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2. Die Mondfinsternis des 18. Oktober 69.

Erst nachträglich sehe ich, daß diese Finsternis von G. Hofmann1), Ginzel2) und Boll 3) besprochen worden ist.

Hofmann legt den Zusammenhang dar, in dem sie von Dio erwähnt wird, und ermittelt nach Oppolzers Syzygientafeln als Maximum 10,87 und nach Hansens Mondtafeln etwa 11,6 Zoll. Nach der ersten Berechnung fand in Cremona die Mitte der Finsternis 9 U. 5 M., nach der zweiten dagegen 9 U. 35 M. statt.

Während Hofmann die Zuverlässigkeit des Dionischen Berichtes in keiner Weise beanstandet, nehmen Ginzel und Boll einen andern Standpunkt ein.

Ginzel, dessen Bemerkungen sich in einer Note zur Sonnenfinsternis des 20. März 71 finden und deshalb von mir übersehen worden sind, äußert sich folgendermaßen:

„Der Zeitfolge nach gehört vor das obige Datum eine angeblich vor der Schlacht bei Cremona (69 n. Chr.) nach Cassius Dio LXV 11 eingetretene Mondfinsternis. Es wird dort nur gesagt, daß der Mond blutrot und schwarz erschien und andere furchtbare Farben zeigte, was allerdings bei totalen Mondfinsternissen vorkommnt, aber auch eine bloß meteorologische Erscheinung sein kann. Mit dieser sehr zweifelhaften Finsternis ist nicht viel anzufangen Hofmann (Nr. 46) hält den Gegenstand für reell und findet für die Mondfinsternis 69 Okt. 18, Mitte derselben für Cremona 21h 5m, Grösse 10", 9. Astronomisch ist hierzu zu bemerken, daß die eigentümlich dunkelroten Färbungen des Mondes nur bei vollständiger Bedeckung der Mondscheibe eintreten, was hier nicht der Fall ist, da die angenommene Finsternis keine totale ist. . . . .“

Zunächst ist hier zu bemerken, daß Dios Bericht keineswegs auf eine meteorologische Erscheinung bezogen werden kann. Es ist hierin, was auch Boll anerkennt, doch ganz deutlich von einer astronomischen Mondfinsternis die Rede, und zwar in der Art und Weise, daß zu dem auf den Mond fallenden Schatten das noch größeres Grauen erregende Farbenspiel der verfinsterten Scheibe in Gegensatz tritt: ἐπηύξησε την ταραχὴν ἡ σελήνη τῆς νυκτὸς ἐκλιπούσα, οὐχ ὅτι κατεσκιάσθη (καίτοι τοῖς θορυβουμένοις καὶ τὰ τοιαῦτα φόβον φέρει), ἀλλ' ὅτι καὶ αἱματώδης καὶ μέλαινα ἄλλα τέ τινα χρώματα φοβερὰ ἀφιεῖσα ὤφθη.

1) Sämtliche bei griech. u. lat. Schriftstellern des Altertums erwähnte Sonnenu. Mondfinsternisse neu berechnet, Triest 1884, S. 47 f.

2) Spezieller Kanon der Sonnen- u. Mondfinsternisse 900 v. Chr. bis 600 n. Chr., S. 202, Note 2.

3) Pauly-Wiss. RE VI 2360 f.

Wie steht es nun aber mit der blutroten Färbung? In diesem Zuge der Dionischen Schilderung erblickt auch Boll ein Verdachtsmoment, obwohl er zugesteht, daß die Zeit auffallend gut paßt" 1).

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Wir haben es hier mit einer Erscheinung zu tun, die sich keineswegs auf totale Mondfinsternisse beschränkt, sondern auch bei solchen, die der Totalität nahe kommen, beobachtet werden kann. Ein Beweis hierfür mag aus einem Buche entnommen werden, das ich gerade zur Hand habe):

,,Anfangs, wenn eben der Mond in den Erdschatten einzutreten beginnt, erscheint der verfinsterte Teil des Mondes von grauer Farbe und alle Flecken verschwinden. Wenn sich aber der Mond mehr und mehr in den Erdschatten senkt, geht dieses Grau in Rot über und dabei werden die Flecken wieder sichtbar, so daß, wenn die totale Finsternis eingetreten ist, nun die ganze Mondscheibe eine eigentümliche dunkelrote Färbung zeigt, in welcher sich Einzelheiten auf der Mondoberfläche wieder unterscheiden lassen. In sehr ausgezeichneter Weise war diese rote Färbung der verfinsterten Mondscheibe auch bei der nicht ganz totalen Mondfinsternis vom 13. Oktober 1856 wahrnehmbar. Fig. 1 auf Tab. Xla ist eine möglichst treue Darstellung jener interessanten Erscheinung.

Das rote Licht des Mondes während einer totalen oder nahezu totalen Verfinsterung rührt offenbar von dem zerstreuten Licht her, welches die erleuchtete Erdatmosphäre noch in den Erdschatten hineinsendet."

Nimmt man die Abbildung zur Hand, so zeigt sich, daß die erwähnte Finsternis eine Grösse von etwa 11 Zoll erreichte, die dem Maximum der am 18. Okt. 69 eingetretenen Mondfinsternis (11,1 Zoll nach Ginzel, 10,87 oder 11,6 Zoll nach Hofmann) ungefähr gleichkam. Fast der ganze verfinsterte Teil zeigt eine schöne kupferrote, ein schmaler, an die helle Sichel angrenzender Streifen dagegen eine graue Färbung.

Hiermit hat Dios Bericht in astronomischer Hinsicht seine Probe wohl bestanden.

Giessen.

1) Wenn Boll in der Taciteischen Darstellung der Schlacht bei Cremona (Hist. III 23) eine Erwähnung der Mondfinsternis vermißt, so wird dieses Bedenken dadurch beseitigt, daß der Mond damals adulta nocte aufging, der Vollmond also schon längst vorüber war.

2) Müller, Lehrbuch d. kosmischen Physik, 2. Ausg. der 2. Aufl. (Müller-Pouillets, Lehrbuch d. Physik u. Meteorol. III), Braunschweig 1865, S. 172f.

Die Rangordnung der römischen Armee des 4.-6. Jahrhunderts').

Von Robert Grosse.

Die Reformen, welche an die Namen Gallienus, Diokletian, Konstantin anknüpfen, und anderseits die Entstehung der Themenverfassung im 7. Jahrh. bilden so tiefe Einschnitte in der Geschichte der römischen und byzantinischen Armee, daß eine getrennte Behandlung dieses Zeitraums gerechtfertigt erscheint. Die Untersuchung der militärischen Chargen wird gefördert durch das Vorhandensein der juristischen Quellen, bei denen man allerdings den Mangel an ausreichenden Indices sehr schmerzlich empfindet, sehr erschwert aber durch das Fehlen praktischer militärischer Fachliteratur2), durch die Ungenauigkeit der Terminologie auch bei Militärs wie bei Ammian und Prokop und vor allem durch die Seltenheit der Inschriften, für die in diesem Zeitalter die Siegel noch keinen Ersatz bieten.

1. Die Gemeinen.

tiro.

Nach einer Bestimmung3) vom Jahre 353 trat der Soldat erst im 19. Jahre ein; deshalb fügt auch Vegetius seiner Forderung, daß die Aushebung in der incipiens pubertas stattfinden soll, die Bemerkung hinzu: si antiqua consuetudo servanda est (I, 4). Im Cod. Iust. (XII, 43) ist diese Vorschrift getilgt. Der Rekrut hieß tiro (rioor, Teigor) oder iunior). Als solcher galt der Soldat, bis seine Ausbildung) vollendet

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1) Vorliegende Arbeit bietet eine Ergänzung zu Mommsen, das röm. Militärwesen seit Diokletian, Hermes XXIV (1889) S. 195–279 (= Ges.Schrift. VI S. 206—283). Mommsen selbst bezeichnet S. 271 276 eine derartige Untersuchung für wünschenswert. Wie bei allen meinen Arbeiten, so gebührt auch hier mein Dank für Anregung, Rat und Förderung Herrn Geheimrat Otto Hirschfeld. 2) Der Köchlysche Anonymus gibt eine sehr verständige Theorie der Kriegskunst, nicht eine Beschreibung vorhandener Verhältnisse, der sog. Maurikios gehört dem Anfang des 8. Jahrhunderts an, Vegetius kann bekanntlich nur mit allergrößter Vorsicht gebraucht werden.

3) Theodos. (ed. Mommsen-Meyer) VII, 13, 1.

4) Theodos. VII, 13, 1. 6. 7. 10. 12. 15. 18; Veget. I, 15. 16 u. ö. Lyd. de mag. I, 47 identifiziert in seiner unzuverlässigen Weise die tipoveç mit den sog. Topukoi, niedrigen Soldatenknechten.

5) Veget. I, 13: armatura.

war1). Wie lange dies dauerte, erfahren wir nicht; schwerlich war in der barbarisierten Armee des 5. und 6. Jahrhunderts die Ausbildungszeit fest geregelt), ganz unterblieben ist der Drill naturgemäß nie3).

eques, pedes.

Nach vollendeter Ausbildung hieß der Soldat eques oder pedes. Daß diese Bezeichnungen gerade im Gegensatz zum tiro gebraucht wurden, bezeugt Hieronymus an jener für uns grundlegenden Stelle contra Johannem Hierosol. c. 19 (2, 424 ed. Maur.): Finge aliquem tribuniciae potestatis suo vitio regradatum per singula militiae equestris officia ad tironis vocabulum devolutum: numquid ex tribuno statim fit tiro? non, sed ante primicerius, biarchus, circitor, eques, dein tiro; et quamquam tribunus quondam miles gregarius sit, tamen ex tribuno non tiro, sed primicerius factus est. Im Gegensatz zu den Chargierten hieß der gemeine Soldat miles gregarius1), munifex"), manipularius), inferior), iv zaraλóyo tetaquévoc3). Als Titel kam ihm zu vir devotus, devotissimus (gewöhnlich ohne vir) καθωσιωμένος).

decemprimi.

Der bekannte decemprimatus der städtischen Magistrate findet sich seit Diokletian auch in der Haustruppe der domestici und protectores 10). Er war nicht etwa eine Charge, sondern eine Auszeichnung der 10 Dienstältesten, die senatorische Würde erhielten. Daß in der militia armata ein ähnliches System herrschte, bezeugt das edictum Anastasi11). In jeder Truppe bildeten die Ältesten, und zwar 5 Prozent der Gesamtzahl, eine Übergangsstufe zu den Veteranen, sie waren von bestimmten lästigen Dienstleistungen befreit 12). Hier haben wir wohl einen

1) Coripp. Joh. I, 128: tiro rudis; Theodos. VII, 13, 19 Cod. Just. XII, 43, 3. 2) Veget. I, 8. 13.

3) Veget. I, 13. 18; Amm. XVI, 5, 10; 18, 7, 7: pyrricha Kriegstanz; Agath. II, 1. 4) Hieron. a. a. O.; Amm. XV, 1, 2 u. ö.; Theodos. VII, 6, 5 Cod. Just. XII,

39, 4 (hier im Gegensatz zu iunior).

IV,

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5) Amm. XVI, 5, 3; XXV, 2, 2; Veget. II, 7. 19; Theodos. VIII, 5, 2.

6) Theodos. IX, 27, 3= Cod. Just. IX, 27, 1.

7) Amm. XX, 5, 8.

8) Prok. B. P. I, 26, 5.

9) Koch, Die byz. Beamtentitel von 400-700, Jena 1903, S. 78 f.

10) Über diese Decemprimate s. Brandis bei Pauly-Wissowa, Realencykl. 2254 ff.

11) ed. Zachariae v. Lingenthal, Monatsber. d. Kgl. Pr. Ak. d. Wiss. 1879,

S. 138 § 7, S. 151. Leider bietet der Text Schwierigkeiten.

12) ivoлεσάτоv, nach Zach. v. L. S. 151 abzuleiten von inspectio, also täglicher Appell oder größere Besichtigungen.

Hinweis darauf, daß die numeri 200 Mann stark waren dann erhalten wir gerade 10.

II. Die chargierten Gemeinen.

Als Belohnung für militärische Tüchtigkeit kamen zuerst in Betracht Ehrengeschenke 1), dann Soldzulagen, sowohl in Form einzelner Geschenke), als auch ständiger Erhöhung 3). Ferner war sehr üblich die Versetzung in einen bevorzugten Truppenteil, Amm. XXV, 10, 9 wird ein gemeiner Soldat Erulorum e numero unter die domestici, Prok. B. G. IV, 29, 28 ein Fußsoldat unter Narses' Hypaspisten aufgenommen. Solche Versetzungen kamen so häufig vor, daß 400 ein Gesetz gegen ihren Mißbrauch erlassen wurde1).

Daß außerordentliche Beförderungen in dem kriegerischen Zeitalter nicht selten waren, daß sogar gemeine Soldaten zur Kaiserwürde gelangt sind, ist bekannt. Ein Gesetz vom Jahre 393 schreibt ausdrücklich vor, daß Beförderungen nur nach der Tüchtigkeit, nicht nach dem Alter stattfinden sollen). Trotzdem ist sicher eine gewisse Altersfolge üblich gewesen; eine Verordnung vom Jahre 409 bestimmt, daß der ordnungsgemäß Avancierte vor dem durch kaiserliche Gnade sprunghaft Beförderten einen Altersvorrang von 3 Jahren haben soll). Mißbräuche müssen auf diesem Gebiete vielfach geherrscht haben; die Soldaten zeigen große Freude, als ihnen Julian gerechte Beförderung nach Verdienst verspricht 7).

(h)exarchus.

Bei den byzantinischen Taktikern werden als unterste Chargen häufig erwähnt der dizaozos, der Vorsteher einer Zeltgenossenschaft von 10 Mann, der лτάone, der Vordermann, und der Tεroάoys, der Schließende einer Rotte von 5 Mann). So wird der inschriftlich bei der Kavallerie öfters erwähnte (h)exarchus) ein Gefreiter gewesen sein, der

1) Amm. XXIV, 4, 24. 6, 15: coronae. Prok. B. G. III, 1, 8; IV, 31, 9: Armbänder, Halsketten, Zaumzeug. Das bei Ammian und Prokop vorkommende Material, Militärverhältnisse betreffend, hat allerdings ohne es zu verarbeiten zusammengestellt A. Müller, Philolog. 64 (1905) S. 573 ff. und 71 (1912) S. 101 ft. 2) Z. B. Amm. XXIV, 3, 3; Prok. B. G. III, 1, 8. 3) Veget. II, 7. 4) Theodos. VII, 1, 18. 5) Theodos. VII, 3, 1.

7) Amm. XX, 5, 7-8.

6) Theodos. VII, 3, 2.

8) Z. B. Strateg. d. sog. Maurikios (ed. Scheffer, Upsala 1664), I, 3 S. 28. 9) CIL. III, 404: Exarcus qui militavit annos XX vexillation(e) eq(uitum) Dal(matarum) comit(atensi) Ancialitana. CIL. III, 4832: Aggaeo hexarcho alae celerum. CIL. III, 5821: exar(chi) Dal(matarum). Lesart unsicher. CIL. III, 10527: exarcus ex n(umero) Dal(matarum). CIL. V, 4376: Valvasse exarco in vexil(latione) eq(uitum) Stablesianorum. CIL. V, 5823: Aurelio Januario signif(ero) ex numer(0) Dalmat(arum) Fort(ensium) et Aurelio Valentiniano exarcho. CIL. V, 6998: Aur(elius) Pistus exar(chus). CIL. V, 7000: D(is) m(anibus) Aur(elii) Maximi exar(chae) num(eri)

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