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mit allem Nachdruck im Vorwort zu seiner „Geschichte der römischen Kupferprägung“ (1909) betont, wo er unter energischer Ablehnung der sogenannten vergleichenden Metrologie seine Ansicht wie folgt zusammenfaßt: „Diese Methode ist nichts weiter als eine mathematische Spielerei und hat im Laufe der Zeit zu einer gänzlichen Lahmlegung der Untersuchungen über die griechischen Münzfüße geführt. La metrologia non è scienza è un incubo klagte gelegentlich ein italienischer Historiker, ich möchte sie lieber eine methodische Verirrung nennen. Wie weit die ägyptischen und babylonischen Gewichtssysteme auf die griechischen und italienischen eingewirkt haben, entzieht sich noch völlig unserer Kenntnis, soviel ist aber schon heute sicher, daß diese Einwirkung sich nicht kurzweg in Brüche bringen läßt. Jedenfalls müssen wir in erster Linie die griechischen und römischen Gewichtssysteme aus den Denkmälern selbst ermitteln und einstweilen den Orient ganz beiseite lassen. Nach dieser Richtung ist bisher aber so gut wie nichts geschehen. Mathematische Spielereien sind ja auch bequemer als die Arbeit, die erhaltenen Gewichte und Münzen Stück für Stück auf ihre Echtheit zu untersuchen, sie richtig zu datieren und dann genau zu wägen. Wer eine solche Arbeit nicht leisten kann oder will, hat kein Recht über metrologische Dinge mitzureden." Wenn E. J. Haeberlin in einer Kritik des Willersschen Buches (Zeitschrift für Num. XXVIII, 1910, S. 387) meint, die weitgehende Abneigung des Verfassers gegen die vergleichende Metrologie werde dem Kenner nur ein Lächeln abgewinnen, so mag er für das italische Münzwesen, wo die Dinge anders liegen, die Verurteilung der genannten Methode mit Recht als zu weitgehend empfinden, für die griechische Numismatik aber gilt sie ohne Einschränkung. Was Willers' sehr beherzigenswerte Worte zum Ausdruck bringen, ist, wenigstens zum Teil, schon Nomisma I (1907), S. 22 angedeutet worden (vgl. auch Berliner philol. Wochenschrift, 28. Jahrg., 1908, Nr. 18, Sp. 559 f.). Daß, wie Willers hervorhebt, für die Ermittlung der griechischen Gewichtssysteme aus den Denkmälern selbst bisher so gut wie nichts geschehen ist, nimmt deshalb nicht wunder, weil jeder, der mit Überlegung an solche Themata herangeht, die notwendige Voraussetzung, eine auf breiter Basis gewonnene Datierung der Münzen, vermissen muß. Es kann daher Zurückhaltung auf metrologischem Gebiet nicht dringend genug angeraten werden. Die Hauptaufgabe der griechischen Numismatik ist zunächst, die chronologische Forschung, auf diesem Felde ist jeder ernsthafte Mitarbeiter willkommen zu heißen."

Charakteristisch ist für diese Anschauung, daß sie die vergleichende Metrologie in Italien gelten lassen, für Griechenland verwerfen will, als ob, wenn überhaupt eine Verkehrsgemeinschaft für die alte Welt bestand, die u. a. in dem Zusammenhang der Normen ihren Ausdruck fand, Griechenland von ihr ausgeschlossen geblieben wäre.

Noch auffälliger ist, daß v. Fritze die Gefährdung der griechischen Numismatik seitens der vergleichenden Metrologie durch lauter Beispiele darzutun sucht, die mit Griechenland, wenn es eine vergleichende Metrologie nicht geben soll, nichts zu tun haben. Mit ähnlichen rückschrittlichen Äußerungen) hat es von Fritzes Erlaß gemein, daß er von mathematischen Spielereien spricht, wo es sich um die Ergebnisse 1) Vgl. o. Bd. XII S. 242.

ernstester, in ihrem gesamten Gange eingehend dargelegter Untersuchungen handelt und das hauptsächlich deshalb, weil diese Dinge sich nicht „in Brüche bringen lassen".

Schade, daß der Verfasser der Geschichte des römischen Münzwesens von dieser Belehrung nicht mehr profitieren kann. Wahrscheinlich hätte er sonst auf v. Fritzes Ansuchen die Erkenntnis, daß sich das römische Pfund und die euböisch-solonisch-attische Mine wie 3:4 verhalten, als mathematische Spielerei geopfert, weil 3/4 bezw. 4/3 Brüche sind.

Ich habe inzwischen an anderer Stelle 1) die beiden Grundsätze formuliert und eingehend belegt, die als Axiome der vergleichenden Metrologie zu gelten haben und deren Nichtanerkennung jede Verständigung ausschließt.

1. Das mathematische Verhältnis der Normen, natürlich sofern sie zunächst unabhängig und ohne Rücksicht auf jenes festgestellt worden sind, hat den Wert einer vollgültigen, der Metrologie eigentümlichen Quelle. Wo Normaleinheiten einander gleich sind, oder untereinander im Verhältnis des Teils zum Ganzen stehen, ist bis zum strikten Beweise des Gegenteils ein Verkehrs- und Kulturzusammenhang anzunehmen. Denn die Frage, ob den äußeren Übereinstimmungen die innere Wahrscheinlichkeit verkehrs- und kulturgeschichtlichen Zusammenhanges entspricht, hat sich in so vielen Fällen als zu bejahen oder bejahenswert erwiesen, daß der Beweis, ein solcher Zusammenhang bestehe nicht, denjenigen obliegt, die ihn im Einzelfalle leugnen wollen.“

„Daß erfahrungsmäßig auf dem Gebiet des Maß- und Gewichtswesens eine außerordentliche Zähigkeit herrscht man kann geradezu von einem metrologischen Trägheitsgesetz sprechen, kommt dabei grundlegend

in Betracht."

„Diese äußeren Übereinstimmungen sind für uns also deshalb von Wert, weil sie uns innere Zusammenhänge mit mathematischer Deutlichkeit erkennen lassen?)."

2. Für die Bestimmung der antiken Gewichtsbeträge sind zwar zunächst die erhaltenen Gewichtsstücke, namentlich die mit Nominalbezeichnung versehenen, in erster Linie als Leitsterne zu benutzen. Da

1) Vergleichende Metrologie und Keilinschriftliche Gewichtskunde, Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft [ZDMG], Bd. 66 (1912) S. 607. 695. Auch separat erschienen. Dort sind auch (S. 646 ff.; 655–674) die Entstellungen, von denen oben (Bd. XII S. 248 m. Anm. 2) die Rede war, so eingehend beleuchtet, so daß auf sie hier nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht.

2) Darauf habe ich von Anfang an nachdrücklich hingewiesen, s. Hermes XXVII (1892) S. 549 Anm. 1 und Das altbabylonische Maß- und Gewichtssystem als Grundlage der antiken Gewichts-, Münz- und Maßsysteme. Kongr[eßvortrag] 1893, S. 206 [42] ff.; vgl. jetzt ZDMG a. a. O. S. 609.

aber erhaltene Normalgewichte naturgemäß zu den Seltenheiten gehören, die Gebrauchsgewichte im Altertum aber durchaus nicht immer die wünschenswerte Genauigkeit in der Justierung zeigen von ihrem Erhaltungszustand ganz abgesehen, so ist ein Mittel zur genauen Kontrolle erforderlich. Ein solches bietet sich in den Gewichtsbeträgen der Münzen in Edelmetallen, Gold, Silber, Elektron, die sämtlich einen bestimmten Bruchteil des in dem prägenden Orte gültigen Gewichtes darstellen."

,,Da nun die geprägte Münze die Fortsetzung des als Kurant in abgewogenen Stücken umlaufenden ungeprägten Metalls ist, so geben uns die Münzen kontrollierende Aufschlüsse auch für die Zeit vor der Erfindung der Prägung. Natürlich sind nicht alle auf uns gekommenen Exemplare wohl erhalten und auch in der Ausprägung wird es im Altertum vielfach nicht an Ungenauigkeit gefehlt haben. Doch sind von wichtigeren Münzsorten der antiken Welt so zahlreiche Exemplare und Reihen erhalten, daß man ziemlich sicher sein kann, auch völlig wohlerhaltene unter denselben zu finden."

Im Sinne dieser Grundsätze ist es nun allerdings von der höchsten Bedeutung für Metrologie und Numismatik. daß die leichte babylonische Gewichtsmine gemeiner Norm (491,2 g 3⁄41⁄2 römische Pfund) sich nicht 3/2 bloß wiederfindet im hellenistischen Ägypten als Пtoλuaïz ura und als römisches Provinzialgewicht ('Itaλızỳ) μrã), sondern auch bis in unsere Tage fort gelebt hat in Gebieten, die einst, sei es direkt römische Provinzen, sei es dem römischen Herrschaftsgebiet benachbart und daher dem Handelsverkehr von dort aus besonders zugänglich gewesen sind, so daß wir sie auch finden im französischen Pfunde und im holländischen 1), wie im hannöversch-friesischen Pfunde 2).

Und nicht minder bedeutungsvoll ist es, daß das 160 dieses Gewichtes, der leichte babylonische Goldstater gemeiner Norm (8,19 Gramm), als kröseischer Goldstater und als Aureus Caesars (8,10 g, mit einem Abzug von 1% für den Schlagschatz)) wiederkehrt, wie dessen 50 faches, die leichte babylonische Goldmine gemeiner Norm (5% der leichten Gewichtsmine gemeiner Norm), einerseits in Etrurien im Altertum nachweisbar ist1), andererseits im russischen Pfunde (409,3 g) fortlebt, mit dem als Unterabteilung der Solotnik, das Goldstück (russ. zoloto Gold), als ein 1/100

1) Zum Vorstehenden s. meine Abhandlung Über altbabylonisches Maß und Gewicht und deren Wanderung [BMGW], Verhandlungen d. Berl. anthropol. Gesellsch. 1889, S. 262 f.

2) Verhandl. Berl. anthropol. Ges. a. a. O. und 1893, S. 25.

3) Hermes 36 (1901), S. 131, vgl. Hermes (1892), S. 535 Anm. 2.

4) Klio VI, S. 528 Anm. 1.

der um 1/24 erhöhten Form B des gleichen Gewichtes verknüpft ist: 1 russisches Pfund hat 96 Solotnik: 25/24 1/100 = 1961).

Und ebenso hat es im Sinne der genannten Grundsätze seine volle Berechtigung, wenn für das Nebeneinanderbestehen einer gemeinen und einer erhöhten Norm, wie sie sich der neueren metrologischen Forschung und zwar nicht bloß mir, sondern auch auf anderem unabhängig begonnenen Wege O. Viedebantt) ergeben hat, auf mittelalterliche3) und neuzeitliche Analogien 4) hingewiesen wurde, um zu zeigen, daß derartiges auf dem Gebiete der Verkehrsnormen etwas keineswegs Unerhörtes sei. Aber auch hier handelt es sich nicht mehr ausschließlich um Analogien, sondern um Verhältnisse, die sich wahrscheinlich aus dem Altertum bis in die neue und neueste Zeit erhalten haben. In Rom wog man noch im 19. Jahrhundert Waren über 100 Pfund mit Wagen (stadere grosse), die pro 100 Pfund vielmehr auf 104 Pfund lauteten, also eine um 1/25 erhöhte Norm zugunsten des Käufers beim Engroskauf darstellten, ähnlich wie Solon eine um 1/20 erhöhte Norm zugunsten des Käufers einführte und wie bei uns die sogenannte Bauernmandel 10 statt 15 Eier pro Stück enthält3). So gut wie anerkanntermaßen die Bezeichnung römische Wage" für den sog. Besemer den Ursprung dieser Art von Wagen richtig bezeichnet, weil es sich tatsächlich um eine aus dem römischen Altertum wohlbekannte Form handelt, so gut ist auch dieser in der Heimat der römischen Wagen haftende Brauch ein Erbteil aus dem Altertum. Nur liegt eine leichte Modifikation im dezimalen Sinne vor: Erhöhung um 1/25, da 100/24 einen Bruch ergäben.

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Auffällig ist, daß H. v. Fritze für alle ihm mißfälligen Anschauungen und Ermittelungen den von ihm allein genannten K. Regling als verantwortlich hinzustellen scheint, während sie größtenteils von ihm nur mitvertreten werden. Soll dadurch etwa die von H. v. Fritze angestrebte Trennung von Metrologie und Numismatik, die beiden Disziplinen nur zum ärgsten Schaden gereichen könnte, sinnfällig zum Ausdruck gebracht werden?

Der Hauptgrund für die Differenzierung auf dem Gebiete der Gewichte liegt in dem Wertverhältnis der Edelmetalle mit seinen Schwankungen und in der Entwickelung besonderer Währungsgewichte für den inter

1) Zeitschr. d. D. Morgenl. Ges. [ZDMG] 63 (1907) S. 707.

2) Artikel Hin Pauly-Wissowa; Hermes 47 (1912) S. 562 ff. Vgl. dazu vorläufig meine Bemerkung ZDMG 66 (1912) S. 689 Abs. 4.

3) Z. B. die marc du Roy neben der marc de Paris, K. Regling, Zeitschr. d. deutschen morgenl. Ges. [ZDMG] 63 (1903) S. 703.

4) Die Guinea als Rechnungsgröße neben dem Pfund Sterling, das sie um 1/20 übertrifft; s. meine Liverpooler Antritts vorlesung Solon, the poet, the merchant and the statesman (1912) p. 29 und 54.

5) A. Finardi, Manuale di Metrologia (1860) p. 23 (Hinweis von H. Dressel s. ZDMG 66 [1912] S. 659 Anm. 1).

nationalen Verkehr in Vorderasien, von dem uns Herodot in seiner Berechnung der persischen Tribute untrügliche literarische Kunde gibt.

Aber nicht nur Herodot allein. Wir haben abgesehen von den sonstigen in eine erheblich ältere Zeit zurückreichenden metrologischen Beweisen, auf die ich vor kurzem von neuem und eingehend hingewiesen habe'), auch einen Herodot an Alter wesentlich übertreffenden literarischen Beleg für die Ausbildung gesonderter Währungsminen in vorachämenidischer Zeit und deren Verwendung durch die Assyrer im nicht lediglich friedlichen Verkehr mit dem Auslande.

Es ist das die alttestamentliche Angabe (2. Kön. 18) über den Tribut des Hiskia2). Während der biblische und der assyrische Bericht Sanheribs beiderseits den Goldtribut auf 30 Talente bemessen, spricht das Alte Testament von 300, König Sanherib in seinen Inschriften von 800 Talenten Silbers. Gemeint sind hebräischerseits Talente des doppelt schweren phönikischen Schekels von 29,1 g, assyrischerseits solche des leichten ,,babylonischen" von 10,91, zwischen denen ja tatsächlich das Verhältnis. 8:3 besteht.

Über die Silbertalente ist kein Wort zu verlieren. Die in beiden Quellen identische Angabe 30 Talente Goldes beweist, daß es sich weder um assyrische „Gewichtstalente" Goldes, noch um phönikische „Silbertalente" Goldes handeln kann, die ja eben keineswegs im Gewichtsbetrage identisch sind, sondern nur um das internationale Goldgewicht, das Talent der „Goldmine".

Über das Fortbestehen eines gesonderten Gewichtes für Silber und für Gold im Achämenidenreiche belehrt uns die völlig einheitliche und in sich geschlossene Berechnung der persischen Tribute bei Herodot, die mit Recht einen der Hauptausgangspunkte der vergleichenden Metrologie abgegeben hat und in der eine unverkennbare Textverderbnis rein philologisch eine Emendation zwingend fordert und gefunden hat3).

Jeder Versuch aus Herodot etwas anderes herauszulesen, gehört in den Bereich der haltlosen Bemühungen, die fachmännisch allgemein anerkannten Grundanschauungen schon der älteren Begründer der metrologischen Disziplin zu erschüttern. Es liegt darin, wie O. Viedebantt1) es ausdrückt, „ein Zurückgehen bis hinter Brandis und eine Neuorientierung der Forschung auf dem Standpunkt der fünfziger Jahre vorigen Jahrhunderts". Es handelt sich eben, wie bereits oben 5) betont, keineswegs blos um eine Reaktion gegen die neuere Entwicklung der vergleichenden

1) ZDMG 66 (1912) S. 639 ff.

2) Siehe mein Israel. Seine Entwicklung im Rahmen der Weltgeschichte (1911),

S. 259 f. (vgl. dort selbst S. 121) und ZDMG 66, S. 693 f.

3) Oben Bd. XII S. 243 ff. 4) Hermes 47 (1912) S. 567. 5) Bd. XII S. 243.

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