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und in diese Spenden goss, zur Nahrung für den Toten. In der Sammlung Karolingischer Kirchenstatuten ist jedem Bischof aufgetragen, alljährlich bei der Synode Umfrage zu halten: ob jemand zur Nachtzeit über einen Toten singe, esse oder trinke und sich gleichsam über seinen Tod freue. Zahlreiche Zeugnisse aus dem 8. Jahrhundert bekunden, wie schwer der Kirche die Bekämpfung der Kulthandlungen an den Gräbern gemacht wurde. Die erste Nummer des Indiculus verbietet. den Sachsen das Totenopfer (de sacrilegio ad sepulchra mortuorum), und Burchard von Worms eifert noch um das Jahr 1000 gegen die Spenden, die in gewissen Gegenden an den Gräbern der Verstorbenen gebracht werden.

In welchem Ansehen die Totenpflege stand und wie sehr mit ihr der Ahnenkult zusammenhängt, zeigt wiederum der Indiculus (Nr. 25: de eo, quod sibi sanctos finguntquoslibet mortuos). Er verbietet, beliebige Tote zu Heiligen zu machen. Diese Gefahr lag für den Deutschen bei solchen Männern nahe, die schon bei Lebzeiten besondere Macht über ihre Mitmenschen und deren Geschicke besessen hatten; ihnen musste ja nach dem Tode übermenschliches Können und Wissen zugeschrieben werden. In gleicher Weise verbietet das ags. Gesetz König Eadgars neben einander Totenbeschwörung und Menschenverehrung. In späterer Zeit des Heidentums fehlte selbst bildliche Darstellung nicht. Das im Berliner Museum aufbewahrte Thonköpfchen, vielleicht rugischer Herkunft, aus dem 4. oder 5. Jahrhundert, stellt eine Büste dar, und darunter steht in Runen FULGIA „Folgegeist". Wie in Rom wurde also auch in Deutschland der Genius des Familienvaters bildlich dargestellt und verehrt.

Die bereits besprochenen Schatzsagen (S. 17) zeigen, dass die Ruhe des Toten heilig war und dass kein Frevler wagen durfte, nach den ihm mitgegebenen Schätzen zu trachten. Die Beraubung eines Toten (Walraub) war durch strenge Gesetze bestraft. Der Walraub war nach dem Edikt des Langobarden Hrothari Blutraub (plôdraub) oder Reraub (hrairaub). Blutraub beging man an einem Menschen, den man selbst getötet hatte, mochte der Totschlag um des Raubes willen

verübt sein oder nicht. Dem Getöteten durfte man nichts nehmen, sondern man sollte den Leichnam auf den Schild legen, das Haupt nach Westen, die Füsse nach Osten gerichtet. Reraub war die Beraubung eines Leichnams ohne Konkurrenz mit erlaubter oder unerlaubter Tötung. Die strafrechtliche Behandlung der Missethat gestaltete sich verschieden, je nachdem sie am unbestatteten oder am bestatteten Leichname verübt war. Bei den Franken machte die Beraubung eines bestatteten Leichnams friedlos. Auch auf Herauswerfen der Leichen aus dem Grabe (crapworf) waren strenge Strafen gesetzt.

Was den Menschen ergötzte, musste auch den Abgeschiedenen erfreuen. Auch er musste sich an Schmaus und Trank, froher Scherzrede und dem Ruhme seiner Thaten laben. Darum erklangen feierliche Toten klagen während des Totenzuges und bei der Bestattung. Obwohl Tacitus (Germ. 27) das Totenlied nicht erwähnt, darf es doch als gemeingermanisch gelten, da es bei den Goten und den Angelsachsen bezeugt ist.

Nach der Schlacht auf den katalaunischen Feldern 451 wurde der König Theodorid mitten in dem dichtesten Haufen der Leichen erschlagen gefunden. Die Goten ehrten sein Andenken mit Liedern und erwiesen noch während der Wut des Kampfes mit ihren unharmonischen Stimmen der Leiche die letzte Ehre. Thränen wurden vergossen, aber solche, die tapferen Männern nachgeweint zu werden pflegen. (Jord. c. 41). Zwei Jahre später wird der Hunnenkönig Attila ganz nach germ. Brauche bestattet; die Totenklage, die dabei ertönt, darf als ein Rest gotischer Poesie des 5. Jahrhunderts gelten. Mitten auf dem Felde unter seidenen Zelten wurden die sterblichen Reste Attilas aufgestellt. Dann wurde ein wunderbar feierliches Schauspiel aufgeführt. Die besten Reiter aus dem ganzen Hunnenvolke ritten um den Platz herum und verherrlichten seine Thaten in einer Totenklage auf folgende Weise: 'Attila der Mächtige, Mundzuks Erzeugter, Herrscher der Hunnen, König kampfmutiger Völker, der wie kein anderer vor ihm Scythiens und Germaniens

Herrmann, Mythologie.

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Reiche mit unerhörter Macht allein regierte, der beiden Römerreiche Schrecken, der Städteeroberer: um nicht alles den Feinden zur Beute werden zu lassen, liess er sich erbitten, jährlichen Tribut anzunehmen. Da er alles dieses mit Glück vollbracht hatte, fand er nicht durch eine Waffe der Feinde, nicht durch den Trug der Seinigen, mitten im freudigsten Glück, im Glanze seines Volkes, sonder Schmerzensempfindung den Tod. Wer sollte also das für des Lebens Ende halten, wo niemand an Rache denken kann?' Nachdem sie ihn mit solchen Klageliedern betrauert, feierten sie auf seinem Grabhügel eine strawa (Aufbahrung, got. straujan), d. h. ein gewaltiges Trinkgelage, und indem sie die Gegensätze miteinander verbanden, vermischten sie die Totenklage mit Äusserungen der Freude. Dann übergaben sie in der Stille der Nacht den Leichnam der Erde und legten die durch Feindes Tod erbeuteten Waffen, kostbaren Pferdeschmuck, strahlend von Edelsteinen aller Art, und mancherlei Ehrenzeichen bei, mit denen der Glanz des Hofes geziert wird. Und damit menschliche Neugier von so vielen grossen Reichtümern fern gehalten würde, töteten sie die mit der Arbeit Beauftragten nach vollbrachtem Werk: offenbar ein Totenopfer (Jord. c. 49). Ebenso wird Alarich bestattet; die Totenklage wird zwar nicht erwähnt, aber Schätze werden mit ihm in den Schoss des Busento versenkt und die Sklaven getötet, die den Fluss abgeleitet hatten (Jord. 30, D. S. Nr. 372). Ergreifend ist die Schilderung, die das ags. Epos von der Leichenfeier Beowulfs entwirft (3138 ff.). Die Recken bereiteten einen Scheiterhaufen auf der Erde, einen festgefügten, mit Helmen behangen, mit Heerkampfschilden, mit blinkenden Brünnen, wie er gebeten hatte. Mitten darauf legten den herrlichen Herrscher die Helden wehklagend, den geliebten Gefolgsherrn. Dann begannen sie auf dem Berge der Brandfeuer grösstes zu erwecken, die Helden; der Holzrauch stieg empor schwarz von dem Scheiterhaufen, prasselnde Lohe, mit Klagelauten untermischt, wenn das Sturmgewühl ruhte, bis das Beinhaus gebrochen war heiss in der Brust. Darauf errichteten sie einen Hügel, der war hoch und breit

und den Wogenbefahrern weithin sichtbar, und erbauten in zehn Tagen des Helden Denkmal; für die Asche stellten sie eine Grabkammer her und thaten in den Hügel Ringe und kostbare Kleinodien. Dann ritten die Recken um den Hügel, sie wollten ihren Kummer klagen, den König betrauern, Hochgesang erheben und den Helden preisen; sie rühmten seine Ritterlichkeit und seine kühnen Thaten, wie es billig ist, dass man seinen Herrn mit Worten feiert und in Liebe sein gedenkt, wenn er das Leben hat verlassen müssen. So betrauerten sie ihres Gefolgsherrn Fall, die Herdgenossen, sie sagten, dass der grosse König gewesen wäre unter den Männern der freigebigste und leutseligste, unter den Menschen der mildeste und stolz auf das Lob der Seinen.

Auch solange der Tote vor seiner Beerdigung sich noch im Hause befand, fanden mancherlei heilige Gebräuche statt. Die Kirche eiferte gegen den Unfug, der bei den Leichen wachen getrieben wurde und verbot das Absingen teuflischer Lieder, das Scherzen und Springen über den Toten, Gelage und Mummereien. Bei Burchard von Worms heisst es:,,Hast du der Leichenfeier des Verstorbenen beigewohnt, das ist: hast du der Wache bei den Leichnamen der Verstorbenen beigewohnt, wo die Leiber der Christen nach Sitte der Heiden bewacht wurden? Hast du dort die Teufelslieder gesungen und an den Tänzen teilgenommen, die die Heiden nach Anweisung des Teufels erfunden haben?" Die Leichenwache ist nichts anderes wie eine Belustigung der Seele, solange sie noch im Hause weilt. Der Leichenschmaus aber wird der Seele zu Ehren gegeben, und sie nimmt selbst daran teil. Da man einst den Toten im Hause begrub König Alboin wurde noch unter der Treppe seines Palastes bestattet (Pls. Diac. 2, 28) --, fand das Mahl im Hause statt, später auf dem Grabhügel. Beim Leichenschmause lustig zu sein und viel zu geniessen ehrt den Toten, denn er wünscht nach der kindlichen Vorstellung des Naturmenschen Erheiterung. Noch heute heisst es in der Oberpfalz: je mehr dabei getrunken wird, um so besser; es kommt dem Toten zu gut, und das Abhalten des Leichenmahles wird dort das,Eindaichteln' des Toten

genannt (got. dauhts das Mahl). In Ganghofers Roman ,,der Edelweisskönig" (I, 115) trägt ein junges Mädchen nach einem Todesfalle eine Schale mit Milch und weisses Brot an das Gesimse des Fensters und raunt innig und leise vor sich hin: „Arme Seele, thu dich speisen,

Arme Seele, thu dich tränken,
Deine Reis' is lang,

Dein Weg is drang."

Rosegger entwirft in seinem tiefsinnigen Romane „Der Gottsucher" eine nächtliche Totenfeier, die Zug für Zug den heutigen Volksbräuchen entnommen ist. (S. 8 ff.).

Aber auch Klagerufe und Schmerzausbrüche erschallten bei der Leichen wache. Aus den Verschanzungen der Goten drangen im Jahre 537 des Nachts laute Wehklagen in das römische Lager hinüber (Prokop, b. got. 2, 2).

Nach hannöverschem Aberglauben beträgt die Frist, die der Seele auf Erden gegönnt ist, fünf Stunden; in dieser Zeit muss sie die Strafpredigt anhören, die die Gattin ihr hält. Nach dem Sachsenspiegel (I, 21, 22) bleibt die Witwe bis zum dreissigsten Tage im Besitze des ungeteilten Hausgutes, als wäre ihr Mann noch unter den Lebenden. Am 30. wird auch heute noch in vielen Gegenden das kirchliche Leichenamt wiederholt: dann sind die Pflichten gegen den Toten erfüllt. Die alte mythische Dreizahl kehrt in dem Glauben wieder, dass der Tote am dritten oder neunten Tage noch einmal in sein Haus zurückkommt, und dass der Leichenwagen drei oder neun Tage rasten muss, d. h. zu keiner anderen Arbeit gebraucht werden darf.

Solange der Germane noch unstet als Nomade von Trift zu Trift zog, war an eine Wiederholung der Totenfeste nicht zu denken. In der späteren Zeit waren die Totengedächtnisfeiern mit der Verehrung der mächtigen Götter ver bunden. Es ist zweifelhaft, ob Nr. 3 des Indiculus (de spurcalibus in Februario) ein öffentliches Totenfest verbietet, das sich an das Frühlingsfest der erwachenden Natur anschloss; Nr. 1 und 2 handeln allerdings von den Gebräuchen des privaten Totenkultes (S. 48, 38).

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