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mischen Truppen1) und Einfälle der umwohnenden Barbarenstämme mit eiserner Hand unterdrückte 2). Dies führt uns wohl auf die nämliche Zeit, wo die Legion Ägyptens (II Traiana) durch Abordnungen auf den pannonischen Kriegsschauplatz geschwächt war, und wo infolgedessen auch die Meuterei der Bucolici milites") im Nildelta, gleichfalls einer aus Hirten und Räubern sich zusammensetzenden Territorialmiliz, losbrach (J. 172; oben S. 92f.). Wenn eine Lageranekdote der Vita (7, 8) von einem tumultuantibus is, qui a Saracenis victi fuerant, erteilten Verweis berichtet, so könnte dies in die nämliche Stellung des Niger fallen; wir wissen, daß damals jedenfalls vor dem J. 175 unter Avidius Cassius' Oberleitung in Arabia, vermutlich eben gegen die Saraceni, erfolgreiche Kämpfe geführt wurden (oben S. 92), an denen Niger als Führer von Truppen aus der Nachbarprovinz sehr wohl hätte teilnehmen können. Zur Datierung dieser Wirksamkeit in Ägypten um J. 172 stimmt es, daß eine Verwendung des militärisch sehr befähigten Mannes im gleichzeitigen bellum Germanicum Sarmaticum nirgends erwähnt wird. Andererseits wird Niger diesen Posten wohl noch vor dem Frühjahr 175 verlassen haben, da der Vitenschreiber sich sonst wohl kaum versagt hätte, ebenso wie dies bei Clodius Albinus (Vita 6, 2; 10, 10) geschieht, sein Verhalten gegenüber der Erhebung des Avidius Cassius, dem sich ja auch Ägypten mit dem Präfekten Flavius Calvisius anschloß, irgendwie zu erwähnen.

Als ein höheres, selbständiges Kommando wird die Funktion des Niger gekennzeichnet durch den Ausdruck dux bei Victor und in der Vita. Demnach und wegen der oben erörterten Vorstufen (Primipilat und Egypt under Roman rule (1898) 214f. den „König von Theben" mit dem unter Trajan und Hadrian bezeugten dozor Onẞor (über diesen auch Paul M. Meyer, Heerwesen der Ptolemaer und Römer 90, 331), welch letzterer indessen wohl nur ein städtischer Beamter sein dürfte (Preisigke, Städtisches Beamtenwesen im röm. Ägypten S. 7 ff.). Die ganze Kontroverse ist müßig, solange die Vita-Stelle das einzige Zeugnis für den rex Thebaeorum bleibt.

1) Diese scheinen auch erwähnt zu werden in CIG 4758 (0. Puchstein, Epigr. Gr. in Aegypto reperta, Dissert. philol. Argentoratenses IV, p. 43 n. XX): Onẞáov лooμázov tò[v zŋ]dɛuóva, und in einer Inschrift aus Syene vom Ende des 4. Jahrh. (Comptes rendus de l'acad. des inscr. 1909 p. 148; Cagnat, Revue arch. 1909 II p. 325 n. 108): cum Theb(anis) mil(itibus).

2) Unruhen in der Thebais gegen die jeweiligen Herrscher Ägyptens waren seit jeher ebenso häufig, wie Einfälle der umwohnenden Barbaren in diese Landschaft. Vgl. die Inschrift des Cornelius Gallus CIL III 141475 (Dittenberger, Or. Gr. II n. 654): Thebaide communi omn[i]um regum formidine subact[a]; das griechische Epigrarum eines Iunius Sabinus, Kommandanten der Cohors (II) Ituraeorum (über diese C. Cichorius, Pauly-Wissowas RE IV 305 f.), aus Syene bei Puchstein, a. a. O. p. 61f. n. XXX, welches dieser der ersten Kaiserzeit zuweist.

3) Dagegen wird in der Vita 7, 5 eine durch den Aufstand veranlaßte gesetzliche Norm auf seine Initiative zurückgeführt; s. unten S. 101.

drei Tribunate) muß Niger entweder praefectus legionis (II Traianae)1) oder praefectus castrorum, d. h. Oberkommandant der Auxilien in Aegypten 2), gewesen sein. Da die Legio II Traiana in Unterägypten (bei Alexandreia) lagerte, Pescennius aber am Limes und in der Thebais beschäftigt war, ist die Praefectura castrorum, deren Inhaber gerade in Bauinschriften der Auxilien Oberägyptens häufig unmittelbar nach dem Praefectus Aegypti genannt werden), ungleich wahrscheinlicher. Dem Range nach ist die eine wie die andere Präfektenstellung ducenar1). Damit fand die Offizierslaufbahn des Niger anscheinend ihren Abschluß.

Prokuraturen. Die folgenden Jahre bis zum Eintritt in den Senat (um 180) werden nach mancherlei Anzeichen mit prokuratorischen Verwaltungsämtern ausgefüllt gewesen sein. Die Anekdote Vita 7, 9: Palaestinis rogantibus, ut eorum censitio levaretur könnte allenfalls auf die ducenare") Finanzprokuratur von Syria Palaestina hinweisen; die dem Niger zugeschriebene Erhöhung der Gehalte der Consiliarii (Assessoren) ebd. 7, 6 auf eine höhere Prokuratur der hauptstädtischen Zentralverwaltung. Auf administrative Tätigkeit deuten auch die angeblich den Kaisern Marcus also noch im Ritterstande und Commodus erteilten Ratschläge für die Provinzialverwaltung, Vita 7, 2-6. Die in der Vita (7, 5) schwerlich mit Grund auf ihn zurückgeführte Norm ut nemo adsideret in sua provincia, nemo administraret wird bei Dio LXXI 31, 1 (zum J. 176) als eine Folge der cassianischen Erhebung angeführt.

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Senatorische Laufbahn. Der Übertritt des Pescennius in den Senat erfolgte, wie auch sonst bei Ducenarii, durch adlectio inter praetorios, wie sie gerade Commodus in zahlreichen Fällen vornahm, Vita Pert. 6, 10: cum Commodus adlectionibus innumeris praetorios miscuisset. „Der Zweck, den Commodus verfolgte, war der, die prätorischen Legionskommandanten senatorischer Herkunft durch neuernannte Prätorier aus dem Ritterstande zu ersetzen 6).“

Den Terminus ante quem für diese Adlektion gibt der SuffektKonsulat des Niger. Bisher wurde dieser auf Grund der Vita 4, 6 a Commodo... consul declaratus Severo praepositus est ins J. 189 verlegt 7), in welchem nach bisheriger Meinung auch Septimius Severus Consul

1) So E. Bormann, De Syriae provinciae Rom. partibus (Diss. Berlin 1865) 20; A. de Ceuleneer, Essai sur Septime Sévère (Mémoires cour. de l'acad. de Belgique XLIII 1880) p. 62. Die Präfektur Ägyptens ist selbstverständlich ausgeschlossen. 2) Wohl zu unterscheiden von dem im Range untergeordneten Praefectus castrorum legionis. Vgl. v. Domaszewski, a. a. O. S. 121.

3) CIL III 6025; 14147, 2-4 (Syene); 13580 (Koptos).
4) v. Domaszewski, a. a. O. S. 121; 151.

5) Ebd. S. 149. 6) Ebd. S. 151.

7) So Ceuleneer, a. a. O. p. 62; Prosopogr. III

P. 24 n. 185.

suffectus gewesen sein soll1) - wie sich zeigen wird, mit Unrecht. Der allerfrüheste Termin wäre, da Niger im J. 193 als Legat Syriens noch in der administrativen konsularischen Laufbahn stand, die damals nach etwa 14 Jahren mit dem Prokonsulat von Asia oder Afrika abzuschließen pflegte (o. S. 85 A. 1), das J. 179. Genauere Befristungen gewinnen wir daraus, daß Niger in Syrien der Nachfolger des Asellius Aemilianus (procos. Asiae 193, daher cos. etwa 179) gewesen ist, und daß anscheinend Commodus (seit 180) den Konsulat erteilte (Vita 4, 6). Clodius Albinus und Septimius Severus, welche im J. 193 die im Range nachweisbar tiefer stehenden2) Legationen von Britannien und Pannonia superior innehatten, waren der erste etwa 188, der zweite 190 Suffektkonsuln gewesen. Daß wir innerhalb des so gegebenen Zeitraums 180-188 so hoch als möglich hinaufgehen müssen, wird durch die Bedeutung der Statthalterschaft von Syrien gefordert, welche keinesfalls von ganz jungen Konsularen, sondern meist gegen Ende jenes vierzehnjährigen Intervalls bekleidet wurde. In der Tat war nach Herodian II 7, 4 im J. 193 ò Nippos tõr μὲν πρὸ πολλοῦ ὑπατευσάντων; als Maßstab kann v. Didii Iuliani 5, 6 dienen, wo L. Vespronius Candidus, Legat von Dacien im J. 183 und Prokonsul von Afrika gegen Ende der Regierung des Commodus, im J. 193 als vetus consularis bezeichnet wird. Der Ansatz des cos. suff. Niger auf 189 ist daher unbedingt viel zu spät; die Angabe der Vita 4, 6 ist entweder erfunden oder beruht auf Verwechslung mit einem andern Severus, für welche sich aus den Kaiserviten Analogien beibringen ließen. Eine noch genauere Ansetzung zwischen 180 und 183 - ergibt sich aus der nun möglich gewordenen Datierung der dacischen Legation Nigers auf J. 183, zu der ich jetzt übergehe.

Legation der Tres Daciae. Dio LXXII 8. 1 berichtet in der Regierung des Commodus: ἐγένοντο δὲ καὶ πόλεμοί τινες πρὸς τοὺς ὑπὲρ τὴν Δακίαν βαρβάρους, ἐν οἷς ὅ τε Αλβῖνος καὶ ὁ Νίγρος οἱ τῷ αὐτοκράτορι Σευήρῳ μετὰ ταῦτα ἀντιπολεμήσαντες εὐδοκίμησαν. Nach ihrer Stellung im Texte des Dio gehören diese Kämpfe etwa in die Jahre 182 und 183 und werden wohl mit Recht mit der V. und VI. imperatorischen Akklamation des Commodus in Beziehung gebracht3). Nach dem eben vorgebrachten steht nichts der Annahme im Wege, daß Niger zur Zeit dieser Tätigkeit in Dacien bereits Konsular war, somit auf ihn - was ja an sich das nächstliegende ist die eradierte Stelle der Inschrift

1) In Wirklichkeit war Severus cos. suff. im J. 190; s. J. M. Heer, Philol. Suppl.-Bd. IX 77f., 165.

2) Belege bei v. Domaszewski, a. a. O. S. 181 f. Wenn Pertinax zuerst Syrien, dann erst Britannien verwaltete, erklärt sich dies aus der damaligen militärischen Lage in Britannien.

3) J. M. Heer, a. a. O. S. 64f.; 175.

CIL III Suppl. 7750 zu beziehen ist, worin C. P[escenniu]s [Niger?] leg(atus) Aug(usti) pr(o) pr(aetore) co(n)s(ularis) Dac(iarum) (trium) erscheint. Genauer bestimmt sich die Zeit dadurch, daß Niger in Dacia der Nachfolger des L. Vespronius Candidus1) war und dieser noch in einer Inschrift von Apulum (CIL III 1092), in welcher Commodus bereits Pius (seit spätestens 7. Januar 1832), aber noch nicht Felix (seit 185) heißt, als Statthalter auftritt: sub Vespronio Candido consulari. Die Verleihung des Titels Pius muß nach den Münzen vor Annahme der VI. ImperatorenAkklamation, die im Lauf des Jahres 183 erfolgte, stattgefunden haben. Wenn nun diese Akklamation, wie J. M. Heer3) wahrscheinlich gemacht hat, mit neuerlichen Erfolgen in Dacia zusammenhängt, muß der nach Dio daran beteiligte Niger gegen Mitte 183 den Vespronius Candidus abgelöst haben. Der vor Niger genannte Albinus damals, wie ich seinerzeit nachweisen werde, wahrscheinlich aedilicius 4) konnte schon im J. 182, wo Commodus imperator V wurde, also unter dem Konsular Vespronius) in Dacia tätig gewesen sein 6).

Legation mit Spezialmandat in Gallien.

Die Angabe der

Vita 3, 3f., wonach Niger zur gleichen Zeit, als Septimius Severus die
Gallia Lugdunensis verwaltete, ipse missus erat ad conprehendendos
desertores, qui innumeri Gallias tunc vexabant, ist aus inhaltlichen
Indizien durchaus glaubwürdig, das folgende (3, 5) hingegen, wonach
Niger dem damaligen Prätorier Septimius Severus untergeordnet gewesen
wäre, offenbar erschwindelt. Der Zeitansatz der Prosopographia um
J. 186 ist ungenau.
Das bellum desertorum gehört ins Frühjahr 1887);

zu jener Zeit war Severus noch in Lyon). An diese Legation des Niger, die schwerlich eine Provinzstatthalterschaft (etwa von Germania inferior) war, sondern wohl auf kaiserlichem Spezialmandat beruhte, knüpft die wahrscheinlich erfundene Notiz der Vita 6, 7 (sacra quaedam in Gallia usw.) an.

1) Prosopogr. III 407 f. n. 301; J. Jung, Fasten der Provinz Dacien 25 f. n. 28. Vorgänger des Candidus kann Niger deshalb nicht gewesen sein, weil Candidus, der seit dem J. 193 als Gegner des Septimius Severus gewiß nicht mehr befördert wurde, sicherlich zu Ende der Regierung des Commodus einen der beiden großen Prokonsulate (den von Afrika) erreicht hatte, Niger dagegen noch nicht.

2) Heer, a. a. O. S. 89. 3) Ebd. S. 64, 143.

4) Vgl. v. Albini 6, 6: aedilis non amplius quam decem diebus fuit, quod ad exercitum festino mitteretur.

5) Über dessen militärisches Regiment s. Vita Didii Iuliani 5, 6; Dio LXXIII 17, 1.

6) Ein untermösischer Meilenstein, auf dem man den Namen des Pescennius Niger erkennen wollte (O. Hirschfeld, Arch.-epigr. Mitt. VIII 28), gehört vielmehr in die Zeit Gordians III (CIL III Suppl. 7607; Prosopogr. III 19 n. 139).

7) Heer, a. a. O. S. 184 mit A. 414.

8) Ebd. S. 77, 165.

104 Anton v. Premerstein, Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Marcus.

Legation von Syria. Für sie liegen vor die Zeugnisse bei Dio LXXIV 6, 1 (τῇ Συρίᾳ ὑπὸ Κομμόδου προσετάχθη: vgl. LXXIII 13, 5; 14, 3); in der Vita 1, 5 (iussu Commodi; vgl. ebd. 2, 1); sonstiges in der Prosopographie. Nach Herodian III 2, 3 war sein Vorgänger Asellius Aemilianus1), als Legat von Syrien bezeugt für das J. 189, als procos. Asiae 193. Letztere Funktion ist noch genauer auf Mai 192 bis Mai 193 anzusetzen, da Aemilianus in der zweiten Hälfte 193 bereits Legat (vлoorgáτnyos) des Niger war (Dio LXXIV 6, 2; vgl. dazu die Stellung des Nonius Macrinus als Legatus und Comes des Marcus, Klio XII S. 156). Demnach muß Aemilianus bereits Ende 191 zum Zweck der prokonsularischen Losung in Rom gewesen sein; seine Ablösung durch Niger wird also spätestens im Laufe des J. 191 erfolgt sein.

Ein Bruder oder ein naher Verwandter des Prätendenten, P. Pescennius Niger, war unter Commodus frater Arvalis 2), also Senator. Nigers Söhne, im J. 193 bereits erwachsen (adultos filios: Vita 5, 2), wurden, ebenso wie seine Witwe, von Severus erst verbannt, dann hingerichtet (Vita 6, 1f.; v. Severi 9, 2; 10, 1). Ihre Namen erscheinen vielleicht in der v. Severi 13, 6 unter den im J. 197 getöteten nobiles3). Mindestens zwei waren mit den Töchtern eines Aurelianus) verlobt.

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