heer versammelte Volk befehligte und weihte im Namen des obersten Befehlshabers, des machtvollen Tius, der König oder Häuptling. Wie eine ahd. Glosse lehrt, war die Bezeichnung cotinc (tribunus), die auf die Stellung des Priesters zu den Göttern geht (gud; minister deorum sagt Tacitus, Germ. 10), ganz zur Bezeichnung einer weltlichen Würde geworden. Während einige von den Häuptlingen den Heerbann in die Schlacht führten, mußten andere den Göttern für den Sieg opfern, die heiligen Feldzeichen hüten, deren Gegenwart das Dasein der Gottheit und damit den heiligen Frieden bezeugte, der über den bewaffneten Scharen ruhte, und jede Verletzung der religiösen Weihe durch Handhabung der Kriegszucht ahnden. Die Behörden, die nach Cäsar (b. g. 623) gewählt werden, mag ein Stamm angreifen oder sich verteidigen, in deren Händen die Leitung des Krieges steht, und die Gewalt über Leben und Tod haben, können nur Priester sein.

Der erste männliche Priester, dessen Name sich geschichtlich nachweisen läßt, der Priester der Chatten, Libes, war ein solcher Häuptling im priesterlichen Amte; er war im Jahre 15 als Opferpriester des chattischen Heeres gefangen genommen und wurde im Triumphzuge des Germanicus neben Segimuntus, dem Sohne des Segestes, Thusnelda, der Gattin Armins und anderen namhaften Feinden mitaufgeführt (Strabo 71). Auch

Segimuntus war ein Priester und zwar bei dem Stammesheiligtume der Ubier (Ann. 157, 39). Als er von dem Aufstande seiner Stammesgenossen hörte, zerrik er nach römischer Ausdrucksweise L die Priesterbinden und entfloh zu seinen Landsleuten. Hierbei erfahren wir, daß er durch Wahl Priester geworden war. Auch die Einheit des Stammes wurde durch einen Häuptling im priesterlichen Amte und durch das Heiligtum repräsentiert, das er verwaltete (sacerdos civitatis, Germ. 11). Solche Priester waren beim Heiligtume der Nerthus (Germ. 40) und bei den Alkis (Germ. 43). Bei den Burgunden löste sich die priesterliche Tätigkeit des Königs von dem geistlich-weltlichen Amte los. Neben dem Könige oder Hendinos, der bei einem Unglück im Kriege oder bei Mißwachs als Sühnopfer den Göttern geweiht ward, später aber nur noch abgesetzt wurde, findet sich ein Oberpriester unter dem Titel der Älteste (sinistus); er hat sein Amt auf Lebenszeit und ist nicht jenen Zufällen unterworfen wie die Könige (Ammian. Marc. 28,5, 14; S. 354). Über die Stellung des ags. Oberpriesters bei König Edwin läßt sich nichts sagen (Beda, Hist. eccl. 2, 13).

Neben dem Opfern und Befragen der Lose hat der Priester noch eine andere Tätigkeit. Wo das Volk als Ganzes versammelt ist, sind die Götter gegenwärtig. Die Priester wahren den göttlichen Frieden. Über den Ruhestörer im Thing, wie den Brecher der Disziplin im Kriege haben sie das Strafamt, denn ein Vergehen gegen den heiligen Frieden, der über Thing und Heer schwebt, war ein religiöses Verbrechen. Sie sind die Bewahrer und Hüter des göttlichen Gesetzes, des Rechtes, daheim wie im Felde. Diese doppelte Tätigkeit des altgermanischen Priesters lassen bereits die Angaben des Tacitus erkennen. Bei Beginn des Thinges (si publice consultetur, Germ. 10) bringt der mit diesem Amte für immer oder nur diesmal betraute Priester das Opfer dar, stellt fest, daß die Förmlichkeiten der Einhegung erfüllt sind, und fragt die Götter durch das Los, ob ihnen die Beratung genehm sei Dann erheischt er Schweigen (S. 364), gebietet den Thingfrieden und steht bei der nunmehr beginnenden Rechtsverhandlung als Êwart mit seiner Rechtskenntnis, kundig des Willens der Götter, dem Herzoge zur Seite. Er vollstreckt auch die Strafe, aber sie wurde nicht als solche angesehen, nicht wie ein Befehl des Herzogs, sondern wie ein Verhängen der Gottheit (Germ. 7).

Nach seiner gesetzgebenden und gesetzschirmenden Tätig

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