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In der Überlieferung zeigen sie ein doppeltes Gesicht. Einerseits waren sie bei den Truppen außerordentlich beliebt. Die Soldaten bitten für ihre Beförderung1) und nehmen sogar in aufrührerischer Weise für sie Partei2), anderseits hören wir die bittersten Klagen über ihre Veruntreuungen 3), und eine ganze lange Reihe von Gesetzen bemüht sich, ihrem Unwesen zu steuern. Sie wurden condicionales, der Folter unterworfen1): aber das scheint nichts gebessert zu haben, da die gesetzlichen Maßregeln immer wiederkehren). Sie müssen es also meisterhaft verstanden haben, den Vorteil der Truppe wahrzunehmen und sich doch dabei zu bereichern - beides natürlich auf Kosten des Staates bzw. der mit Naturalsteuern belasteten Bauern.

Inschriftlich sind sie auch in unserer Zeit mehrfach bezeugt, und zwar bei der Infanterie), der Kavallerie) und den protectores 8). Wie in älteren Inschriften, so ist auch hier ihr Name verbunden mit Angabe des Truppenteils. Auf Papyri erscheint dagegen auch Name unter Hinzufügung des Ortes9).

Mit dem actuarius ist wohl zu identifizieren der optio dieses Zeitalters. Auch er war Verpflegungsbeamter, der den für seine Truppe notwendigen Proviant von dem susceptor forderte 10). Auch er war beteiligt bei der Ausfertigung des Totenscheines für die Witwe eines Soldaten 11). Bei jedem Truppenteil war einer, der bei einem Marsche den Proviant gegen Quittung in Empfang nahm und ihn an die Soldaten verteilte, wobei er den 15. Teil als Sportel für sich beanspruchen durfte 12).

1) Amm. XX, 5, 9.

2) Amm. XXV, 10, 7; Aur. Vict. Caes. 33, 13

6, 3 (Victorinus).

Eutrop IX, 9, 3 tyr. trig.

3) Tragikomisch sind die Auslassungen des Aur. Vict. a. a. O.: genus hominum, praesertim hac tempestate, nequam venale callidum seditiosum habendi cupidum etc. Vgl. auch Amm. XXV, 10, 7.

4) Theodos. VIII, 1, 3. 5.

5) Theodos. VIII, 1, 3 (vom Jahre 333); VIII, 1, 5 (357); VII, 4, 11 (364 ?); VII, 4, 13 (365); VII, 4, 16 (370 oder 373); VIII, 8, 4 (386); VII, 4, 24 (398); VIII, 1, 14 (398); VII, 4, 28 (406); VIII, 1, 15 (415); Cod. Just. XII, 49, 9 (472?); XII, 37, 16 (491-518).

6) CIG. 4004: Φλάβιος) Παῦλος ἀκτωάρι(ος) Λανκιαρίων.

7) Lebas II, 2037: Ούρσος ακτουάρι(ο)ς οὐξιλλατίονος Μοθανών.

8) CIL. III, 6059: Valerio Vincentio actuario protectorum.

9) Pap. byz. Caire 67051, 7: Pavios Fá(t)ng dztovág(109) oìr ((eğ) 'Artalov. Vgl. auch ebd. 67058, VIII, 10 (add. et corr.); 67137, fragm. I, 1 (6. Jahrh.); Papiri greci e. l. I, 62, 14. Ein and aztovagior findet sich einmal ebd. I, 48, 1.

10) Theodos. VII, 4, 1 und 24 (actuarios vel optiones).

11) Nov. CXVII, 11: bei den foederati.

12) Νου. (XXX, 1: ἑκάστου τάγματος ὀπτίονας. Ein καταλόγου ὀπτίων wird erwähnt Prok. BV. II, 20, 12. Vgl. auch S. 161 Anm. 8.

Eine besondere Bedeutung gewann der optio im 6. Jahrhundert bei den foederati, den für den Staat angeworbenen ausländischen Söldnern, und den bucellarii, den Privatsoldaten der Generale1). Der Staat nahm von den foederati Besitz, indem er ihnen die Zahlmeister zusandte, deshalb erscheinen die foederati direkt als unter ihnen stehend 2). Hier können wir auch ausnahmsweise einmal einen Unterschied im Gebrauch der Titel erkennen, indem dem actuarius bei den scholae der optio bei den foederati und der chartularius bei den numeri gegenübergestellt wird3).

Die Zahlmeister der bucellarii, der Privatsoldaten, sind zweifellos. Privatbeamte gewesen. Ihre Stellung war unter Umständen glänzend, Johannes der Armenier, optio Belisars, nimmt im Vandalenkriege den ersten Rang unter den Offizieren ein1). Vielleicht war mit diesem optio identisch der mehrfach erwähnte ἐφεστὼς τῇ οἰκίᾳ 5), auch genannt ὁ τῶν ὀπαδῶν ἐπιστάτης) oder ὁ πρωτοστάτης τοῦ θητικοῦ καὶ οἰκετικοῦ 7). Ein inschriftliches Zeugnis für den optio ist mir aus unserer Zeit nicht bekannt. Ein Papyrus nennt ihn unter Hinzufügung seines Truppenteils 8).

Ein Rückblick auf unsere Ausführungen lehrt, daß die römische Armee in dieser Epoche ein ganz neues und eigenartiges Bild bietet. Die chargierten Gemeinen und die Unteroffiziere sind völlig umgestaltet, die Oberoffiziere haben erst jetzt ihre endgültige Form erhalten, und während sich bei ihnen wenigstens praepositi und tribuni, wenn auch mit sehr veränderten Funktionen, noch finden, sind die hohen Kommandostellen durchweg völlig neu geschaffen worden.

Berlin-Lichterfelde.

1) Vgl. Benjamin, De Justiniani imp. aetate quaestiones militares, Berlin 1892, S. 13, S. 30.

2) Cod. Just. IV, 65, 35: milites autem appellamus... eos, qui sub diversis optionibus foederatorum nomine sunt decorati. Vgl. ferner Nov. CXVI, 1, wo die milites zu ihren numeri, die foederati zu ihren optiones zurückkehren sollen.

3) Nov. CXVII, 11. Vgl. aber Cod. Just. XII, 37, 19: ourquatoqviázov καὶ ὀπτιώνων – (§ 2) χαρτουλαρίων τῶν γενναιοτάτων ἀριθμῶν ἤτοι φοιδεράτων. Das wenige, was wir hier und Theodos. VIII, 7, 5 über die militärischen chartularii erfahren, deckt sich so völlig mit den Funktionen der actuarii und optiones, daß wir nur an einen dritten Namen für dieselbe Sache denken können. 4) Prok. BV. I, 17, 1 und 2; II, 2, 1; II, 3, 5.

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8) Uned. Papyr. Lond. bei Maspero S. 105: τοῖς γενναιοτάτοις) στρατιώταις τοῖς ἀπὸ τοῦ ἀριθμοῦ Νουμίδαις Ἰουστινιανοῖς) (sic fur Νουμιδίου), διὰ Θεοτέκνου τοῦ καθοσιωμένου αὐτῶν ὀπτίονος.

Klio Beiträge zur alten Geschichte XV 1/2.

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Das Schlachtfeld von Cannä.

(Mit einer Skizze.)

Von Konrad Lehmann.

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In seinem großen Werke Antike Schlachtfelder widmet Kromayer der Schlacht bei Cannä eine besonders ausführliche Untersuchung, (Berlin 1912, Band III, 1, S. 278-388), und gelangt zu dem Ergebnis, daß das Schlachtfeld auf dem rechten Aufidus-Ufer, und zwar unterhalb Cannä anzusetzen sei. In seiner „Vorbemerkung" sagt er (S. 280): Bei einer Untersuchung über die Schlacht von Cannä sind es vor allem zwei Probleme, welche die Aufmerksamkeit fesseln und vielfache Behandlung gefunden haben, nämlich erstens das lokale Problem, mit welchem die Frage nach der strategischen Gesamtsituation eng verbunden ist, und zweitens das taktische Problem, welches nur den Gang der Schlacht selbst betrifft. Beide Probleme stehen hier in loserem Zusammenhange als sonst, da anerkanntermaßen die Schlacht in der Ebene stattgefunden hat und Terrainunebenheiten auf ihren Gang keinen Einfluß gehabt haben.“

Mir scheint jedoch dieses Urteil nicht zutreffend zu sein. Vielmehr bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß das Gelände von geradezu ausschlaggebendem Einfluß auf die Wahl des Kampfplatzes seitens der römischen Heeresleitung gewesen ist und daß die zuverlässige Ermittelung der Stätte jenes weltgeschichtlichen Ringens zwischen der römischen Bürgerwehr und dem genialen karthagischen Feldherrn durchaus nicht ohne Bedeutung für die Beurteilung der römischen Taktik bei Beginn des großen Krieges ist. Eine Nachprüfung des topographischen Ansatzes Kromayers und damit zugleich der übrigen Forschungen über das Schlachtfeld von Cannä scheint mir daher wichtig genug, um ihr eine erneute Untersuchung zuteil werden zu lassen.

Kromayer läßt (S. 295) „die römische Schlachtreihe von dem Rideau bei Rione del Carcere bis etwa nach Rione Vecchia an der Chaussee nach Barletta und die Karthager ihnen südlich gegenüber Aufstellung nehmen".

Dagegen sind jedoch zunächst schwere sachliche Bedenken geltend zu machen, die übrigens in der Hauptsache schon von Hans Delbrück gegen die Annahmen von Wilms, Hartwig und Schwab hervorgehoben

worden sind1). Erstens wäre eine Stellung der Römer mit dem Rücken gegen das Meer, das überdies nach Kromayer nur etwa 5 bis 6 km hinter ihrer Linie gelegen hätte, ein grober Verstoß gegen die einfachsten Grundregeln der Heerführung gewesen. Die große, schwer bewegliche Truppenmasse, wie sie Rom bis dahin noch niemals auch nur in annähernder Stärke im Felde beisammen gehabt hatte, hätte sich ihrer Bewegungsfähigkeit vollständig beraubt und sich in die größte Gefahr gebracht, vom Feinde in die See geworfen zu werden. Eine solche an sich höchst bedenkliche und fehlerhafte Maßregel ist vernünftiger Weise als Ausnahme nur denkbar entweder bei einem Angreifer, der im Vertrauen auf seine unbedingte taktische Überlegenheit ein solches Wagnis nicht scheut, wenn er dadurch den Sieg desto vollständiger und für den Gegner vernichtender gestalten zu können glaubt, oder für ein angegriffenes und in äußerste Bedrängnis geratenes Heer, wenn es dem Gegner auf andere Art nicht mehr ausweichen konnte und nur noch durch einen Sieg auf dem Schlachtfelde sich aus seiner verzweifelten Lage retten zu können hoffen darf. Keiner von beiden Fällen jedoch trifft auf die Römer zu. Sie suchten zwar notgedrungen die Entscheidung, aber keineswegs in einem beliebigen Gelände und mit solcher Unbedingtheit wie Hannibal. Außerdem waren nicht die Römer die taktisch überlegenen und manövrierfähigeren, sondern wie sie selbst genau wußten, die Karthager. Ferner war es doch Varro, der das Schlachtfeld aussuchte, ohne dabei irgendwie durch den Feind gedrängt worden zu sein, indem er über den Fluß ging und den Gegner erst hinter sich herzog. Unter diesen Umständen wäre die Wahl des Schlachtfeldes mit dem Rücken gegen die nahe See seitens der römischen Heeresleitung militärisch sinnlos gewesen; vielmehr hätte Varro gerade eine Stellung wählen müssen, die ihm die Verbindung mit der Via Appia und Rom gestattet, die Karthager aber genötigt hätte, unter möglichst ungünstigen Bedingungen, eben mit dem Rücken gegen das Meer, die Entscheidung zu suchen2). Außerdem hätte die Rücksicht auf die Verpflegung den Römern die von Kromayer vorgeschlagene Aufstellung unbedingt verbieten müssen. Kromayer selbst sagt (S. 300 f.): „Nicht nur in taktischer Hin

1) Geschichte der Kriegskunst. 2. Aufl. Berlin 1908. Band I, S. 331 ff. und Die Schlacht bei Cannä. Historische Zeitschrift (Band 109), 3. Folge, 13. Band (1912), S. 502 ff.

2) Vgl. Delbrück, Kriegskunst, S. 332f.: „Eine Stellung der Römer abwärts von den Puniern am Aufidus mit dem Rücken gegen das Meer ist, soweit ich sehe, weder mit der gesunden Vernunft noch mit dem Verlauf der Ereignisse vor, während und nach der Schlacht zu vereinigen. Die Römer hatten die Möglichkeit, Hannibal zur Schlacht herauszufordern, indem sie mit einer guten, natürlichen Rückzugslinie aus dem Hügelland etwas in die Ebene vorrückten. Weshalb sollen sie stattdessen, um Hannibal geradezu herumgehend, eine Stellung ohne natürlichen Rückzug gewählt haben?"

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sicht stellte die Bewältigung dieser Massen Aufgaben, denen die damaligen (römischen) Führer sich nicht gewachsen gezeigt haben, sondern fast noch größer müssen wir uns die Schwierigkeiten für die Verpflegung vorstellen. Hier mußten in dem nach unseren Begriffen dünn bevölkerten Lande mit seinen mehr als mangelhaften Kommunikationen die weitgehendsten Vorkehrungen getroffen werden. Wir können uns die Schwierigkeiten der Ernährung solcher Massen unter diesen Umständen kaum groß genug vorstellen." Dazu kommt, daß nach Polybius III, 107, 2ff. Hannibal gerade durch die Wegnahme Cannäs und der dort von den Römern angelegten Magazine seine Gegner in die größte Verlegenheit gebracht hatte1), und daß diese ganze Gegend bereits ausgesogen war2). Ferner ist nach Pol. III, 112, 2 Aemilius Paullus selbst der Überzeugung, daß Hannibal wegen Verpflegungsschwierigkeiten sich nicht lange mehr würde in dieser Gegend halten können3). Um so unverständlicher wäre es gewesen, wenn Varro ohne Not mit seinem großen Heere, das mit dem Troß kaum weniger als 100000 Mann zu Fuß und 10000 Tiere gezählt haben kann, eine Stellung mit dem Rücken gegen die See gewählt hätte, zumal da eine ausreichende Versorgung solcher Massen durch Schiffssendungen von Unteritalien und Sizilien her frühestens in einigen Wochen möglich gewesen wäre.

Zweitens ist gegen Kromayers Auffassung der sachliche Einwand zu machen, daß hier die römische Aufstellung mit ihrer linken Flanke völlig ungedeckt in der freien Ebene stehend erscheint. Bei der unbedingten Überlegenheit gerade der karthagischen Reiterei über die römische nicht nur an Gefechtswert, sondern auch an Zahl hätte die römische Heeresleitung auf diese Weise es dem Gegner doch gar zu leicht gemacht, die von ihm mit allen Mitteln erstrebte Umgehung auszuführen und durch einen Rückenangriff die einzige gefährliche Stärke der Legionsphalanx, die Stoßkraft nach vorn, lahmzulegen. Übrigens stand auf diesem Flügel die bundesgenössische Reiterei der Römer, während die nationalrömische an den Aufidus angelehnt war. Da wir jedoch von Polybius (III, 107, 6) hören, daß die gesamte Bundesgenossenschaft der Römer bereits unzuverlässig zu werden angefangen hatte (τῶν συμμάχων πάντων μετεώρων örtor Tais diaroiaus), wäre es zum mindesten verwunderlich, wenn Varro an diesen gefährdetsten Platz nicht seine besten Streitkräfte gestellt hätte. 1) (Αννίβας) καταλαμβάνει τὴν τῆς Κάννης . . ἄκραν· εἰς γὰρ ταύτην συνέβαινε τόν τε σῖτον καὶ τὰς λοιπὰς χορηγίας ἀθροίζεσθαι τοῖς Ῥωμαίοις ..., ἐκ δὲ ταύτης ἀεὶ πρὸς τὴν χρείαν ἐπὶ τὸ στρατόπεδον παρακομίζεσθαι. ... τῆς παρασκευῆς δὲ καὶ τῆς ἄκρας τότε καταληφθείσης οὐ μικρὰν συνέπεσε ταραχὴν γενέσθαι περὶ τὰς τῶν Ῥωμαίων δυνάμεις.

2) της χώρας καταφθειρομένης.

3) ὁρῶν, ὅτι ταχέως αναγκασθήσονται μεταστρατοπεδεύειν οἱ Καρχηδόνιοι διὰ τὸν πορισμὸν τῶν ἐπιτηδείων.

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