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Allen erscheinen, wenn der Tod ihnen naht, Lichtgötter und Teufel. Der Wahrhaftige oder Auserwählte wird, nachdem er jene zu Hilfe gerufen, auf der Säule des Lobpreises in den Mond entrückt und von da in die Sonne und in die Paradiese des Lichts erhoben. Der Rest seines Körpers, der Finsterniss ist, verfällt der Hölle.

Auch dem für die Religion und die guten Werke empfänglichen Menschen d. h. dem Zuhörer erscheinen bei seinem Tode jene Götter und Teufel. Auch befreien ihn die Götter von diesen, aber sein Geist, der noch der Welt, ihren Schrecknissen und Lüsten verfallen ist, vermag nur nach langem Hin- und Herirren (Transfusionen) sich in den Kreis der Wahrhaftigen emporzuarbeiten. Der sündige Mensch endlich d. h. derjenige der nicht zu den Gläubigen Mânî's sich bekennt, wird zur Strafe für seine Sinnenlust von den Teufeln gepackt, von den Lichtgöttern mit Vorwürfen verfolgt und erliegt unaufhörlichen Qualen, bis er mit der Welt gänzlich der Hölle verfällt.

Auch die Frage über den Zustand der Seelen nach dem Tode im Paradiese oder in der Hölle wird in einem Schlussbericht kurz berührt. Der ewige Mensch und der lebendige Geist, nachdem das Paradies erbaut ist, nähern sich der Hölle und schauen in dieselbe herab. Ihnen folgen aus dem Paradiese die Wahrhaftigen, vereinigen sich mit den Göttern und sind mit ihnen Zeugen, wie die Sünder unter unaufhörlicher Qual immer mehr in ihre Hölle versinken. Von diesen um Rettung angefleht antworten sie mit Vorwürfen, durch welche die Pein der Sünder in alle Ewigkeit hin vermehrt wird.

Die nächsten zwei Abschnitte besprechen die Schriften und Abhandlungen Mânî's und der Imâme nach ihm, deren nähere Angabe hier zwecklos sein würde und die am Orte selbst leicht übersichtlich ist. Auch das Bruchstück am Ende des Auszuges über die Schicksale der Manichäer seit Mânî's Tode, ihre wiederholte Verfolgung und Auswanderung, ihre Heimkehr und ihre zur Zeit des Verfassers nur noch geringe Zahl in den Ländern diesseits des Oxus, ihre Vorsteher zur Zeit der Umajjaden und Abbâsiden, steht in keinem Bezuge zu einer Vergleichung der Lehre an sich mit dem was uns die nicht einheimischen Quellen überliefern, sind aber kostbare

Ueberreste für die Geschichte der Sekte, für die wir dem Verfasser nicht dankbar genug sein können.

Der ganze Inhalt spricht für sich, dass er auf völlig einheimischen Boden unerschütterlich wurzelt d. h. weder einen Christen noch einen Muhammadaner zum Verfasser hat, sondern einen oder mehrere Manichäer, die entweder ursprünglich sich des Arabischen zu ihrer Niederschrift bedienten oder, was das Wahrscheinlichere ist, die Originale syrisch verfassten, welche später von Leuten wie al-Kindi und Andere ins Arabische übersetzt wurden.

Obwol ich eigentlich hier zu schliessen gedachte, erlaube ich mir dennoch Zweierlei zu berühren, und zwar zunächst in Hinsicht auf den Umstand, dass in nichts sich ein grösserer Widerspruch unsers Verfassers mit den Acta und deren Nachfolgern findet als in der Jugend- und Bildungsgeschichte Mânî's. Da ist von keinem Scythianus und Terebinthus, sowie deren Schriften und von keiner alten Frau die Rede, die den siebenjährigen Knaben gekauft und später zum Erben ihrer Güter, darunter jene Schriften, eingesetzt hätte. Als Mânî 24 Jahr alt war, lebte sein Vater noch und gewiss auch später, da Mâni mehrere Schriften an ihn richtete. Wie möchte er so jung als Sklave verkäuflich gewesen und wie möchte diese Erzählung der Acta und die an sie sich anknüpfenden weitern Berichte nur im entferntesten mit der ganz einfachen Darstellung unsers Verfassers zu vereinigen sein?

Das Zweite betrifft die Meinungsäusserungen des Herrn Prof. Chwolsohn in seinen Sabiern, insofern sie die Person Mânî und seine Lehre zum Gegenstand haben. Derselbe erhielt Veranlassung auch von diesem Sektenhaupte zu sprechen dadurch, dass er ihn für den Mendaismus oder den Glauben der Sabier des Korans bis zu seinem 24. Jahre erzogen glaubt und daher nicht übergehen wollte, was sich ihm Neues über diese Frage darbot. Obwol nun einzelne meiner Bemerkungen bei betreffenden Stellen sich über mehrere von ihm berührte Punkte aussprechen, so erlaube ich mir doch Einiges hier in wenig Worten über jene Hauptfrage anzudeuten.

Chwolsohn ist an mehreren Stellen (s. I, S. 123 flg.) nahe daran die Manichäer mit den Mendaiten zu identificiren und lässt Mânî selbst bis zu seinem 24. Jahre Mendait sein, weil nach dem von an-Nadim mitgetheilten Berichte Mânî's

Vater durch eine höhere Stimme aufgefordert worden sei, sich mit den Mugtasila in den Sumpfdistricten, die eben Mendaiten oder die Sabier des Korans seien, in Verbindung zu setzen.

So kurzweg und leichthin zu combiniren getraue ich mir jedoch deshalb nicht, weil nach an-Nadim d. i. Muḥammad ben Ishâk, wie er sich gewöhnlich selbst nennt, Mânî längst bevor er 24 Jahr alt geworden, allerhand Wandlungen in seiner religiösen Heranbildung erfahren, und sein Glaube und seine Phantasie von vielen andern Seiten her die gewaltigsten Eindrücke erhalten hatte. Sein Vater begab sich mit ihm schon vor seinem 12. Jahre wahrscheinlich nach Persien und als er 12 Jahr alt geworden erhielt er göttliche Eingebungen mit der bestimmten Aufforderung die Glaubensgemeinde, der er gegenwärtig angehöre, zu verlassen, was doch nicht gerade heissen soll, er erhielt den Befehl Mendait zu werden. Auch wird im Verlauf des Berichts weiter erzählt, dass er seine Lehre von den Magiern und den Christen abgeleitet habe, keineswegs von den Mugtasila, die nach dem Berichte unseres Verfassers. nirgends weiter in die Geschichte Mânî's hineinspielen, sondern nur mit seinem Vater in Verbindung gebracht sind. Auch wird zu prüfen sein, von welcher Zeit die Rede ist, wenn es heisst, dass die Mugtasila, was die beiden Grundwesen anlangt, mit den Manichäern übereinstimmten, nachher sich aber trennten.

Möge nun der Leser allseitig selbst prüfen, was ihm zusagt oder nicht. Ich kann mich nur freuen weitere Belehrung über das neuangeregte Thema zu erhalten.

Text des Muhammad ben Ishak.

Die dem Text beigegebenen Lesarten sind aus vier mit C., H., L., V. bezeichneten Handschriften entnommen. C. ist die auf der kaiserlichen Bibliothek in Paris befindliche neuere durch Baron de Slane in Constantinopel ins Werk gesetzte Abschrift aus einem dortigen Codex des am Anfange mangelhaften zweiten und vollständigen dritten Theils, H. die aus dem Besitze von HammerPurgstalls in die Wiener kaiserliche königliche Hofbibliothek übergegangene neuere aus einem etwas vollständigern Manuscripte des zweiten und dritten Theils zu Constantinopel besorgte Abschrift, L. der dritte Theil des in Leyden befindlichen alten Codex, und V. die in Constantinopel für die kaiserliche königliche Hofbibliothek zu Wien ausgeführte und daselbst befindliche Copie des zweiten und dritten Theils.

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