Die Gesetze Hammurabis, Königs von Babylon um 2250 v. ChrJ.C. Hinrichs, 1903 - 44 หน้า |
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... Mann , welcher auf den Weg des Königs1 zu ziehen aufgeboten ist , nicht geht , und einen Mietling mietet , sein Ersag mitzieht , so soll der Hauptmann oder Mann getötet werden , derjenige , der ihn vertreten hat , sein Haus in Besitz ...
... Mann , welcher auf den Weg des Königs1 zu ziehen aufgeboten ist , nicht geht , und einen Mietling mietet , sein Ersag mitzieht , so soll der Hauptmann oder Mann getötet werden , derjenige , der ihn vertreten hat , sein Haus in Besitz ...
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... Mann sein Feld , Garten und Haus anstatt der Nuzung vernachlässigt und preisgiebt , und ein anderer sein Feld , Garten und Haus in Besiz nimmt und drei Jahre nuht : wenn er ( jener ) zurückkommt und sein Feld , Garten und Haus verlangt ...
... Mann sein Feld , Garten und Haus anstatt der Nuzung vernachlässigt und preisgiebt , und ein anderer sein Feld , Garten und Haus in Besiz nimmt und drei Jahre nuht : wenn er ( jener ) zurückkommt und sein Feld , Garten und Haus verlangt ...
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... Mann oder Zinspflichtiger kann von Feld , Garten und Haus seines Lehns seiner Frau oder Tochter 1 nichts verschreiben und es nicht für Schuldverpflichtungen geben . 39. Von Feld , Garten und Haus , das er gekauft und ( als Eigentum ) ...
... Mann oder Zinspflichtiger kann von Feld , Garten und Haus seines Lehns seiner Frau oder Tochter 1 nichts verschreiben und es nicht für Schuldverpflichtungen geben . 39. Von Feld , Garten und Haus , das er gekauft und ( als Eigentum ) ...
หน้า 21
... ( auf dem Gute ) des Gläubigers statt ( §§ 115. 116 ) . 2 ) Dieser , der Mann der die Forderung hatte , hat also einen Sachwalter , der das Haus ( Gut ) verwaltet . etwas zur Aufbewahrung giebt , so soll er alles was AD . IV , 48 21.
... ( auf dem Gute ) des Gläubigers statt ( §§ 115. 116 ) . 2 ) Dieser , der Mann der die Forderung hatte , hat also einen Sachwalter , der das Haus ( Gut ) verwaltet . etwas zur Aufbewahrung giebt , so soll er alles was AD . IV , 48 21.
หน้า 23
... Mann noch nicht erkannt hat1 und noch im Hause des Vaters lebt , schändet und bei ihr schläft und man ihn ertappt , so soll dieser Mensch getötet werden , das Weib aber schuldlos sein . 2 131. Wenn jemandes Ehefrau ihr ( eigner ) Mann ...
... Mann noch nicht erkannt hat1 und noch im Hause des Vaters lebt , schändet und bei ihr schläft und man ihn ertappt , so soll dieser Mensch getötet werden , das Weib aber schuldlos sein . 2 131. Wenn jemandes Ehefrau ihr ( eigner ) Mann ...
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คำและวลีที่พบบ่อย
abhanden gekommenen Adad alſo alte Orient Arzt assyrischen Babylon Beisiger Besizer Besteller Buhldirne Datteln Denkmal deſſen dieſer dieſes Weib Eigentümer des abhanden Elam Elamiter erhalten Eridu Feld und Garten Fluß Fötus Frau nimmt Freigeborene Freigelassenen Garten und Haus Gärtner Gatten Gattin geben gegeben Geld Silber Geschäftsmann Geseze getötet Getreide oder Sesam giebt Gott Groschen groß machte Gur Getreide Hammurabi Hauptmann oder Mann Hauſe Herrn Hirt Hugo Winckler Inschrift iſt Jahre jemand ein Kind jemand eine Frau jemand einen Ochsen jemand einen Sklaven jemand ſeinen jemandes Ehefrau Kleinvieh Lagash Land laſſen läßt Magd Marduks Miete Nachlaß Nebenfrau nehmen Nippur Ochsen mietet Operationsmesser Prozeß Rind Ruderschiff Schenkwirtin Schiff Schuld ſein ſeine Sekel Silber Shamash ſie siehe Silber zahlen ſind Sippar Sklaven Sklavin ſo ſoll Sohn soll der Eigentümer Stadt Stele Susa Tamkar Tempel Tochter tötet überführen Urkunde Uruk Vater stirbt Vaterhaus verkaufen verstoßen Waſſer Winckler Worte zumeſſen zurückgeben Zwischenhändler
บทความที่เป็นที่นิยม
หน้า 24 - Ehefrau, die in seinem Hause wohnt, es zu verlassen beabsichtigt und Verschwendungen sich zu Schulden kommen läßt, ihr Haus vergeudet, ihren Ehemann vernachlässigt und man sie gerichtlich überführt: wenn ihr Ehemann ihre Entlassung ausspricht, so soll er sie ihres Weges entlassen, als Entlassungsgabe ihr nichts geben. Wenn ihr Ehemann sie nicht entlassen will und ein anderes Weib nimmt, so soll jene als Magd im Hause ihres Gatten sein. 142. Wenn ein Weib mit ihrem Gatten streitet und spricht:...
หน้า 21 - Geschäftsmann vor Gericht überführen; wenn er ein Freigeborener war, soll man seinen (des Geschäftsmannes) Sohn töten, wenn es ein Sklave war, soll er '/« Mine Silber zahlen, und alles was er gegeben hat, dessen soll er (der „Herr des Häftlings") verlustig gehen.
หน้า 8 - Hammumbi, den hohen Fürsten, der Gott fürchtet, um dem Recht im Lande Geltung zu verschaffen, den Schlechten und Bösen zu vernichten, damit der Starke dem Schwachen nicht schade...
หน้า 32 - Kind großgesäugt hat und ihr die Brust abschneiden, 195. Wenn ein Sohn seinen Vater schlägt, so soll man ihm die Hände abhauen. 196. Wenn jemand einem Andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören/' 197. Wenn er einem Andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen. 198. Wenn er das Auge eines Freigelassenen zerstört oder den Knochen eines Freigelassenen zerbricht, so soll er 1 Mine Geld zahlen.
หน้า 12 - Sklaven bei ihm ertappt, fo soll jener getötet werden. 20. Wenn der Sklave dem. der ihn erwischt hat. entflieht, so soll jener dem Herrn des Sklaven bei Gott schwören, dann ist er (jeder Schuld) ledig. 21. Wenn jemand in ein Haus ein Loch bricht (einbricht), so soll man ihn vor jenem Loche tüten und einscharren.
หน้า 11 - Hof (König) stiehlt, so soll er getütet werden; auch wer das Gestohlene von ihm angenommen hat, soll getötet werden. 7. Wenn jemand Silber oder Gold oder einen Sklaven oder eine Sklavin oder ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder fönst etwas von dem Sohne jemcmds oder von dem Sklaven jcmcmds ohne Beisitzer" und Vertrag kauft oder zur Aufbewahrung annimmt, der gilt als Dieb und wird getötet.
หน้า 32 - Buhlen" oder einer Buhldirne zu Ziehvater oder Ziehmutter sagt: „Du bist nicht mein Vater oder meine Mutter", so soll man ihm die Zunge abschneiden. 193. Wenn ein Sohn eines „Buhlen...
หน้า 33 - Wunde beibringt, so soll er schwören: „mit Wissen (Willen) habe ich ihn nicht geschlagen" und den Arzt bezahlen. 207. Wenn er von seinem Schlage stirbt, so soll er ebensalls (so) schwören, und wenn er ein Freigeborener war, '/,, Mine Geld (Silber) zahlen.
หน้า 12 - Ausrufung des major domus nicht herausbringt, so soll der Hausherr getötet werden. 17. Wenn jemand einen Sklaven oder Sklavin, davongelaufene, im freien Felde ergreift, ihn zu seinem Herrn bringt, so soll der Herr des Sklaven ihm 2 Sekel Silber geben. 18. Wenn jener Sklave seinen Herrn nicht nennt, soll er ihn zum Palaste (Regierung) bringen; alles weitere soll geprüft werden und man soll ihn seinem Herrn zurückbringen.
หน้า 35 - Baumeisters getötet werden. 231. Wenn es einen Sklaven des Eigentümers erschlägt, so soll er Sklaven für Sklaven dem Eigentümer des Hauses geben. 232. Wenn es Gut vernichtet, soll er alles, was es vernichtet hat, ersetzen, und weil er das von ihm erbaute Haus nicht fest ausgeführt hat, so dass es einstürzte, soll er aus eigenem Besitze das eingestürzte Haus aufführen.