ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Inv.-Nr. 1612 = Bull. 26, 270 Nr. 19 = Syll. 538.

[ocr errors]

c. a. 216.

Ꮎ [Αρχοντος ἐν Δελφοῖς Λαμ[οκράτεος), ἱερομνημονού(ν)των Αιτωλ[ων (12) | 4 Προξάνδρου Φύλα, Κρατίνου Τριτέ[ος, | Πολυστράτου Σκαρφέος, Αλεξάνδρου | Λαστ]ιάδα, Φιλεταίρου Μελιτειέος, Μενεκράτεος Λεπαδαίου, Ανδρονίκου Κυ τινιέο]ς, Λυκέα Ραδανίου, Νικιάδα Κυφα[ρέος, Αρχεδάμου Προσσχείου, Φαλαίκου | μου, Αριστοδήμου Πρώννου. 10 [σιδάμου, Ηρία Δελφῶν. Εὐρανίωνος | [49] αναίου. ̓Αλθαίου Χίου. Απολλοδώρου | [Τ]αναγραίου. "Εδοξε τοῖς Ἀμφικτύοσι· | 14 [ἐπειδὴ Φίλιστος Μοσχίωνος Κώιος, | [λατο]εύων ἐν Δελφοῖς, τὰς χρείας πα [ρέχεται κατὰ τὴν τέχναν ἀπροφασίστως, ἐκτενῶς πᾶσι τοῖς παραγινο

10

μένοις ποτὲ τὸν θεὸν ἀξίως τᾶς τῶν | Κώιων πόλιος, τάν τε λοιπὰν ἀναστροφά 20 ν καλ(λ)ώς καὶ ἐνδόξως ποεῖται, ἐπαινέσαι τε οὖν αὐτὸν καὶ στεφανώσαι χρυσέωι στεφάνων καὶ ἀναγορεῦσαι ἐν | τῶι γυμνικῶν (ἀγῶνα) τῶν Σωτηρίων. δεδό24 σθαι δὲ αὐτῶν καὶ προδικίαν, εἶμεν δὲ καὶ ¦ ἀσφάλειαν (αὐτῶν καὶ πολέμου καὶ ειράνας· ἀναγράψαι δὲ τὰ δεδογμένα ἐν στάλαν λιθίναν καὶ ἀναθέμεν ἐν τῶν ἱερῶν

τοῦ ̓Απόλλωνος τοῦ Πυθίου. δόμεν [δ]ὲ [ [κ]αὶ τοῖς τὰ Πύθια ἐπαγγελλόντοις τᾶι | 30 τῶν Κώιων πόλει τοῦ ψαφίσματος τὸ ἀντίγραφον, ὅπως ἀναγορευθῇ ὁ στέφανος | τοῖς Διονυσίοις τοῖς ἐν Κῶι καὶ τοῖς [ [Α]σκλαπιείοις· ἀναθέμεν δὲ καὶ στάλ[αν | ἐν τῶν ἱερῶν τοῦ ̓Ασκλαπιού.

Die Praeskripte waren schon Klio XIV S. 309 abgedruckt; zu ihnen trage ich nach, daß statt des dortigen [.ατυλιάδα in Z. 6 richtiger [Δαστ]ιάδα τη schreiben ist. Dieses Ethnikon findet sich in dem angeblich aus dem-selben Jahr (Damokrates stammenden Text Fouill. III, 2, 86 und ist dort laut Abklatsch unbezweifelbar, während von Μάτια vielmehr Λατυιεύς gebildet wird (IG IX, 2 nr. 59). Dagegen erscheint statt des in Fouill. III, 2, 86 gegebenen Archontenrestes . . . eos auf Abklatsch -του oder -τος, so daß mir die Gleichsetzung mit unserm Δαμοκράτεος] glücklicherweise sehr zweifelhaft wird. Denn dann erhalten wir die Möglichkeit, unsere 12 + 1 Aitoler ganz zu trennen von den 11 + 3 des Strategen Lattamos (bisher = ἄρχ. . . . . . εος), die nun zu [Πολυκλείτου (c. 213) oder ä.[Βάττου (c. 210) gehören könnten.

[ocr errors]

Der Arzt Philistos, 'den wir als wohlhabenden und opferwilligen Bürger aus Paton-Hicks, Inscr. of Cos n. 10, 7 kennen' (Herzog, s. unten), hat allen Orakelbesuchern (πᾶσι τοῖς παραγινομένοις ποτὶ τὸν θεόν) seine Kunst angedeihen lassen. Wenn das nicht so klar dastände, wäre man zu der Annahme geneigt, er sei zur Heilung von im Kriege Verwundeten berufen worden, wie es damals Sitte war. Vgl. den Brief der Knossier an die Stadt Kos aus den Jahren 221/19 bei Herzog, Arch. Anz. 1903, 11 [= Syll. n. 528], wo der als Kriegsarzt zu der Gemeinde von Gortyn entsendete Koer Hermias im Bürgerkrieg uneigennützig geholfen hatte.

Ebda. 1903, 198 hat Herzog ein Dekret von Jasos aus dem III. Jhdt. angekündigt, worin der koische Arzt Φίλιστος Νικάρχου geehrt wird, weil er Bürger von Jasos, die zu den Asklepieia nach Kos gekommen waren, geheilt habe. Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, daß dieser Philistos mit unserem zusammenhängt, d. h. daß die zwei koischen Ärzte Φίλιστος Μοσχίωνος und Φίλ. Νικάρχου entweder identisch oder als Asklepiaden ganz nahe verwandt waren. Ersterenfalls würde eines der Patronymika von Adoption herrühren (καθ' υἱοθεσίαν), letzterenfalls könnte man Bruderskinder (Vettern) oder Oheim und Neffe annehmen. Im übrigen könnte Philistos zu den Pythien gekommen sein, da an den griech. Festspielen Ärzte nicht fehlen durften, vgl. Inschr. Olymp. 62.

-

110. Proxenie für den Arzt Melankomas aus Megalopolis, a. 207 6. Der auf der Messenierbasis eingemeißelte Text läßt sich jetzt bis auf das Patronymikon des Geehrten vollständig ergänzen:

[merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

Schon in Gött. G. A. 1913, 157 waren vier andere Texte des Alexeasjahres mit Ehrendekreten für Messene und die Messenischen Söldnerführer behandelt, die Delphi zweimal. nämlich vor und nach der Winterpause des letzten Kriegsjahres 207 6, beschützt haben. Es war gezeigt, daß die ersten zwei Urkunden noch auf Block II u. III eingeklemmt wurden, daß dann ein anderweitiger Alexeastext eben unsere ArztProxenie auf Block IV gefolgt sei, und endlich im Juni 206 die letzten zwei Söldnerdekrete auf den nächsten Block V geschrieben wurden1). Bei dieser Abfolge ergibt es sich von selbst, daß unser Melankomas als Militärarzt anzusehen ist, der das erste Hilfskorps begleitet hat. Denn daß die Gemeinde sich nicht, wie die oben bei Nr. 109 angeführten Gortynier es von Kos erbaten, einen öffentlichen Arzt zum Heilen der im Kriege blessierten Bürger hat kommen lassen, wird aus der Sachlage klar: die Delphier taten niemals eigentliche Kriegsdienste, weder in ältester Zeit, noch damals, sondern die Stadt wurde immer von anderen beschützt oder besetzt. Daraus folgt, daß der megalopolitische Arzt mit den Soldaten ins Land gekommen ist, wie er denn auch mit den Führern gleichzeitig geehrt wurde. Wir würden Genaueres wissen, unser Text nicht nur ein Exzerpt wäre, sondern den Wortlaut des Dekretes selbst enthielte (dogs etc.) mit der Begründung der Ehrung. Der Name Mekarzóuas ist äusserst selten, findet sich aber auch in Tegea, IG V, 2 n. 40, 26.

1) Die 4 Texte jetzt auch in Syll.3 n. 555/6. Wenn in GGA 1913, 157 u. o. S. 42 (=Sep.S. 98) vorausgesetzt war, daß eine kriegslose Winterpause zwischen beiden Hilfsexpeditionen gelegen habe, so scheinen dem die Buleuten zu widersprechen, die beidemal identisch sind, also für beide Ehrungen auf einunddasselbe Semester weisen. Aber dieser Widerspruch wird durch die Annahme gelöst, daß das erste Hilfskorps bis gegen Ende des Herbstes in Delphi verblieb, also etwa Mitte Dezember 207 abgezogen sei, worauf ihm und dem Arzt Melankomas in den ersten Tagen des neuen, am 22. Dez. beginnenden II Semesters die Ehrungen beschlossen wurden. Das zweite Hilfskorps wird im Frühjahr bei Beginn des neuen Kriegsjahrs 206 eingerückt und nur bis zum Friedensschluß geblieben sein, konnte also noch in den letzten Tagen desselben Semesters (Juni) geehrt werden. Vgl. Syll.3 n. 555 not. 1 u. 3.

110. Im Pythiensemester des J. 194 wird in der großen Proxenenliste beim Peithagorasjahr als delphischer Proxenos aufgeführt: Partaγόρας Φανταγόρα Κώιος. Vgl. Syll. n. 585, 36.

110. Ein Sklave, bzw. Freigelassener, als Heilgehilfe wird bezeugt in der Manumission des J. 155 v. Chr. (W-F 234; Syll.2 857). Hier lassen die beiden Brüder Atorvotos zai Ho2iras of 'Aoárdoor, sehr bekannte und begüterte Delphier, unter ". Athambos ein doua ardoɛior frei, δι ὄνομα Δάμων, τιμᾶς ἀργυρίου μνᾶν έξ. Dann findet sich in Z. 12 die Bestimmung:

εἰ δὲ χρείαν ἔχοι Διονύσιος, συνιατρευέτω Δάμων μετ' αὐτοῦ ἔτη πέντε, λαμβάνων | τὰ ἐν τὴν τροφὴν πάντα καὶ ἐνδυδισκόμενος) καὶ στρώματα λαμβάνων.

Daraus folgt, daß Dionysios selbst Arzt war, — ob Gemeinde- oder Privatarzt, bleibe dahingestellt, - und aus dem doppelt so hohen Loskaufpreise des Sklaven von 6 Minen gegenüber den gewöhnlichen 3 geht hervor, daß er den Damon schon zu einem wertvollen, sehr kundigen Heilgehilfen ausgebildet hatte. Denn letzteren etwa als ehemaligen wirklichen Arzt, der eventl. in Kriegsgefangenschaft geraten und verkauft wäre, anzusehen, verbieten wohl die damaligen Zustände. Leider wird, ausnahmsweise, die Herkunft des Sklaven nicht mitgeteilt.

[110. Wenn in der verdienstlichen Ärztesammlung von Joh. Oehler (Epigr. Beitr. z. Gesch. d. Arztestandes, Progr. Maximil. Gymn. Wien 1907), die jedoch in historischer Hinsicht ganz unübersichtlich ist, in Amorgos ein Arzt Pythion, des Aeakidas Sohn aus Delphi, angeführt wird (S. 16 u. 24), so beruht dieses Ethnikon auf Verlesung. Der Text steht jetzt IG XII, 7, 421 und zeigt statt R. Weils Abschrift IIviora Alazidao 4[2gór] vielmehr Πυθίωνα Αιακίδα Θεσσαλόν]. Auch hat Oehler unsern Philistos (Text Nr. 109) versehentlich ausgelassen, obwohl er dessen Namensvetter P12. Nizdozor anführt, und obwohl ersterer von Oehlers Gewährsmann Herzog ausdrücklich namhaft gemacht war (Arch. Anz. 1903, 198, Anm.)]. 111. Proxenie für den Amorginischen Arzt Dionysianos, nach 163 n. Chr.

Inv.-Nr. 1839 +2087 +2487. östlich der oberen' Tarentiner.

[ocr errors]

Inv.-Nr. 1839 +2087 +2487.
Θεός. [Τύ]χα ἀγαθά].
Δελφοὶ Δελφὸν ἐποίησαν

Nr. 1839. Gefunden am 20. August 1894 Liegt jetzt auf dem Platz vor dem Tempel, 3 m westl. des Altars. - Kalksteinquader des östlichen großen Pergamenerdenkmals, hat allseitig Anschluß, auch nach hinten gehen 2 U-Klammern. H. 46 BuchBr. 1,02 m, Tiefe 47. stab. 4-22 cm. - || Darunter folgen die beiden Orthostate: 2087 (links) und 2487 (rechts) mit den beiden Hälften des Textschlusses (Z. 8-11). - Nr. 2087. Gefunden im Sept. 1894 östl. des Altars und der Tarentiner, nahe einer alten Mauer (d. h. der tief hinabreichenden Substruktion des pergam. Denk

καὶ ἔδωκαν Μ. Αρ. Διονυσιανό, M. ἰατρῷ, Αμοργίῳ Μεινοήτῃ που 5 λειτείαν καὶ βουλήν, αὐτῷ καὶ ἐκγόνοις αὐτοῦ, προμαντείαν, 700geriar, 700dpiar, dov2i[ar], [γᾶς καὶ οἰκίας ἔπ[κ]τησιν καὶ τὰ ἄλλα τείμια ὅσα τοῖς καλοῖς καὶ 10 [α]γαθ[οῖς ἀνδρ]άσι δίδοται.

[4]rì [dozor]tos Avo. Kλeorátqov.

mals). Steht jetzt westlich an

gelehnt an das Rhodierwagen

1) Über diese Form s. Rüsch, Grammat. d. delph. Inschr., p. 34.

338 H. Pomtow, Hippokrates und die Asklepiaden in Delphi.

bathron. Kalkstein orthostat, allseitig Anschluß, an Unterkante schwaches Ablaufprofil. H. 1,02 m, B. 1,02, Tiefe oben 30, unten 34. Nr. 2487. Gefunden am 9. Mai 1895 östl. der Tarentiner, westl. des Ostperibolos. Steht jetzt auf Rhodierwagen-Bathron. Orthostat, genau gleich dem vorigen.

-

Der Arzt Dionysianos, dessen Name selten ist (vgl. z. B. den Grabstein aus dem illyrischen Salona CIG II add. 1833), hatte von Marc Aurel das röm. Bürgerrecht erhalten, daher ergeben sich bei ihm und dem in gleicher Lage befindlichen neuen Archonten Aur. Kleopatros als Zeit die Jahre nach 163 n. Chr. Einen zweiten Text dieses Archontates enthält der folgende Text Nr. 112. Die außerordentliche Wichtigkeit unserer Proxenie liegt freilich auf ganz anderem Gebiete; sie besteht darin, daß sie über drei Steine hinweggeschrieben ist, dadurch die obere Läuferquader (Inv. 1839) mit den zwei unter ihr aneinanderstoßenden Orthostaten (2087 u. 2487) verklammert und so den lange gesuchten Schlüssel zur Rekonstruktion der beiden großen pergamenischen Denkmäler (nördlich des Rhodierwagens) bildet. Auf das Genauere sowie auf die Folgen dieser Entdeckung kann hier ebensowenig eingegangen werden. wie auf die 5 an diesen Orthostaten stehenden Manumissionen1).

[112]. Proxenie für den Athener Cl. Kallikrates, nach 163 n. Chr.: mitgeteilt nur wegen desselben Archontats wie im vorigen Text.

Inv.-Nr. 3426. Gefunden am 10. April 1896 eingemauert in der Außenfläche des Ostperibolos, vor und nahe der Wasserleitung. Liegt auf Ostperi

[ocr errors]

Inv.-Nr. 3426.

[Θε]ός. Τύχα ἀγαθά.

Δελφοί Δελφὸν ἐποίη

σαν Κλαύδιον Καλλικράτην

Αθηναῖον, καὶ τὰ ἄλλα τείμια

5 έδοσαν, ὅσα τοῖς καλοῖς καὶ ἀ-
γαθοῖς ἀνδράσιν δίδοται, αὐτ
τῷ τε καὶ τοῖς ἐκγόνοις αὐτοῦ.
[ἐπὶ ἄρχοντο]ς Αρ. Κλεοπάτρου.

bolos, c. 8 m südl. des Rhodierwagens. Kalksteinquader, allseitig Anschluß. H. 46, Br. 1,02 m, Tiefe 52. Buchstaben 3-112 cm.

-

Aus demselben Jahr wie Text Nr. 111 und angekündigt von Bourguet de reb. delphicis p. 40, der jedoch irrig das Praenomen Maozos) vor dem Archontenuamen vermutete und

die vorige Proxenie für den Amorginer nicht kannte. - Unser Stein hat einst unmittelbar neben dem vorigen in der Läuferschicht über den Orthostaten des östlichen Pergamener-Denkmals gelegen.

1) Es sei hinzugefügt, daß uns das kleinere (östl.) Denkmal auf seinen Orthostaten (Inv. 1754) sogar eine neue Priesterzeit beschert, die als XIVa Αλακίδας Βαβύλου Bapikos Acïáda eingeschoben werden muß. Sie ist auch Bull. 22, 36 wiederherzustellen, bzw. zu belassen, wo Colin statt Alazidas, Baßiros irrig Alazidaç Baßiżo(v) korrigierte. Der neue Priester Bapíroz Acidda war offenbar der Stellvertreter des Priesters Xenokrates in XIV (Zevozy.-Alazidag) bis zu dessen Tode. Das Wichtigste jedoch ist, daß durch diese Nachweise die Erblichkeit des delph. Priesteramts zum erstenmal einwandfrei festgestellt wird. Denn der gleichfalls schon betagte Bapiros Acïada starb nach Beendigung seiner Stellvertreterfunktion bald selbst, jedenfalls im Laufe der Pr. zt. XV Alazidas-Euueridas, da in XVI bereits sein Sohn als Priester succediert: 'Euueridas-Aaïádaç Baßiλov. [Der Text Inv. 1754 nebst anderen neuen Priesterzeiten folgt am Schluß der 'Neufunde' in Nachtrag III.]

339

Die effektive Mitregentschaft des Tiberius.

Von Hermann Dieckmann.

Beschäftigung mit dem Kanon der Königsherrschaften1) und seinen Bildungsgesetzen führte auf vorliegendes Thema.

Als ursprünglich astronomisch-chronologische Tabelle war der Kanon dazu bestimmt, die Beobachtungen ägyptischer Sternkundige durch eindeutige Zeitangaben zu weiterer Verwertung festzulegen. Diese Zeitangaben waren ägyptische Sonnenjahre, gezählt nach der Regierungsdauer des jeweiligen Herrschers. Ein besonders zu berücksichtigender Fall ergab sich bei der in Ägypten und später im Römerreich nicht seltenen gemeinsamen Regierung mehrerer Herrscher. Wie sollten die Jahre einer solchen Samtherrschaft gezählt werden? Gewöhnlich ging ihr eine Zeit alleiniger Regierung eines der Herrscher voraus, oder es führte der Überlebende die Herrschaft allein weiter. Sind also in solchen Fällen zwei bzw. drei Regierungsperioden und ebensoviele Posten in die Tabelle einzusetzen? Der Kanon half sich in eigenartiger aber ganz seinen Zwecken entsprechender Weise. Je weniger Namen er aufwies, um so leichter waren Übersicht und Gebrauch. So zählte er denn die Samtherrschaften als eine Regierungsdauer, und zwar vom Beginn der Herrschaft des ersten der Mitherrscher bis zum Tode des Überlebenden. Letzterer erscheint durchgängig2) als Eponym für die ganze Zeit, so z. B. Commodus für die Periode vom Tode Antoninus Pius' bis zum Regierungsbeginn des Severus und Caracalla.

Staatsrechtlich verschieden von der Samtherrschaft ist die Mitregentschaft3). Samtherrschaft ist Gleichstellung, Teilnahme an der Obergewalt. Mitregentschaft ist im wesentlichen gesicherte Anwartschaft auf die Nachfolge in der Obergewalt. Wenn sie eine Teilnahme an der Regierung einschließt, bleibt diese dem Prinzeps untergeordnet.

1) Chron. Min. III, Mon. Germ. AA. XIII, Lpz. 1892, 438 ff.; vgl. C. Wachsmuth, Einleitung in das Studium der alt. Gesch., Lpz. 1895, 301 ff.

2) Der Oxyrhynchus- Papyrus 135 gibt unter dem Titel Basɛikέov zoóro die Regierungszahlen der Kaiser bis Decius, darunter Commodus mit 32 Jahren wie der Kanon, darauf Severus mit 25 Jahren an. In ersterer Zahl ist die Regierungszeit des M. Aurelius, des Vorgängers, eingeschlossen, in letzterer die des Caracalla, des Sohnes und Nachfolgers des Kaisers Severus.

3) Mommsen behandelt in seinem Römischen Staatsrecht (= StR.) II3 1145 ff. den Unterschied zwischen Mitregentschaft und Samtherrschaft. Ganz kurz kennzeichnet er die beiden Formen als „ungleiche und gleiche Collegialität“ (1149).

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »