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Unbekannten Standorts.

Ala celerum.

(Garnison unbekannt, doch sicher aus dem Orient stammend.)

*10. CIL III 4832 (= Suppl. 11506; Dessau n. 2528; jetzt bei H. Hofmann, Sonderschriften des österr. arch. Inst. V 51 mit Fig. 33) aus Virunum in Noricum. (Relief eines Reiters mit fliegendem Mantel; darunter:) Aggaeo hexarcho alae celerum, viro sagittandi peritissimo, vi militum interemto, Monna marito amantissimo.

Der Charakter der Skulptur und Schrift weisen auf das spätere II. Jahrh. 1); vielleicht wird man mit Hofmann annehmen dürfen, daß die auch sonst nie genannte ala Celerum eine in der Zeit des Markomannenkriegs aufgestellte Truppe war, die aus dem Orient stammte". Zu der Art der Benennung darf verglichen werden Vita Marci 21, 7: armavit etiam gladiatores, quos obsequentes appellavit. Für die Charge des Exarchus, die anderwärts nur in Inschriften des 3. und 4. Jahrh., besonders bei den equites Delmatae 2), vorkommt, hat Héron de Villefosse3) die Belege zusammengestellt.

...

Cohors Ituraeorum.

*11. Dittenberger, Oriens Gr. II n. 540 (Athen. Mitt. XXII 39; Inscr. Gr. ad res Rom. pert. III n. 230) (Pessinus, Galatia): [Tißiotor K2avdior] ίρου υἱ[ον . . . Κ]υρείνα Ἡρᾶν. . τῶν . . . Σεβαστῶν ἑξάκις ἀρχιερέα, ἔπαρχον σπείρης Ιτουραίων, δὶς χειλίαρχον λεγ[ε]ώνων δύο, δωδε κάτης κεραυν[ο]φόρου καὶ τρίτης Κυρηναϊκῆς, ὑ[πὸ] τῶν Σεβαστῶν τετει μημέν[ου] δόρατι καθαρῶ καὶ στεφάνω τε[ι]χικῶ usw.

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*12. Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 1139 (Le Bas-Waddington n. 2120) (Eitha, Syria): [Μνήμα Πο]ηξιλάου, τοῦ εἰς Μοισία[ν πεμφθέντος καὶ ἄρξαντος σπείρης Ιτουραίων καὶ στρατη[γήσαντος

Die dona militaria hat der in n. 11 Geehrte unter zwei Herrschern, also entweder unter Marcus und Verus im Partherkrieg oder unter Marcus und Commodus anläßlich des germanisch-sarmatischen Triumphs erhalten1), und zwar, wie ihr Ausmaß (hasta pura und corona vallaris) zeigt, in der Charge eines Praefectus cohortis (Ituraeorum). Andererseits hat die Kohorte nach n. 12 zu nicht genauer bestimmbarer Zeit in Moesia gefochten 5). Wenn man beide Zeugnisse kombinieren darf, so hätte sich die Truppe in den Kämpfen an der unteren Donau im bellum Germanicum irgendwie hervorgetan.

1) C. Cichorius, Pauly-Wissowas REI 1236 f. wollte sie der nachdiokletianischen Zeit zuweisen.

2) Über diese E. Ritterling, Festschrift für O." Hirschfeld (1903) 345 ff.

3) Comptes rendus de l'acad. des inscr. 1906 p. 261 ff.

4) Vgl. auch E. Ritterling bei P. Steiner, Bonner Jahrb. CXIV (1905) 65,1.

5) S. übrigens C. Cichorius, Pauly-Wissowas RE IV 307.

Für die Frage, ob orientalische Truppen noch am Ende des germanischsarmatischen Krieges, im Frühjahr 175, auf dem westlichen Kriegsschauplatze standen, wird der allerdings nur im Exzerpt des Xiphilinos auf uns gekommene Bericht des Dio über die Anfänge der Erhebung des Avidius Cassius (LXXI 23, 1 ff.) und die Rede des Marcus an die in Pannonien stehenden Soldaten (ebd. 24-26) näher zu untersuchen sein. Ob in letzterer, wie Otto Th. Schulz1) aus Inhalt und Tonart schließt, tatsächlich die echte Rede des Marcus im Wortlaut erhalten ist, welche dieser zai лods тove στρατιώτας εἶπε καὶ πρὸς τὴν γερουσίαν ἔγραψεν (27, 1), muß dahinstehen; doch wird sie sicherlich, auch wenn sie freie Erfindung des Historikers ist2), nach authentischen Materialien gearbeitet sein.

1) Cassius Dio LXXI 23, 1; (Κάσσιος) έφεσιν τῆς ἀρχῆς ἐποιήσατο ὡς καὶ πρὸς τῶν στρατιωτῶν τῶν ἐν τῇ Παννονία τότε ὄντων προκε χειρισμένος. Schon hier läßt Dios Ausdrucksweise τῶν ἐν τῇ Π. τότε örtor statt der einfachen Пarrorizor ὄντων durchscheinen, daß damals

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auf dem Kriegsschauplatz nicht nur Angehörige des panonnischen Heeres, welche den Cassius allenfalls von ihrer Beteiligung am Partherkriege unter Verus), vielleicht auch von (freilich unsicher überlieferten) Sarmatenkämpfen d. J. 168 (unten S. 79) kannten, sondern auch Truppenteile aus anderen Provinzen standen, vor allem wenn die Hoffnungen des Prätendenten einigermaßen begründet sein sollten aus dem Osten des Reiches 4). An letztere, die am meisten schwanken mochten, mußte sich die Ansprache des Kaisers, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorzugsweise richten.

2) In der Rede des Marcus, 25, 1: o yáo лov zoɛittove Kilizes καὶ Σύροι καὶ Ἰουδαῖοι καὶ Αἰγύπτιοι ὑμῶν οὔτε ἐγένοντό ποτε οὔτε ἔσονται, οὐδ' ἂν μυριάκις πλείους ὑμῶν, ὅσῳ νῦν ἐλάττους εἰσίν, ¿9901966. Diese geschickte Captatio benevolentiae gegenüber den anwesenden Soldaten zeigt nicht nur, daß die Besatzungen der angeführten Provinzen abgefallen waren, sondern auch, daß Truppen aus diesen Gebieten in Pannonien nicht anwesend waren. Die Vexillationen aus Palästina (Legio X fretensis) und Ägypten (II Traiana), welche in den J. 170-172 im Westen standen, werden demnach im J. 175 wieder eingezogen gewesen sein. Bezeichnenderweise fehlen aus dem Orient die Kаллádozɛs, die unter dem kaisertreuen Legaten Martius Verus zu Marcus hielten "); so

1) Das Kaiserhaus der Antonine (Leipzig 1907) 147.

2) P. v. Rohden, Pauly-Wissowas RE I 2280; A. v. Domaszewski, Neue Heidelb. Jahrb. V 111f.

3) A. Stein, Pauly-Wissowas RE III 1845; E. Ritterling, Rhein. Mus. LIX 191 ff.; B. Filow, Klio Beiheft VI 74 ff.; vgl. auch V. Chapot, La frontière de l'Euphrate 81. 4) Etwas anders F. Gündel, De leg. II adiutrice 57f., 4.

5) Dio LXXI 23, 3; 25, 3; vita Cassii 9, 7; zur Haltung der dortigen Legionen besonders Ritterling, a. a. O. S. 196 ff. Für das Detachement in Bithynien s. u. S. 82f.

wird auch das auffallende Fehlen der "Apaßes (Legio III Cyrenaica), wie schon Paul M. Meyer1) vermutet hat, trotz E. Ritterlings2) Widerspruch daraus zu erklären sein, daß die Legion der Schilderhebung des Cassius sich nicht anschloß3). Weiter führt uns das Folgende:

3) Ebenda 25, 21. : καὶ τὸν Ἀραβικόν τόν τε Παρθικὸν ἐκεῖνον πόλεμον οὐ Κάσσιος, ἀλλ' ὑμεῖς κατειργάσασθε. (3) άλλως τε, εἰ καὶ ἐκεῖνος ἐκ τῶν πρὸς Πάρθους πραχθέντων εὐδόκιμός ἐστιν, ἔχετε καὶ ὑμεῖς οὐδρου, ὃς οὐδὲν ἧττον, ἀλλὰ καὶ μᾶλλον αὐτοῦ καὶ ἐνίκησε πλείω καὶ κατεκτήσατο. Diese Worte der Kaiserrede sind direkt an die Adresse orientalischer Vexillationen gerichtet. Das te zaì vụɛt? Ovoor kann kaum ohne Gewaltsamkeit auf die Legio V Macedonica, die Martius Verus im großen Partherkriege geführt hatte (unten S. 89), bezogen werden; es geht vielmehr auf anwesende kappadokische Truppenteile. Diesen und gleichfalls zuhörenden arabischen Vexillariern gilt das Kompliment, Tor Apaßızór τόν τε Παρθικὸν ἐκεῖνον πόλεμον zu Ende geführt zu haben. Dabei ist schwerlich, wie es gewöhnlich geschieht, an den großen Partherkrieg zu denken: da in diesem der Divus Verus Oberbefehlshaber und somit auch offizieller Sieger war, müßte eine Beziehung der Siege und Eroberungen auf die Unterführer in einer im Amtstil gehaltenen Ansprache mindestens befremden. Merkwürdig würde auch die Voranstellung des ganz unbekannten arabischen Krieges berühren. Vielmehr handelt es sich hier, wie aus den unten (S. 86ff.) zusammengestellten Zeugnissen noch klarer werden wird, um spätere, etwa 172 fallende Unruhen in Arabien und in Armenien, an deren Bekämpfung Avidius Cassius und der ihm unterstehende Legat Kappadokiens, Martius Verus, hervorragend beteiligt waren (unten S. 95).

Nach den zusammengetragenen Zeugnissen wurden im wesentlichen nur die an den Flügeln der römischen Aufstellung gegen die Parther postierten Legionen, im Norden jene Kappadokiens, im Süden die von Palästina, Arabia und Ägypten, zu Beginn des Offensivkrieges (J. 170-172) zu Vexillationen nach dem europäischen Kriegsschauplatz herangezogen, während die zentralen Kerntruppen in Syrien (Legionen III Gallica: IV Scythica; XVI Flavia), abgesehen von einer und der anderen Auxiliartruppe

1) Das Heerwesen der Ptolemäer und Römer 162. 2) A. a. O. S. 196, 3. 3) Auch aus Dio LXXI 23, 2 (τά τε ἐντὸς τοῦ Ταύρου πάντα διὰ βραχέος προσεποιήσατο καὶ παρεσκευάζετο ὡς καὶ πολέμῳ τὸ κράτος έξων) kann nicht gefolgert werden, daß die Provinzen und Heere des Ostens südlich vom Taurus sich sämtlich widerstandslos unterwarfen. Ist obige Annahme von der Zurückhaltung der III Cyrenaica zutreffend, dann fällt wohl E. Ritterlings (a. a. O. S. 194) Vermutung, daß das nach Lukian Höç dɛi ìot, ovyyo. 31 von Cassius im Partherkriege geführte toitov rayua die Legion Arabiens und Cassius damals prätorischer Statthalter dieser Provinz gewesen sei. Man wird vielmehr an die syrische Legio III Gallica denken müssen.

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intakt blieben. Die im Folgenden zu behandelnden Erhebungen und Angriffe. welche sich im J. 172 zu einem neuen Partherkriege zuzuspitzen drohten. haben diese Vorsicht gerechtfertigt. Die damals im Orient selbst gemachten Erfahrungen und die günstige Wendung, die der Krieg im Westen seit der Besiegung der Markomannen (Herbst 172) nahm, veranlaßten wohl die Rückkehr eines großen Teils der orientalischen Abordnungen, vor allem der Legionare aus Judäa und Ägypten, so daß zu Ende des Krieges, im Frühjahr 175, nur mehr Teile der Legionen Kappadokiens und Arabiens im Westen standen - ein Umstand, der wohl für die kaisertreue Haltung dieser Truppenkörper bei der Erhebung des Avidius Cassius bestimmend war.

Maßregeln der Abwehr.

a) Die erweiterte Kompetenz des syrischen Legaten.

mit

Für den Ernst der militärischen Lage im Orient ist vor allem bezeichnend die Einrichtung eines außerordentlichen Kommandos mit erweiterter Kompetenz, welches dem damaligen Statthalter von Syrien, Avidius Cassius, der schon im Partherkrieg des Verus hervorragend tätig gewesen war, zufiel. Avidius Cassius 1), der Sohn des kaiserlichen Kabinettschefs C. Avidius Heliodorus, aus Kyrrhos in Syrien 2) stammend, geboren spätestens um J. 130, war schon unter Pius, wohl in dessen letzten Jahren, Prätorier und Statthalter einer (wahrscheinlich senatorischen) Provinz. Am Partherkriege unter L. Verus (seit 162) beteiligte er sich anfänglich wohl als Legat einer Legion, vermutlich der syrischen III Gallica (Lukian Πῶς δεῖ ἱστ. συγγρ. 31: τὸ τρίτον τάγμα), später mit der erweiterten Befugnis eines dux (v. Veri 7, 1; vgl. auch Xiphilinos bei Dio LXXI 1, 2). Rangälter als P. Martius Verus, vor dem er an zwei Stellen (Verus ad Fronton. II 3 p. 131 N.4); v. Veri 7, 1) den Vortritt hat und dessen Vorgesetzter er bei Übernahme des höchsten Befehls im Orient wurde, muß er kurz vor diesem, also vor dem Frühjahr 166, zur Würde eines consul suffectus gelangt sein. Wie E. Ritterling (a. a. O. S. 194) entgegen der bis

1) Über seine Laufbahn E. Napp, De rebus imp. M. Aur. Antonino in Oriente gestis (Bonnae 1879) 37; 63; E. Klebs, Prosopogr. I 186f. n. 1165, wo man die Belege für das folgende, soweit sie nicht ausdrücklich angeführt sind, findet; P. v. Rohden, Pauly-Wissowas RE II 2378 ff.; A. Stein, ebenda III 1844; E. Ritterling, Rhein. Mus. LIX 194. Die quellenkritischen Probleme der größtenteils gefälschten v. Avidii Cassi behandeln nach Früheren E. Klebs, Rhein. Mus. XLIII (1888) 323 ff.; v. Rohden, a. a. O. Sp. 2378f.; Ch. Lécrivain, Études sur l'Hist. Auguste 93 ff.; 246; Otto Th. Schulz, a. a. O. S. 130 ff.

2) Vgl. auch Dio LXXI 31, 1; dazu v. Pesc. Nigri 7, 5.

3) Gegen E. Ritterlings Annahme (a. a. O.), daß darunter die arabische legio III Cyrenaica zu verstehen und Avidius prätorischer Legat von Arabia gewesen sei, s. oben S. 77 A. 3.

4) Zur Zeit des Briefes Mommsen, Hermes VIII 214.

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her herrschenden Meinung überzeugend bemerkt, kann Avidius unmöglich schon während des Partherkrieges vor seinem Konsulat, oder als ganz junger Konsular die Verwaltung Syriens erhalten haben1). Vielleicht knüpft die in seiner fast durchaus von Fälschungen strotzenden Biographie (4, 6-9) enthaltene, zweifellos erdichtete Anekdote, daß unter seinem Oberbefehl cum exercitum duceret stehende Auxilien am Donauufer 3000 Sarmaten aufrieben und dafür von ihm, da es ohne sein Geheiß geschehen war, bestraft wurden, an gut überlieferte Fakten an, welche der Fälscher in seiner Vorlage fand und willkürlich ausgestaltete. Avidius konnte sehr wohl, gleich den meisten anderen im Partherzug erprobten Führern, zum bellum Germanicum herangezogen worden sein und in dessen Anfängen, etwa im J. 168, als dux exercitus in Unterpannonien gegen die damals von Rom bekämpften2) sarmatischen lazygen zu Felde stehen; der in seiner Vita 4, 9 erwähnte Friedensschluß der Sarmaten mit dem abwesenden 'Antoninus', worunter, wie anderwärts"), Marcus zu verstehen ist, mag mit dem in der v. Marci 14, 4 (= v. Veri 9, 9) berichteten1) zusammengehen. Erst nach diesem Zeitpunkte, zu Ende 168 oder Anfang 169, jedenfalls noch zu Lebzeiten des Verus, wird Avidius Legat von Syrien geworden sein (Le Bas-Waddington n. 2525 Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 11135).

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1) Als Statthalter Syriens kommen für die Zeit des Partherkriegs in Betracht A. Larcius Priscus in der außerordentlichen Stellung eines leg(atus) Aug(usti) leg(ionis) IIII] Scythicae p[ro] leg(ato) consulare provinciae (CIL VIII 17891; dazu E. Ritterling, a. a. O. S. 188 ff.), mit welchem, was bisher übersehen wurde, der A. [L]arci[us pro leg. Augg. p]r(0) pr(aetore) in CIL III Suppl. 6715 vom J. 162 identisch ist; ferner die konsularischen Legaten M. Annius Libo (v. Veri 9, 2) und Iulius Verus (etwa J. 164/5); vgl. Napp, a. a. O. p. 63; Stein, a. a. O.

...

2) Die Kaiser selbst sind noch im J. 168 von Italien aus nach Unterpannonien vorgerückt. Den Aufenthalt des Marcus in Sirmium bezeugt Philostrat im Leben des Herodes Atticus vit soph. II 1, 11 p. 67, 3 ff., eine Episode, die ich im Gegensatz zu A. v. Domaszewski, Neue Heidelb. Jahrb. V 126 und zu den Ansätzen anderer auf den Spätherbst 168 zu datieren versuchen werde; vgl. auch v. Marci 14, 6; v. Veri 9, 7. Eine ägyptische Urkunde, The Oxyrrhynchus Papyri III p. 237 n. 507, legt dem Kaiser Marcus schon im April 169 allerdings adulatorisch den Siegernamen Sarmaticus bei.

3) So auch z. B. v. Cassii 7, 4-8 (sechsmal hintereinander). Zu diesem Gebrauch des Namens Antoninus im s. g. biographischen Bestand der v. Marci s. J. M. Heer, Philologus Suppl.-Bd. IX 151 f.

4) Vgl. dazu vorläufig A. Stein, a. a. O. III 1850 f., von dem ich allerdings in der Datierung abweiche.

5) Die späteren Zeugnisse für die syrische Legation des Avidius jetzt auch Inser. Gr. ad res Rom. pert. III n. 1226; 1261; 1270. Bei den Fundorten ist in Betracht zu ziehen, daß diese ursprünglich zu Syrien, erst seit der Grenzveränderung unter Septimius Severus (P. v. Rohden, RE II 359 f.; P. M. Meyer, Heerwesen der Ptolem. und Römer 163) zu Arabien gehörten.

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