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König alle drei Schwestern vor seinen Thron kommen

sie bitterlich an zu weinen.

fing

8. der einem eingeschobenen Saße vorangehende Teil der Rede: steh auf, sagte sie, aber Mütterchen, sprach er, ...

...

Was ferner die Wortstellung anlangt, so ist zu betonen, daß als Prädikat in Rücksicht auf die Stellung zum Subjekte nicht der ganze Komplex von Worten zu gelten hat, den man in der Syntax des erweiterten Sazes unter diesem Namen begreift, auch nicht die ganze Verbalform in zusammengeseßten Zeiten, sondern nur das verbale Flexionswort, mag dasselbe nun ein volles Verbum sein oder ein Hilfsverb. Denn nur dieses wechselt seine Stellung im Sage, und abgesehen von den selteneren Fällen, wo andere Sazteile zum Zwecke logischer Hervorhebung die durch den Saßton gehobene Stelle am Ende einnehmen, (vgl. Erdmann, Syntax § 214) bleibt dieselbe in Haupt- und Nebensäßen mit und ohne Einleitung ausschließlich den nominalen und aðverbialen Teilen des Prädikats vorbehalten. Nur im einzelnen, in der Stellung der trennbaren Präpositionen, der Reflexiva, der Infinitive und Participien sind auch hier noch kleine Unterschiede zu beachten. Genau übereinstimmend ordnen sich die Worte in Nebensäzen ohne und in Hauptsäßen mit Einleitung: „hat er sich gesezt" und endlich hat er sich gesezt". Uneingeleitete Hauptsäge stellen das Subjekt vor das Prädikatsverb: er hat sich gesezt“, und Konjunktionssäße lassen das leztere ganz ans Ende treten: nachdem er sich gesezt hat".

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Schematisch lassen sich diese Verhältnisse in folgender Weise darstellen, wobei s das Subjekt, e die Einleitung, pv das Prädikatsverbum, pb die Prädikatsbestimmungen bedeutet:

Ohne Einleitung.

Mit Einleitung.

Hauptsäße
Nebensäße

s. pv. pb. e. pv. s. pb. pv. s. pb. e. s. pb. pv.

Besonders verdient noch erwähnt zu werden, daß auch die Hauptsäße, welche mit ,,es" als sogenanntem grammatischem Subjekte anfangen, hiernach keine Schwierigkeiten machen. Denn entweder wird das Fürwort als Subjekt erkannt und begriffen, und dann ist das Ganze ein Hauptsag ohne Einleitung mit gerader Wortstellung, oder das logische Subjekt wird gefunden, dann verliert das Pronomen seine Subjektsbedeutung, es wird als Einleitung aufgefaßt, und der Saß ist ein Hauptsaß mit Einleitung und und ungerader Wortstellung.

Die Regel macht nicht den Anspruch für alle Fälle auszureichen. Es wird auch hier noch eine Reihe von Säßen übrig bleiben, welche einer Einordnung in das aufgestellte Schema widerstreben. Allein die Anzahl derselben ist wesentlich geringer, als bei der gewöhnlichen Definition der Nebensäge, und vor allem lassen sich die auszunehmenden Saharten hiernach unter gewissen Gesichtspunkten übersichtlich zusammenstellen. Wird dadurch im allgemeinen eine deutliche Grenze zwischen Haupt- und Nebensag gezogen, so kommt für den praktischen Gebrauch in der Schule noch ein anderes in Betracht. Auf einzelne der außerhalb der Regel fallenden Sagarten, wie auf die imperativischen und die unabhängigen Fragesäße, muß man doch wegen ihrer besonderen Bedeutung von vornherein aufmerksam machen; andere kommen namentlich in Lesestücken der Unterstufe nur so selten vor, daß man sie zunächst außer acht lassen kann, so besonders die nichtinvertierten Hauptsäße nach bedingendem oder einräumendem Vordersaze, während sie später unter allen Umständen eine gesonderte Behandlung verlangen. Diejenigen Säße aber, welche Erdmann in dieser Zeitschrift (1, 167. 170 vgl. Syntax § 199, 185. 188) als ergänzende Nebensäge ohne Bindewort und als konzessive und konditionale Vordersäge bei nicht invertiertem Nachsage anführt, fallen so außerhalb aller syntaktischen Fügung, daß man sie als eine besondere Gruppe parataktischer Gefüge in der deutschen Sazlehre behandeln sollte.

Demnach können alle diese Säge in drei Abteilungen gesondert betrachtet werden. Es sind im Ganzen elf Arten (bez. 3, 5, 3.). Bei näherem Zusehen läßt sich diese Zahl auf sechs zurückführen.

I. Auf der Unterstufe zu behandeln sind:

1. Die imperativischen Säße, in denen das angeredete Subjekt ausgedrückt ist, z. B: seht ihr!1) geh du ins Haus hinein!

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2. Die unabhängigen Fragefäße: wollt ihr mir helfen?

3. Die Relativfäße, in denen das Relativum Subjekt ist: Perlen, die ihr aus den Augen geflossen sind;

jene beiden Arten: Hauptfäße ohne Einleitung mit ungerader Wortstellung, diese lezteren: Nebensäge ohne Einleitung mit gerader Wortstellung. Hinsichtlich der Relativfäße wäre noch zu bedenken, ob man in der Schulpraxis nicht ganz davon absehen könnte, daß alle andern, in denen das Fürwort ein Casus obliquus ist, mit der Regel zusammenstimmen, so daß man sämtliche Relativsäge als eine besondere Art zusammenfaßte. Jedenfalls werden sie ebenso, wie die imperativischen und die direkten Fragefäße sich ohne Schwierigkeiten einprägen lassen. Daß für den

1) Die Beispiele, wie oben, aus der „Gänsehirtin“.

König alle drei Schwestern vor seinen Thron kommen sie bitterlich an zu weinen.

fing

8. der einem eingeschobenen Sage vorangehende Teil der Rede: steh auf, sagte sie, ... — aber Mütterchen, sprach er, ...

Was ferner die Wortstellung anlangt, so ist zu betonen, daß als Prädikat in Rücksicht auf die Stellung zum Subjekte nicht der ganze Komplex von Worten zu gelten hat, den man in der Syntax des erweiterten Sazes unter diesem Namen begreift, auch nicht die ganze Verbalform in zusammengefeßten Zeiten, sondern nur das verbale Flexionswort, mag dasselbe nun ein volles Verbum sein oder ein Hilfsverb. Denn nur dieses wechselt seine Stellung im Sage, und abgesehen von den selteneren Fällen, wo andere Sazteile zum Zwecke logischer Hervorhebung die durch den Saßton gehobene Stelle am Ende einnehmen, (vgl. Erdmann, Syntax § 214) bleibt dieselbe in Haupt- und Nebensägen mit und ohne Einleitung ausschließlich den nominalen und adverbialen Teilen des Prädikats vorbehalten. Nur im einzelnen, in der Stellung der trennbaren Präpositionen, der Reflexiva, der Infinitive und Participien sind auch hier noch kleine Unterschiede zu beachten. Genau übereinstimmend ordnen sich die Worte in Nebensäßen ohne und in Hauptsägen mit Einleitung: „hat er sich gesezt“ und „endlich hat er sich gesezt". Uneingeleitete Hauptsäge stellen das Subjekt vor das Prädikatsverb: er hat sich gesezt", und Konjunktionssäße lassen das letztere ganz ans Ende treten: „nachdem er sich gesezt hat".

Schematisch lassen sich diese Verhältnisse in folgender Weise darstellen, wobei s das Subjekt, e die Einleitung, pv das Prädikatsverbum, pb die Prädikatsbestimmungen bedeutet:

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Besonders verdient noch erwähnt zu werden, daß auch die Hauptsäße, welche mit ,,es" als sogenanntem grammatischem Subjekte anfangen, hiernach keine Schwierigkeiten machen. Denn entweder wird das Fürwort als Subjekt erkannt und begriffen, und dann ist das Ganze ein Hauptsay ohne Einleitung mit gerader Wortstellung, oder das logische Subjekt wird gefunden, dann verliert das Pronomen seine Subjektsbedeutung, es wird als Einleitung aufgefaßt, und der Saz ist ein Hauptsaß mit Einleitung und und ungerader Wortstellung.

Die Regel macht nicht den Anspruch für alle Fälle auszureichen. Es wird auch hier noch eine Reihe von Säßen übrig bleiben, welche einer Einordnung in das aufgestellte Schema widerstreben. Allein die Anzahl derselben ist wesentlich geringer, als bei der gewöhnlichen Definition der Nebensäge, und vor allem lassen sich die auszunehmenden Sazarten hiernach unter gewissen Gesichtspunkten übersichtlich zusammenstellen. Wird dadurch im allgemeinen eine deutliche Grenze zwischen Haupt- und Nebensatz gezogen, so kommt für den praktischen Gebrauch in der Schule noch ein anderes in Betracht. Auf einzelne der außerhalb der Regel fallenden Sagarten, wie auf die imperativischen und die unabhängigen Fragefäße, muß man doch wegen ihrer besonderen Bedeutung von vornherein aufmerksam machen; andere kommen namentlich in Lesestücken der Unterstufe nur so selten vor, daß man sie zunächst außer acht lassen kann, so besonders die nichtinvertierten Hauptsäße nach bedingendem oder einräumendem Vordersage, während sie später unter allen Umständen eine gesonderte Behandlung verlangen. Diejenigen Säße aber, welche Erdmann in dieser Zeitschrift (I, 167. 170 vgl. Syntax § 199, 185. 188) als ergänzende Nebensäze ohne Bindewort und als konzessive und konditionale Vorderfäße bei nicht invertiertem Nachsage anführt, fallen so außerhalb aller syntaktischen Fügung, daß man sie als eine besondere Gruppe parataktischer Gefüge in der deutschen Sazlehre behandeln sollte.

Demnach können alle diese Säge in drei Abteilungen gesondert betrachtet werden. Es sind im Ganzen elf Arten (bez. 3, 5, 3.). Bei näherem Zusehen läßt sich diese Zahl auf sechs zurückführen.

I. Auf der Unterstufe zu behandeln sind:

1. Die imperativischen Säße, in denen das angeredete Subjekt ausgedrückt ist, z. B: seht ihr!1) geh du ins Haus hinein!

2. Die unabhängigen Fragesäße: wollt ihr mir helfen?

3. Die Relativsäge, in denen das Relativum Subjekt ist: Perlen, die ihr aus den Augen geflossen sind;

jene beiden Arten: Hauptsäße ohne Einleitung mit ungerader Wortstellung, diese lezteren: Nebensäge ohne Einleitung mit gerader Wortstellung. Hinsichtlich der Relativsäße wäre noch zu bedenken, ob man in der Schulpraxis nicht ganz davon absehen könnte, daß alle andern, in denen das Fürwort ein Casus obliquus ist, mit der Regel zusammenstimmen, so daß man sämtliche Relativsäze als eine besondere Art zusammenfaßte. Jedenfalls werden sie ebenso, wie die imperativischen und die direkten Fragesäße sich ohne Schwierigkeiten einprägen lassen. Daß für den

1) Die Beispiele, wie oben, aus der „Gänsehirtin“.

Anfangsunterricht in der Sazlehre nur diese drei in Aussicht genommen sind, wird nicht befremden. In den überaus seltenen Fällen, wo Lesestücke der Unterstufe einen der folgenden Säße enthalten, kann, wie es ja im Unterrichte so oft geschehen muß, mit einer kurzen vorläufigen Erklärung darüber hinweggegangen werden.

II. Späterhin find dann folgende 5 Saharten durchzunehmen: 1. Wunschsäße: könnt ich mit Ehren von ihnen kommen! (Goethe, Götz V, 51) - dürften wir nur so einmal an die Fürsten! (Götz I, 1.) 2. Ausruffäße: was das ein Geldspiel kost't! Göz II, 10 - daß du dich nit unterstehst zu verraten, wem wir dienen. (Göß I, 1). 3. Säge mit nachdrücklicher Hervorhebung des Verbs: ist mir mancher schöne Thaler nebenausgegangen. (Göß II, 10.)

4. Säße mit eingeschobenem „doch" oder „ja": möcht ich doch nicht gern zu ängstlich, möcht ich nicht undankbar erscheinen. (Goethe, Tasso I, 3.) wußt' ichs ja, du würdest deinen Knaben nicht verlezen. (Schiller, Tell III, 3.)

Ι,

5. Nachsäge nach konditionalem oder konzessivem Vordersage mit der Wortfolge des uneingeleiteten Hauptsages: wär ich leht dabei gewesen, ihr hättet die Armbrust nicht verloren. (Göß I, 2.) wenn Uri ruft, wenn Unterwalden hilft, der Schwyzer wird die alten Bünde ehren. (Tell I, 4). - ist gleich die Zahl nicht voll, das Herz ist hier des ganzen Volks, die Besten sind zugegen. (Tell II, 2.) und wohnt er droben auf dem Eispalast des Schreckhorns oder höher, wo die Jungfrau seit Ewigkeit verschleiert sißt, ich mache mir Bahn zu ihm. (Tell I, 4.)

Die Erklärung dieser Abweichungen ist, wenn auch nicht unmittelbar ersichtlich, doch nicht schwer zu finden und zu verstehen. Bei den Wunschsäßen ist die Wortstellung dieselbe, wie in den bedingenden und einräumenden Vordersägen ohne Konjunktion, und eine Analogie dieser Säße wird sich nicht bestreiten lassen. Dem Sinne nach ist von der Aufstellung einer nicht durchaus als unmöglich gedachten Bedingung zum Ausdrucke eines Wunsches, und umgekehrt, nur ein kleiner Schritt. Jeder konditionale Vordersaß im Konjunktiv kann durch Weglassung des Nachsages zu einem Wunschsaße, und jeder Wunschsaß durch Ergänzung eines entsprechenden Nachsazes zum Bedingungssaße gemacht werden. Von den Beispielen, welche Erdmann (Syntax § 211, 2) für diese Art von Säßen anführt, widerstrebt einer solchen Umwandlung nur das aus der Iphigenie

1) Bei den Beispielen aus Goethes Göß (Bearbeitung von 1773) entsprechen die arabischen Ziffern der Zahl des betreffenden Scenenwechsels innerhalb der einzelnen Aufzüge.

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