Simulation und Selbstbeschädigung: Unter besonderer Berücksichtigung des Versicherungsbetrugs

»¡Ë¹éÒ
VVW GmbH, 1 àÁ.Â. 2001 - 232 ˹éÒ
Dass ein Mensch sich freiwillig einen Finger abschneidet, abhackt oder absägt (z.B. für einen Versicherungsbetrug aus ganz rationaler finanzieller Motivation) entzieht sich landläufig der Vorstellungskraft, und zwar auch der der meisten Mediziner, Kriminalisten und Juristen. Selbstbeschädigungen sind jedoch aus sehr unterschiedlicher Motivation häufiger als vermutet, z.B. rituell oder religiös motiviert, bei kriminellen Banden, beim Militär (insb. unter Kriegsbedingungen) sowie im Gefängnis. Im Hinblick auf die Unfallversicherung führen Selbstbeschädigungen, wenn sie als solche nicht erkannt und also nicht entsprechend behandelt oder sanktioniert werden, zu einer erheblichen Belastung der Gefahrengemeinschaft aller Versicherten, wobei derartige Fälle in allen sozialen Schichten vorkommen. (Anfang der 90er Jahre sorgte eine speziell für Ärzte angebotene Unfallversicherungspolice wegen ihrer spektakulären Schadensträchtigkeit für erhebliches Aufsehen.) Die Autoren schildern Art und Umfang der Problematik sowie die rechtlichen Aspekte; Schwerpunkt ist die gutachterliche Fallanalyse von amputierenden Fingerverletzungen. Detailliert dargestellt (mit ausführlicher Fotodokumentation) wird das Verletzungsmuster und die Rekonstruktion von 27 einzelnen Fällen, die eine plastische Vorstellung vom Geschehensablauf, Tätern bzw. Opfern, Problemen der Tatrekonstruktion und Beweisführung vermitteln. Eine ungewöhnliche und sich vordergründiger und eingefahrener Denkweise entziehende Phenomenologie menschlicher Verhaltensweisen und deren Motivation ist ebenfalls Teil des Buches. Anliegen der Autoren ist, bei der ärztlichen Untersuchung von Verletzungen eine exakte Befunderhebung und sorgfältige Dokumentation sicherzustellen, weil die frühestmögliche zutreffende Diagnosestellung entscheidende therapeutische Konsequenzen hat und zugleich die Prävention weiterer Fälle ermöglicht. Die ärztliche Begutachtung bei fraglicher Selbstbeschädigung ist für Juristen ein wichtiger Baustein ihrer Bewertung. Für die Versicherungsunternehmen sind derartige ärztliche Gutachten auch schon vorprozessual von richtungsweisender Bedeutung, um die Fallkonstellation zu beurteilen und das Prozessrisiko einzuschätzen. Bei nachgewiesener Selbstbeschädigung in Betrugsabsicht handelt es sich um relevante Straftaten. Daher sollten auch Kriminalisten mit den Möglichkeiten und Grenzen der medizinischen und technischen Rekonstruktion vertraut sein.

¨Ò¡´éÒ¹ã¹Ë¹Ñ§Ê×Í

à¹×éÍËÒ

àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 1
12
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 2
49
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 3
53
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 4
151
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 5
152
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 6
161
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 7
168
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 8
184
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 10
189
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 11
191
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 12
197
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 13
207
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 14
210
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 15
214
àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 16
217
ÅÔ¢ÊÔ·¸Ôì

àÅ¢Êèǹà¹×éÍËÒ 9
187

¤ÓáÅÐÇÅÕ·Õ辺ºèÍÂ

à¡ÕèÂǡѺ¼Ùéáµè§ (2001)

Eberhard Hildebrand Der Autor wurde 1930 in Pirna (Sächsische Schweiz) geboren. Das medizinische Staatsexamen und die Promotion zum Doktor der Medizin erlangte er 1954 an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Das Tropen-Diplom erhielt Dr. Hildebrand 1955 am Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten, worauf er 1956/57 als Schiffsarzt tätig war. 1967 erhielt er die Befähigung zum Amtsarzt und wurde 1969 Oberstabsarzt der Reserve der Bundeswehr. 1971 wurde Dr. Hildebrand Facharzt für Pathologische Anatomie, 1979 Arzt für öffentliches Gesundheitswesen (Sozialmedizin) und 1981 Arzt für Rechtsmedizin. Bis zum Ausscheiden aus dem Amt 1996 war er Gerichtsarzt und Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes in Hamburg.

ºÃóҹءÃÁ