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auffassen, wie ich mir ungefähr den Zusammenhang vorzustellen versuchte. Vielleicht hatte die Beschwerde von Chalkis darin ihren Grund, daß bei der Wahl der dolorirdny bestellten Richter Parteilichkeiten vorgekommen waren, sodaß eine Neuwahl durch das Los erbeten wurde. Daß es sich um Grenzstreitigkeiten handele, scheint aus Z. 7 zaì zoórov ógiávτæv [liora] hervorzugehen; denn wenn auch Richter alles mögliche Andere 'festsetzen', bestimmen (öoice) können, so dürfte doch dann nicht zoórov [liova] hinzugesetzt sein.

Die Zeitbestimmung. Die feine zierliche Schrift weist auf die 2. Hälfte des II. Jhdts.; sie ist dieselbe, wie in den Apollohymnen und den Amphiktyonentexten des Monumentum bilingue (unter Eukleidas a. 117), findet sich aber auch 30 und mehr Jahre früher als diese. Von den fünf Babylos-Archonten scheiden also der erste und letzte, d. h. die Jahre 209 und 46 v. Chr. aus. Auch Babylos IV, a. 91 v. Chr. (bisher 90) dürfte zu spät sein, sodaß nur die Jahre 146 und 122 in Frage kommen. Beides sind Pythienjahre, aber ihre Zuweisung an die Babylos-Texte war nur zufällig, da letztere bisher keine Indizien für die Festfeier enthielten. Durch die Überschriftszeile unserer Urkunden wird jetzt der Beweis erbracht, daß es sich hier um eine penteterische Feier handelt, die eben nur die Pythien sein können. Und da gerade a. 147 (unter Soxenos) 3 Hypataeische Richter in Delphi geehrt werden und delph. Gesandte nach Hypata gehen (Fouill. III, 1 n. 260. 261, wie auch Bourguet ebenda hervorhebt), so kann man mit erheblicher Wahrscheinlichkeit unserem . Babylos II das Pythienjahr 146 und damit unsere Urkunden vindizieren. Hierzu paßt auch das in Z. 20 ergänzte κοινὸν τῶν Εὐβοιέων aufs beste.

Aber freilich sind in dem Jahrhundert von 210-110 v. Chr. so viele Dokumente über Grenzstreitigkeiten in Delphi aufgestellt worden - und es finden sich darunter mehrere, in denen wiederum Thebanische Richter erscheinen, eins sogar, wo sie wieder mit Hypataeern liiert sind, — daß man noch nicht von völliger gesicherter Datierung unserer Urkunden auf 146 sprechen kann. Immerhin möchte ich einige unedierte von diesen Thebanischen Richtertexten hier als Beweise anfügen.

41. Nur nach den Inventar-Maiuskeln Kontoleons kann das folgende Fragment ediert werden, da der Stein in Delphi unauffindbar war.

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In Z. 7 steht im Inv. IO4IOY, in Z. 8 EIOXOZ.

Der bekannte ältere Dorimachos I (Stratege a. 219 und 211) scheint

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nicht in Frage zu kommen, weil sein Enkel Dorimachos II, der im Jahre 147 (α. Σωξένον) Stratege ist, aufs Jahr zu unserm Euboeischen Grenzstreit paßt. Ich möchte darum auch diesen Stein zu den Orthostaten des Thebaner-Thesauros stellen und den Text auf unsere Urkunden beziehen. Jedoch ist zu bemerken, daß Αξίοχος Υπαταίος schon im Jahre 198 in Delphi eine Sklavin freigelassen hatte (W-F 408), darnach oben etwa 75 Jahre alt sein müßte und deshalb besser zum älteren Dorimachos (219-210) passen würde. Aber es kann sich ja hier um seinen Enkel, einen jüngeren Axiochos, handeln. Den Ausschlag wird die Schrift geben, sobald der Stein wiedergefunden ist.

42.

Inv.-Nr. 1164. Α.

α. 156 (?) [Ἔδοξε τᾶι πόλει τῶν Δελφῶν ἐν ἀγορᾶι τελείωι σμ ψάφοις ταῖς ἐννόμοις· ἐπειδὴ οἱ ἀποσταλέντες δι][κασταὶ ὑπὸ τῆς πόλιος τῶν Θηβαίων ὁ δεῖνα τοῦ δεῖνος, ὁ δεῖνα Θοίνωνος καὶ ὁ γραμματεὺς ὁ δεῖνα Αβαιο?]δώρου τάν τε ἐπιδαμίαν καὶ τὰν ἀναστροφὴν ἐποιήσαντο ευσχημόνως καὶ ἀξίως τῶν τε ἐξαποστει]

λάντων αὐ[τοὺς καὶ τᾶς ἡμετέρας πόλιος, καὶ τῶν . . . 11. .... καταδεδικασμένων χρόνον πλείονα] 5 τὰ μὲν ἔκριναν, [τὰ δὲ διέλυσαν, οὐδὲν ἐλλείποντες τᾶς ποτὶ τοὺς θεοὺς εὐσεβείας καὶ τοῦ δικαίου]

τὸν λόγον ποιείμενοι

c. 31

τύχαι ἀγαθᾶι, δεδόχθαι τᾶι πόλει]

τῶν Δελφῶν· ἐπαινέσαι μὲν τὴν πόλιν τῶν Θηβαίων καὶ τοὺς δικα στὰς τὸν δεῖνα τοῦ δεῖνος, τὸν δεῖνα] Θοίνωνος καὶ τὸν γραμματέα τὸν δεῖνα Αβαιο? δώρου, καὶ δεδόσθαι αὐτοῖς καὶ ἐκγόνοις παρὰ]

τᾶς πόλιος προξενίαν, προ[μαντείαν, προδικίαν, ἀσυλίαν, ἀτέλειαν, προεδρίαν ἐμ πᾶσι τοῖς ἀγώνοις], 10 οἷς ὁ πόλις τίθητι καὶ τἆλλα [τίμια πάντα, ὅσα καὶ τοῖς ἄλλοις προξέ νοις καὶ εὐεργέταις παρὰ τᾶς] πόλιος ὑπάρχει ἀναγράψαι δὲ καὶ [τοὺς ἄρχοντας τὸ ψάφισμα τόδε ἐν τῶν ἱερῶν εἰς τὸν οἶκον τῶν] Θηβαίων, ἀποστεῖλαι δὲ αὐτοῖς [καὶ ξένια. ἄρχοντος ̓Αθάμβου, βουλευόντων τὰν πρώταν ἑξάμηνον]

43.

[Ηρνος] τοῦ Πλείστωνος, Βούλωνος τοῦ Πεισιστράτου, τοῦ δεῖνος τοῦ

Β.

τοῦ δεῖνος].

Δελφοὶ ἔδωκαν [Φαν]τία[ι τοῦ δεῖνος Θηβαίων αὐτῶν καὶ]
ἐγγόνοις προξενίαν, προμ[αντείαν, προεδρίαν, προ-
δικίαν, ἀσυλίαν, ἀτέλειαν [πάντων καὶ τἆλλα πάντα, ὅσα]
καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις [καὶ εὐεργέταις. ἄρχοντος]

ca. 215.

5 Εὐδώρου, βουλευόντων Ερασ[ίππου, Αριστίωνος, Νικάρχου].

42. 43. Ehrendekret für Thebanische Schiedsrichter in Delphi und Proxenie für einen Thebaner (?). Ziemlich gleichzeitig mit Text Nr. 41 und an demselben Ort ist ein Kalksteinblock gefunden worden, der die normale Höhe (0,34) der thebanischen Wandquadern aufweist und nach Z. 11 [ɛis tòv oixov tõv] | Onẞalov zu ihnen gehört hat.

Inv.-Nr. 1164.

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Gefunden am 21. März 1894 in der Gegend zwischen der Ephorie (damals im Hause Bottiglias) und dem Hause des Arztes Pappaioannes, unterhalb des Athener-Thesauros. Höhe 34, Br. 33 max.

(Texte siehe S. 21.)

Die Inschrift ist dadurch sehr merkwürdig, daß sie fast eine wörtliche Wiederholung desjenigen Richtertextes ist, den Haussoullier im Bull. VI 238 edierte, der aber seitdem verschollen ist. Eine weitere Übereinstimmung besteht darin, daß unter beiden Urkunden kurze Proxenien

jedenfalls für Thebaner stehen. Aber an eine Identität beider Steine ist nicht zu denken, weil die Namen überall andere sind und in Haussoulliers Texten beidemal die Datierungen fehlen. Die bei uns erhaltenen Patronymika Θοίνωνος und ['Αβαιο]δώρου sind in Boeotien häufig. Als Zeit habe ich vorläufig das Archontat des Athambos (155 v. Chr.) angenommen, weil dessen I. Semester das einzige bis 139 ist, dessen Buleuten wir nicht kennen, und weil unser erster Buleut Hove П12ɛiotovos im Vorjahre Archont war (156 v. Chr.). Aber freilich könnte für dieses Semester auch die unedierte Manumission Inv. 2959 in Frage kommen, die gleichfalls der V. oder VI. Priesterzeit angehören dürfte.

43. Unter dem vorigen Text steht als B eine ältere Proxenie aus dem Archontat des . Eudoros ca. 215 v. Chr. (s. Text auf S. 21). Sie lehrt uns im Verein mit der darum hier angeschlossenen Proxenie Nr. 45 die vollständigen Buleuten des neuen Semesters dieses Archontenjahres kennen. Beide Steine sind Colin entgangen, der in Fouilles III, 2 n. 166 aus einem der attischen Cippi nur 11/2 Buleutennamen edieren konnte.

44. 45. Zwei delphische Proxenieen aus den Jahren c. 253 und c. 215, letztere für einen Patraeer.

Inv.-Nr. fehlt. Kalksteinquader (H. Elias), rechts und hinten Bruch, links schöne Anathyrosis mit ganz tiefem grobem Spiegel. Auf Oberseite zwei größere viereckige Dübellöcher. H. 32; Br. 51 max.; Tiefe 52 max. Liegt auf dem kleinen Westfeld, dicht nördl. vom Museum, westl. des Fußwegs zum Stratiotenhaus. Die Oberkante ist weit abgebrochen, wodurch die erste Zeile von Nr. 44 verschwand und die Höhe unsicher wurde. Betrüge sie 34 cm, könnte der Stein zum Thebanerhause gehören.

(Texte siehe S. 23.)

Links über dem Anfang von Z. 1 in Nr. 45 sieht man das Zeilenende xyóvous eines dritten Textes, der von links her über die Fuge hinweggeschrieben war. Auch dies weist auf ein Kalksteinbauwerk wie den Thesauros der Thebaner.

44.

Inv.-Nr. fehlt. A:

(c. 253)

[Δελφοὶ ἔδωκαν τῶι δεῖνι τοῦ δεῖνος ethnikon] αὐτῶι καὶ ἐκγόνοις προξενίαν, προμαντείαν, προεδρίαν], προδικίαν, [ασυλίαν, ἀτέλειαν πάντων καὶ τἆλλα, ὅσα] καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις καὶ εὐερ[γέταις. ἄρχοντος] 5 Αἰσχριώνδα, βουλευόντων Τιμοκράτεος, [Ιέρου], Αγίωνος. ἐκγόνοις Ꮎ

45.

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Β:

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ί.

Δελφοὶ ἔδωκαν Σωστράτων Παντάρεις Πατρεῖ αὐτῶι [καὶ ἐκγόνοις] προξενίαν, προμαντείαν, προεδρίαν, προδικίαν, ἀσυλίαν, ἀτέλειαν] πάντων καὶ τἆλλα ὅσα καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις καὶ εὐ[εργέταις]. 5 [ἄρ]χοντος Εὐδώρου, βουλευόντων Ἐρασίππου, Αριστίων[ος, Νικάρχου]. (c. a. 215)

46. Ehrendekret für Richter der Stadt L[amia?] oder der L[akedaemonier] in Delphi. Nur aus den Anfangs- und Schlußzeilen der Inv.Maiuskeln Kontoleons kenne ich die Existenz eines neuen Richtertextes, den wir nicht auffanden und den ich folgendermaßen ergänze:

Inv. - Nr. 1539. - Gefunden im Mai 1894 im Thesauros von Siphnos. Kalksteinquader rechts und links gebrochen, unter der Inschrift freier Raum. Höhe 51, Breite 28, Dicke fehlt. Besteht aus 25 Zeilen.

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[Έδοξε τῶι πόλει τῶν Δελφῶν ἐν ἀγο]οᾶι τελείωι σίμ ψάφοις ταῖς ἐν [νόμοις· ἐπειδὴ οἱ ἐξαποσταλέντες δι]κασταὶ ὑπὸ τῆς πόλιος τῶν

4 [μιέων? ὁ δεῖνα τοῦ δεῖνος, ὁ δεῖνα Ἰατ]ροκλέος, Αριστόνικος Καλλία?,

usw.

23 [ἀτέλειαν πάντων καὶ τἆλλα ὅσα καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις καὶ εὐεργέταις [παρὰ τῆς πόλιος ὑπάρχει ἀναγράψαι] δὲ τόδε τὸ ψήφισμα τοὺς ἄρχοντας 25 [ἐν στάλαν λιθίναν καὶ στῆσαι ἐν τῶν ἱερῶι] ἐν τῶν ἐπιφανεστάτωι [τόπωι.

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5

vacat.

Statt 1[αμιέων] in Z. 4 ist auch 4[ακεδαιμονίων] möglich, vgl. lakedaemonische Schiedsrichter in Delphi unten im Text Nr. 54 sowie den lakedaemonischen Gesandten 'Αριστοκλέος (Gen.) im delphischen Kytiniondekret GGA 1913, 177, aus dem J. 159. Auch oben in Z. 4 könnte dieser Name stehen, da das Inv. ΙΟ κλέος gibt. - An die Stadt Μ[αρισαίων] ist weniger zu denken, da in dieser späten Zeit ihr Verkehr mit Delphi wenig lebhaft war. Hoffentlich wird dieser wichtige Text bald vollständig bekannt gegeben.

47. Ehrendekret und Statue (?) eines Pheraeers, Pythien 134 v. Chr. Inv. - Nr. 1178. Gefunden am 26. März 1894. Kalksteinstufe, der untere Rand 3,1 cm hoch, 1 em tief unterschnitten und fein profiliert. Auf der Oberseite ist die große Standspur einer Säule zu erkennen, links von ihr tiefes viereckiges Einlaßloch (Stele?). Vorn und auf linker Seite das angegebene Unter

profil, rechte Seite unzugänglich, Rückseite gebrochen, Unterseite grob gekrönelt. H. 38, Br. 1,18 (Inschriftseite), Tiefe 1,02 max. Steht hochkant auf Tempelvorplatz, ca. 3 m nordwestlich vom Altar. Nach unserer flüchtigen Steinskizze erscheint es nicht ausgeschlossen, daß die Inschriftseite die rechte Seite des Denkmals war, die gebrochene Rückseite also als linke Seite aufzufassen ist.

Inv.-Nr. 1178.

47. (134 v. Chr.) [*Εδοξε] και πόλει τῶν Δελφῶν ἐν ἀγορᾶι [τελείωι συμ ψάφοις ταῖς ἐννόμοις]· [ Επειδή] Φερίας Αριστίωνος Φεραίο[ς] εὐσεβῶς μὲν τυγχάνει διακείμενος ποτὶ] [τὸ ἱερόν, εὐνοϊκῶς δὲ καὶ ποτὲ τὰν πόλιν [αμῶν, εὔχρηστον αὐτοσαυτὸν παρα][σκευάζων] τῶν ἰδιωτῶν ἀεὶ τοῖς ἐντυγχανόντοις [καὶ κατὰ κοινὸν καὶ κατ' ἰδίαν], 5 [τύχαι ἀγαθαι, δεδόχθαι και πόλει· ἐπαινέσαι Φερίαν ['Αριστίωνος Φεραῖον καὶ] [ὑπάρχειν] αὐτῶν καὶ ἐκγόνοις παρὰ τῆς πόλιος [προξενίαν, προμαντείαν, προ][δικίαν, ἀσυλίαν, ἀτέλειαν, προεδρίαν ἐ[μ] π[ασ]ι τοῖς ἀγ[ών]οις, [οὶς ἀπόλις τίθητι καὶ] [τάλλα τίμια, ὅσα καὶ τοῖς ἄλλοις προξένοις καὶ εὐεργέτα]ις τάς πόλιος, δεδόσθαι] [εἰκόνα?] δὲ αὐτῶι καὶ στάσαι ἐν τῶν ἱερῶν τοῦ Ἀπόλλωνος τοῦ ἐ[ν Δελφ[οῖς] π[ρὸς [τᾶι] 10 [εικόνες] τοῦ ἀδελφοῦ Διοκλέα ἐπὶ τοῦ κίονος τοῦ παρὰ τὸν ναὸν [ἑστῶτος?] παρὰ τὸ Ριον τὸ χρύσεον. Ἄρχοντος Ἁγίωνος του Εχεφύλου, βουλευόν[των] τὰν [πρώταν εξάμηνον Νικοστράτου τοῦ Εὐδώρου, Ξένωνος τοῦ Ἀριστοβούλ[ου, γραμμα][τεύον]τος δὲ τὰς βουλᾶς Τιμοκλέος τοῦ Θρασέα.

Da die Inschrift rechts und links stark verscheuert ist, bleibt manches unsicher, so der Name des Proxenos in Z. 2: Φείρων kommt in Pherae selbst vor (IG IX, 2, 442), Φερίας z. B. in Aegina Paus. VI, 14, 1). 3 Von ἁμῶν bis παρασκευάζων kann auch eine andere Phrase gestanden haben, desgleichen 4 gegen Ende. - Sehr bedauerlich ist diese Unsicherheit für die Schlüsse und Anfänge von 8-11. Denn diese Zeilen sind für die Topographie des Temenos von Wichtigkeit, da sie ein neues Säulendenkmal kennen lehren, das ähnlich wie die gewaltigen Doppelsäulenmonumente der Timareta und des Charixenos') sich vor dem Tempel erhob (Ζ. 10 παρὰ τὸν ναόν). Es scheint kaum zweifelhaft, daß eben unsere Basisstufe den in Z. 10 genannten zior trug, daß dieser also wie die Standspur zeigt, eine Rundsäule war und man an ihrer Standplatte das Ehrendekret für den Pheraeer einmeißelte. Ob wir auch hier ein Doppelsäulenmonument annehmen dürfen, auf dessen Brücke (Architrav) die Statuen der beiden Brüder Diokleas und Pherias standen, oder ob nur éine Säule mit der Diokleasstatue vorhanden war und man Z. 8f. etwa [αναγράψαι | τὸ δόγμα] statt [δεδόσθαι ] εἰκόνα] zu ergänzen habe, läßt sich noch nicht entscheiden; ungewöhnlich bleibt die Konstruktion mit dem Dativ (αὐτῶι Ζ. 9) auf jeden Fall.

Am ärgerlichsten ist die Unsicherheit, über die Ergänzung von Ζ. 11 Anfang: παρὰ oder κατὰ τὸ [ ..... άριον, oder -δριον, oder -λειον, oder -στιον τὸ χρύσεον. Nahe lag παρὰ τὸ ] [ἅρμα Ῥ]όδιον (oder Ροδίων) τὸ χρύσεον, denn der goldene Rhodierwagen befand sich gleichfalls östlich vom Tempel, aber die verloschenen Zeichen scheinen dazu nicht

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1) Das erstere ist rekonstruiert in Delphica III 94 ff.: Berl. ph. W. 1912, 315 ff., das letztere neuerdings von Bourguet-Martinaud, Les ruines de Delphes 164 ff.

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