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sunezinen müssen, dad Thuk. Ausdruck of er u ier von Kruger angegebenen rie erstere Annahme immer noch wer Gesandtschaiten aus dem Westen nach ecuen sene unter Fahrung des Gorgias, die Vie, vacat such in Namen der abrigen verbündeten, wważne mar ile 'etztere. Das im Jahre 433 ein usere be den vorliegenden Urkunden, mui. Tragis Syahzung Nyuu goig nicht annimmt, auch noch it Naxos exstiert haben mussen.

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Vranack gedacht werden wie der bekannte zarà rà žvy 4 warde ieu Raum genau fitilen. Bei Syuuyong ist das paranduse A trbates und ferner der Umstand verdächtig. Hopi guxon genannt sein sollten; denn dann müßten andenad wohl auch Z. 9 10 genannt gewesen sein,

wo sich aber eine entsprechende Ergänzung in keiner Weise herstellen läßt. Daher ist diese Ergänzung abzulehnen1).

Diese Ausführungen über die Stelle bei Thuk. waren notwendig, um zu zeigen, daß wahrscheinlich im Jahre 427 ein paralleler Vorgang zu dem uns durch die beiden Urkunden für 433 bekannt gewordenen stattgefunden hat, daß aber damit noch nicht erwiesen ist, daß die naλaià §vuuazia der von 433 gleichzusetzen wäre. 427 wurde auf Grund des Bündnisses eine Hilfsaktion beschlossen; aus der früheren Zeit ist uns von einem Eingreifen Athens auf Seite der Leontiner und Rheginer nichts bekannt. Es handelt sich aber um eine rein diplomatische Aktion im Jahre 433, wohl sicher im Zusammenhang mit der nazia mit Korkyra aus demselben Jahre; unbekannt bleibt uns, wie Droysen S. 14 betont, von wem die Initiative zu dem Bündnis ausging; nach der Art, wie Thuk. von Athens Absichten auf den Westen spricht, möchte man sie den Athenern zuschreiben.

Daß diese Träume des athenischen Demos aber nicht erst 433 entstanden, sondern schon viel früher da waren und in Form von Bündnissen diplomatische Realitäten erzeugt hatten, beweist uns neben den Verträgen mit Egesta und Halikyai (IG I 20 suppl. p. 139 und 22k p. 58) vom Jahre 453 eine Bemerkung des Plut. im Perikles 20. Zur Zeit des Kriegszuges des Perikles nach dem Pontos, der nicht genau zu datieren, aber wegen des cap. 21 erwähnten iɛpòs πόλεμος vor 448 zu setzen ist, sagt Plut. πολλοὺς δὲ καὶ Σικελίας ὁ δύσερως ἐκεῖνος ἤδη καὶ δύσποτμος ἔρως εἶχεν, ὃν ὕστερον ἐξέκαυσαν οἱ περὶ τὸν ̓Αλκιβιάδην δήτορες. Damals aber ὁ Περικλῆς κατεῖχε τὴν ἐκδρομὴν ταύτην. Wenn es ihm allerdings gelang, eine zdooun zu verhindern, so konnte er ebensowenig, wie er 427 nach Droysens Ausführungen mit seinem ganzen Willen durchdrang, damals verhindern, daß wenigstens Bündnisse abgeschlossen wurden. Die mit Egesta und Halikyai geschlossenen Verträge liegen uns als beredtes Zeugnis der damaligen Volksstimmung vor; und in ungefähr dieselbe Zeit denn der Schrift nach gehören sie in die Jahre um 450-440 möchte ich die ursprünglichen auf den Steinen der beiden Urkunden von 433 gestandenen Verträge setzen, deren Präskripte uns die beiden großen Rasuren für immer verborgen haben. Auch etwa 450, als die erste svuuazia geschlossen wurde, jene naλaià, von der Thuk. spricht, wurde wie später 433 und 427 zarà nóλɛıç abgeschlossen und geschworen.

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Warum man 433 die alten Urkunden benutzte, läßt sich natürlich nicht sagen. Eine Möglichkeit ist folgende: Eine nähere Beschreibung der Außenflächen von IG I, suppl. 33 fehlt mir leider; der Vertrag mit Leontinoi aber hat, wie erwähnt, oben Anschlußfläche (auf die aber der Vertrag mit Rhegion schon wegen der Differenz der Maße nicht passen kann!) und da stand wohl ein Relief. Da man die zusammengefügten Steine nicht auseinanderreißen wollte, griff man zu dem einfacheren Mittel der Rasur).

II.

Zu den Tributquotenlisten.

A. Wilhelm hat im Anz. der Wiener Akademie Nr. X, 1909 p. 48 folgende Bruchstücke als zusammengehörig erkannt: IG I 250, IG I suppl. p. 175, 272 e, 1) Zur Ergänzung des folgenden vgl. B. Keil, Ber. d. süchs. Ges. d. W. Bd. 68, S. 7.

2) An IG I suppl. 33a hat A. Wilhelm im Epigraphischen Museum in Athen mehrere Bruchstücke angefügt, deren Besprechung ihm vorbehalten bleibt.

IG I, suppl. p. 175, 272d und IG I 261. Die drei zuerst genannten passen untereinander nach folgendem Schema an:

suppl. 272e

I 250

suppl. 272d

Abb. 1. IG. I 250. suppl. 272e u. d.

Oberhalb von I 250 ist I 261, das nicht anpaßt, einzusetzen; I 250 und suppl. 272d haben rechts Rand. Das Lemma Z. 2 Mvoivato na- reicht bis an diesen Rand; ebenso geht Z. 5 von 272d Aïde tov Xeggorn- bis an den Rand. Die Ergänzungen im Corpus sind daher in der dort gegebenen Weise aus Raumrücksichten unmöglich; die Kolumnenanfänge sind ja erhalten. Genauere Untersuchung zeigt jedoch, daß wir hier einen der seltenen Fälle vor uns haben, wo der Schreiber „um die Ecke" schrieb; (Larfeld I, S. 201).

MYPINAIOI setzt sich auf der rechten Seitenfläche des Steines fort. AKYMEN, also Mvoivatoi na[q]à Kiμŋy, wie schon ergänzt wurde. Z. 5 von 272d hat als Fortsetzung auf der rechten Seitenfäche ΣΙΟΙΣ, also Aἵδε τῶν πόλεων Χερρονησίοις ovvteλeis ovoαı, wobei der Dat. eine gramm. Korrektur gegen die bisherige Ergänzung gibt.

Eine andere Liste ergibt sich durch die von A. Wilhelm a. a. O. p. 49 als zusammengehörig erkannten Fragmente: IG I 263 a u. b und I suppl. p. 72, 272a u. 272 c.

I, 263 a

suppl.272a

Abb. 2. IG. I 263 a u. b. suppl. 272a u. c.

1,2636

Suppl. 272c

I, 263a u. b und suppl. 272c haben Rand, suppl. 272a paßt nahezu im Bruch an. Die linken Bruchstücke gehören dem ion.-kar., die rechten müssen dem thrakischen Bezirk angehören. Demnach ist ΝΕΙΕΣ zu ΜΑΡΟ]ΝΕΙΕΣ (einen anderen thrak. Namen auf ΝΕΙΕΣ gibt es nicht), Ζ. 1 ΜΕΣ zu ΣΕΡ]ΜΕΣ zu ergänzen, Z. 3 ist vor EOI Takep-, Oa-, Ovo- oder Exap- zu schreiben. Daher ist im Corpus die Bemerkung, daß suppl. 272c dem ion.-kar. Bezirk angehört, zu berichtigen nnd das Fragment in der angegebenen Weise zu ergänzen.

III.

Neues Bruchstück.

Unter den Nea Eloeozóueva des Nat.-Museums in Athen befindet sich ein Fragment Néov Evontholov Nr. 253, im Asklepieion gefunden; pentelischer Marmor, allseits gebrochen, unbearbeitete Rückseite erhalten. 0,22 m hoch, 0,22 m breit,

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Abb. 3. National-Museum Athen, Neóv Evontholov Nr. 253.

Photographie nach Abklatsch.

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XV 1/2.

13

0,13 m dick. Buchstabenhöhe 0,012 m, oroizηdóv. Vgl. Abb. 3. Sorgfältige Schrift aus der Zeit zwischen 440–430. Andere zugehörige Fragmente konnte ich trotz eifrigen Suchens in Athen nicht finden.

Offenbar handelt es sich um einen Bündnisvertrag zwischen Athen und einer anderen Macht. Wer der zweite Vertragschließende war, läßt sich aus Z. 4 vermuten. Das Vorhandene läßt sich keinesfalls anders ergänzen als [tàv πολέμιοι ἴοσιν (oder ähnlich) ἐπὶ τὴν γῆν; darnach müßte nun nach den Analogien und nach der Grammatik tv wiederholt werden und der Besitzer im Genetiv folgen. Da aber Є^^EN anders nicht ergänzt werden kann und unmittelbar darauf folgt, werden wir anerkennen müssen, daß die Wiederholung des Artikels nicht stattgefunden hat und I wahrscheinlich den Anfang des Eigennamens des Beherrschers jenes Landes darstellt. Unter den Möglichkeiten bleibt als ziemlich einzige innov] übrig.

Somit wäre die Möglichkeit vorhanden, das vorliegende Bruchstück auf ein bestimmtes historisches Ereignis zu beziehen. Zur Zeit der Affäre mit Potidaia 433/2 erzählt Thuk. I 57: Περδίκκας τε ὁ ̓Αλεξάνδρου Μακεδόνων βασιλεὺς ἐπεπολέμωτο ξύμμαχος πρότερον καὶ φίλος ὤν. ἐπολεμώθη δὲ, ὅτι Φιλίππῳ τῷ ἑαυτοῦ ἀδελφῷ καὶ Δέρδα κοινῇ πρὸς αὐτὸν ἐναντιουμένοις οἱ Ἀθηναῖοι ξυμμαχίαν ἐποιήσαντο.

Bei dem geringen Umfang des Bruchstückes kann diese Beziehung natürlich nur als Vermutung hingestellt werden. Denselben Schwierigkeiten begegnen wir bei einem Ergänzungsversuch. Z. 1- wird ɛ]o[i zu schreiben sein; Reste der unteren Querhasta des Є sind noch zu erkennen über dem von Z. 2; die Überschrift verwendete demnach einen doppelt so großen Abstand zwischen den Zeichen als der folgende Text; Z. 2 und 3 gestatten in keiner Weise, ein Präskript zu ergänzen, das ja auch in anderen derartigen Urkunden fehlt (z. B. IG I suppl. p. 14. 46b.) Da Z. 2 und Z. 3 Reste des Wortes 'A9nraio enthalten, dürfte Z. 2 zu einer Überschrift Χσυμμαχία Αθ]εναίον [καὶ Φιλίππο zu ergänzen sein. Das ergibt eine ungefähr symmetrische Stellung zu Oɛoi in Z. 1, beweist aber für die Zeilenlänge des Folgenden leider gar nichts, denn die folgenden Zeilen können sehr wohl länger gewesen sein als die Überschrift. Schon die kürzeste aller Ergänzungsmöglichkeiten im Folgenden wird uns zeigen, daß wir unter 44 Buchstaben nicht auskommen.

Unter der Voraussetzung nämlich, daß unser Bruchstück wegen der Stellung von Oɛoi ungefähr aus der Mitte der Stele stammt, ergibt sich folgende Anordnung:

Ꮽ - 0 し

χσυμμαχια α 9=ΝΑΙ Ο Ν καιφιλιππο καταταδεχσυμμαχιανειΝΑΤΑΘΕΝ αιοισκαιφιλιπποιε ανπολεμιοιιοσινεπιτΕΛΛΕΝΦίλιππο

ΟΣΑΘΕΝΑ

χσυμμαΧΟΙ ΣΚΑΙΕΙ

ΠΙΣΤΑΣΜΕΗ

ΟΣΙΕΙΙΕσθαι
ΛΑΙΜΕΤ
MEA

1

5

10

Da Z 3 nach '49qvaios noch der zweite vertragschließende Teil und dann die Formel ἐὰν πολέμιοι ἴοσιν ἐπὶ τὴν γῆν folgen mut, erhalten wir mindestens 44 Buchstaben in der Zeile; daß es aber nicht mehr gewesen sein könnten, läßt sich nicht nachweisen.

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