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Daran schließt sich Vario tempore cum etiam de Isauria ||1) sentiunt et Gordianos usf.

Doch mit dieser Anordnung, wie sie P's Weisungen gemäß getroffen war, hat man sich im Rice. auf die Dauer nicht abgefunden. Ein späterer Benutzer will nämlich den Passus quam et senatui acceptissimam bis uocarunt (also tatsächlich v. MB 8, 2f. und was sich aus v. SA 58, 1 Vario tempore usw. und v. Max. 18, 2 noch angesetzt hatte) in einen Zusammenhang, in den er besser zu passen schien, nämlich in v. MB 9, 4 nach ut amore illius in concordiam redirent 2) bringen.

Auch dieser Vorschlag im Rice. ist nichts als ein an sich wertloser, von seinem Urheber indes ernsthaft gedachter Versuch, der irgend einer handschriftlichen Grundlage3) in ist die Wortfolge bis nuncuparent (statt nuncuparunt), also natürlich ohne die Parasiten, untadelig hinter MB 8, 2 timebant enim seueritatem eius homines uulgares überliefert, ebenso entbehrt wie der eben besprochene Einfall im P, den der Ricc. von vornherein berücksichtigt hatte.

Indes für die Textgeschichte läßt sich auch dieser Fall fruchtbar machen: Vaticanus 19014) hat nämlich den Vorschlag des Rice. wirklich befolgt, also v. MB 9, 4 (f. 134) die Worte in concordiam redirent fortgeführt mit quam et senatui usw. bis nuncuparunt. Vario tempore cum etiam de Isauria sentiunt et Gordianos patrem... uocarunt.

Schon damit ist die Abhängigkeit des Vat. 1901 vom Ricc. sehr wahrscheinlich gemacht. Eine ausgedehntere Prüfung hat mir diese Annahme zur Gewißheit erhoben.

omnes qui mecum sunt quam et usw., also zu einer Zeit, in der man an die Umstellungen noch gar nicht herangegangen war. Ein ganz gleichwertiges Beispiel ist die Einfügung von Diocletianum in v. Car. 13, 1 nach Augustum, die ebenfalls Vat. 1899 bereits aufnehmen konnte (s. oben S. 267 Anm. 1). In diesen beiden Fällen geht also ein primitiver Heilungsversuch der richtigen Diagnose, die als Grundübel den zerrütteten Zusammenhang erkannte, voraus.

1) Das Zeichen || findet sich natürlich nicht etwa in der Handschrift, ist vielmehr nur hier und an anderen Stellen dieser Abhandlung, zur leichteren Orientierung, gesetzt.

2) Der Vorschlag ist auf dem Rand des Ricc., f. 97, ohne daß die betreffenden Worte anders als durch Zeichen kenntlich gemacht wären, so knapp als möglich gefaßt, außer dem Zeichen ist nur auf eine Seite, 15 Folien später, verwiesen: dementsprechend findet sich auf f. 112r lediglich ein kleines, leicht zu übersehendes Zeichen, ohne irgend eine Erläuterung.

3) Immerhin muß anerkannt werden, daß der Wortlaut von v. Max. 18, 2 durch den Vorschlag im Ricc. viel erträglicher gemacht ist: es heißt jetzt omnes qui mecum sunt. Daran fügt sich v. Max. 18, 3: Ergo si uiri u. s. f.

4) Bei Peter, praef. p. XXVIII, wo Vat. 1901 als 16. Handschrift aufgezählt ist, darf man dergleichen Dinge nicht suchen. Die Handschrift ist übrigens in einer ausführlichen subscriptio in das Jahr 1470 datiert. saec. XVI bei Peter, a. a. O., ist wohl Druckfehler.

Schon oben1) wurde die Interpolation in v. Cc. 8, 2 besprochen und auf das verzeihliche Mißverständnis hingewiesen, durch welches das Einschubzeichen als et aufgefaßt und die Interpolation nachher gegen den Wunsch ihres Urhebers in einen anderen Zusammenhang gebracht wurde. Der Ricc. bietet v. Ce 8. 2f. folgendes: Papinianum amicissimum fuisse imperatori Seuero et ut aliqui loquuntur, eumque cum Seuero bis successisse, ut aliqui loquuntur bis commendatum atque usw.

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Es hat also der Schreiber des Rice.2) zunächst ebenfalls das Zeichen. im P nach Seuero als Sigle von et betrachtet, demnach geschrieben Seuero et ut aliqui loquuntur; doch hat er sein Versehen rasch bemerkt und durch uacat zurückgenommen. Er hat somit, im Sinne des Interpolators, den geeigneten Ort gefunden.

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Wenn nun Vat. 1901 von Anfang an dem Einschub die richtige" Stelle anweisen konnte, so erklärt sich dies ganz ungezwungen aus dem Befund des Ricc.

Ganz ähnlich liegt der Fall in v. MB 2, 7. Es heißt dort im P (f. 142)... quorum unus in re militari tantus est, ut nobilitatem generis splendore uirtutis eilexerit usw. Die sinnlose Form ist späterhin undeutlich korrigiert worden: es sieht aus, als sollte ei in a verwandelt werden: alexerit schreibt in der Tat Paris. 5816; dilexerit dagegen bietet Vat. 1899. Im Ricc. steht nun, nach P, zunächst eilexerit: aber die ersten Buchstaben sind mit Punkten versehen und eue übergeschrieben: es ist also eilexerit durch eine glückliche Konjektur zu euexerit verbessert, freilich ohne daß damit die Stelle ganz geheilt wäre. Die Emendation euexerit hat M. Haupt später seinerseits aus eilexerit des P herausgelesen "). Nur ist Haupt dabei nicht stehen geblieben, hat vielmehr richtig erkannt, daß auch nobilitatem verderbt sein muß. So schlägt er denn vor: ut uilitatem ... euexerit, dem Sinn nach vorzüglich. Doch glaube ich, daß statt Haupts

1) S. S. 273 f.

2) Susan H. Ballou sagt in den mir mitgeteilten Kollationen des P und Paris. 5816 vom Ricc.: Poggii Bracciolini manu uel iussu exaratus?' Ich bin dieser Vermutung nachgegangen mit dem Ergebnis, daß die Handschrift nur von Poggio selbst geschrieben sein kann. Ein Vergleich von Photographien des Ricc. mit Arndt-Tangl, Schrifttafeln zur Erlernung der lateinischen Palaeographie 1. Heft (19044) Tafel 30 A und P. de Nolhac, La bibliothèque de Fulvio Orsini, Paris. 1887, Tafel Nr. 2 schließt jeden Zweifel aus. Das Urteil, das Georg Voigt, Die Wiederbelebung des klassischen Alterthums II3 (1893) S. 384 über die Willkür des Poggio der Überlieferung gegenüber fällt, läßt sich also auf seine sorgfältige Abschrift der Historia Augusta nicht ohne weiteres ausdehnen.

3) S. Peters Apparat zur Stelle II S. 58, Z. 29 ff., wo eine ganze Blütenlese von Konjekturen gegeben ist. In neuester Zeit haben Fr. Walter, Beiträge zur Textkritik des ShA., Programm Regensburg 1909, S. 11f. und P. H. Damstė, Mnemosyne 39 (1911) S. 7f. sich an der Korruptel versucht.

uilitatem nach dem überlieferten nobilitatem einfach nouitatem zu schreiben ist (vgl. MB 5, 11 nouae familiae); aus nouitatem konnte in diesem Zusammenhang, der schon acht Worte später nobilitate bringt, nur zu leicht nobilitatem werden.

Es überrascht nun nicht weiter, wenn wir in Vat. 1901 das vom Rice, glücklich wiedergewonnene euexerit vorfinden.

Die Abhängigkeit des Vat. 1901 glaube ich damit bewiesen zu haben und verzichte auf weitere Beispiele.

Ebenfalls, wie Vat. 1901, direkt aus dem Ricc. selbst scheint mir Laurentianus 63, 311) zu stammen.

Die oben 2) besprochene, für den Ricc. charakteristische Umordnung. deren Wirkung auf Vat. 1901 schon festgestellt wurde, hat freilich der Schreiber dieser Handschrift in seiner Weise aufgefaßt. Er hat folgendes (v. Max. 18, 2): omnes qui mecum | sunt || uario tempore cum etiam de Isauria || sentiunt et Gordianos patrem ac filium Augustos uocauerunt3): | quam et senatui acceptissimam et sibi aduersissimam esse credebant. Quare factum est ut diximus, ut Gordianum adulescentulum principem peterent bis nuncuparunt. || Ergo si uiri estis usw.

Auf den ersten Blick scheint es, als ob sich dieser seltsame Wirrwarr in keine Verbindung, weder mit dem ursprünglichen, noch mit dem später vorgeschlagenen Zustand im Ricc. bringen lasse. Bei schärferem Zusehen aber läßt sich die Lösung des Rätsels gerade durch den Ricc., aber auch allein durch ihn, gewinnen.

Wie wenig deutlich die Umstellungsabsicht des Ricc. bezeichnet ist, wurde oben bemerkt 4). Es findet sich nun im Ricc. an der genannten Stelle außer den Zeichen vor quam et senatui und zwischen uocarunt und Ergo si uiri, durch welche der Umfang des zu versetzenden Stückes begrenzt werden sollte, auch noch nach nuncuparunt und vor Vario tempore ein Kreuz im Text, das in derselben Höhe auf dem Rand sich wiederholt.

So kann denn noch heute der Eindruck entstehen, als sei der Passus Vario tempore bis uocarunt zu versetzen und zwar an den oben bezeichneten Ort, nach mecum sunt und vor quam et senatui. Mit anderen Worten: Die Umschaltung auf eine spätere Seite kann übersehen und statt dessen die Neuordnung lediglich auf derselben Seite vollzogen werden: genau diese Möglichkeit ist im Laur. zur Tatsache geworden. Wiederum ist es der Befund des Ricc., aber auch nur er, durch den das arge Durcheinander des Laur. eine völlige Aufklärung erfährt.

Wenn so Vat. 1901 und Laur. 63, 31 unmittelbar dem Rice. entstammen müssen, so drängt sich die Annahme desselben Verhältnisses.

2) S. S. 278, vgl. Anm. 2. 4) S. 278 Anm. 2.

1) S. Peter praef. p. XXIX, Nr. 21.
3) Statt uocarunt des Rice.

für die Vorlage dreier weiterer Handschriften auf, die Peter ohne genauere Bestimmung ebenfalls zur P-Klasse rechnet: es schließen sich nämlich zu einer Gruppe zusammen Vat. 1900, Vat. 1903 und Ottobonianus 13041).

Zunächst stimmen alle drei Manuskripte in der Art der Umordnung mit dem Ricc. überein. Auch in v. Max. 18, 2 sehen wir die Zeichensprache des Ricc, verstanden: es ist also an omnes qui mecum sunt angeschlossen Ergo si uiri2). Aber das dazwischen im Rice. ausgehobene Konglomerat, das der Rice. nach v. MB 9, 4 zu versetzen vorschlug, Vat. 1901 auch tatsächlich dorthin versetzt hatte, ist in der Vorlage dieser Handschriften allem nach unter den Tisch gefallen. Dies konnte um so leichter geschehen, als im Ricc. bei v. MB 9, 4 lediglich ein unscheinbares Zeichen, ohne irgend ein Wort der Erläuterung an die Einschaltungspflicht erinnerte. So hat sich denn die Vorlage mit halber Arbeit begnügt. In v. Cc. 8, 2 hat, wie bemerkt, der Schreiber des Rice. also Poggio auf ein alsbald entdecktes Versehen hin den Sinn des Interpolators getroffen, in v. MB 2, 7 ist für das sinnlose eilexerit nachträglich im Rice. die Heilung mit euexerit gelungen.

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Wenn nun die genannten drei Handschriften sowohl den Einschub in v. Ce. an den gewünschten Platz rücken, als auch gleich von vornherein euexerit bieten, so erklärt sich dies aus ihrer mittelbaren Abhängigkeit vom Ricc.

Denn daß sie nicht unmittelbar von ihm abhängen, wird durch folgende Beobachtung wahrscheinlich.

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In v. A 50, 4 ist statt Fagone) im P fagorie1) überliefert (n konnte ja leicht zu ri versehen werden). Dieses unmögliche Wort hat der Rice. zunächst ohne eine Lücke anzudeuten einfach weggelassen, schreibt demnach nur uehementissime autem delectatus est, qui usque eo multum comedit usw., später ist indes fagone auf dem linken, dem Buchrücken benachbarten Rand, wo es leicht zu übersehen ist, nachgetragen worden. Im Vat. 1901 fehlt das Wort ganz, wie ja zuerst auch in seiner Vorlage, dem Rice.

In unserer Gruppe heißt es nun uchementissime autem delectatus est cibo potuque, qui usque eo multum comedit u. s. f.: wie man sieht eine mißlungene Interpolation, herausgesponnen aus dem folgenden von jemandem, der einen Stützpunkt nach delectatus est für den angeschlossenen 1) S. Peter praef. I2 XXVIII p. sq. Übrig ist von der T-Gruppe Peters nur noch Urbinas 414. Da jedoch diese Handschrift zum Rice. oder dessen Anhang keinerlei Beziehung hat, so kann sie erst später und zwar in Gemeinschaft mit Vaticanus 1902, den Peter (a. a. O. p. XXIII) nicht hätte zu stellen dürfen -zur Besprechung gelangen.

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4) Im P findet sich über dem verstümmelten Wort von gelehrter Hand die treffende Bemerkung: proprium nomen mimi edacis.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIII 2.

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Relativsatz nicht ohne Grund vermißte und ihn auf seine Weise zu schaffen suchte. Dieser Vorgang dürfte sich in der gemeinsamen Vorlage der drei Handschriften, in der das Wort, wie ursprünglich im Rice. und - gänzlich im Vat. 1901 weggeblieben war1), abgespielt haben.

Da für den hier verfolgten Zweck weitere Einzelheiten überflüssig erscheinen, nachdem das Hauptergebnis, die Abhängigkeit vom Rice, und damit in letzter Linie vom P gesichert ist, so begnüge ich mich mit folgenden Bemerkungen:

Von den dreien ist unzweifelhaft Ottobonianus 1304 der jüngste und geringste 2). Er hat sich auch die Freiheit genommen, die Lücke zu Beginn der v. Gall. höchst willkürlich nach den Eingebungen seiner eigenen Phantasie auszufüllen); an allerhand Nachlässigkeiten ist bei ihm kein Mangel.

Ihn übertreffen Vat. 1900 und Vat. 1903 an Zuverlässigkeit: sie gehen durchweg zusammen, doch ist Vat. 1903 wohl der Ältere und auch etwas Treuere. Es erscheint sogar möglich, daß Vat. 1900 geradezu eine Abschrift aus Vat. 1903 darstellt.

Ferner gehört Parisinus 5817 in diese Umgebung1); auch für seine Herkunft aus dem Vat. 1903 ließe sich eine Reihe von Anzeichen zusammenstellen").

1) Laur. 63, 31 hat Fagone entsprechend dem späteren Zusatz im Rice. die Vorlage von Vat. 1903 usw. scheint in v. SA 42, 4 muliones singulos vergessen zu haben, im Gegensatz zum Rice. und seinen unmittelbaren Abkommen, Vat. 1901 und Laur. 63, 31. Auch ist offenbar in ihr, wie schon im Vat. 1899, für die Lücken noch ein Vertreter von befragt worden. Denn während z. B. Rice. und Vat. 1901 in v. Gall. 4, 2 in engerer Anlehnung an P stran gythebitinos lesen, haben Vat. 1900, Vat. 1903 und Ottobonianus (ähnlich wie ) transithebitinos (bezw. transithebetinos), ebenso Paris. 5817 und Add. Ms. 12015 des Britischen Museums, die sogleich zu besprechen sind.

2) Man sucht z. B. bei ihm vergeblich den Namen des letzten Autors, des Vopiscus. In v. SA 68, 1 hat er die Reihenfolge der Räte des Severus Alexander empfindlich gestört.

3) v. Gall. 1, 1 fährt Ottob. nach seruiliter teneretur fort: erat omnium dolor quod Gallienus natura ferox patris inclyta gesta non aemularetur sic moribus rem p. perdiderat. Ricc. hatte sich hier dabei beschieden, den Torso des P mit den Lücken und Bruchstücken treulich wiederzugeben, ebenso Laur. 63, 31 (wo übrigens das undeutliche teneretur des Ricc. zu feneretur veranlaßte); nicht anders Vat. 1900; Vat. 1903; Paris. 5817 und Add. Ms. 12015. Vat. 1901 dagegen läßt nach teneretur fast zwei Zeilen frei (wohl in der Hoffnung sie später ausfüllen zu können) und nimmt den Faden erst wieder mit perdiderat auf. 4) Vergl. oben Anm. 1 und 3. (Peter praef. Io p. XXXI reiht ihn - sehr mutmaßlich in ein. A. a. O. Z. 23 ist cod. Reg. Nr. 5817 Druckfehler für 5807.)

5) Mit dem Original des Vat. 1903 konnte ich eine Anzahl Photographien des Paris. 5817, die ich von wichtigen Stellen in dieser Absicht herstellen ließ, vergleichen. Daraus hat sich mir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit das im Text angedeutete Verhältnis ergeben. Ich glaube darauf verzichten zu können, mein ganzes Material hier auszubreiten.

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