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viri. Atalla haben Buecheler und Zangemeister') mit Recht zu atena, attanus, atanulus gestellt: das sind Namen eines Opfergefäßes. Aber Mommsens Erklärungsversuch ist verfehlt. Er meint, die Stelle entspreche der beim Apollofest Z. 150 ff. gegebenen Verzeichnung der anwesenden quindecimviri und mit atalla könnte eine nach dem Gefäße benannte Stelle des Tempels bezeichnet sein. Aber als Anwesende bei der atalla werden nicht sämtliche Mitglieder oder die Mehrzahl angegeben, sondern nur eine Auswahl, Z. 107, wo die Namen erhalten sind, sieben, einschließlich des Kaisers und Agrippas. Man muß aber erwarten, daß beim Juppiterfest sämtliche XV viri anwesend gewesen sind. Daß ferner eine Stelle im Tempel nach einem Opfergefäß benannt gewesen sein sollte, wird man ohne zwingende Belege nicht annehmen. Auf die richtige Deutung führt die Beobachtung, daß sich die Notiz nur beim Juppiterund Junoopfer findet. Sie fehlt beim Moiren- und Terraopfer, die das gemeinsam haben, daß bei ihnen keine Eingeweideschau stattfindet. Bei Sühnopfern unterbleibt die Hicroskopie. Hier kommt es darauf an, den Gott begangener Frevel wegen zu versöhnen, nicht seinen Willen für die Zukunft zu erkunden. Beim Terraopfer ist zudem die Eingeweideschau schon wegen der Art des Opfertieres unmöglich. Die Eingeweide von Schweinen werden weder bei den Griechen noch bei den Römern ausgedeutet 2). Dagegen ist Hieroskopie beim Juppiter- und Junoopfer möglich und in den Severischen Akten ausdrücklich bezeugt. Ich sehe daher in atalla die Schale, in der sich die zur Hieroskopie gelangenden Eingeweide befanden. Die zusammengestellten Stellen aus den beiden Akten entsprechen einander vollständig.

Die Eingeweideschau wird in den Severischen Akten als haruspicatio bezeichnet. Es ist die Frage, ob wirklich etruskische Hieroskopie stattfand oder ob ein für die Eingeweideschau gebrauchter Ausdruck nur mißbräuchlich auf den griechischen Ritus angewendet ward. Dies konnte um so leichter geschehen, als die griechische und etruskische Opferschau gegenüber den nationalrömischen prinzipielle Übereinstimmungen aufweisen: das Herausnehmen der Eingeweide aus dem Tierleib und die Prophezeiung künftiger Ereignisse"). In den Augustischen Akten werden als Teilnehmer an der Eingeweideschau ausschließlich Mitglieder des Kollegiums genannt. Wir sind nicht berechtigt, hier Beiziehung eines haruspex anzunehmen. An der betreffenden Stelle der Severischen Akten ist das Subjekt der Hieroskopie nicht erhalten. Aber da Caracalla das Opfer vollzieht und unter den adsistentes als erster Geta genannt wird. so wird Caracalla auch als Subjekt der Opferschau anzunehmen sein. Die Bezeichnung des

1) Bei Mommsen, Ephem. ep. VIII p. 254 Anm. 2.

2) Paus. VI 2, 5, wo das als Besonderheit der Kyprier verzeichnet ist.
3) Vgl. die Zusammenstellung Blechers, d. extispicio capita tria p. 173 ff.

Aktes als haruspicatio scheint aber, zumal bei der wachsenden Bedeutung der etruskischen Priesterschaft, auf die Beiziehung von haruspices hinzuweisen.

Z. 6 ist von einem neuen Kuhopfer für Juno die Rede, das von Geta vollzogen wird. Vorher sind einige Opfergeräte im Akkusativ genannt, die von retinente abzuhängen scheinen. Von den angeführten Dingen ist erhalten: cultrum, potorium, patera, diese beiden mit Wein gefüllt. Es findet also auch eine 6.7ord statt. Was in -iva vor cultrum steckt, weiß ich nicht. Aber cultrum op[6 p]otorium wird opertum zu ergänzen sein. Beim griechischen Opfer befindet sich das Messer im Opferkorb und zwar gewöhnlich am Grund, verdeckt von den Binden und der Opfergerste, anscheinend aus kathartischen Gründen. Darüber der Scholiast zu Arist. pac. V. 948: ὅτι ἐκέκρυπτο ἐν τῷ κανῷ ἡ μάχαιρα ταῖς ὀλαῖς καὶ τοῖς OTECб. Das mag auch bei unserem Opfer der Fall gewesen sein.

Nach dem Junoopfer erfolgt, anscheinend als Neuerung, gegenüber der Augustischen Veranstaltung noch ein Juppiteropfer und dann das epulum. Auch dieses wird in den Augustischen Akten nicht erwähnt. Aber da die Juppiter- und Junoopfer nicht holokaustisch sind, so ist es auch hier anzunehmen. Dann schließt das Matronengebet an, wie unter Augustus.

Mit der Angabe, daß die XV viri (?) an diesem Tage die praetexta getragen hätten (Z. 4), stimmt überein, daß auf der Münze Domitians Cohen Nr. 80 der Kaiser bei den knienden Matronen in der Toga dargestellt ist. Nach den Münzen ist griechische Tracht nur bei den Opfern der ersten Nacht und des ersten Tages üblich gewesen). Den Grund für den Wechsel habe ich nicht ermitteln können.

Der dritte Tag trägt wieder den Charakter eines Sühnefestes. Apollo und Artemis erhalten wie die Eileithyien lediglich Opferkuchen. Helios wird seit jeher in Sühnriten verehrt. Weiße Pferde, Nyga, Kuchen, Honigwaben sind seine Opfergaben. Stengel 2) hat zur Erklärung dafür die Hypothese aufgestellt, daß die Kulte des Helios und der Ge in ältester Zeit aufs engste verbunden gewesen seien und daß die Eigenart des Helioskultes durch den der Allmutter Ge bestimmt wurde. Aber daß an attischen Erntefesten, den Pyanopsien und Thargelien. Demeter Chloe und Apoll, bzw. die Horen und Helios als Förderer der Feldfrüchte zusammen verehrt wurden, gestattet keinen so weitgehenden Schluß. Und die gemeinsame Anrufung von Helios und Ge beim Schwur und sonst, ist sicher nicht, wie Stengel meint, aus einer uralten Kultverbindung zu erklären. Es sind vielmehr die beiden Gottheiten, die neben Zeus mit allen Handlungen der Menschen am engsten verknüpft sind: Ge, die Allmutter und

1) Vgl. Dressel, Ephem. ep. VIII p. 312.

2) A. a. O. S. 21 ff., 156.

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Fritz Blumenthal, Ludi saeculares.

Helios, der πανόπτης κύκλος, der Gott, ὃς πάντ' ἐφορᾷ καὶ πάντ' ἐπακούει. Aus einer Kultverbindung also ist der Sühnkult des Helios nicht zu erklären. Als chthonisch sollte man ihn überhaupt nicht bezeichnen. Allerdings werden die Sühnriten von chthonischen Göttern, denen sie ursprünglich zugehören, auf andere erst sekundär übertragen sein. Aber dazu bedarf es keiner Kultverbindung. Jeder Gott kann freundlich und feindlich wirken. Seine Unfreundlichkeit wird durch Sühnopfer gemildert. Bei dem Gott, der die Sonnerstrahlen aussendet, ist die Möglichkeit, Schaden zu stiften, besonders augenfällig und so ist denn seine Verehrung in erster Linie Sühne. Auch bei Apollo, der seine Rolle zum Teil übernommen hat, tritt dieser Kultcharakter öfter hervor1). Es ist doch wohl kein Zufall, daß sowohl im Säkularorakel, als bei Horaz Apollo als Helios bezeichnet wird. Man hat auf den älteren Sonnengott zurückgegriffen, weil in ihm der Fruchtbarkeitsspender deutlicher in Erscheinung trat. Das neue sacculum sollte ja in erster Linie reiche Frucht aus der Erde und aus den Menschen zum Gedeihen bringen.

1) Stengel, a. a. O. S. 127.

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Semiramis und Sammuramat.

Von C. F. Lehmann-Haupt1).

Daß Sammuramat), die Gemahlin Samsi-Adads IV. und Schwiegertochter Salmanassars III., auch während der die Zeit von 811-7833) (bzw.

1) Vgl. meine Abhandlung Die historische Semiramis und Herodot, diese Zeitschrift Bd. I (1900/1), S. 256-281 sowie S. 481; den Artikel Semiramis in Roschers Lexikon der Mythologie (1910, Bd. IV Sp. 678-702), meinen Vortrag (Deutsche Orient-Gesellschaft 6. II. 1910) Die historische Semiramis und ihre Zeit 1910 und die Bemerkungen Zur Semiramis-Sage diese Zeitschrift XIV Heft I (1914) S. 126.

2) Die assyrische Aussprache des Zischlautes wäre S, also Schammuramat. 3) So die bisherige Rechnung. F. Forrer aber, Zur Chronologie der neuassyrischen Zeit (Mitteil. d. vorderas. Ges. 20 (1915 16, Nr. 3 S. 1 ff.) vertritt mit guten, auf einen Vergleich der verschiedenen Redaktionen der Eponymenlisten gestützten Gründen, die Ansicht, daß der ganze Eponymenkanon von 785 v. Chr. an aufwärts um ein Jahr später anzusetzen ist und damit zugleich die Regierungen der Assyrerkönige. (Für Salmanassar III. s. speziell S. 9ff.). Die uns hier angehenden Herrscher, Schwiegervater, Gemahl und Sohn der Sammuramat wären demnach anzusetzen (Forrer S. 16) Salmanassar III. statt 860-825 nunmehr 859-24 (1. volles R.-Jahr 858), Samsi-Adad V. statt 825-811 nunmehr 824810, Adadnirari IV. (III.) statt 811-783 nunmehr 810-782. Im Text setze ich, um Unklarheiten zu vermeiden, die Forrer'schen Zahlen in Klammern neben die bisher üblichen. — Ich lasse einige weitere Bemerkungen zu Forrer's Schrift folgen. Daß Salmanassar das Eponymat zweimal bekleidete, ist nicht darin begründet, daß die Zahl der zum Eponymat Berechtigten, d. h. der Statthalter, erschöpft war (Forrer S. 12). Vielmehr liegt hier, nach meiner in meinen Vorlesungen seit Jahren vertretenen Ansicht ein Analogon, wenn nicht eine Nachahmung des ägyptischen 30jährigen Jubiläums, des Sed-Festes, vor. Das erste Eponymat Salmanassars III. fällt in das erste Regierungsjahr. Deshalb darf man das zweite Eponymat (gegen Forrer S. 13 vgl. S. 28) nicht aus dem 31. Jahr, dem es die Eponymenchronik ausdrücklich zuweist, wegrücken und in das 32. Jahr versetzen. Forrer betont (S. 19), gleich Knudtzon und mir (Zwei Hauptprobleme) mit Recht, daß in der babylonischen Königsliste zu Ende der dritten Kolumne höchstens 12 Zeilen, also 11 Könige und eine Summierung gestanden haben können, wogegen Ed. Meyer's Rekonstruktion der Königsliste (GA. 13 [1913] 2 bei S. 360 und § 325 Anm. S. 360 Z. 6 v. u. bis S. 361 Z. 1) verstößt (s. dazu Klio X [1910] S. 477 ff. und Literar. Zentralblatt 1915 Nr. 22 Sp. 526). Daß die Summierung 22 in Kol. 4 „nur die Jahreszahl sein kann, nicht die Zahl der Könige, hat Lehmann erwiesen" (Ed. Meyer a. a. O.). Gegen Schnabel vertritt Forrer (S. 19) aufs Neue diesen Standpunkt, möchte aber die frühere

810-782) umfassenden Regierung ihres Sohnes Adadnirari IV. (III.)1) einen bedeutenden Einfluß ausgeübt hatte, wußten wir. Ihr, der Babylonierin, ist die im Jahre 787 (786) erfolgte Einführung des Nebokultes aus Babylonien nach Assyrien zu verdanken.

Lesung 32" für richtig halten. Daß die frühere Lesung 31 falsch war, habe ich gezeigt. Es könnte sich also höchstens um eine Verbesserung der Königsliste handeln, falls der Nabûšumiškun, für den 13 Jahre bezeugt sind, tatsächlich mit dem Vorgänger des Nabonassar (Nabû-naşir) identisch wäre. Betreffs der Reihenfolge der Chalderkönige schließt sich Forrer Thureau-Dangin an, der Rusas, den Sohn des Erimenas, auf den von Tiglatpileser IV. besiegten Sardur, Argistis' I. Sohn, folgen läßt. Schwerlich mit Recht, s. vorderhand Klio XIV (1914) S. 25. Forrer will außerdem Sardur, Sohn des Ispuinis, Königs von Urarțu (Thureau-Dangin, Huitième Campagne de Sargon 400f.) zum Könige machen, wozu kein Grund vorliegt. Zu Beidem s. Näheres in dem (bei Kriegsbeginn im Satze größtenteils vollendeten) Band II meines Reisewerkes und demnächst in der Zeitschrift für Assyriologie. Über die unweit Dehok gefundene Inschrift, die Argistú und den Turtan Samas-ilu nennt (Forrer S. 22) s. meine Materialien z. älteren Gesch. Armeniens und Mesopotamiens S. 45 ff. und die Nachträge dazu.

1) Nach der herrschenden Ansicht wäre er als der Vierte seines Namens zu bezeichnen. Vor Tiglatpileser I. kennen wir zwei königliche Träger dieses Namens. Auf Tiglatpileser I. (nach der herrschenden Ansicht um 1110) folgten diesem seine Söhne Assurbėlkala und Samsi-Adad, dann sein Enkel Assurnaşirabal II., vermutlich Samsi-Adads Sohn, und dessen Sohn Salmanassar II. Soweit ist die Liste durch genealogischen Zusammenhang von oben her bezeugt. Von dem ersten der durch die Eponymenliste genau bestimmten Herrscher Adadnirari (911), dem Vater Tukulti-Nimurta's (so lies statt Ninib, s. Ungnad, Or. Lit. Zeitg. 1917 Sp. 1ff.) II. und Großvater Assurnaşirabal's III. gelangen wir auf Grund der Ausgrabungsfunde von Assur aufwärts bis Aššur-rabi II. (I1I.), und zwar ist die gesicherte Herrscherfolge Assurrabi II. (III.) Assurrešiši Tiglatpileser - Assurdan II. — Adadnirari — Tukulti - Nimurta - Assurnașirabal Salmanassar III. Samsi-Adad V. — Adadnirari. In die Lücke zwischen Salmanassar II. und Assurrabi schiebt die herrschende Ansicht (s. die Listen in den Wissenschaftl. Veröffentl. der D. Or. Ges. z. B. in Bd. 24), auf Grund der Inschriften von Assur, die einen Tiglatpileser, Sohn eines Adadnirari, nennen, ein: Adadnirari III. und Tiglatpileser II., so daß der Vater Assurdan's II. als Tiglatpileser III. und der Sohn der Sammuramat als Adadnirari IV. zu bezeichnen wären. Dagegen hat Schnabel Einspruch erhoben. (Or. Lit. Zeit. XII [1909] Sp. 530 f.). Zwischen Salmanassar II. und Assurrabi sei kein Raum mehr für Ansetzung zweier Könige. Indem er mit Generationen zu 22 Jahren rechnet, gelangt er für Assurrabi in das Jahr 1010, das Ende der Regierung Salmanassars II. lasse sich aber auch nicht erheblich früher heraufrücken. Es sei höchstens Raum für eine Generation. Tiglatpileser, Sohn Adadnirari's, sei also an anderer Stelle unterzubringen. Auf Adadnirari, den Sohn der Semiramis, folgen Salmanassar IV. - Assurdan III. — Assurnirari V., dann der biblische Tiglatpileser 745-727. Nun ist König Assurnirari nach dem Zeugnis seines Gegners Sardur II. (III.) von Urartu Sohn eines Adadnirari (diese Zeitschr. I S. 256 Anm. 1). Winckler nahm ohne Nötigung an, er sei König gewesen, und schob vor Assurnirari einen Adadnirari in die Königsreihe ein. Schnabel schloß sich ihm an und betrachtete Tiglatpileser, Assurnirari's Nachfolger, als dessen Bruder. Beide

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