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auf das Kind überwiegend Lichttheile übergegangen sein, wie seine Schilderung uns verräth, und der Dämonenfürst grämte sich so über das Geschöpf, dass er in der Hawwâ die Lust erzeugte dasselbe zu tödten. Adam, in welchem von Hause aus das Gute vorherrschend war, fühlte sein begangenes Unrecht und unternahm die Rettung des Kindes, indem er für dessen Ernährung zu sorgen versprach und durch zauberischen Schutz dasselbe vor jeder Gefahr und Verfolgung zu wahren suchte. Auch standen infolge. dessen die Dämonenfürsten von einem Angriff auf das Kind ab. Adam rettete es und gab ihm den Namen Schâtil. Allein die Feindschaft der bösen Fürsten gegen Adam dauerte fort und auf ihr Anstiften liess er sich abermals durch Hawwâ verführen. Sein Sohn Schâtil machte ihm darüber Vorwürfe und beide zogen nach Osten, wo Adam starb und in das Lichtreich einging. Ihm folgten Schâtil, Raufarjâd und Barfarjâd und deren Mutter Ḥakîmat ad-dahr und die Gemeinde der Gerechten, die Şiddîkût d. i. die Auserwählten, während Hawwâ, Ķâin und die Ibnat alhirs in das Reich der Finsterniss d. i. in die Hölle wanderten.

Wie Mânî uns gleich im Anfange neben den Principien des Lichts und der Finsterniss die Lichterde und den Lichtäther als gleichewig genannt hatte, so unterlässt er nun auch nicht, in einem dritten Abschnitte beide genauer zu schildern. Wie ebenfalls schon oben bemerkt wurde, hat die Lichterde fünf Glieder oder Eigenschaften ebenso wie der Lichtäther. Jene der sanfte Lufthauch, der Wind, das Licht, das Wasser und das Feuer sind der physischen Welt, diese die Sanftmuth, das Wissen, die Vernunft, das Geheimniss und die Einsicht der intellectuellen und moralischen Welt entnommen. Sie bilden die Herrlichkeit oder Grösse der beiden gleichewigen Substanzen. Mânî überbietet sich, um den Glanz, die Schönheit, den Reiz und die wohnliche Ausstattung der Lichterde so wie den Genuss zu schildern, den der Aufenthalt auf derselben gewährt. Dazu kommen ihre zwölf Herrlichkeiten, die wir uns als die intellectuellen und belebenden Eigenschaften oder Kräfte derselben denken müssen. Es ist das die terra lucida mit den duodecim membra luminis. In unoquoque autem membrorum ejus sunt recondita millia innumerabilium et immensorum thesauròrum, wie es in der Epistola fundamenti heisst.

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Dieser terra lucida steht die terra pestifera gegenüber, die uns Mânî im vierten Abschnitt genauer beschreibt. Alles was die Lichterde vereinigt, um ihre körperlichen Eigenschaften denn sie wird als mit einem Körper begabt dargestellt als vollkommen zu bezeichnen in der Pracht ihrer Gegenden und Einrichtungen, das zeigt die Erde der Finsterniss in entgegengesetzter Eigenschaft. Sie ist durch Tiefen und Unebenheiten zerklüftet, durch Sümpfe verpestet, durch zahllose Quellen, aus denen das Gift des Todes in höhern und niedern Säulen hervorquillt, eine Grabeshöhle, deren Grundfesten trüber Schlamm und die Elemente des Feuers, des Windes und des schweren Wassers bilden.

So also schildert Mânî seinen Gläubigen Himmel und Hölle und lässt ihnen die Wahl beider. Von gemeiner Sinnenlust, wie der Himmel Muḥammad's, weiss der Himmel Mânî's nichts und er steht in dieser Beziehung auf einer viel höhern Stufe. Wie möchte auch der hehre Lichtglanz, die erhabene Grösse und Herrlichkeit, in der nur Reinheit und seelische Seligkeit thront, sich mit solcher Vorstellung vertragen, die schon auf dieser Erde die Auserwählten durch die That verleugnen mussten.

Mânî, nachdem er in allgemeinen Umrissen sein System gezeichnet, tritt nun seinen Anhängern selbst näher und bespricht in einem fünften Abschnitt die Bedingungen, von denen der Eintritt in seine Gemeinde abhängt. Die grössere oder geringere Strenge in Befolgung der von ihm geltend gemachten Pflichten scheidet seine Anhänger in zwei Classen, die hier die Wahrhaftigen Siddiķûn und die Zuhörer Samma un genannt werden. Mânî verlangt vor allem Selbstprüfung, ob der Eintretende Kraft genug besitzt jede Sinnenlust zu unterdrücken, welche Art von Genuss sie auch bieten mag, aber auch sich der gewöhnlichen Arbeit, der Zauberei und der Heuchelei zu entschlagen. Wenn er alles dieses nicht vermag, jedoch die Religion liebt, so mache er sich die Bewahrung derselben und den Umgang mit den Wahrhaftigen zur Pflicht und benutze die Gelegenheit, sich ihnen durch gute Handlungen und durch Wachsamkeit zu nähern. Er erlangt dadurch wenigstens die zweite Gestalt oder nach mancher Prüfung den zweiten Grad der Glückseligkeit, die in ihrer Vollkommenheit nur den Auserwählten beschieden ist.

In einem folgenden, dem sechsten Abschnitt geht Mâni specieller auf sein Gesetz und die Gebote ein. Sie sind theils innere, theils äussere. An die zehn Gebote für die Zuhörer schliessen sich die drei Siegel des Mundes, der Hand und des Busens an, die den Auserwählten die höchste Enthaltsamkeit und die grössten Entbehrungen zur strengsten Pflicht machen. Dazu kommen die Fasten, die für die Auserwählten kaum nöthig waren, da ihr ganzes Leben in gewissem Sinne ein Fasten war. Unter den Geboten steht der Glaube an die vier Grossherrlichkeiten, Gott, sein Licht, seine Kraft und seine Weisheit, obenan. Diese werden erklärt, darunter die Weisheit als die geheiligte Religion, welche fünf Begriffe oder genau fünf Grade umfasst, die uns einen Blick in die innere Einrichtung der Gemeinde, in die hierarchische Gliederung oder Abstufung der mehr oder weniger Eingeweihten thun lassen. Die zehn Gebote - die Wahl dieser Zahl steht wol nicht ohne Bezug auf die christlichen zehn Gebote, obwol Moses von Mânî entschieden verworfen wird sind weniger vollständig als hier auch von Schahrastânî (S. 192) aufgezählt, in frühern morgen- und abendländischen Quellen aber nicht erwähnt.

In demselben Abschnitt belehrt uns Mâni über die Gebete, deren vier oder sieben vielleicht nicht alle für alle zu allen Zeiten, im Ganzen eilf - vorgeschrieben sind. Die einzunehmende Stellung, Waschung und Richtung geht der Niederwerfung voraus, und die bei den ersten sechs Niederwerfungen zwölf begleiten wie es scheint die Verrichtung der gesammten Gebete herzusagenden Gebete sind wörtlich mitgetheilt und geben ein deutliches Bild durch ihre Anrufungen, aus denen sie allein bestehen, von den höchsten Gegenständen ihrer Anbetung, unter denen Mânî einen guten Theil Verehrung für sich in Anspruch nimmt. Den ersten zehn Gebeten folgt noch ein anderes oder eilftes mit Lobpreisungen, die nicht weiter erwähnt werden, dagegen sind die täglichen vier Tages- und Nachtzeiten, an welchen sie verrichtet werden sollen, genau bezeichnet.

Von den abzuhaltenden Fasten wird neben den sich wiederholenden zweitägigen Fasten, ein dreissigtägiges angeordnet, das bei Sonnenuntergang täglich durch eine Mahlzeit gebrochen wird. Den Sonntag feiern die uneingeweihten Mani

chäer, den Montag die eingeweihten oder Auserwählten, was nichts anderes bedeutet, als dass die letztern neben dem Sonntag, den sie als allgemeinen Feiertag mit der ganzen Gemeinde begehen, den Montag für sich zu ihrem geheimen Gottesdienst und zur Feier ihrer Mysterien vorbehielten.

In den nächsten drei Abschnitten geht der Verfasser auf die Geschichte der Sekte über, wie diese sich nach dem Tode Mâni's gestaltete. Soweit seine persönlichen Anordnungen ihren Einfluss übten, blieben Spaltungen entfernt, darüber hinaus begann Kampf im Schose der neuen Gemeinde, eine Erfahrung, die ihr ebensowenig erspart werden konnte, wie jeder andern Religionsneuerung oder dem Versuch dazu. Mânî ernannte vor seinem Hingange in die Paradiese des Lichts als Nachfolger im Imâmat oder dem geistlichen Vorsteheramte den Sis oder Sisinnius, wie ihn die abendländischen Quellen nennen, der bis zu seinem Tode die neue Lehre rein in ihrer Ursprünglichkeit erhielt, und so geschah es auch noch eine Zeit lang unter den Imâmen, bis ein Zweig der Sekte, die Dunjâwarîja, abtrünnig wurde, dem Imâm den Gehorsam kündigte und eine Spaltung dadurch herbeizuführen bemüht war, dass sie neben dem allein berechtigten Sitze desselben zu Babel selbst einen solchen zu begründen gedachte. Doch vereinigte endlich Mihr zu Anfange des 8. Jahrhunderts Chr. abermals das gemeinsame Vorsteheramt unter sich.

Zu dieser Zeit liess sich ein reicher Mann, Namens Zâdhurmuz, mit Aufopferung seines Vermögens unter die Auserwählten aufnehmen. Als er auch unter ihnen verwerfliche Misbräuche wahrnahm und nicht fand was er suchte, hatte er unbefriedigt wie er war in Absicht, sich den Dunjâwarîja hinter Balch anzuschliessen. Auf seiner Reise dahin kam er nach Madâin, wo er mit einem frühern Secretair des obenerwähnten Statthalters von 'Irâk Haddschâdsch, einem vermögenden Manne, in nahe Berührung trat. Als er ihm sein Vorhaben mittheilte nach Churâsân zu gehen, bot ihm der Secretair die Mittel an seine Absichten hier zu erreichen und baute ihm selbst die Tempel oder Versammlungshäuser. Zâdhurmuz wünschte nun von den Dunjâwarîja einen Vorsteher, allein man schlug ihm denselben ab, da nur einer, und das sei der von Babylon, dieses Amt zu bekleiden berechtigt sei. Aus dieser Antwort ergibt sich, was oben bemerkt wurde, dass

unter Mihr aller Zwiespalt über das Imâmat beseitigt war. Zâdhurmuz führte diesen jedoch wieder dadurch herbei, dass er das Amt selbst übernahm und bei seinem Tode Miklâs als Nachfolger empfahl. Dadurch trat eine vollkommene Trennung in zwei Sekten ein, die Mihrija und Miklâșija, wie uns in einem neuen Abschnitt berichtet wird. Miklâş entfernte sich von der Gemeinde, vorzugsweise auch in Bezug auf ihre persönlichen Verbindungen, und störte dadurch ihre gesellschaftlichen Einrichtungen. Ein neuer Vorsteher Abû Hilâl adDeiḥûrî aus Afrika stellte zwar die alte Ordnung wieder her,. allein ein abermaliger Neuerer Buzurmihr gewann eine Anzahl Gemeinden für seine Ansichten, bis der Vorsteher Abû Sa'id Raḥâ diese wiederum mit den Mihrija versöhnte und zu einer Gemeinde verschmolz. Unter dem Chalifate des Mâmûn (813833) versuchte ein gewisser Jazdânbacht eine abermalige Störung, gewann aber nur wenige Anhänger.

In dem dritten historischen Abschnitt sind mehrere Dinge zusammengeworfen. Der Eingang belehrt darüber was sich die Miklâṣija und Mihrija gegenseitig vorwarfen. Alles lief darauf hinaus, dass die Auserwählten und ihre Vorsteher selbst sich äussern Ehrenbezeigungen und Gefahren blosgestellt hatten, wodurch die Vorschriften Mânî's verletzt werden mussten.

Hierauf wendet sich die Erzählung der Person Mânî und seinem Schicksal zu. Er fand durch Kreuzigung und Theilung seines Körpers in zwei Hälften, die in Dschundisâbûr an zwei Thoren aufgehangen wurden, den Tod unter Bahrâm ben Sâbûr (1. Hurmuz), der ihn hatte gefangen setzen lassen. Eine Ursache zu seiner Tödtung wird nicht näher angegeben, ist aber aus den Verfolgungen, die mit seinem Tode für die Anhänger verbunden waren, völlig erklärlich; es war die Reaction des persischen Priesterthums gegen die neue Lehre. Andere widersprechen dieser Gefangensetzung durch Bahrâm, der ihn vielmehr daraus befreit habe. Mânî hatte ein oder beide Beine eingebogen, verwarf die Propheten als vom Teufel verführt und daher lügnerisch, ja schalt sie und sogar Jesus Teufel oder Satane.

Der Verfasser wendet sich von neuem der Lehre Mânî's zu und zwar dem Theil über die letzten Dinge und berichtet zunächst über die verschiedenen Todesarten der Gerechten oder Eingeweihten, der Zuhörer und der Nicht-Manichäer,

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