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man folgern, daß eben dies Heiligtum erst im III. Jhdt. zur Zeit unseres Textes gegründet oder besser wieder erneuert sei. Die Schrift weist mit ihren kleinsten 2, Σ, dem mit Halbkreis usw. in das letzte Drittel des III. Jhdts.; die Dialektformen (ώι = ἆι. ἀγγράψαι. ἐστάλαν. ἀνθέμεν scheinen älter1), und könnten von dem subscribierten Rhodokles herrühren, der augenscheinlich für die Einmeißelung und Aufstellung der Stele sorgte (Eлεμελýon, sc. The ávarpagne Syll. 2 255, 42) und dessen Name in Lebadeia häufiger begegnet, während der seines Vaters Herodoros einmal in Plataeae, fünfmal in der Megaris bezeugt ist, also auf megarische Herkunft der Familie deutet (vgl. den Index zu IG VII). Fragt man nach dem Grunde dieser boiotischen Fürsorge für Chalkedon in Delphi, so könnte man an politische Motive denken, etwa an die Zugehörigkeit der Mutterstadt Megara zum boeotischen Bund, sodaß dieser die megarischen Kolonien wie seine eigenen protegierte. Jene Zugehörigkeit der Megaris dauerte von 224-192 (Beloch III, 2, 360), was zu dem Alter unserer Schrift gut stimmt.

Andrerseits wissen wir, daß Chalkedon, ebenso wie die PropontisStädte Lysimacheia und Kios, im letzten Drittel oder gegen Ende des III. Jhdts. mit den Aitolern verbündet war (Isopolitie), vielleicht sogar zum aitolischen Bunde gehört hat (Sympolitie); vgl. Polyb. XV 21. 23, 8. Es ist zweifellos, daß unser Text aus der Zeit dieser engen Verbindung stammen muß, deren erstes epigraphisches Zeugnis er bildet. Wann sich die drei Städte den Aitolern anschlossen, ist unbekannt; man schwankt von ca. 241 bis kurz vor 202; denn in diesem Jahre entriß Philipp sie wieder den Aetolern, die sie später immer aufs Neue zurückforderten 2). Der Streit wäre entschieden, wenn unsere obere Texthälfte erhalten wäre, in der der delph. Archontenname stand, so aber müssen wir uns begnügen, das Dekret auf ca. 213-203 zu datieren, jedoch in ein Jahr, das gute Beziehungen zwischen Boeotien und Delphi-Aitolien voraussetzt, wo also boeotische Hieromnemonen auf der Pylaea anwesend sind. Da ich gegen Niese (II, 581) annehme, daß die Städte sich nicht erst kurz vor 202 an Aitolien anschlossen, scheint mir vorläufig das Jahr 213 am besten zu passen, allenfalls auch noch 208.

39. 40. Urkunden über den vor den Amphikty onen verhandelten Grenzstreit der euboeischen Städte Eretria, Karystos und Chalkis im Pythienjahr 146 v. Chr. Von verschiedenen Seiten, zuletzt von dem Herausgeber des Euboeischen Corpus (IG XII, 9), bin ich nach dem Wortlaut dieses Grenzstreits, dessen Steine vor fast 20 Jahren ausgegraben waren und z. T. verschollen sind, und nach seiner zeitlichen Fixierung gefragt worden, da seine Existenz durch eine gelegentliche Bemerkung in Fouill. III, 1

=

1) Zu ayyoáya, ar9éuer s. Rüsch, Gramm. d. delph. Inschr. I p. 182, 1. kann oben nur gleichbedeutend sein mit du, wo, wie. bedeutet zwar in Delphi gewöhnlich 'wohin', aber z. B. in CIG 1706, 14 steht es nach unserer Lesung & za Ziλevxos 927 in dem Sinne von 'wie'. Vgl. Rüsch, a. a. O. p. 259.

2) Zuletzt hat Swoboda, Staatsalt. 350,5 über diese Fragen gehandelt, der auch die einschlägige Literatur zusammenstellt.

p. 137 (cf. Tod, Internat. Arbitrat. 118) bekannt geworden war. Es sei darum dasjenige mitgeteilt, was wir bisher über diese interessanten Inschriften, mit denen andere delphische Schiedsrichtertexte sich berühren, ermitteln konnten.

(Siehe die Texte und Steinbeschreibungen auf S. 18f.)

Die Schrift wird in der unteren Hälfte des Hauptstücks (2958) immer verloschener, sodaß zuletzt nur ganz wenige Buchstabenspitzen ab und zu erkennbar sind. Von den 3 Fragmenten passen die ersten zwei übereinander, wie der Inhalt zeigt, aber wo die dritte, von uns nicht gefundene Nr. 2955 anzusetzen sei, ob rechts von 2958 oder links oder unten, blieb lange zweifelhaft, da der dürftige Inventarauszug gewiß kaum die Hälfte der Buchstaben enthält, die sich bei genauer Untersuchung auf dem Stein erkennen lassen werden. Und auch das Wichtigste, der Name der Stadt, von der der Brief Nr. 39 B herrührt, die also auch die 31 Schiedsrichter stellte, war zunächst nicht zu erraten. Zu seiner Ermittelung sind folgende bautechnische Erörterungen nötig:

Die Dicke der Fragmente schwankt von 161/2-18 cm. Dadurch werden die größeren, gleichfalls aus Hag. Eliasstein bestehenden 2 Denkmäler des Eumenes, das Attalos - Monument, der Rhodierwagen usw. ausgeschlossen, die sämtlich viel dickere Quadern aufweisen. Es schien also ein unbekannter Basisbau zu sein, zu dessen Verkleidungsplatten unsere Stücke gehört haben müßten. Auf die richtige Spur führte der Fundort: zwischen dem Siphnierhaus und dem Westperibolos, sowie unterhalb jener Gegend. Von dem dort stehenden Thebaner-Thesauros1), dessen Wandquadern sämtlich 34 cm hoch waren, sind nur sehr wenig Orthostat-Platten gerettet; sie weisen eine Höhe von 71 cm auf. Die eine dieser Platten war mindestens 62 dick, die andere nur 44; letztere war hinten rauh, stand also in Antithema (Gegenstein dahinter), an ersterer aber kann nur sehr wenig fehlen, da die Dicke der über ihr aufgehenden Wand 6011⁄2 beträgt. Addiert man zu dem Antithema-Orthostat von 44 unsere Fragment-Dicke mit 17-18, so erhalten wir unter Hinzurechnung des üblichen kleinen Hohlraums von ca. 2 cm genau 63--64 cm, das ist aber gerade die Dicke des Thebaner-Orthostats, der mit 2,8 cm über die Wandflucht auslud (6012 2,863,3). Zu demselben Resultat führt die Plattenhöhe. Das obere Fragment 2954 soll nach dem Inv. 27 cm hoch sein, davon oben ein 9 cm hoher leerer Raum ohne Inschrift. Nach Bull. 21, 116 beträgt jedoch die Inschrifthöhe 16, was zusammen 9+16=25 ergibt, und richtiger ist, als die im Inv. angegebenen 27 cm. Unser Mittelstück 2958 ist aber an der linken Kante 46 cm hoch, nimmt man dazu die eben berechneten 25, so erhalten wir auch hier die genaue Orthostat-Höhe von 71. Da nun die grob behauene Rückseite und die schwankende Dicke unserer Fragmente sie gleichfalls als Antithema-Steine charakterisiert, so ist ihre Provenienz vom Thebaner-Thesauros erwiesen, die auch Bourguet noch nicht kannte, als er die Texte flüchtig erwähnte (Fouilles III, 1, p. 137).

+

Hieraus folgt zunächst, daß Inv.-Nr. 2955 nicht unter das Hauptstück 2958 gehören kann, denn unter dem Orthostat lagen rings die aus1) Vgl. die Rekonstruktion des thebanischen Schatzhauses in Delphica III 24 ff. u. Taf. I = = Berl. ph. W. 1911, 1614; 1912, 254.

ladenden Thesauros-Stufen. Und da in Z. 1-4 deutlich die letzten Zeichenplätze leer bleiben, haben wir hier die Zeilenschlüsse vor uns, während die Anfänge weit links von der linken Kante begonnen haben müssen. Man schrieb also unsere Texte über die Fuge fort, begann dagegen die darüber stehende weit kürzere Proxenie für den Makedonen (Inv.-Nr. 2954) erst rechts neben der Fuge. Zu jener linken Texthälfte unseres Hauptstücks 2958 auf dem Nachbarorthostat muß nun das dritte Fragment gehören (2955). Seine oberen Zeilen sind freilich im Inv. großenteils ausgelassen und die mittleren, etwas vollständigeren, die den Anfang zu den Zeilen der rechten Hälfte enthalten müssen, helfen uns nicht viel, weil von hier ab nun gerade auf dem Hauptstück der Text unleserlich ist. Für diesen fehlenden Beweis aus der Kontinuität des Inhalts tritt aber der Umstand ein, daß über dem Text Nr. 40 im Inv. 2955 freier Raum von 2 cm Höhe angegeben ist und daß sich derselbe Raum in Z. 25 des Hauptstücks 2958 feststellen ließ, wo wir früher die ganz verloschenen Zeilen weiter gezählt hatten. Damit war der Anschluß von 2955 und die Höhe, in der es links anzusetzen sei, gesichert, und schließlich wies das totę in Z.6(?) deutlich auf Z. 18 z[qv]óvτois des Hauptstücks als Fortsetzung hin.

Diese Ausführungen waren nötig, um den sicheren Boden für die Ergänzung und Anordnung der Fragmente zu gewinnen. Denn wenn man die Grenzstreitigkeiten der euboeischen Städte auf den Thebaner-Thesauros schrieb, so ist es höchst wahrscheinlich, daß wie in den anderen Texten dieses Bauwerks die Thebaner im Mittelpunkt des Interesses standen, also hier die 31 Schiedsrichter stellten und den Brief an die Amphiktyonen schrieben, der die Mitte des Hauptstücks einnimmt. Auch pflegen die Texte auf den Thesauroswänden ähnlich lange Zeilen (70-80 Buchstaben) aufzuweisen.

Außer dem später darüber gesetzten Proxeniedekret des Makedonen Inv.-Nr. 2954 Bull. 21, 1161) bemerkt man drei Texte auf unseren Steinen: 1. Nach einer Einleitungs-, bzw. Überschriftszeile das in reiner Koine abgefaßte Amphiktyonendekret Nr. 39 A mit dem Datum des delphischen . Babylos; 2. den dorischen Brief an die Amphiktyonen, Nr. 39 B; er dient als Grundlage jenes Dekrets, wiederholt daher dessen Inhalt und wird als Beweismittel für jenes beigefügt. Nach der ganzen Sachlage dürfte er von der Stadt Theben verfaßt sein. - 3. Ein dorisches Dekret Nr. 40, wohl nicht (?) von der Stadt Hypata, sondern wiederum von Theben, das vielleicht den Ausgang des Prozesses, das zweite Verdikt der 31 Schiedsrichter enthalten hat. Da von dem gesamten Umfang der Texte uns kaum ein Viertel (das rechts oben befindliche) zusammenhängend vorliegt, so ist an eine befriedigende Ergänzung nicht zu denken, so lange nicht das linke Bruchstück wiedergefunden und genau gelesen ist. Man wolle daher die beigeschriebenen Vorschläge nur als Andeutungen

1) Um unseren Abdruck vor dem Vorwurf der Flüchtigkeit zu schützen, muß bemerkt werden, daß Perdrizets Angabe, der Artikel toù fehle in Z. 8 vor dem Patronymikon, und ebenso seine Auslassung desselben im Archontennamen Z. 7 auf Irrtum beruhen. Letzterer stand auf dem Stein, wie das Inv. bezeugt, ersterer ist im Bruch zerstört, war aber einst vorhanden.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XV 1.

2

Dekrete über den Grenzstreit der Euboeischen Städ

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Inv.-Nr. 2954 (oben) + 2958 (darunter) +2955. Die Fragmente sind gefunden im August 1895 „im unteren Teil der öffentlichen Straße, gerade am Rande; das Grundstück gehörte dem Hypolochagen Diomedes“ („au S. du téménos, en contre-bas de la grande route“, Bull. 21, 116). Drei Stücke von Kalksteinplatten (Hag. Elias) mit weißen Adern: Nr. 2954 ist hoch 27 (besser 25) max., br. 59 max., dick 18; rechts und unten Bruch, Oberseite und linke Seite erhalten; von uns nicht wiedergefunden. - Nr. 2958 ist hoch 64 max. (rechts), bzw. 46 max. (links); breit 58 max.; dick 17/2. Links Anathyrosis, unten Kante, oben und rechts Bruch (oben schräg); Rückseite grob behauen. Standort: am Fußweg vor der Ephorie, die neben dem Museum liegt, der 19. Stein von SW. - Nr. 2955 ist rings gebrochen, h. 45 max., br. 21 max., dick 161/2-17; von uns gleichfalls nicht wiedergefunden.

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[ων ἀποσταλέντων πρὸς τὸ συνέδριον, ὡσαύτως δὲ καὶ τῶν Χαλκιδέων παρ [γονέναι δίκαιον τὸ κριτήριον τὸ περὶ τῆς χώρας 5 [καὶ ἠξίωσαν τοὺς ἱερομνήμονας ἄλλου δόγματος [τιστον, εἰ δὲ μὴ,

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ἐπαναλαμβάνεσθαι]

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Β 10. 1 [Ἐπὶ τοῦ δεῖνος ἄρχοντος ἡ πόλις τῶν Θηβαίων? τῶν συνεδρίων τῶ

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[νας τῶν Ἀμφικτιόνων περὶ τῆς χώρας - -] τ [

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παρεκάλεσ

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τοῦ κατὰ τὸ βέλτιστον

ν ξαν

- - έος πρεσβευτών κ

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20 [τοῦ κοινοῦ τῶν Εὐβοιέων καὶ δεπ

[ Αμφικτ]ιόνων δό[μεν] κριτήριον

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καὶ τὸν χρόνον ἐν δι . στ

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-] Ὑπάτα

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. ]ώνησαν 'Αμ[α]ικτ[ίονες τοῖς κεκρικότοις ἐν τῷ

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ἔδωκ[αν καὶ] κριτήριον τῶν ̓Αμφικτιόνων

ἡμετέραν πόλιν περὶ τῆς χώρας

Χαλκιδέων φαμένων

-1

Αν

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146 v. Chr.

af dem Orthostat des Thebaner-Thesauros)

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fuge

vacat 9 cm [Inv.-Nr. 2954 = Bull. 21, 116].

Δελφοὶ ἔδωκαν Διονυσίωι Διονυσίου Θεσ-
σαλονικεῖ Μακεδόνι αὐτῶν καὶ ἐκγόνοις προ-
ξενίαν, προμαντείαν, προεδρίαν, προδικίαν,
ἀσυλίαν, ἀτέλειαν πάντων καὶ τἆλλα τί-
μια πάντα όσα καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις
καὶ εὐεργέταις τᾶς πόλιος ὑπάρχει. · ἄρχον

τος Διοδώρου τοῦ ̓Αρχωνος, βουλευόντων (ca. 103 oder 95)
τὰν πρώταν ἑξάμηνον Δάμωνος [του] Διονυ
σίου, "Αρχωνος τοῦ Εὐαγόρα, [γρα]μματεύον
τος δὲ βουλᾶς Φίλωνος [τ]οῦ Ἐρασίππου.

vacat 1 Zeile (21/2 cm) Inv.-Nr. 2958:

παρ]ε[ρχο]μένη πενταετηρίδι συντελ[ου]μ[έν]ων. Χ Χ Ἐπὶ Βαβύλου . ]τος καὶ τῶν παρὰ Ἐρετριέων πρεσβ[ευ]τῶν καὶ παρὰ Καρυστία]γενομένων καὶ ἀντιλεγόντων πά[λι]ν καὶ οὐ φαμένων γε

..

ὁ παντὸς τοῦ βελτίστου ἐν τῇ Ὑπάτῃ οἱ ̓Αμφικτίονες ἔδωκαν,

ὥστε κριθῆναι, πότερον γέγονεν ἡ κρίσις ἐν τῇ Ὑπάτῃ κ[ατ]ὰ τὸ βέλ-
τὴν κρίσιν ἐν ἀνδράσιν τριάκοντα ἑνὶ κλήρου γενομένου τῶν δὲ
οτονηθέντων ἀριστίνδην ὑπὸ τοῦ δήμου καὶ καὶ χρόνον ὁρισάντων
(]αψαν πάλιν εν . . ηταν Χαλκιδείς καθότι και ....
ὸς τοὺς ̓Αμφικτίονας ἐπιστολῇ

ΛΥ

π

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η

φαῖσα ὑπὸ

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Ο.Ε

ν] Αμφικτιόνων χαίρειν ἐκομίσαντο καὶ ἐπιστολὴν εν
ἀν] τε τὰν ἡμετέραν πόλιν, κριτήριον [δόμεν περὶ] Ἐρετριέων καθό-
ποτὶ τὴν πόλιν τῶν Χαλκιδέων περὶ τῆς κρίσιος τας [γε]νομ[έ-
ὑ]πὸ τῶν ἱερομναμόνων τῶν συνελθόντων εἰς . / ..Ρ.ΜΑ

ἐν Δελφοῖς, πότερον κέκριται κατὰ τὸ βέλτιστον
ἀνδράσιν τριάκοντα ἑνὶ κληρωθεῖσιν . ΣΑΓ . . Ρ.Ν
ὑπὸ τοῦ δάμου καὶ ὅτι λέγ[ου]σι γενέσθαι -

P. IA

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ἐν [Δ]ελφοῖς τοῦ Ἡ[ρ]αίου [μ]ηνός, καθὼς [κ]αὶ ἡ ἀπὸ 11

ν Υπ]άται κ[ριν]όντοις ΣΕ . Ε λόγον ...?... αὐτῶν καὶ κ

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